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- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...

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2) Ansprüche auf Herausgabe<br />

a) vertragliche / vertragsähnliche Herausgabeansprüche<br />

aa) aus Rückabwicklung von Verträgen § 546 / § 581 Absatz 2 /<br />

- Vertragliche Herausgabeansprüche aus § 546 BGB<br />

- besondere Erfüllungspflicht<br />

Beispiel:<br />

- Bei Miete – Rückgabe durch Abnahme und Schlüsselübergabe<br />

Mietvertrag – 3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende<br />

Kündigung: 01.12.05 und Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters geworfen.<br />

Vermieter kommt am 03.07.06 und verlangt die Miete für den Zeitraum<br />

von Dezember 05 bis Juli 06.<br />

AG § 535 II BGB<br />

I Anspruch entstanden?<br />

- Mietvertrag geschlossen (+) (1000,- € Miete)<br />

II. Anspruch untergegangen?<br />

Kündigung ? (Grund, Frist, Form)<br />

- ordentliche Kündigung zulässig<br />

Kündigungserklärung: am 01.12.05 zugegangen nach § 130 BGB (+)<br />

=> Kündigung zum 28.02.06<br />

III. Anspruch untergegangen?<br />

Anspruch ist ab 01.03.06 untergegangen durch § 573c BGB<br />

Ein Anspruch besteht für die Zeit von 01.12.05 – 28.02.06 durch § 535 BGB (unter der<br />

Vorraussetzung, das eine Ordentliche Abnahme der Wohnung und die Schlüsselübergabe<br />

(am besten mit Protokoll) stattgefunden hat)<br />

Anderenfalls:<br />

Besteht ein Anspruch aus § 546a BGB weiterhin bis <strong>zur</strong> ordentlichen Abnahme der<br />

Wohnung und der Schlüsselübergabe. (Schadenersatzforderung des Vermieters)<br />

§ 546a BGB regelt besonders die Übergabe<br />

nach Zeitablauf oder Kündigung<br />

§ 589 I / § 596 BGB<br />

bb) aus Rückabwicklung von Verträgen nach Rücktritt oder Widerruf<br />

- im Zusammenhang mit Herausgabeanspruch<br />

Beispiel:<br />

Für ein Widerrechtlich genutztes Auto 1 % des Wertes je 1000 km<br />

§ 346 I BGB: auf Rückgabe der jeweils<br />

gewährten Leistungen<br />

§ 346 I , 347 BGB: auf Herausgabe der gezogenen<br />

Nutzungen<br />

§ 346 II BGB: auf Wertersatz<br />

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