- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- <strong>Seite</strong> 13 -<br />
Fall: Tücken einer Auktion § 346 HGB Handelsbräuche und § 133, 157 BGB<br />
Schwiegermutter S besucht überraschend die Eheleute E 1 und E 2, die sich gerade auf der<br />
Auktionen des Auktionatoren A befinden. Üblicherweise werden in dieser Stadt bei Auktionen<br />
die Gebote nicht durch Zurufen eines Preises, sondern durch Handzeichen (jeweils 100,-€<br />
mehr) abgegeben.<br />
Schwiegermutter betritt den Auktionsraum bekleidet mit ihrem Federhut, sieht ihre Tochter E<br />
1 und winkt ihr stumm aber aufgeregt zu.<br />
Der Auktionator versteigert gerade das Gemälde „blaue Dame“, das letzte Gebot lag bei<br />
24.900,- €. Er sieht die S winken und erklärt: „zum 1., 2. Und 3., der Zuschlag geht für<br />
25.000,- € an die Dame mit dem Federhut.“<br />
Als S das Auktionshaus verlässt, verlangt A von ihr 25.000,-€.<br />
S erklärt: ich wollte nur winken, nicht bieten A will die S nicht ziehen lassen, das Bild hat<br />
nur einen Marktwert von 22.000,-€ und der freie Verkauf im Laden oder eine weitere Auktion<br />
würden anteilige Kosten von 500,-€ begründen.<br />
Kann A von S die Zahlung von 22.500,-€ verlangen?<br />
Lösung -> <strong>Vorlesung</strong><br />
--------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
1.2 Wie entsteht eine <strong>Recht</strong>snorm?<br />
<strong>Recht</strong>snormen: = <strong>Recht</strong>ssatz<br />
gesetztes <strong>Recht</strong>: von Organen der Gemeinschaft " gesetzt " ,d.h. ausdrücklich formuliert<br />
Gewohnheitsrecht: dauernd stillschweigend ausgeübtes <strong>Recht</strong><br />
= nicht durch <strong>Recht</strong>setzungsakte gesetztes <strong>Recht</strong><br />
Voraussetzung:<br />
- allgemeiner <strong>Recht</strong>sgeltungswille in der Gemeinschaft, der sich in<br />
dauernder Übung, vor allem in Gerichtsgebrauch, zeigt (Beispiel: Tragen der Robe:<br />
BVerfGE 28,28)<br />
- hat sich aus Sitten und Gebräuchen herausgebildet, insbesondere in der Zeit, als in<br />
geschriebenes <strong>Recht</strong> fehlte<br />
Folge:<br />
Wirkung wie geschriebenes <strong>Recht</strong>, vgl. Art. 2 II EGBGB: Gesetz im Sinne von BGB ist jede<br />
<strong>Recht</strong>snorm, also auch Gewohnheitsrecht<br />
Wichtig: die richterliche <strong>Recht</strong>sfortbildung begründet keine <strong>Recht</strong>snorm sondern füllt nur<br />
bestehende <strong>Recht</strong>snormen aus (siehe oben case law <strong>zur</strong> Generalklausel) oder legt das Gesetz<br />
im Falle sog. Gesetzeslücken nach dem Sinn des Gesetzes im Ganzen aus (pVV, cic als eigene<br />
AG nicht nur als Definition einzelner Voraussetzungen einer AG)<br />
Beispiel:<br />
Bananenschalenunfall<br />
(Im Geschäft rutscht jemand auf einer Bananenschale aus und verletzt sich)<br />
- vertraglicher Anspruch = negativ<br />
§ 823 (Schadenersatzpflicht)<br />
§ 831 (Haftung für den Verrichtungsgehilfen)<br />
§ 278 (Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte)<br />
Exculpation (Satz 2) = herauskommen<br />
Dabei stehen §831 und § 278 im Zusammenhang!<br />
-13-