Albin L. Ockl - Damwild Ockl 95666 Mitterteich Themenreuth
Albin L. Ockl - Damwild Ockl 95666 Mitterteich Themenreuth
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<strong>Albin</strong> L. <strong>Ockl</strong><br />
Dipl.-Ing.<br />
Postfach 10 08 66<br />
42508 Velbert<br />
Am Buschkamp 10<br />
42549 Velbert<br />
Tel (0 20 51) 603840<br />
Fax (0 20 51) 603841<br />
Mobil 0171-6853504<br />
albin.ockl@euro-online.de<br />
www.euro-online.de<br />
BAYERISCHER LANDTAG<br />
Ausschuss für Kommunale Fragen<br />
und Innere Sicherheit<br />
c/o Landtagsamt<br />
Maximilianeum<br />
81627 München Velbert, 12.08.2010<br />
KI.0161.16 / Beschwerde über Gemeinde Leonberg / Eingabe für Herrn Wendelin<br />
<strong>Ockl</strong> / Erweiterung zur Eingabe vom 16.05.2010 und 21.07.2010<br />
Sehr geehrter Ausschussvorsitzender,<br />
sehr verehrte Damen und sehr geehrte Herren des Ausschusses,<br />
mit der o.g. Eingabe habe ich im Auftrag meines Bruders, Herrn Wendelin <strong>Ockl</strong>,<br />
eine Petition eingereicht und seine Beschwerden gemäß dem vorgegebenen<br />
Online-Formular des Bayerischen Landtags aufgelistet. Der Petitionstext ist<br />
nachlesbar mit Mausklick:<br />
> > > www.damwild-ockl.de/doku/pet-w-ockl.pdf<br />
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen hat uns<br />
ermutigt, Menschenrechtsverletzungen und ganz besonders Repressalien, mit<br />
denen der Verzicht auf Grundrechte erpresst wird, an Petitionsausschüsse der<br />
Länderparlamente zu melden. Aus diesem Grunde möchte der Petent mit<br />
weiteren Ausführungen in den Punkten 14-20 darauf eingehen.<br />
Die Beschwerden sind ausführlich beschrieben in einem Brief des Petenten vom<br />
14. Mai 2010 und einem Brief seines Bruders vom 12. Mai 2010 an Herrn<br />
Wolfgang Lippert, Landrat von Tirschenreuth. Der Brief nimmt Stellung zu den<br />
Punkten:<br />
1. Rechtswidrige Errichtung eines Pumphauses auf dem<br />
Hofgrundstück meines Bruders<br />
2. Kriminell: Wichtige Dokumente der Flurbereinigung vorenthalten<br />
3. Grenzfeststellung entlang des Mühlbaches: Schnellstmöglich und<br />
rechtsverbindlich nach Anerkennung der Grundstücks- und<br />
Wasserrechte<br />
4. Stützmauer der Uferbefestigung aus der Mitte des Mühlbachs sofort<br />
entfernen<br />
5. Wasserrechte: Wehranlage mit Hammerweiher. Kriminell: Zugang<br />
zum Eichpfahl verweigert<br />
6. Kriminell: Retentionsräume der Hammerweiher beseitigt,<br />
Vertiefungen der Weiher in dem angegebenen Volumen<br />
wiederherzustellen<br />
7. Antrag auf Erstattung bisheriger und weiterer Rechtskosten<br />
8. Gipfel krimineller Energie: Beseitigung eines kreativen und<br />
leistungsfähigen Handwerksbetriebs<br />
1
9. Bürgermeister: Wiederwahl im Jahre 2008 manipuliert, volle<br />
Verantwortung für rechtswidrige und kriminelle Vorgänge,<br />
Mitverantwortung des Gemeinderates<br />
Dieser Brief wurde am 25.05.2010 als PDF an die Petitionsstelle im Bayerischen<br />
Landtag zugesandt und per Post vom Petenten nachgereicht. Der Brief ist<br />
nachlesbar im Internet mit Mausklick:<br />
> > > www.damwild-ockl.de/doku/landrat-TIR1.pdf<br />
Der Petent ist verwundert, dass weder der angeschriebene Landrat noch eine der<br />
Gemeinde Leonberg übergeordnete Stelle der Bezirksregierung Bemühungen<br />
unternommen haben, die rechtswidrigen Zustände in der Gemeinde Leonberg im<br />
Zusammenhang mit den Beschuldigungen des Petenten zu überprüfen und aus<br />
den Erkenntnissen Maßnahmen zugunsten des Petenten einzuleiten. Aus diesem<br />
Grunde möchten wir unsere Argumentation erweitern:<br />
