- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
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Subsumtion<br />
„etwas“ ist hier nicht das Eigentum, sondern der Besitz am Fahrrad<br />
Fahrrad wurde an den A geliefert, also hat A die unmittelbare Sachherrschaft.<br />
durch Leistung (+). In der Versendung <strong>zur</strong> Erfüllung des vermeintlichen KV liegt eine<br />
bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.<br />
ohne <strong>Recht</strong>sgrund (+) , das der einzig mögliche <strong>Recht</strong>sgrund, der KV, nicht wirksam<br />
geschlossen wurde.<br />
Erg.: Q A auf Herausgabe des Fahrrades aus § 812 I 1 1. Alt BGB (+)<br />
weitere AG aus dem Brainstorming prüfen, soweit diese einschlägig<br />
§ 433 II gegen A geprüft<br />
§ 433 II gegen die Eltern max. 1 Satz, dass Eltern keine WE abgegeben<br />
§ 985 gegen A geprüft<br />
§ 985 gegen die Eltern ? unsinnig, da Eltern auch keine dingl. WE<br />
§ 280 ff BGB ? unsinnig, da kein Vertrag geschlossen<br />
§ 812 BGB geprüft<br />
Ende Fall 1) -----------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Fall 2)<br />
wie Fall 1, aber A ist 8 Jahre alt.<br />
Hat Quelle einen Anspruch?<br />
Wer Quelle<br />
Will was 200 € (Rad)<br />
Von wem A (Eltern)<br />
Woraus (A)§ 433 II BGB; (B)§ 812 BGB; (C)§ 985 BGB<br />
(A) § 433 II BGB<br />
Anspruchsgrundlage: § 433 II BGB; Quelle könnte aus § 433 II BGB einen Anspruch haben.<br />
I. Anspruch entstanden?<br />
Kaufvertrag<br />
Angebot über alle notwendigen Bestandteile<br />
Subsumtion<br />
Bestellung = Willenserklärung<br />
Kaufsache = Fahrrad<br />
Kaufpreis = 200 €<br />
Annahme<br />
Quelle schickt Rad = konkludente<br />
Willenserklärung = ja<br />
Für die Klausur bei Problemen folgendes im Satzbau verwenden: fraglich ist oder<br />
Problematisch ist!<br />
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