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- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...

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2.3.2 Inhalt und Arten von Normen Beispielsfälle<br />

Fall: Maler Klecks<br />

A beauftragt den Maler Klecks, die Decke in der Wohnung des A zu streichen. Sie einigen sich<br />

auf einen Pauschalpreis von 300,-€. Maler Klecks streicht die Decke in der Whg. des A, während<br />

spazieren geht. Als A <strong>zur</strong>ückkommt, traut er seinen Augen nicht. Die Decke ist reinweiß<br />

gestrichen. Insoweit ist er mit dem Malerwerk zufrieden. Der Klecks hatte aber nicht daran<br />

gedacht, die Möbel des A abzudecken und hat diese mit Farbebekleckert. Die Reinigung des<br />

bekleckerten Sofas und des Teppichs kostet 400,-€.Maler Klecks will dennoch bezahlt werden.<br />

Welchen Anspruch hat K gegen den A?<br />

Anspruchsgrundlage: § 631<br />

(Wenn kein Geld vereinbart wird, ist es trotzdem ein Werksvertrag nach § 632Absatz II,<br />

in Verbindung mit § 631 Absatz I)<br />

A Klecks – geht nicht, da kein direkter Mängel<br />

- Schadenersatzanspruch<br />

- § 280 Absatz I in Verbindung mit § 241 Absatz II (in Verbindung mit § 311 Absatz II, wenn der<br />

Vertrag noch nicht geschlossen ist)<br />

- § 387 (Aufrechnung; Voraussetzungen) geht nur bei gleichartigen Ansprüchen<br />

- § 320 (Einrede des nicht erfüllten Vertrages), § 273 (Zurückbehaltungsrecht)<br />

Zug um Zug Einrede<br />

- § 320 setzt voraus, das Leistung 1 und Leistung 2 aus dem selben Vertrag sind<br />

- § 273 setzt voraus, das Leistung 1 und Leistung 2 aus dem selben rechtlichen Verhältnis sind<br />

- beide Paragraphen (§ 320; §273) bedingen einander und haben daher einen Zusammenhang<br />

- § 320 (durch Gegenseitigkeitsverhältnis) ist spezieller als § 273 und daher anzuwenden<br />

Fall: Nacktfotos im Internet<br />

Freund F stellt heimlich Nacktfotos von A ins Internet. A verlangt von F die Löschung von der<br />

Homepage. F teilt mit, dass er die Fotos gar nicht löschen könne. Die Homepage wurde von der<br />

Fa. Web Design erstellt. F will sich zum einen nicht vor denen blamieren, zum anderen fürchtet<br />

er, dass die seinen Auftrag <strong>zur</strong> Löschung ohnehin ablehnen würden, weil er schon den letzten<br />

Auftrag nicht bezahlt hat. Hat A einen Anspruch gegen F auf Löschung der Bilder von der<br />

Homepage?<br />

A F Vertrag (-)<br />

§ 823 Absatz I (Schadenersatzpflicht)<br />

§ 823 Absatz II<br />

§ 826 (Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung)<br />

Inhalt des Schadenersatzanspruches: § 249 (Art und Umfang des Schadenersatzes) und folgende<br />

§ 253 Immaterieller Schaden (Schadenersatzanspruch)<br />

§812 (Herausgabeanspruch) geht hier nicht<br />

§ 1004 (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch)<br />

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