10. Flurbereinigung 1987: Kriminelle Grundlage andauernder<br />
Rechtswidrigkeiten<br />
11. Rechtswidrig: Wasserrechte entgegen den Vorgaben der<br />
Flurbereinigung beseitigt (Fortsetzung von Punkt 5)<br />
12. Grundgesetzwidrige Enteignung: Privater Mühlbach ist kein<br />
Anliegerbach (Fortsetzung von Punkt 3)<br />
13. Gesetzwidrige und verbrecherische Kumpanei von Wirtschaft und<br />
Verwaltung in Gemeinde Leonberg<br />
14. Grundrechte des Petenten und Konsequenzen<br />
Die Ausführungen zu den Punkten sind nachlesbar mit Mausklick im<br />
Internet:<br />
> > > www.damwild-ockl.de/doku/pet2107-w-ockl.pdf<br />
Weitere Punkte im heutigen Schreiben:<br />
15. Grundrechte im Landkreis Tirschenreuth: Hilferuf eines wehrlosen<br />
Bürgers<br />
16. Repressalien bayerischer Verwaltung contra Grundrechte<br />
17. Lebensmittelkontrolle des Landratsamtes: Krimineller<br />
Amtsmissbrauch contra Grundrechte<br />
18. Lebensmittelkontrolle des Landratsamtes: Sofortige Entfernung des<br />
Pumphauses<br />
19. Repressalien contra Grundrechte: Unerhört und ohne Vergleich in<br />
Deutschland<br />
20. Weitere Repressalien gegen Grundrechte des Petenten?<br />
Zu 15. Grundrechte im Landkreis Tirschenreuth: Hilferuf eines wehrlosen<br />
Bürgers<br />
Der Petent ist nachwievor verwundert, dass weder der angeschriebene Landrat<br />
noch eine der Gemeinde Leonberg übergeordnete Stelle der Bezirksregierung<br />
Bemühungen unternommen haben, die rechtswidrigen Zustände in der<br />
Gemeinde Leonberg im Zusammenhang mit den Beschuldigungen des Petenten<br />
zu überprüfen und aus den Erkenntnissen Maßnahmen zugunsten des Petenten<br />
einzuleiten. Auch der Hinweis auf die Grundrechte des Petenten (siehe Punkt 14)<br />
hat bis heute (Mitte August 2010) keinerlei Wirkung hinterlassen.<br />
Die Grundrechte für alle Deutschen sind in Abschnitt I des Grundgesetzes<br />
festgelegt. Sie sind das Fundament des Grundgesetzes, auf dem alle<br />
anderen Abschnitte aufgebaut sind. Das Grundgesetz hat nicht nur Gültigkeit<br />
für staatliche Institutionen und ihre Bediensteten. Aus eigener Erfahrung weiß der<br />
Petent, das die Situation der Grundrechte in Deutschland und in Bayern einen<br />
Tiefpunkt erreicht hat.<br />
Grundrechte haben in der Verwaltung des Landkreises Tirschenreuth keinerlei<br />
Bedeutung. Allein die geschilderte Faktenlage im Landkreis Tirschenreuth und<br />
2
insbesondere in der Gemeinde Leonberg zeigt, wie niedrig der aktuelle<br />
Stellenwert der Grundrechte in der Verwaltung ist.<br />
In Anbetracht der geschilderten Faktenlage, die für Außenstehende unvorstellbar<br />
ist, ist es nicht verwunderlich, dass der Petent von einem solchen<br />
Bürgermeister auch noch als Quertreiber beschimpft wird, obwohl er<br />
lediglich fundamentale Grundrechte in Anspruch nehmen möchte, die jedem<br />
deutschen Bürger zustehen. Solche Beschimpfungen sind definitiv<br />
grundrechtswidrig und sind umso schwerwiegender, wenn diese von einem<br />
Inhaber staatlicher Gewalt kommen.<br />
Grundgesetz Art.1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten<br />
und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Rufschädigung<br />
angesehener Bürger, noch dazu von einem Bürgermeister, dem<br />
Wahlmanipulation, krimineller Amtsmissbrauch und verbrecherische Kumpanei<br />
vorgeworfen wird, ist absolut inakzeptabel. Die Petition wird immer mehr zu<br />
einem Hilferuf eines wehrlosen Bürgers, der mit Repressalien staatlicher Macht<br />
gezwungen werden soll, auf fundamentale Grundrechte zu verzichten, die allen<br />
Deutschen zustehen.<br />
