- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
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Lösung Fall 7 b)<br />
5 W´s Anspruch der Eltern gegen V auf Zahlung von 5000,- €<br />
AG: ?<br />
Prüfungsreihenfolge möglicher Anspruchsgrundlagen<br />
aus Vertrag ?<br />
aus vertragsähnlichem Verhältnis<br />
aus dinglichem <strong>Recht</strong> (Eigentum Besitz)<br />
aus Bereicherungsrecht<br />
aus Delikt<br />
hier: § 812 BGB<br />
Prüfungsschema § 812 I 1 1. alt BGB<br />
etwas erlangt (jeder vermögenswerte Vorteil)<br />
durch Leistung (bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens)<br />
ohne <strong>Recht</strong>sgrund<br />
zum Fall:<br />
etwas erlangt (wer hat was genau erlangt? V hat Eigentum (-) Besitz (+) 5000,-<br />
durch Leistung ( oder in sonstiger Weise)<br />
bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens<br />
= wer wollte wessen Vermögen mehren?<br />
PK: hier keine Leistung der Eltern, sondern des A, weil dieser seine vermeintliche<br />
Pflicht erfüllen wollte.<br />
=> Vorauss. des § 812 I 1 1. Alt BGB sind nur bei A, nicht bei den Eltern erfüllt<br />
=> kein Anspruch der Eltern.<br />
Vorrang der Leistungskondiktion<br />
=> Eltern können von V auch nicht Bereicherung in sonstiger Weise geltend<br />
machen.<br />
§ 812 I 1 1. Alt A –> V<br />
(Achtung! dient nur dem Verständnis, weil nach dem Fall nicht nach Ansprüchen des A gefragt!!)<br />
etwas erlangt (+) s. o. )<br />
durch Leistung des A (+) Wirksamkeit ist nicht erforderlich, vgl. Def. Leistung<br />
ohne <strong>Recht</strong>sgrund ?<br />
<strong>Recht</strong>sgrund könnte KV zwischen A und V sein.<br />
KV wirksam zu Stande gekommen?<br />
Einigung zwischen A und V ? übereinstimmende WE => Einigung (+)<br />
Wirksamkeit der Einigung ? § 106, 107, 108 BGB<br />
Minderj. => WE schwebend unwirksam<br />
und mit Verweigerung der Genehmigung unwirksam<br />
=> hier: WE unwirksam<br />
=> wirksame Einigung (-)<br />
=> KV (-), anderer <strong>Recht</strong>sgrund nicht ersichtlich<br />
=> ohne <strong>Recht</strong>sgrund (+)<br />
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