- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
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PK: Mietshaus:<br />
Vertrag über Kauf eines Grundstücks mit Mietshaus:<br />
rechtliche Pflicht entsteht => nicht lediglich rechtlich vorteilhaft<br />
Übereignung des Grundstücks mit Mietshaus<br />
Grundsätzlich: ist Eigentumserwerb lediglich rechtlich vorteilhaft<br />
Evtl. steuerliche Belastungen oder Abgabepflichten sind nicht <strong>Recht</strong>sfolge<br />
aus dem <strong>Recht</strong>sgeschäft dingliche Einigung.<br />
Dass das <strong>Recht</strong>sgeschäft dingliche Einigung dem Minderjährigen nicht eine<br />
Pflicht begründet, zeigt sich auch daran, dass der Minderjährige sich der<br />
Steuerschuld oder Abgaben schlicht durch Dereleinktion (Aufgabe des<br />
Eigentums) entledigen kann.<br />
einzige Ausnahme: § 566 BGB: Erwerber wird auch Partei der Mietverträge<br />
=> Minderj. würde Vermieter<br />
=> Minderjähriger wird allein durch Eigentumserwerb aus den<br />
Mietverträgen verpflichtet<br />
=> nicht lediglich rechtl. vorteilhaft<br />
Ende Fall 5) -----------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Fall 6)<br />
wie Fall 5 . An seinem 18. Geburtstag eröffnet A den Eltern, dass er in sein neues Haus ziehen<br />
will, daraufhin erklären die Eltern, den Vertrag nicht zu genehmigen.<br />
Lösung Fall 6.)<br />
Gem. § 108 III BGB tritt die Genehmigung des mittlerweile unbeschränkt Geschäftsfähigen an<br />
die Stelle der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters<br />
=> mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann der A selbst genehmigen.<br />
Ende Fall 6) -----------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Fall 7a)<br />
Minderj. A kauft bei V ein Moped für 5000,- €, bezahlt und nimmt das Gefährt sofort mit.<br />
Eltern hatten dem A verboten ein Moped zu kaufen.<br />
a) als V erfährt, dass A Minderjährig ist, fordert er das Moped <strong>zur</strong>ück<br />
V ----------- A (Minderjährig)<br />
5000,- €<br />
Moped<br />
Wer: V<br />
Was: Moped Herausgabe<br />
Wem: A<br />
Woraus: (A) § 985 BGB ( Herausgabe Bereicherung)<br />
(B) § 812 BGB (Herausgabe Eigentum) (-)<br />
§ 346 ff BGB (Rücktritt, Vertrag)<br />
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