- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- <strong>Seite</strong> 43 -<br />
!!! Abstraktionsprinzip !!!<br />
abstraktes <strong>Recht</strong>sgeschäft bleibt gültig, auch wenn kausale <strong>Recht</strong>sgeschäfte Mängel aufweisen<br />
Verpflichtungsgeschäft<br />
Verfügungsgeschäft<br />
<strong>Recht</strong>sgeschäft, durch das die<br />
<strong>Recht</strong>sgeschäft, durch das ein recht<br />
Verpflichtung zu einer Leistung begründet unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder<br />
aufgehoben wird<br />
Bsp. Kaufvertrag<br />
Bsp. Eigentumsübertragung, durch diese wird<br />
die kaufrechtliche Verpflichtung <strong>zur</strong><br />
Übertragung des Eigentums erfüllt § 929 BGB<br />
Einigung des Käufers und Verkäufers über die<br />
Eigentumsübertragung und Übergabe der<br />
Sache<br />
Schuldrecht i. d. R. Sachenrecht vgl. aber auch § 398, §<br />
387<br />
Kausale <strong>Recht</strong>sgeschäfte<br />
sind solche, bei denen der <strong>Recht</strong>sgrund der<br />
Vermögensverschiebung den Inhalt des<br />
Geschäftes bildet<br />
Kauf, Schenkung, Miete, Pacht...<br />
Abstrakte Geschäfte<br />
sind solche Geschäfte, die vom <strong>Recht</strong>sgrund<br />
der Zuwendung losgelöst und in ihrer<br />
Wirkung nicht vom rechtlichen Fortbestand<br />
des Kausalgeschäftes abhängig sind<br />
Erfüllung der Verpflichtung <strong>zur</strong> Übereignung<br />
der gekauften Sache erfolgt nach Vorschriften<br />
des Sachenrechts durch Einigung und<br />
Übergabe, dabei ist unrelevant aus welchem<br />
Grund die Übereignung erfolgt ( Kauf oder<br />
Schenkung )<br />
M 17 Jahre – Eigentümer von 1000,- € (ist kein Taschengeld)<br />
M unterschreibt bei V einen Kaufvertrag (KV) für eine BMW 80/GS für 1000,- €<br />
Wer ist Eigentümer vom Motorrad?<br />
AG § 929 BGB (bei Grundstücken § 873, § 925 BGB)<br />
- dingliche Einigung (+) nach § 107 BGB (rechtlich Vorteilhaft für M)<br />
- Übergabe (+)<br />
- Berechtigung (+)<br />
Zwischen Ergebnis: M ist Eigentümer vom Motorrad.<br />
Wer ist Eigentümer des Geldes?<br />
AG § 929 BGB<br />
- dingliche Einigung (-) nach §107 BGB (wäre rechtlicher Nachteil für M)<br />
- Berechtigung (-) nach § 110 BGB (ist kein Taschengeld von M)<br />
Bei § 107 BGB gibt es eine Ausnahme = Mietshaus – Eigentum<br />
(nicht nur rechtlicher Vorteil, da durch Mietshaus, gleichzeitig Verpflichtungen<br />
dem Mieter gegenüber bestehen)<br />
-43-