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Albin L. Ockl - Damwild Ockl 95666 Mitterteich Themenreuth

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<strong>Albin</strong> L. <strong>Ockl</strong><br />

Dipl.-Ing.<br />

Postfach 10 08 66<br />

42508 Velbert<br />

Am Buschkamp 10<br />

42549 Velbert<br />

Tel (0 20 51) 603840<br />

Fax (0 20 51) 603841<br />

Mobil 0171-6853504<br />

albin.ockl@euro-online.de<br />

www.euro-online.de<br />

BAYERISCHER LANDTAG<br />

Ausschuss für Kommunale Fragen<br />

und Innere Sicherheit<br />

c/o Landtagsamt<br />

Maximilianeum<br />

81627 München Velbert, 12.08.2010<br />

KI.0161.16 / Beschwerde über Gemeinde Leonberg / Eingabe für Herrn Wendelin<br />

<strong>Ockl</strong> / Erweiterung zur Eingabe vom 16.05.2010 und 21.07.2010<br />

Sehr geehrter Ausschussvorsitzender,<br />

sehr verehrte Damen und sehr geehrte Herren des Ausschusses,<br />

mit der o.g. Eingabe habe ich im Auftrag meines Bruders, Herrn Wendelin <strong>Ockl</strong>,<br />

eine Petition eingereicht und seine Beschwerden gemäß dem vorgegebenen<br />

Online-Formular des Bayerischen Landtags aufgelistet. Der Petitionstext ist<br />

nachlesbar mit Mausklick:<br />

> > > www.damwild-ockl.de/doku/pet-w-ockl.pdf<br />

Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen hat uns<br />

ermutigt, Menschenrechtsverletzungen und ganz besonders Repressalien, mit<br />

denen der Verzicht auf Grundrechte erpresst wird, an Petitionsausschüsse der<br />

Länderparlamente zu melden. Aus diesem Grunde möchte der Petent mit<br />

weiteren Ausführungen in den Punkten 14-20 darauf eingehen.<br />

Die Beschwerden sind ausführlich beschrieben in einem Brief des Petenten vom<br />

14. Mai 2010 und einem Brief seines Bruders vom 12. Mai 2010 an Herrn<br />

Wolfgang Lippert, Landrat von Tirschenreuth. Der Brief nimmt Stellung zu den<br />

Punkten:<br />

1. Rechtswidrige Errichtung eines Pumphauses auf dem<br />

Hofgrundstück meines Bruders<br />

2. Kriminell: Wichtige Dokumente der Flurbereinigung vorenthalten<br />

3. Grenzfeststellung entlang des Mühlbaches: Schnellstmöglich und<br />

rechtsverbindlich nach Anerkennung der Grundstücks- und<br />

Wasserrechte<br />

4. Stützmauer der Uferbefestigung aus der Mitte des Mühlbachs sofort<br />

entfernen<br />

5. Wasserrechte: Wehranlage mit Hammerweiher. Kriminell: Zugang<br />

zum Eichpfahl verweigert<br />

6. Kriminell: Retentionsräume der Hammerweiher beseitigt,<br />

Vertiefungen der Weiher in dem angegebenen Volumen<br />

wiederherzustellen<br />

7. Antrag auf Erstattung bisheriger und weiterer Rechtskosten<br />

8. Gipfel krimineller Energie: Beseitigung eines kreativen und<br />

leistungsfähigen Handwerksbetriebs<br />

1


9. Bürgermeister: Wiederwahl im Jahre 2008 manipuliert, volle<br />

Verantwortung für rechtswidrige und kriminelle Vorgänge,<br />

Mitverantwortung des Gemeinderates<br />

Dieser Brief wurde am 25.05.2010 als PDF an die Petitionsstelle im Bayerischen<br />

Landtag zugesandt und per Post vom Petenten nachgereicht. Der Brief ist<br />

nachlesbar im Internet mit Mausklick:<br />

> > > www.damwild-ockl.de/doku/landrat-TIR1.pdf<br />

Der Petent ist verwundert, dass weder der angeschriebene Landrat noch eine der<br />

