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- Seite 104 - 7.3 ) Grundprinzipen des Sachenrechts 1.) Trennungsprinzip = Abstraktionsprinzip 2.) Absolutheitsprinzip 3.) numerus clausus des Sachenrechts : 4.) Publizitätsprinzip (= Offenkundigkeitsprinzip): Der Gutglaubenserwerb 5.) Bestimmtheitsgrundsatz: 6.) Spezialitätsprinzip 7.4. ) einzelne dingliche Rechte 7.4.1.) Besitz 7.4.1.1) Definition 7.4.1.2.) Funktionen 7.4.1.3 ÜS Tabelle Erscheinungsformen des Besitzes 7.4.1.4. Erwerb und Verlust des Besitzes 7.4.1.5.) Schutz des Besitzes / des Besitzers 7.4.2) Eigentum 7.4.2.1) Inhalt des Eigentums 7.4.2.2.)Erscheinungsformen 7.4.2.3.) Schutz des Eigentums Herausgabeanspruch bei Eigentumsentziehung § 985 BGB Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch bei Eigentumsstörung § 1004 BGB 7.4.2.4.)Der rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb Eigentumserwerb an beweglichen Sachen ( § 929 ff BGB ) Eigentumserwerb an Grundstücken § 873, 925 BGB Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten gutgläubiger Erwerb an bewegliche Sachen § 932 BGB gutgläubiger Erwerb an Grundstücken Sicherung des Eigentumserwerbs - § 878 BGB Auflassungsvormerkung Interessenausgleich durch die ungerechtfertigt Bereicherten 7.4.2.5.) Sonstige Formen des Eigentumserwerbes Aneignung herrenloser Sachen Ersitzung Eigentumserwerb durch Verbindung, Vermischung und Verarbeitung 7.4.3.) Sonstige dingliche Rechte allgemeine Regeln Rangsicherung dinglicher Rechte Katalog beschränkt dinglicher Rechte Erbbaurecht Wohnungseigentum Nutzungsrechte Nießbrauch Dienstbarkeiten Grunddienstbarkeit beschränkt persönliche Dienstbarkeit -104-

- Seite 105 - 7.5.) Sicherungsrechte 7.5.1.) Grundpfandrechte Unterscheidung Hypothek / Grundschuld / Rentenschuld Hypothek Grundschuld Rentenschuld 7.5.2.) Pfandrecht an beweglichen Sachen Definition Bestellung des Pfandrechtes Verwertung des Pfandes 7.5.3.) Pfandrecht an Rechten Definition Bestellung wirtschaftliche Bedeutung 7.5.4.) weitere Kreditsicherungsmittel Sicherungsübereignung Sicherungsabtretung Eigentumsvorbehalt 7.1) Allgemeines (= ÜS 1) Regelung des Sachenrechts im 3. Buch des BGB §§ 854- 1296 gehört wie das Schuldrecht zum Bereich des Vermögensrechts Unterschied beider Rechtsgebiete: Abgrenzung Schuldrecht / Sachenrecht Funktion des Schuldrechts Funktion des Sachenrechts - Regulierung des rechtsgeschäftlichen Zuordnung von Gegenständen Güterverkehrs zu den Rechtssubjekten - - gerichtet auf Erlangung von Sachwerten - dynamisch - statisch Sachenrecht regelt die rechtlichen Beherrschung körperlicher Gegenstände z.B. Eigentumsrecht § 903 BGB gegenständlicher Bereich des Sachenrechts (Inhaltsverzeichnis des BGB zum 3 Buch (§ 854 -1296 lesen) enthält Vorschriften für den Besitz ( „ tatsächliche Sachherrschaft „ ) § 854 ff , das Eigentum ( „ rechtliche Sachherrschaft „ ) § 903 ff, 929 ff , 873, 925 sowie sonstige Rechte an Sachen (Dienstbarkeiten § 1018 ff, Vorkaufsrecht § 1094 ff , Reallasten § 1105 ff , Hypothek § 1113 ff, Grundschuld § 1191 ff, Rentenschuld § 1199 ff, Pfandrecht an beweglichen Sachen § 1204 ff ) -105-

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7.3 ) Grundprinzipen des Sachenrechts<br />

1.) Trennungsprinzip = Abstraktionsprinzip<br />

2.) Absolutheitsprinzip<br />

3.) numerus clausus des Sachenrechts :<br />

4.) Publizitätsprinzip (= Offenkundigkeitsprinzip):<br />

Der Gutglaubenserwerb<br />

5.) Bestimmtheitsgrundsatz:<br />

6.) Spezialitätsprinzip<br />

7.4. ) einzelne dingliche <strong>Recht</strong>e<br />

7.4.1.) Besitz<br />

7.4.1.1) Definition<br />

7.4.1.2.) Funktionen<br />

7.4.1.3 ÜS Tabelle Erscheinungsformen des Besitzes<br />

7.4.1.4. Erwerb und Verlust des Besitzes<br />

7.4.1.5.) Schutz des Besitzes / des Besitzers<br />

7.4.2) Eigentum<br />

7.4.2.1) Inhalt des Eigentums<br />

7.4.2.2.)Erscheinungsformen<br />

7.4.2.3.) Schutz des Eigentums<br />

Herausgabeanspruch bei Eigentumsentziehung § 985 BGB<br />

Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch bei<br />

Eigentumsstörung § 1004 BGB<br />

7.4.2.4.)Der rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb<br />

Eigentumserwerb an beweglichen Sachen ( § 929 ff BGB )<br />

Eigentumserwerb an Grundstücken § 873, 925 BGB<br />

Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten<br />

gutgläubiger Erwerb an bewegliche Sachen § 932 BGB<br />

gutgläubiger Erwerb an Grundstücken<br />

Sicherung des Eigentumserwerbs - § 878 BGB<br />

Auflassungsvormerkung<br />

Interessenausgleich durch die ungerechtfertigt Bereicherten<br />

7.4.2.5.) Sonstige Formen des Eigentumserwerbes<br />

Aneignung herrenloser Sachen<br />

Ersitzung<br />

Eigentumserwerb durch Verbindung, Vermischung und Verarbeitung<br />

7.4.3.) Sonstige dingliche <strong>Recht</strong>e<br />

allgemeine Regeln<br />

Rangsicherung dinglicher <strong>Recht</strong>e<br />

Katalog beschränkt dinglicher <strong>Recht</strong>e<br />

Erbbaurecht<br />

Wohnungseigentum<br />

Nutzungsrechte<br />

Nießbrauch<br />

Dienstbarkeiten<br />

Grunddienstbarkeit<br />

beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />

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