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- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...

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- <strong>Seite</strong> 56 -<br />

II) Anspruch untergegangen?<br />

Anspruch könnte untergegangen sein, wenn in der Äußerung des L, A brauche nicht mehr zu<br />

kommen, eine wirksame Kündigung läge.<br />

(Aufbauschema bei Gestaltungsrechten)<br />

- _______ - Erklärung<br />

- _______ - Grund<br />

- _______ - Frist<br />

- evtl. weitere Voraussetzungen oder Ausschluss des Gestaltungsrechts<br />

In der Erklärung des L (s. o.) könnte eine Kündigungserklärung liegen.<br />

Zwar erklärt der L nicht ausdrücklich ...“Kündigung“ ..., aber gem. §§ 133, 157 BGB sind<br />

Erklärungen .... auszulegen. ... verständiger Empfänger würde...<br />

entweder als Erklärung verstehen, dass das Dienstverhältnis nie bestand (dann keine Kündigung)<br />

oder als Erklärung, dass das Dienstverhältnis jedenfalls nicht fortgeführt wird ( dann Kündigung)<br />

Hier ist die Erklärung aus folgenden Gründen als... auszulegen. ....<br />

(Wenn Sie eine Kündigungserklärung annehmen, dann müssen sie weiterprüfen: )<br />

Die Kündigung wäre aber nur wirksam, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt.<br />

- ordentliche Kündigung ? (-) hier kein Kündigungsgrund vereinbart<br />

- außerordentliche Kündigung ? (-) weil kein Grund i. S. v. §§ _____ ersichtlich.<br />

=> Kündigungsgrund (-)<br />

=> Kündigung hat das Vertragsverhältnis nicht beendet<br />

=> Anspruch ist nicht untergegangen<br />

III) Anspruch durchsetzbar<br />

Keine Einreden erhoben und keine Einwendungen ersichtlich.<br />

Ergebnis (Gegenstück zum Obersatz)<br />

A hat gegen den Lehrherren L einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung und Ausbildung aus §<br />

611 BGB<br />

Ende Fall 4) -----------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Fall 5)<br />

15 j. A kauft von seiner Oma ein Haus im Wert von 100.000,- € zum Preis von 1,- €.<br />

Eltern sind damit nicht einverstanden.<br />

Ist der Kaufvertrag wirksam?<br />

Nein, da der Vertrag nicht nur rechtlich Vorteilhaft ist, sondern eine Verpflichtung<br />

(Kaufpreis = rechtlicher Nachteil) enthält nach § 107 BGB!<br />

Fall das geschreinerte Bett in der Landesklinik § 107 BGB<br />

PK: „lediglich rechtlich vorteilhaft“ stellt auf rechtlichen Vorteil / Nachteil ab<br />

=> sobald eine schuldrechtliche Pflicht entsteht, liegt ein rechtlicher Nachteil vor.<br />

Der wirtschaftliche Vorteil / Nachteil ist unerheblich.<br />

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