- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
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vertragsmäßige Leistung (Zahlung von 200,- €) kann A mit Mitteln bewirken, die ihm von<br />
Dritten (den Omas) mit Zustimmung der ges. Vertreter <strong>zur</strong> freien Verfügung überlassen wurden.<br />
=> wirksamer Vertrag gem. § 110 BGB<br />
Ende Fall 3) -----------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Fall 4)<br />
Der 16 j. A soll nach dem Willen seiner Eltern endlich Geld verdienen. Er unterzeichnet einen<br />
schriftlichen Lehrvertrag. Der Lehrherr sagt dem A nach 1 Jahr, er brauche nicht mehr kommen,<br />
da der Vertrag ohnehin unwirksam sei.<br />
Hat A Anspruch auf Fortführung der Lehre?<br />
Wer<br />
Will was<br />
Von wem<br />
Woraus<br />
A<br />
Ausbildung / Beschäftigung<br />
KFZ – Meister<br />
§ 611 BGB<br />
I. Anspruch entstanden?<br />
Vertrag<br />
Dienstvertrag,<br />
Angebot mit allen notwendigen Bestandteilen<br />
Annahme<br />
Subsumtion<br />
Vertrag wurde einvernehmlich geschlossen,<br />
also 2 inhaltlich gleichgerichtete<br />
Willenserklärungen<br />
Problematisch ist ob der Lehrvertrag rechtlich in Ordnung ist nach § 113 BGB<br />
Lehrvertrag (Dienstvertrag) ist wirksam Die Eltern sagten er soll Geld verdienen /<br />
Arbeiten gehen<br />
II. Anspruch untergegangen?<br />
Nein, der Anspruch besteht auf Fortführung der Lehre.<br />
III. Anspruch durchsetzbar?<br />
Ja, A hat Anspruch auf Fortsetzung der Lehre, nach § 611 BGB.<br />
Lösung Fall 4)<br />
A könnte gegen den Lehrherren L einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung und Ausbildung<br />
haben aus § _____?? .<br />
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