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7.4.1 ÜS Tabelle Erscheinungsformen des Besitzes<br />
unmittelbarer Besitz wird durch den Erwerb der tatsächlichen („unmittelbaren“) Gewalt<br />
über die Sache erlangt § 854 I BGB<br />
entscheidend: eine auf gewisse räumliche, auf Dauer angelegte<br />
Sachbeziehung<br />
mittelbarer Besitz wird durch die Begründung eines sog. Besitzmittlungsverhältnisses<br />
geschaffen § 868 BGB<br />
> „ vermöge dessen eine Person auf Zeit zum Besitz berechtigt oder<br />
verpflichtet ist<br />
Mieter = unmittelbarer Besitzer<br />
Vermieter = mittelbarer Besitzer<br />
Mietvertrag = Besitzmittlungsverhältnis<br />
Alleinbesitz wer - allein - tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt =<br />
Alleinbesitzer<br />
Mitbesitz<br />
mehrere üben gemeinschaftlich die unmittelbare Gewalt über eine<br />
Sache aus § 866<br />
„schlichter“ Besitz - jeder Mitbesitzer kann die tatsächliche Sachherrschaft ausüben<br />
unter Rücksichtnahme auf die anderen Waschküchenbenutzung nach<br />
Hausordnung<br />
„gesamthänderischer“<br />
Mitbesitz<br />
Vollbesitz<br />
Teilbesitz<br />
Eigenbesitzer<br />
Fremdbesitzer<br />
Erbenbesitz<br />
Besitzdiener<br />
wenn Besitz nur gemeinschaftlich ausgeübt werden kann<br />
Wertpapierhinterlegung durch<br />
mehrere mit der Abrede , dass die Bank die Papiere nur an alle<br />
Berechtigten gemeinsam herausgeben darf<br />
wenn Besitzer nur über einen teil einer Sache Sachherrschaft<br />
ausüben darf (Mieter)<br />
§ 865 BGB = Besitzschutz auch zugunsten des Teilbesitzers<br />
derjenige der eine Sache „ als ihm gehörend Besitz „ § 872 BGB<br />
(wichtig für Ersitzung --- § 937 ff BGB)<br />
derjenige, der eine Sache für einen anderen besitzt<br />
Fremdbesitzer ist der Mieter und jeder, der auf Grund eines<br />
Besitzmittlungsverhältnisses die Sachherrschaft für einen anderen<br />
ausübt<br />
Fruchterwerb § 955 BGB<br />
§ 857 BGB<br />
- Besitzübergang an den Erben in dem Umfang wie Erblasser Besitz<br />
innehatte<br />
§ 855 BGB<br />
Haushaltshilfen hinsichtlich Geschirr, Arbeitnehmer hinsichtlich<br />
Werkzeug<br />
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