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- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...

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- <strong>Seite</strong> 57 -<br />

PK: Mietshaus:<br />

Vertrag über Kauf eines Grundstücks mit Mietshaus:<br />

rechtliche Pflicht entsteht => nicht lediglich rechtlich vorteilhaft<br />

Übereignung des Grundstücks mit Mietshaus<br />

Grundsätzlich: ist Eigentumserwerb lediglich rechtlich vorteilhaft<br />

Evtl. steuerliche Belastungen oder Abgabepflichten sind nicht <strong>Recht</strong>sfolge<br />

aus dem <strong>Recht</strong>sgeschäft dingliche Einigung.<br />

Dass das <strong>Recht</strong>sgeschäft dingliche Einigung dem Minderjährigen nicht eine<br />

Pflicht begründet, zeigt sich auch daran, dass der Minderjährige sich der<br />

Steuerschuld oder Abgaben schlicht durch Dereleinktion (Aufgabe des<br />

Eigentums) entledigen kann.<br />

einzige Ausnahme: § 566 BGB: Erwerber wird auch Partei der Mietverträge<br />

=> Minderj. würde Vermieter<br />

=> Minderjähriger wird allein durch Eigentumserwerb aus den<br />

Mietverträgen verpflichtet<br />

=> nicht lediglich rechtl. vorteilhaft<br />

Ende Fall 5) -----------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Fall 6)<br />

wie Fall 5 . An seinem 18. Geburtstag eröffnet A den Eltern, dass er in sein neues Haus ziehen<br />

will, daraufhin erklären die Eltern, den Vertrag nicht zu genehmigen.<br />

Lösung Fall 6.)<br />

Gem. § 108 III BGB tritt die Genehmigung des mittlerweile unbeschränkt Geschäftsfähigen an<br />

die Stelle der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters<br />

=> mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann der A selbst genehmigen.<br />

Ende Fall 6) -----------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Fall 7a)<br />

Minderj. A kauft bei V ein Moped für 5000,- €, bezahlt und nimmt das Gefährt sofort mit.<br />

Eltern hatten dem A verboten ein Moped zu kaufen.<br />

a) als V erfährt, dass A Minderjährig ist, fordert er das Moped <strong>zur</strong>ück<br />

V ----------- A (Minderjährig)<br />

5000,- €<br />

Moped<br />

Wer: V<br />

Was: Moped Herausgabe<br />

Wem: A<br />

Woraus: (A) § 985 BGB ( Herausgabe Bereicherung)<br />

(B) § 812 BGB (Herausgabe Eigentum) (-)<br />

§ 346 ff BGB (Rücktritt, Vertrag)<br />

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