Zu 16. Repressalien bayerischer Verwaltung contra Grundrechte<br />
Während bundesweit sogar über die Grundrechte sicherungsverwahrter<br />
Gewaltverbrecher diskutiert wird, wird in der Verwaltung des Landkreises<br />
Tirschenreuth und der Gemeinde Leonberg mit Unterstützung durch bayerische<br />
Landespolitiker intensiv nachgedacht, wie die Inanspruchnahme von<br />
Grundrechten mit Repressalien verhindert werden kann.<br />
Der Petent ist mit Sicherheit sehr enttäuscht, dass kein einziger Landespolitiker<br />
bisher den Mut hatte, mit dem Petenten Kontakt aufzunehmen, um die Richtigkeit<br />
und Schwere seiner Vorwürfe in einem informativen Gespräch zu ergründen.<br />
Tatsache ist, dass Bürgermeister Staufer ständig neue Repressalien erfindet, um<br />
die in Abschnitt 14 beschriebenen Grundrechte mit staatlicher Gewalt<br />
auszuhebeln, mit Repressalien, die auch vor der Beseitigung eines kreativen und<br />
leistungsfähigen Handwerksbetriebs nicht Halt machen: siehe Abschnitt 8. Eine<br />
solche Repressalie war beispielsweise die rechtswidrige Kündigung des<br />
Pachtvertrags über das Grundstück mit dem <strong>Damwild</strong>gehege > > ><br />
www.damwild-ockl.de<br />
Die Kündigung des Pachtvertrags wurde mit einem Versäumnisurteil<br />
durchgesetzt. Wie ist ein Versäumnisurteil zu bewerten, wenn die<br />
Vorladung zur Gerichtsverhandlung 2 Tage nach dem Termin der<br />
betreffenden Gerichtsverhandlung eintrifft? Das Urteil wurde vom<br />
Bürgermeister Staufer durch Vorleistung der Gemeinde Leonberg an das<br />
Gericht und anschließender Zwangsvollstreckung in Höhe von 3.927,06 €<br />
durchgesetzt. Hinzu kommen Rechtsanwältekosten in Höhe von ca. 2000<br />
€. In diesem Zusammenhang will auch die Rechtschutzversicherung der<br />
Gemeinde Leonberg mit Unterstützung durch Bürgermeister Staufer<br />
Forderungen in Höhe von 509,25 € vom Petenten eintreiben.<br />
Zu 17. Lebensmittelkontrolle des Landratsamtes: Krimineller<br />
Amtsmissbrauch contra Grundrechte<br />
Bürgermeister Staufer ist leitender Beamter des Landratsamtes<br />
Tirschenreuth. Es ist krimineller Amtsmissbrauch, unter dem Vorwand<br />
"Vollzug des Lebensmittelrechts" die Lebensmittelkontrolle des<br />
Landratsamtes im Juli 2009 einzusetzen, um den Widerstand des Petenten<br />
zu brechen und mit erzwungenem Verzicht auf seine Grundrechte den Weg<br />
für gesetzwidrige und verbrecherische Aktivitäten des Bürgermeister<br />
Staufer in der Gemeinde Leonberg freizupressen.<br />
Tatsache ist, dass überhaupt kein Anlass bestanden hat, der den<br />
Einsatz der Lebensmittelkontrolle gerechtfertigt hätte.<br />
3
Der Petent liefert hochqualifizierte Bäckereiprodukte an die bundesweit<br />
bekannte und mittelständisch geprägte EDEKA-Gruppe (führender<br />
Lebensmittelhändler Deutschlands mit einem Jahresumsatz von 42,1<br />
Milliarden Euro, rund 12.000 Märkten und 290.000 Mitarbeitern). Edeka<br />
unterwirft seine Geschäftspartner einer ständigen, strengen<br />
Qualitätskontrolle mit besonderem Schwerpunkt auf verschiedenste<br />
hygienische Bereiche: siehe Zertifikat auf Mausklick im Internet:<br />
> > > www.ocklbrot.de<br />
Auch der Zentralverband des Deutschen Bäckereihandwerks führt ständig<br />
Qualitätsprüfungen durch, denen sich der Petent freiwillig unterwirft und bei<br />
denen der Petent mit dem Prädikat "Sehr gut" (Goldmedaille) bewertet wurde<br />
> > > www.ocklbrot.de<br />
Selbstprüfungseinrichtungen großer Zentralverbände und großer Lebensmittel-<br />
Handelsketten werden in gut geübter Praxis öffentlicher Verwaltung als völlig<br />