Gemeinde Leonberg übergeordnete Stelle der Bezirksregierung Bemühungen<br />

unternommen haben, die rechtswidrigen Zustände in der Gemeinde Leonberg im<br />

Zusammenhang mit den Beschuldigungen des Petenten zu überprüfen und aus<br />

den Erkenntnissen Maßnahmen zugunsten des Petenten einzuleiten. Aus diesem<br />

Grunde möchten wir unsere Argumentation erweitern:<br />

10. Flurbereinigung 1987: Kriminelle Grundlage andauernder<br />

Rechtswidrigkeiten<br />

11. Rechtswidrig: Wasserrechte entgegen den Vorgaben der<br />

Flurbereinigung beseitigt (Fortsetzung von Punkt 5)<br />

12. Grundgesetzwidrige Enteignung: Privater Mühlbach ist kein<br />

Anliegerbach (Fortsetzung von Punkt 3)<br />

13. Gesetzwidrige und verbrecherische Kumpanei von Wirtschaft und<br />

Verwaltung in Gemeinde Leonberg<br />

14. Grundrechte des Petenten und Konsequenzen<br />

Die Ausführungen zu den Punkten sind nachlesbar mit Mausklick im<br />

Internet:<br />

> > > www.damwild-ockl.de/doku/pet2107-w-ockl.pdf<br />

Weitere Punkte im heutigen Schreiben:<br />

15. Grundrechte im Landkreis Tirschenreuth: Hilferuf eines wehrlosen<br />

Bürgers<br />

16. Repressalien bayerischer Verwaltung contra Grundrechte<br />

17. Lebensmittelkontrolle des Landratsamtes: Krimineller<br />

Amtsmissbrauch contra Grundrechte<br />

18. Lebensmittelkontrolle des Landratsamtes: Sofortige Entfernung des<br />

Pumphauses<br />

19. Repressalien contra Grundrechte: Unerhört und ohne Vergleich in<br />

Deutschland<br />

20. Weitere Repressalien gegen Grundrechte des Petenten?<br />

Zu 15. Grundrechte im Landkreis Tirschenreuth: Hilferuf eines wehrlosen<br />

Bürgers<br />

Der Petent ist nachwievor verwundert, dass weder der angeschriebene Landrat<br />

noch eine der Gemeinde Leonberg übergeordnete Stelle der Bezirksregierung<br />

Bemühungen unternommen haben, die rechtswidrigen Zustände in der<br />

Gemeinde Leonberg im Zusammenhang mit den Beschuldigungen des Petenten<br />

zu überprüfen und aus den Erkenntnissen Maßnahmen zugunsten des Petenten<br />

einzuleiten. Auch der Hinweis auf die Grundrechte des Petenten (siehe Punkt 14)<br />

hat bis heute (Mitte August 2010) keinerlei Wirkung hinterlassen.<br />

Die Grundrechte für alle Deutschen sind in Abschnitt I des Grundgesetzes<br />

festgelegt. Sie sind das Fundament des Grundgesetzes, auf dem alle<br />

anderen Abschnitte aufgebaut sind. Das Grundgesetz hat nicht nur Gültigkeit<br />

für staatliche Institutionen und ihre Bediensteten. Aus eigener Erfahrung weiß der<br />

Petent, das die Situation der Grundrechte in Deutschland und in Bayern einen<br />

Tiefpunkt erreicht hat.<br />

Grundrechte haben in der Verwaltung des Landkreises Tirschenreuth keinerlei<br />

Bedeutung. Allein die geschilderte Faktenlage im Landkreis Tirschenreuth und<br />

2


insbesondere in der Gemeinde Leonberg zeigt, wie niedrig der aktuelle<br />

Stellenwert der Grundrechte in der Verwaltung ist.<br />

In Anbetracht der geschilderten Faktenlage, die für Außenstehende unvorstellbar<br />

ist, ist es nicht verwunderlich, dass der Petent von einem solchen<br />

Bürgermeister auch noch als Quertreiber beschimpft wird, obwohl er<br />

lediglich fundamentale Grundrechte in Anspruch nehmen möchte, die jedem<br />

deutschen Bürger zustehen. Solche Beschimpfungen sind definitiv<br />

grundrechtswidrig und sind umso schwerwiegender, wenn diese von einem<br />

Inhaber staatlicher Gewalt kommen.<br />

Grundgesetz Art.1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten<br />

und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Rufschädigung<br />

angesehener Bürger, noch dazu von einem Bürgermeister, dem<br />

Wahlmanipulation, krimineller Amtsmissbrauch und verbrecherische Kumpanei<br />

vorgeworfen wird, ist absolut inakzeptabel. Die Petition wird immer mehr zu<br />

einem Hilferuf eines wehrlosen Bürgers, der mit Repressalien staatlicher Macht<br />

gezwungen werden soll, auf fundamentale Grundrechte zu verzichten, die allen<br />

