- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- <strong>Seite</strong> 30 -<br />
Anspruchsgrundlage des Begünstigten in Verbindung mit § 774 Absatz 1 BGB (gesetzlicher<br />
Forderungsübergang = cessio legis) Anspruch des Bürgen gegen den Schuldner auf Zahlung der<br />
auf die Bürgschaft ausgezahlten Summe hier<br />
aus Vergleich:<br />
§ 779 BGB: auf Erbringung der vergleichsweise vereinbarten Leistung/Zahlung<br />
Vergleich vor Gericht:<br />
- ist materiell rechtlicher Vertrag (Materiell rechtlicher Teil)<br />
- ist zusätzlich etwas Prozessuales (Prozessrechtlicher Teil)<br />
- nur dann ein Vergleich, wenn Unsicherheiten / Ungewissheiten beseitigt werden<br />
- aus dem Vergleich entsteht ein Anspruch auf Erfüllung<br />
- ist wichtig für die Verjährung<br />
aus abstraktem Schuldversprechen/Schuldanerkenntnis:<br />
§ 780 BGB/§ 781 BGB: auf Erbringung der zugesagten/anerkannten Leistung<br />
- § 780 BGB abstraktes Schuldversprechen<br />
* ist unabhängig von dem warum (in der Praxis selten)<br />
- § 781 BGB deklaratorisches Schuldversprechen<br />
* enthält das warum und führt <strong>zur</strong> Beweislastumkehr<br />
b) aus nicht typisierten (atypischen) Verträgen<br />
(gegenseitiger Vertrag einer nicht im BGB für in Buch 2 Abschnitt 8 unter „einzelne<br />
Schuldverhältnisse " aufgeführten Vertragsart)<br />
§ 241 Absatz 1, 311 Absatz 1 BGB<br />
§ 179 Absatz 1 BGB Anspruch auf Erfüllung der vereinbarten Leistung gegenüber dem Vertreter<br />
ohne Vertretungsmacht:<br />
Beachte: kein echter Anspruch auf Erfüllung der Hauptleistung, aber auch Anspruch aus Vertrag<br />
(typisiert oder nicht typisiert):<br />
H V B<br />
(Hintermann) (Vertreter) (Verkäufer / Kunde)<br />
Vertrag<br />
- Vertreter handelt im Namen eines anderen<br />
Wenn der Hintermann mit dem Verkäufer / Kunden kein Vertrag hat, dann kann der<br />
Verkäufer / Kunde gegen den Vertreter Ansprüche geltend machen. Anspruchsgrundlagen<br />
wären § 433 und § 179 BGB.<br />
Vertragsstrafe: §339 ff BGB<br />
Beispiel:<br />
Hausbau: Fördergelder gibt es nur wenn das Haus bis zum Termin X fertig gestellt ist.<br />
- wenn der Termin nicht gehalten wird = Vertragsstrafe<br />
- immer AGB – Prüfung vornehmen<br />
-30-