ausreichend angesehen, um das Qualitätsniveau des verbundenen Handwerks<br />
hochzuhalten.<br />
Zu 18. Lebensmittelkontrolle des Landratsamtes: Sofortige Entfernung des<br />
Pumphauses<br />
Zertifizierter Gütenachweis und Prädikat "Sehr gut" mit Goldmedaille von<br />
anerkannten, voneinander unabhängigen Selbstprüfungseinrichtungen großer<br />
Wirtschafts- und Handelsverbände zeigen überdeutlich, dass der Einsatz der<br />
Lebensmittelkontrolle aus dem Landratsamt völlig überflüssig war und<br />
nicht den Vollzug des Lebensmittelrechts als Zielsetzung hatte. Darüber<br />
hinaus wurde bei der angeblichen Lebensmittelüberwachung von<br />
Lebensmittelkontrolleur Sturm eine starke Geruchsbelästigung im Vorratsraum<br />
des Bäckereibetriebs festgestellt und von diesem als Gestank von verendeten<br />
Tieren angeprangert. Der Petent musste den Beweis antreten, dass dieser<br />
bestialische Gestank nicht von seinem Bäckereibetrieb zu verantworten ist,<br />
sondern von dem Pumpwerk verursacht wird, das von Bürgermeister Staufer zu<br />
verantworten ist. Der gesamte Hergang dieser Angelegenheit wurde vom<br />
Petenten in einem Schreiben an den Landrat vom 30.10.2009 festgehalten,<br />
nachlesbar auf Mausklick im Internet:<br />
> > > www.damwild-ockl.de/doku/l-kontrolle.pdf<br />
Es ist ein Fall rücksichtsloser Enteignung, dass ohne Baugenehmigung, ohne<br />
Einleitung eines rechtmäßigen Enteignungsverfahrens und entgegen dem Willen<br />
des Eigentümers, entgegen den Vorschriften, die für den Lebensmittelbetrieb des<br />
Eigentümers einzuhalten sind, ein Pumpwerk des regionalen Abwassernetzes<br />
auf dem Hofgrundstück des Petenten errichtet wurde (Abschnitt 1). Darüber<br />
hinaus lieferte Lebensmittelkontrolleur Sturm den Beweis, dass der vom<br />
Pumpwerk erzeugte Gestank den Vorschriften der Lebensmittekontrolle<br />
nicht standhalten kann.<br />
Die von Bürgermeister Staufer veranlasste Lebensmittelkontrolle war aus der<br />
Sicht des Bäckereibetriebs völlig überflüssig, sie war als Repressalie geplant, um<br />
den Widerstand des Petenten zu brechen, sie dient mit der nicht beabsichtigten<br />
Erkenntnis in der Tat dem Vollzug des Lebensmittelrechts, weil der vom<br />
Pumpwerk erzeugte Gestank den Vorschriften der Lebensmittekontrolle nicht<br />
standhalten kann.<br />
Der Petent fordert dementsprechend, dass die vom Landratsamt erstellte<br />
Kostenrechnung in Höhe von 828,45€ für die beschriebene Lebensmittelkontrolle<br />
von Bürgermeister Staufer direkt zu verantworten und zu übernehmen ist<br />
(Rechnungsnummer 14391) und dass die sofortige Beseitigung des Pumpwerks<br />
einzuleiten ist.<br />
(Fortsetzung nächste Seite)<br />
4
Zu 19. Repressalien contra Grundrechte: Unerhört und ohne Vergleich<br />
in Deutschland<br />
Während bundesweit sogar über die Grundrechte sicherungsverwahrter<br />
Gewaltverbrecher diskutiert wird, wird in der Verwaltung des Landkreises<br />
Tirschenreuth und der Gemeinde Leonberg mit Unterstützung durch<br />
bayerische Landespolitiker intensiv nachgedacht, wie die<br />
Inanspruchnahme von Grundrechten mit Repressalien verhindert und<br />
der Verzicht auf Grundrechte erpresst werden kann (siehe Punkt 16).<br />
Der Petent ist immer mehr verwundert, dass weiterhin weder der<br />
angeschriebene Landrat noch eine der Gemeinde Leonberg übergeordnete<br />
Stelle der Bezirksregierung oder zuständiger Landesministerien<br />
Bemühungen unternommen haben, die rechtswidrigen Zustände in der<br />
Gemeinde Leonberg im Zusammenhang mit den Beschuldigungen des<br />
Petenten zu überprüfen und aus den Erkenntnissen Maßnahmen<br />
