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- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...

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- <strong>Seite</strong> 43 -<br />

!!! Abstraktionsprinzip !!!<br />

abstraktes <strong>Recht</strong>sgeschäft bleibt gültig, auch wenn kausale <strong>Recht</strong>sgeschäfte Mängel aufweisen<br />

Verpflichtungsgeschäft<br />

Verfügungsgeschäft<br />

<strong>Recht</strong>sgeschäft, durch das die<br />

<strong>Recht</strong>sgeschäft, durch das ein recht<br />

Verpflichtung zu einer Leistung begründet unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder<br />

aufgehoben wird<br />

Bsp. Kaufvertrag<br />

Bsp. Eigentumsübertragung, durch diese wird<br />

die kaufrechtliche Verpflichtung <strong>zur</strong><br />

Übertragung des Eigentums erfüllt § 929 BGB<br />

Einigung des Käufers und Verkäufers über die<br />

Eigentumsübertragung und Übergabe der<br />

Sache<br />

Schuldrecht i. d. R. Sachenrecht vgl. aber auch § 398, §<br />

387<br />

Kausale <strong>Recht</strong>sgeschäfte<br />

sind solche, bei denen der <strong>Recht</strong>sgrund der<br />

Vermögensverschiebung den Inhalt des<br />

Geschäftes bildet<br />

Kauf, Schenkung, Miete, Pacht...<br />

Abstrakte Geschäfte<br />

sind solche Geschäfte, die vom <strong>Recht</strong>sgrund<br />

der Zuwendung losgelöst und in ihrer<br />

Wirkung nicht vom rechtlichen Fortbestand<br />

des Kausalgeschäftes abhängig sind<br />

Erfüllung der Verpflichtung <strong>zur</strong> Übereignung<br />

der gekauften Sache erfolgt nach Vorschriften<br />

des Sachenrechts durch Einigung und<br />

Übergabe, dabei ist unrelevant aus welchem<br />

Grund die Übereignung erfolgt ( Kauf oder<br />

Schenkung )<br />

M 17 Jahre – Eigentümer von 1000,- € (ist kein Taschengeld)<br />

M unterschreibt bei V einen Kaufvertrag (KV) für eine BMW 80/GS für 1000,- €<br />

Wer ist Eigentümer vom Motorrad?<br />

AG § 929 BGB (bei Grundstücken § 873, § 925 BGB)<br />

- dingliche Einigung (+) nach § 107 BGB (rechtlich Vorteilhaft für M)<br />

- Übergabe (+)<br />

- Berechtigung (+)<br />

Zwischen Ergebnis: M ist Eigentümer vom Motorrad.<br />

Wer ist Eigentümer des Geldes?<br />

AG § 929 BGB<br />

- dingliche Einigung (-) nach §107 BGB (wäre rechtlicher Nachteil für M)<br />

- Berechtigung (-) nach § 110 BGB (ist kein Taschengeld von M)<br />

Bei § 107 BGB gibt es eine Ausnahme = Mietshaus – Eigentum<br />

(nicht nur rechtlicher Vorteil, da durch Mietshaus, gleichzeitig Verpflichtungen<br />

dem Mieter gegenüber bestehen)<br />

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