- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
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II) Anspruch untergegangen?<br />
Anspruch könnte untergegangen sein, wenn in der Äußerung des L, A brauche nicht mehr zu<br />
kommen, eine wirksame Kündigung läge.<br />
(Aufbauschema bei Gestaltungsrechten)<br />
- _______ - Erklärung<br />
- _______ - Grund<br />
- _______ - Frist<br />
- evtl. weitere Voraussetzungen oder Ausschluss des Gestaltungsrechts<br />
In der Erklärung des L (s. o.) könnte eine Kündigungserklärung liegen.<br />
Zwar erklärt der L nicht ausdrücklich ...“Kündigung“ ..., aber gem. §§ 133, 157 BGB sind<br />
Erklärungen .... auszulegen. ... verständiger Empfänger würde...<br />
entweder als Erklärung verstehen, dass das Dienstverhältnis nie bestand (dann keine Kündigung)<br />
oder als Erklärung, dass das Dienstverhältnis jedenfalls nicht fortgeführt wird ( dann Kündigung)<br />
Hier ist die Erklärung aus folgenden Gründen als... auszulegen. ....<br />
(Wenn Sie eine Kündigungserklärung annehmen, dann müssen sie weiterprüfen: )<br />
Die Kündigung wäre aber nur wirksam, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt.<br />
- ordentliche Kündigung ? (-) hier kein Kündigungsgrund vereinbart<br />
- außerordentliche Kündigung ? (-) weil kein Grund i. S. v. §§ _____ ersichtlich.<br />
=> Kündigungsgrund (-)<br />
=> Kündigung hat das Vertragsverhältnis nicht beendet<br />
=> Anspruch ist nicht untergegangen<br />
III) Anspruch durchsetzbar<br />
Keine Einreden erhoben und keine Einwendungen ersichtlich.<br />
Ergebnis (Gegenstück zum Obersatz)<br />
A hat gegen den Lehrherren L einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung und Ausbildung aus §<br />
611 BGB<br />
Ende Fall 4) -----------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Fall 5)<br />
15 j. A kauft von seiner Oma ein Haus im Wert von 100.000,- € zum Preis von 1,- €.<br />
Eltern sind damit nicht einverstanden.<br />
Ist der Kaufvertrag wirksam?<br />
Nein, da der Vertrag nicht nur rechtlich Vorteilhaft ist, sondern eine Verpflichtung<br />
(Kaufpreis = rechtlicher Nachteil) enthält nach § 107 BGB!<br />
Fall das geschreinerte Bett in der Landesklinik § 107 BGB<br />
PK: „lediglich rechtlich vorteilhaft“ stellt auf rechtlichen Vorteil / Nachteil ab<br />
=> sobald eine schuldrechtliche Pflicht entsteht, liegt ein rechtlicher Nachteil vor.<br />
Der wirtschaftliche Vorteil / Nachteil ist unerheblich.<br />
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