Deutschen zustehen.<br />

Zu 16. Repressalien bayerischer Verwaltung contra Grundrechte<br />

Während bundesweit sogar über die Grundrechte sicherungsverwahrter<br />

Gewaltverbrecher diskutiert wird, wird in der Verwaltung des Landkreises<br />

Tirschenreuth und der Gemeinde Leonberg mit Unterstützung durch bayerische<br />

Landespolitiker intensiv nachgedacht, wie die Inanspruchnahme von<br />

Grundrechten mit Repressalien verhindert werden kann.<br />

Der Petent ist mit Sicherheit sehr enttäuscht, dass kein einziger Landespolitiker<br />

bisher den Mut hatte, mit dem Petenten Kontakt aufzunehmen, um die Richtigkeit<br />

und Schwere seiner Vorwürfe in einem informativen Gespräch zu ergründen.<br />

Tatsache ist, dass Bürgermeister Staufer ständig neue Repressalien erfindet, um<br />

die in Abschnitt 14 beschriebenen Grundrechte mit staatlicher Gewalt<br />

auszuhebeln, mit Repressalien, die auch vor der Beseitigung eines kreativen und<br />

leistungsfähigen Handwerksbetriebs nicht Halt machen: siehe Abschnitt 8. Eine<br />

solche Repressalie war beispielsweise die rechtswidrige Kündigung des<br />

Pachtvertrags über das Grundstück mit dem <strong>Damwild</strong>gehege > > ><br />

www.damwild-ockl.de<br />

Die Kündigung des Pachtvertrags wurde mit einem Versäumnisurteil<br />

durchgesetzt. Wie ist ein Versäumnisurteil zu bewerten, wenn die<br />

Vorladung zur Gerichtsverhandlung 2 Tage nach dem Termin der<br />

betreffenden Gerichtsverhandlung eintrifft? Das Urteil wurde vom<br />

Bürgermeister Staufer durch Vorleistung der Gemeinde Leonberg an das<br />

Gericht und anschließender Zwangsvollstreckung in Höhe von 3.927,06 €<br />

durchgesetzt. Hinzu kommen Rechtsanwältekosten in Höhe von ca. 2000<br />

€. In diesem Zusammenhang will auch die Rechtschutzversicherung der<br />

Gemeinde Leonberg mit Unterstützung durch Bürgermeister Staufer<br />

Forderungen in Höhe von 509,25 € vom Petenten eintreiben.<br />

Zu 17. Lebensmittelkontrolle des Landratsamtes: Krimineller<br />

Amtsmissbrauch contra Grundrechte<br />

Bürgermeister Staufer ist leitender Beamter des Landratsamtes<br />

Tirschenreuth. Es ist krimineller Amtsmissbrauch, unter dem Vorwand<br />

"Vollzug des Lebensmittelrechts" die Lebensmittelkontrolle des<br />

Landratsamtes im Juli 2009 einzusetzen, um den Widerstand des Petenten<br />

zu brechen und mit erzwungenem Verzicht auf seine Grundrechte den Weg<br />

für gesetzwidrige und verbrecherische Aktivitäten des Bürgermeister<br />

Staufer in der Gemeinde Leonberg freizupressen.<br />

Tatsache ist, dass überhaupt kein Anlass bestanden hat, der den<br />

Einsatz der Lebensmittelkontrolle gerechtfertigt hätte.<br />

3


Der Petent liefert hochqualifizierte Bäckereiprodukte an die bundesweit<br />

bekannte und mittelständisch geprägte EDEKA-Gruppe (führender<br />

Lebensmittelhändler Deutschlands mit einem Jahresumsatz von 42,1<br />

Milliarden Euro, rund 12.000 Märkten und 290.000 Mitarbeitern). Edeka<br />

unterwirft seine Geschäftspartner einer ständigen, strengen<br />

Qualitätskontrolle mit besonderem Schwerpunkt auf verschiedenste<br />

hygienische Bereiche: siehe Zertifikat auf Mausklick im Internet:<br />

> > > www.ocklbrot.de<br />

Auch der Zentralverband des Deutschen Bäckereihandwerks führt ständig<br />

Qualitätsprüfungen durch, denen sich der Petent freiwillig unterwirft und bei<br />

denen der Petent mit dem Prädikat "Sehr gut" (Goldmedaille) bewertet wurde<br />

> > > www.ocklbrot.de<br />

Selbstprüfungseinrichtungen großer Zentralverbände und großer Lebensmittel-<br />

Handelsketten werden in gut geübter Praxis öffentlicher Verwaltung als völlig<br />

ausreichend angesehen, um das Qualitätsniveau des verbundenen Handwerks<br />

hochzuhalten.<br />

Zu 18. Lebensmittelkontrolle des Landratsamtes: Sofortige Entfernung des<br />

Pumphauses<br />

Zertifizierter Gütenachweis und Prädikat "Sehr gut" mit Goldmedaille von<br />

anerkannten, voneinander unabhängigen Selbstprüfungseinrichtungen großer<br />

Wirtschafts- und Handelsverbände zeigen überdeutlich, dass der Einsatz der<br />

Lebensmittelkontrolle aus dem Landratsamt völlig überflüssig war und<br />

nicht den Vollzug des Lebensmittelrechts als Zielsetzung hatte. Darüber<br />

hinaus wurde bei der angeblichen Lebensmittelüberwachung von<br />

Lebensmittelkontrolleur Sturm eine starke Geruchsbelästigung im Vorratsraum<br />

des Bäckereibetriebs festgestellt und von diesem als Gestank von verendeten<br />

