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- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...

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- <strong>Seite</strong> 30 -<br />

Anspruchsgrundlage des Begünstigten in Verbindung mit § 774 Absatz 1 BGB (gesetzlicher<br />

Forderungsübergang = cessio legis) Anspruch des Bürgen gegen den Schuldner auf Zahlung der<br />

auf die Bürgschaft ausgezahlten Summe hier<br />

aus Vergleich:<br />

§ 779 BGB: auf Erbringung der vergleichsweise vereinbarten Leistung/Zahlung<br />

Vergleich vor Gericht:<br />

- ist materiell rechtlicher Vertrag (Materiell rechtlicher Teil)<br />

- ist zusätzlich etwas Prozessuales (Prozessrechtlicher Teil)<br />

- nur dann ein Vergleich, wenn Unsicherheiten / Ungewissheiten beseitigt werden<br />

- aus dem Vergleich entsteht ein Anspruch auf Erfüllung<br />

- ist wichtig für die Verjährung<br />

aus abstraktem Schuldversprechen/Schuldanerkenntnis:<br />

§ 780 BGB/§ 781 BGB: auf Erbringung der zugesagten/anerkannten Leistung<br />

- § 780 BGB abstraktes Schuldversprechen<br />

* ist unabhängig von dem warum (in der Praxis selten)<br />

- § 781 BGB deklaratorisches Schuldversprechen<br />

* enthält das warum und führt <strong>zur</strong> Beweislastumkehr<br />

b) aus nicht typisierten (atypischen) Verträgen<br />

(gegenseitiger Vertrag einer nicht im BGB für in Buch 2 Abschnitt 8 unter „einzelne<br />

Schuldverhältnisse " aufgeführten Vertragsart)<br />

§ 241 Absatz 1, 311 Absatz 1 BGB<br />

§ 179 Absatz 1 BGB Anspruch auf Erfüllung der vereinbarten Leistung gegenüber dem Vertreter<br />

ohne Vertretungsmacht:<br />

Beachte: kein echter Anspruch auf Erfüllung der Hauptleistung, aber auch Anspruch aus Vertrag<br />

(typisiert oder nicht typisiert):<br />

H V B<br />

(Hintermann) (Vertreter) (Verkäufer / Kunde)<br />

Vertrag<br />

- Vertreter handelt im Namen eines anderen<br />

Wenn der Hintermann mit dem Verkäufer / Kunden kein Vertrag hat, dann kann der<br />

Verkäufer / Kunde gegen den Vertreter Ansprüche geltend machen. Anspruchsgrundlagen<br />

wären § 433 und § 179 BGB.<br />

Vertragsstrafe: §339 ff BGB<br />

Beispiel:<br />

Hausbau: Fördergelder gibt es nur wenn das Haus bis zum Termin X fertig gestellt ist.<br />

- wenn der Termin nicht gehalten wird = Vertragsstrafe<br />

- immer AGB – Prüfung vornehmen<br />

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