- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- <strong>Seite</strong> 20 -<br />
2.3.2 Inhalt und Arten von Normen Beispielsfälle<br />
Fall: Maler Klecks<br />
A beauftragt den Maler Klecks, die Decke in der Wohnung des A zu streichen. Sie einigen sich<br />
auf einen Pauschalpreis von 300,-€. Maler Klecks streicht die Decke in der Whg. des A, während<br />
spazieren geht. Als A <strong>zur</strong>ückkommt, traut er seinen Augen nicht. Die Decke ist reinweiß<br />
gestrichen. Insoweit ist er mit dem Malerwerk zufrieden. Der Klecks hatte aber nicht daran<br />
gedacht, die Möbel des A abzudecken und hat diese mit Farbebekleckert. Die Reinigung des<br />
bekleckerten Sofas und des Teppichs kostet 400,-€.Maler Klecks will dennoch bezahlt werden.<br />
Welchen Anspruch hat K gegen den A?<br />
Anspruchsgrundlage: § 631<br />
(Wenn kein Geld vereinbart wird, ist es trotzdem ein Werksvertrag nach § 632Absatz II,<br />
in Verbindung mit § 631 Absatz I)<br />
A Klecks – geht nicht, da kein direkter Mängel<br />
- Schadenersatzanspruch<br />
- § 280 Absatz I in Verbindung mit § 241 Absatz II (in Verbindung mit § 311 Absatz II, wenn der<br />
Vertrag noch nicht geschlossen ist)<br />
- § 387 (Aufrechnung; Voraussetzungen) geht nur bei gleichartigen Ansprüchen<br />
- § 320 (Einrede des nicht erfüllten Vertrages), § 273 (Zurückbehaltungsrecht)<br />
Zug um Zug Einrede<br />
- § 320 setzt voraus, das Leistung 1 und Leistung 2 aus dem selben Vertrag sind<br />
- § 273 setzt voraus, das Leistung 1 und Leistung 2 aus dem selben rechtlichen Verhältnis sind<br />
- beide Paragraphen (§ 320; §273) bedingen einander und haben daher einen Zusammenhang<br />
- § 320 (durch Gegenseitigkeitsverhältnis) ist spezieller als § 273 und daher anzuwenden<br />
Fall: Nacktfotos im Internet<br />
Freund F stellt heimlich Nacktfotos von A ins Internet. A verlangt von F die Löschung von der<br />
Homepage. F teilt mit, dass er die Fotos gar nicht löschen könne. Die Homepage wurde von der<br />
Fa. Web Design erstellt. F will sich zum einen nicht vor denen blamieren, zum anderen fürchtet<br />
er, dass die seinen Auftrag <strong>zur</strong> Löschung ohnehin ablehnen würden, weil er schon den letzten<br />
Auftrag nicht bezahlt hat. Hat A einen Anspruch gegen F auf Löschung der Bilder von der<br />
Homepage?<br />
A F Vertrag (-)<br />
§ 823 Absatz I (Schadenersatzpflicht)<br />
§ 823 Absatz II<br />
§ 826 (Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung)<br />
Inhalt des Schadenersatzanspruches: § 249 (Art und Umfang des Schadenersatzes) und folgende<br />
§ 253 Immaterieller Schaden (Schadenersatzanspruch)<br />
§812 (Herausgabeanspruch) geht hier nicht<br />
§ 1004 (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch)<br />
-20-