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- Seite 102 - Weitere AG außer §823 I BGB - § 823 II BGB i. V. m. Schutzgesetzen - § 823 II BGB i. V. m. Strafrecht / Strafgesetzen Abgrenzung § 823 BGB zu anderen AG: Fall: A lässt seinen Schäferhund auch nachts draußen. Der Schäferhund bellt so laut und so lange, dass Nachbar N nicht mehr schlafen kann. Hat N einen Anspruch, mit dem er den A dazu zwingen kann, dafür zu sorgen, dass der Hund nicht mehr so laut bellt? Abwandlung: Der Hund des A läuft regelmäßig in den Garten des N und zerwühlt dort die Beete. Kann N von A „Unterlassung“ verlangen ? - Ortsübliches ist zu dulden - Beseitigung / Unterlassung § 1004 BGB - SEA § 833 BGB (Haftung des Tierhalters); § 823 BGB; § 249 BGB 6. ungerechtfertigte Bereicherung (Rückabwicklung nichtiger Rechtsgeschäfte, Umwandlung eines Schuldverhältnisses in ein Rückgewährschuldverhältnis; Rücktritt; Widerrufs- u. Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen) - Rechte und Pflichten nach Rücktritt § 346 ff BGB (Rücktritt) - Widerruf bei Haustürgeschäft § 312 BGB ff i. V. m. § 355 BGB i. V. m. § 346 BGB ff - Widerruf bei Fernabsatzverträgen § 312 d BGB i. V. m. § 355 BGB i. V. m. § 346 BGB ff - Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung ( § 812 ff BGB) differenziere: Leistungskondiktion / Eingriffskondiktion § 812 I 1 BGB 1. Alternative: „durch Leistung“ = Leistungskondiktion 2. Alternative: „in sonstiger Weise“ = Eingriffskondiktion (wenn keine Leistung vorliegt und nur dann) -102-
- Seite 103 - Fall: A ist unerkannt geisteskrank. Er kauft von B einen PKW für 10.000,- €. A fährt ca. 1 Jahr damit - 100.000 km - als sein Betreuer erstmals merkt, dass A sich ein Auto besorgt hat. Der Betreuer fordert von B die 10.000,- € zurück. B will das Geld nur nach Abzug von „km- Geld“ zurückgeben. A (Geisteskrank) A gegen B AG § 812 I 1 1. Alternative 10.000,- € Auto B I. Anspruch entstanden? 1. etwas erlangt 10.000,- € 2. durch Leistung A wollte KV erfüllen 3. ohne Rechtsgrund Wenn Rechtsgrund KV (-) Zwei WE § 104 BGB; § 105 BGB => WE des A (-) => KV (-) => Rechtsfolge § 812 BG, das erlangte ist herauszugeben, soweit noch eine Bereicherung vorliegt. (Die Frage ist: Was ist noch da? (§ 818 III BGB ?)) II. Anspruch untergegangen? Der Anspruch ist nicht untergegangen und besteht nach § 812 I 1 BGB 1. Alt. III. Anspruch durchsetzbar? Nach § 812 II BGB ja, aber Einschränkungen durch § 104 BGB Fall: K kauft von V ein Sofa. Er will den Kaufpreis auf das Konto des V überweisen, füllt das Überweisungsformular seiner Bank B 1 auch richtig aus. aufgrund eines Fehlers der B 1 landet das Geld aber auf dem Konto des D bei der Bank B 2. 7. BGB - Sachenrecht 7.1 ) Allgemeines (= ÜS 1) Abgrenzung Schuldrecht / Sachenrecht gegenständlicher Bereich des Sachenrechts (Inhaltsverzeichnis des BGB zum 3 Buch (§ 854 -1296 lesen) Das dingliche Recht Def. / Wesen 7.2 ) sachenrechtliche Vorschriften: = ÜS 2 Def. / Erwerb / AGen Ergänzungen und Überlagerungen des Sachenrechts durch Sondergesetze -103-
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Fall:<br />
A ist unerkannt geisteskrank. Er kauft von B einen PKW für 10.000,- €. A fährt ca. 1 Jahr<br />
damit - 100.000 km - als sein Betreuer erstmals merkt, dass A sich ein Auto besorgt hat.<br />
Der Betreuer fordert von B die 10.000,- € <strong>zur</strong>ück.<br />
B will das Geld nur nach Abzug von „km- Geld“ <strong>zur</strong>ückgeben.<br />
A (Geisteskrank)<br />
A gegen B<br />
AG § 812 I 1 1. Alternative<br />
10.000,- €<br />
Auto<br />
B<br />
I. Anspruch entstanden?<br />
1. etwas erlangt 10.000,- €<br />
2. durch Leistung A wollte KV erfüllen<br />
3. ohne <strong>Recht</strong>sgrund<br />
Wenn <strong>Recht</strong>sgrund KV (-)<br />
Zwei WE<br />
§ 104 BGB; § 105 BGB => WE des A (-) => KV (-)<br />
=> <strong>Recht</strong>sfolge § 812 BG, das erlangte ist herauszugeben, soweit noch eine<br />
Bereicherung vorliegt. (Die Frage ist: Was ist noch da? (§ 818 III BGB ?))<br />
II. Anspruch untergegangen?<br />
Der Anspruch ist nicht untergegangen und besteht nach § 812 I 1 BGB 1. Alt.<br />
III. Anspruch durchsetzbar?<br />
Nach § 812 II BGB ja, aber Einschränkungen durch § 104 BGB<br />
Fall:<br />
K kauft von V ein Sofa. Er will den Kaufpreis auf das Konto des V überweisen, füllt das<br />
Überweisungsformular seiner Bank B 1 auch richtig aus. aufgrund eines Fehlers der B 1<br />
landet das Geld aber auf dem Konto des D bei der Bank B 2.<br />
7. BGB - Sachenrecht<br />
7.1 ) Allgemeines (= ÜS 1)<br />
Abgrenzung Schuldrecht / Sachenrecht<br />
gegenständlicher Bereich des Sachenrechts (Inhaltsverzeichnis des BGB<br />
zum 3 Buch (§ 854 -1296 lesen)<br />
Das dingliche <strong>Recht</strong> Def. / Wesen<br />
7.2 ) sachenrechtliche Vorschriften: = ÜS 2 Def. / Erwerb / AGen<br />
Ergänzungen und Überlagerungen des Sachenrechts durch Sondergesetze<br />
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