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- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...

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- <strong>Seite</strong> 111 -<br />

Die Vertragsfreiheit wird durch Typenzwang und - fixierung eingeschränkt<br />

Nutzungs- und Pfandrechte können grundsätzlich nur insoweit begründet werden,<br />

als sie im Gesetz vorgesehen sind; die Berechtigung , die sie ihrem<br />

<strong>Recht</strong>sinhaber gewähren , sowie die Verpflichtung , die sie dem Eigentümer<br />

auferlegen , sind im Gesetz abschließend umschrieben --- zwingendes <strong>Recht</strong><br />

Bsp.:<br />

Es kann nicht ein starkes oder schwaches Pfandrecht vereinbart werden. Wenn ein<br />

Pfandrecht vereinbart wird, dann nur mit dem im Gesetz geregelten Inhalt. Eigentum<br />

kann nur im Sinne der § 903 ff BGB vereinbart werden.<br />

Kontrollfrage: Wie kann es dann „Vorbehaltseigentum“ geben?<br />

Eigentumsvorbehalt = Einigung mit dem Inhalt der § 929 ff BGB, die Einigung ist<br />

lediglich unter eine Bedingung gestellt ( § 158 BGB), d.h. nicht der Inhalt der Einigung<br />

weicht vom gesetzlichen Bild des Eigentums ab. Nur der Zeitpunkt der Wirksamkeit der<br />

Einigung wird vereinbart.<br />

- Schuldner fremder Sachen kein Gesetzliches Pfandrecht<br />

§ 647 BGB (Unternehmerpfandrecht)<br />

1. Werkvertrag liegt vor (+)<br />

2. bewegliche Sache (+) muss nach § 647 BGB gegeben sein<br />

3. Sache des Bestellers (+)<br />

- ein Pfandrecht kann gutgläubig erworben werden, jedoch kein Gesetzliches<br />

Pfandrecht<br />

- Pfandrecht gilt solange, wie der Gläubiger die Sache „in der Hand hat“<br />

- Sicherungseigentum:<br />

1. Übereignung an die Bank<br />

2. Bank übereignet unter Bedingungen <strong>zur</strong>ück<br />

(§ 158 BGB Aufschiebende und auflösende Bedingung, § 929 BGB ff)<br />

Anwartschaftsrecht (§§ 158; 929 BGB)<br />

„Liegt vor wenn, die dingliche Einigung unter Vorbehalt abgeschlossen ist und ich diese<br />

Bedingungen (Vorbehalte) erfülle, werde ich Eigentümer<br />

° Anwartschaft ist eine Art kleines Eigentum<br />

Bsp.<br />

- Ich werde Eigentümer wenn ich 10 mal 1.000 € gezahlt habe<br />

- habe ich 9 mal 1.000 € gezahlt bin ich noch nicht Eigentümer<br />

- zahle ich die letzten 1.000 € bin ich automatisch Eigentümer<br />

- wegen Täuschung kann ich sowohl Schuldrechtliche als auch dingliche Einigungen<br />

Anfechten<br />

- bei besonderem Zusammenhang in extremen Ausnahmefällen § 139 BGB<br />

(zum Beispiel bei Sittenwidrigkeit)<br />

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