- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
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1.0 Einführung in das bürgerliche <strong>Recht</strong> - geschichtliche Entwicklung des<br />
bürgerlichen <strong>Recht</strong>s (-> Skript)<br />
(teilweise wichtig für Auslegung der Normen und für das Verständnis der richterlichen<br />
<strong>Recht</strong>sfortbildung)<br />
BGB am 18.08.1886 verkündet<br />
am 01.01.1900 in Kraft getreten<br />
Erste einheitliche Kodifikation des bürgerlichen <strong>Recht</strong>s für das ganze damalige Deutsche Reich<br />
beseitigte erstmals seit Jahrhunderten bestehende <strong>Recht</strong>szersplitterung insbesondere auf dem<br />
Gebiet des Handels.<br />
Der Deutsche Bund hatte keine Gesetzgebungsgewalt. Daher war ein inhaltsgleiches Gesetz aller<br />
deutschen Staaten notwendig.<br />
Zur Vereinheitlichung des Handels wurden erlassen:<br />
Allgemeine Deutsche Wechselordnung von 1848<br />
Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch von 1861<br />
Die Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1867 und die Reichsverfassung von 1871<br />
sahen eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes oder des Reiches nur für Teile des Privatrechts<br />
vor. Die Gesetzgebungskompetenz sollte ausgedehnt werden.<br />
Anträge der Abgeordneten und Miquel und Lasker führten <strong>zur</strong> Änderung der<br />
Reichsverfassung 1873.<br />
Damit war der Weg für ein einheitliches BGB frei.<br />
=>1874: Vorkommission (11 Juristen) begann auf Beschluss des Bundesrates mit der Erarbeitung<br />
eines Entwurfes der fünf Bücher des BGB<br />
=> 1888 wurde Entwurf 1 (E I) nebst Begründung vorgelegt<br />
Dieser Entwurf wurde kritisiert als zu sehr am römischen <strong>Recht</strong> orientiert.<br />
=> 1890: Bundesrat setzte zweite Kommission ein (Juristen, Vertreter der Berufskreise,<br />
Nationalökonomen)<br />
=> 1895: Entwurf 2 (E II) wurde vorgelegt (im Wesentlichen durch Schutzgesetze für Schwache<br />
gekennzeichnet)<br />
Bundesrat änderte unter anderem das Vereinsrecht<br />
=>1896: Entwurf 3 (E III) wurde vorgelegt als Vorlage an den Reichstag mit sog. Denkschrift.<br />
Der Reichstag änderte unter anderem Vereinsrecht, Erbrecht (erstmals eigenhändiges<br />
Testament möglich) und Bienen-<strong>Recht</strong> (§ 961 bis 964 BGB; Vertreter der Berufskreise).<br />
=> 1896: BGB vom Reichstag angenommen, vom Bundesrat ratifiziert, von Kaiser ausgefertigt<br />
im Reichsgesetzblatt (RGBl.) veröffentlicht.<br />
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