- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
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Die Vertragsfreiheit wird durch Typenzwang und - fixierung eingeschränkt<br />
Nutzungs- und Pfandrechte können grundsätzlich nur insoweit begründet werden,<br />
als sie im Gesetz vorgesehen sind; die Berechtigung , die sie ihrem<br />
<strong>Recht</strong>sinhaber gewähren , sowie die Verpflichtung , die sie dem Eigentümer<br />
auferlegen , sind im Gesetz abschließend umschrieben --- zwingendes <strong>Recht</strong><br />
Bsp.:<br />
Es kann nicht ein starkes oder schwaches Pfandrecht vereinbart werden. Wenn ein<br />
Pfandrecht vereinbart wird, dann nur mit dem im Gesetz geregelten Inhalt. Eigentum<br />
kann nur im Sinne der § 903 ff BGB vereinbart werden.<br />
Kontrollfrage: Wie kann es dann „Vorbehaltseigentum“ geben?<br />
Eigentumsvorbehalt = Einigung mit dem Inhalt der § 929 ff BGB, die Einigung ist<br />
lediglich unter eine Bedingung gestellt ( § 158 BGB), d.h. nicht der Inhalt der Einigung<br />
weicht vom gesetzlichen Bild des Eigentums ab. Nur der Zeitpunkt der Wirksamkeit der<br />
Einigung wird vereinbart.<br />
- Schuldner fremder Sachen kein Gesetzliches Pfandrecht<br />
§ 647 BGB (Unternehmerpfandrecht)<br />
1. Werkvertrag liegt vor (+)<br />
2. bewegliche Sache (+) muss nach § 647 BGB gegeben sein<br />
3. Sache des Bestellers (+)<br />
- ein Pfandrecht kann gutgläubig erworben werden, jedoch kein Gesetzliches<br />
Pfandrecht<br />
- Pfandrecht gilt solange, wie der Gläubiger die Sache „in der Hand hat“<br />
- Sicherungseigentum:<br />
1. Übereignung an die Bank<br />
2. Bank übereignet unter Bedingungen <strong>zur</strong>ück<br />
(§ 158 BGB Aufschiebende und auflösende Bedingung, § 929 BGB ff)<br />
Anwartschaftsrecht (§§ 158; 929 BGB)<br />
„Liegt vor wenn, die dingliche Einigung unter Vorbehalt abgeschlossen ist und ich diese<br />
Bedingungen (Vorbehalte) erfülle, werde ich Eigentümer<br />
° Anwartschaft ist eine Art kleines Eigentum<br />
Bsp.<br />
- Ich werde Eigentümer wenn ich 10 mal 1.000 € gezahlt habe<br />
- habe ich 9 mal 1.000 € gezahlt bin ich noch nicht Eigentümer<br />
- zahle ich die letzten 1.000 € bin ich automatisch Eigentümer<br />
- wegen Täuschung kann ich sowohl Schuldrechtliche als auch dingliche Einigungen<br />
Anfechten<br />
- bei besonderem Zusammenhang in extremen Ausnahmefällen § 139 BGB<br />
(zum Beispiel bei Sittenwidrigkeit)<br />
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