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- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...

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- <strong>Seite</strong> 3 -<br />

1.0 Einführung in das bürgerliche <strong>Recht</strong> - geschichtliche Entwicklung des<br />

bürgerlichen <strong>Recht</strong>s (-> Skript)<br />

(teilweise wichtig für Auslegung der Normen und für das Verständnis der richterlichen<br />

<strong>Recht</strong>sfortbildung)<br />

BGB am 18.08.1886 verkündet<br />

am 01.01.1900 in Kraft getreten<br />

Erste einheitliche Kodifikation des bürgerlichen <strong>Recht</strong>s für das ganze damalige Deutsche Reich<br />

beseitigte erstmals seit Jahrhunderten bestehende <strong>Recht</strong>szersplitterung insbesondere auf dem<br />

Gebiet des Handels.<br />

Der Deutsche Bund hatte keine Gesetzgebungsgewalt. Daher war ein inhaltsgleiches Gesetz aller<br />

deutschen Staaten notwendig.<br />

Zur Vereinheitlichung des Handels wurden erlassen:<br />

Allgemeine Deutsche Wechselordnung von 1848<br />

Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch von 1861<br />

Die Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1867 und die Reichsverfassung von 1871<br />

sahen eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes oder des Reiches nur für Teile des Privatrechts<br />

vor. Die Gesetzgebungskompetenz sollte ausgedehnt werden.<br />

Anträge der Abgeordneten und Miquel und Lasker führten <strong>zur</strong> Änderung der<br />

Reichsverfassung 1873.<br />

Damit war der Weg für ein einheitliches BGB frei.<br />

=>1874: Vorkommission (11 Juristen) begann auf Beschluss des Bundesrates mit der Erarbeitung<br />

eines Entwurfes der fünf Bücher des BGB<br />

=> 1888 wurde Entwurf 1 (E I) nebst Begründung vorgelegt<br />

Dieser Entwurf wurde kritisiert als zu sehr am römischen <strong>Recht</strong> orientiert.<br />

=> 1890: Bundesrat setzte zweite Kommission ein (Juristen, Vertreter der Berufskreise,<br />

Nationalökonomen)<br />

=> 1895: Entwurf 2 (E II) wurde vorgelegt (im Wesentlichen durch Schutzgesetze für Schwache<br />

gekennzeichnet)<br />

Bundesrat änderte unter anderem das Vereinsrecht<br />

=>1896: Entwurf 3 (E III) wurde vorgelegt als Vorlage an den Reichstag mit sog. Denkschrift.<br />

Der Reichstag änderte unter anderem Vereinsrecht, Erbrecht (erstmals eigenhändiges<br />

Testament möglich) und Bienen-<strong>Recht</strong> (§ 961 bis 964 BGB; Vertreter der Berufskreise).<br />

=> 1896: BGB vom Reichstag angenommen, vom Bundesrat ratifiziert, von Kaiser ausgefertigt<br />

im Reichsgesetzblatt (RGBl.) veröffentlicht.<br />

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