zugunsten der Gemeinde und des Petenten einzuleiten. Statt dessen ist zu<br />
befürchten, dass Bürgermeister Staufer von verantwortlichen<br />
Landespolitikern sogar ermuntert wird, weitere Repressalien gegen den<br />
Petenten einzuleiten, um dessen Verzicht auf seine Grundrechte zu<br />
erpressen. Wie anders ist der Besuch des Innenstaatssekretärs Gerhard<br />
Eck (CSU) zusammen mit MdL Tobias Reiß (CSU Kreisvorsitzender im<br />
Landkreis Tirschenreuth ) bei Bürgermeister Gottfried Staufer (CSU)<br />
zu verstehen? Innenstaatssekretär Eck verschaffte sich am 02.08.2010<br />
einen persönlichen Eindruck vom unfallträchtigen Straßenverlauf der TIR40<br />
bei Dobrigau (1 km Luftlinie entfernt vom Bäckereibetrieb des<br />
Petenten), nachlesbar auf Mausklick im Internet:<br />
www.damwild-ockl.de/doku/innenstaatssekr.jpg<br />
Staatssekretär Gerhard Eck ist einziger Stellvertreter des Innenministers.<br />
Das Innenministerium ist nicht nur am Bau von Umgehungsstrassen<br />
beteiligt, sondern verantwortlich für die gesamte Kommunalverwaltung<br />
einschließlich Vermeidung von Wahlmanipulationen. Wenn sich der Stv.<br />
Innenminister auf einem offiziellen Pressephoto mit Bürgermeister Gottfried<br />
Staufer, dem schwerste Beschuldigungen gemacht werden, öffentlich<br />
präsentiert, die Präsentation in unmittelbarer Nähe des Klägers stattfindet,<br />
ohne überhaupt daran interessiert zu sein, mit dem klagenden Petenten zu<br />
sprechen, dann ist eine aktive Mitverantwortung des Stv.Innenministers<br />
offensichtlich.<br />
Zu 20. Weitere Repressalien gegen Grundrechte des Petenten?<br />
Es darf nicht sein, dass Nicht-CSU-Mitglieder in Bayern Bürger 2. Klasse<br />
sind, die mit Repressalien in Fortsetzung unter Druck gesetzt werden und<br />
so der Verzicht ihrer Grundrechte erpresst wird. Der Petent erwartet nun<br />
mit Recht, dass Herr Staatsminister Joachim Herrmann zu diesen<br />
unerhörten Vorgängen eine verbindliche Erklärung gibt, weil die<br />
überparteiliche Gesamtverantwortung seines Stellvertreters schwer<br />
beschädigt ist. Herr Staatsminister Herrmann sollte Stellung nehmen, ob<br />
der Petent mit weiteren Repressalien rechnen muss.<br />
Der Petent muss mit Recht befürchten, dass an seinen Grundrechten<br />
ein Exempel statuiert werden soll, weil bereits die Lebensmittelkontrolle<br />
zu Gange ist, obwohl zum Vollzug des Lebensmittelrechts überhaupt kein<br />
Anlass bestanden hat (siehe 18), und weil die Lebensmittelkontrolle<br />
tatsächlich ergeben hat, dass die widerrechtliche Errichtung des<br />
Pumpwerkes des Abwassernetzes auf dem Hof-Grundstück des<br />
Lebensmittelbetriebes des Petenten in keinem Fall akzeptabel ist.<br />
In diesem Zusammenhang steht auch das Staatsministerium für Umwelt<br />
und Gesundheit im Verdacht, sich für Repressalien gegen Grundrechte des<br />
Petenten missbrauchen zu lassen (siehe Punkt 18).<br />
5
Es ist der Hilferuf eines wehrlosen Bürgers, der mit rücksichtsloser<br />
Brachialgewalt staatlicher Einrichtungen zum Schweigen gebracht werden<br />
soll.<br />
Wir, mein Bruder und ich, bitten Sie um Ihre Unterstützung, um den<br />
Grundrechten des deutschen Grundgesetzes in der Gemeinde Leonberg<br />
den geziemenden Respekt und die gebührende Anerkennung zu<br />
verschaffen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<strong>Albin</strong> L. <strong>Ockl</strong><br />
Kopie an Herrn Wendelin <strong>Ockl</strong>,<br />
<strong>Themenreuth</strong> 3, Gemeinde Leonberg, <strong>95666</strong> <strong>Mitterteich</strong><br />
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