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- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...

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III. Ist der Anspruch durchsetzbar<br />

Zu beachten sind:<br />

- Einreden; Einwendungen<br />

§ 320 (Einrede des nicht erfüllten Vertrages)<br />

§ 273 (Zurückbehaltungsrecht)<br />

§ 214 (Wirkung der Verjährung)<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

3.2 Arbeitsweisen bei der Lösung juristischer Fälle<br />

1.) Fall genau durchlesen<br />

(nichts hinzu denken - Sachverhaltsquetsche ist verboten)<br />

2.) Vorüberlegung: 5 W´s :<br />

wer<br />

(Anspruchsteller) z.B. _______ verlangt<br />

(AST)<br />

will was (Forderungsgegenstand) z.B.<br />

/Zahlung von _________€,<br />

/Herausgabe des _________<br />

/(Gegenstand genau bezeichnen)<br />

/Übergabe und Übereignung<br />

/ die Abgabe einer Willenserklärung<br />

des Inhaltes ………<br />

von wem<br />

woraus<br />

(Anspruchsgegner)<br />

(Agn)<br />

von __________<br />

Mögliche Anspruchslagen (AG)<br />

sind: §§ ______________<br />

(beachte ÜS zu den wichtigsten AG)<br />

3.) evtl. Skizze zum Fall fertigen<br />

Bsp.: A hat B sein Auto für 3000,-€ verkauft. B hat den Wagen an C weiterverkauft für<br />

4000,-€. C zahlt 4000,-€ an B, B zahlt nichts an A. Der Wagen steht noch bei A. C<br />

verlangt von A den Wagen heraus. Zu <strong>Recht</strong> ?<br />

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