Tieren angeprangert. Der Petent musste den Beweis antreten, dass dieser<br />

bestialische Gestank nicht von seinem Bäckereibetrieb zu verantworten ist,<br />

sondern von dem Pumpwerk verursacht wird, das von Bürgermeister Staufer zu<br />

verantworten ist. Der gesamte Hergang dieser Angelegenheit wurde vom<br />

Petenten in einem Schreiben an den Landrat vom 30.10.2009 festgehalten,<br />

nachlesbar auf Mausklick im Internet:<br />

> > > www.damwild-ockl.de/doku/l-kontrolle.pdf<br />

Es ist ein Fall rücksichtsloser Enteignung, dass ohne Baugenehmigung, ohne<br />

Einleitung eines rechtmäßigen Enteignungsverfahrens und entgegen dem Willen<br />

des Eigentümers, entgegen den Vorschriften, die für den Lebensmittelbetrieb des<br />

Eigentümers einzuhalten sind, ein Pumpwerk des regionalen Abwassernetzes<br />

auf dem Hofgrundstück des Petenten errichtet wurde (Abschnitt 1). Darüber<br />

hinaus lieferte Lebensmittelkontrolleur Sturm den Beweis, dass der vom<br />

Pumpwerk erzeugte Gestank den Vorschriften der Lebensmittekontrolle<br />

nicht standhalten kann.<br />

Die von Bürgermeister Staufer veranlasste Lebensmittelkontrolle war aus der<br />

Sicht des Bäckereibetriebs völlig überflüssig, sie war als Repressalie geplant, um<br />

den Widerstand des Petenten zu brechen, sie dient mit der nicht beabsichtigten<br />

Erkenntnis in der Tat dem Vollzug des Lebensmittelrechts, weil der vom<br />

Pumpwerk erzeugte Gestank den Vorschriften der Lebensmittekontrolle nicht<br />

standhalten kann.<br />

Der Petent fordert dementsprechend, dass die vom Landratsamt erstellte<br />

Kostenrechnung in Höhe von 828,45€ für die beschriebene Lebensmittelkontrolle<br />

von Bürgermeister Staufer direkt zu verantworten und zu übernehmen ist<br />

(Rechnungsnummer 14391) und dass die sofortige Beseitigung des Pumpwerks<br />

einzuleiten ist.<br />

(Fortsetzung nächste Seite)<br />

4


Zu 19. Repressalien contra Grundrechte: Unerhört und ohne Vergleich<br />

in Deutschland<br />

Während bundesweit sogar über die Grundrechte sicherungsverwahrter<br />

Gewaltverbrecher diskutiert wird, wird in der Verwaltung des Landkreises<br />

Tirschenreuth und der Gemeinde Leonberg mit Unterstützung durch<br />

bayerische Landespolitiker intensiv nachgedacht, wie die<br />

Inanspruchnahme von Grundrechten mit Repressalien verhindert und<br />

der Verzicht auf Grundrechte erpresst werden kann (siehe Punkt 16).<br />

Der Petent ist immer mehr verwundert, dass weiterhin weder der<br />

angeschriebene Landrat noch eine der Gemeinde Leonberg übergeordnete<br />

Stelle der Bezirksregierung oder zuständiger Landesministerien<br />

Bemühungen unternommen haben, die rechtswidrigen Zustände in der<br />

Gemeinde Leonberg im Zusammenhang mit den Beschuldigungen des<br />

Petenten zu überprüfen und aus den Erkenntnissen Maßnahmen<br />

zugunsten der Gemeinde und des Petenten einzuleiten. Statt dessen ist zu<br />

befürchten, dass Bürgermeister Staufer von verantwortlichen<br />

Landespolitikern sogar ermuntert wird, weitere Repressalien gegen den<br />

Petenten einzuleiten, um dessen Verzicht auf seine Grundrechte zu<br />

erpressen. Wie anders ist der Besuch des Innenstaatssekretärs Gerhard<br />

Eck (CSU) zusammen mit MdL Tobias Reiß (CSU Kreisvorsitzender im<br />

Landkreis Tirschenreuth ) bei Bürgermeister Gottfried Staufer (CSU)<br />

zu verstehen? Innenstaatssekretär Eck verschaffte sich am 02.08.2010<br />

einen persönlichen Eindruck vom unfallträchtigen Straßenverlauf der TIR40<br />

bei Dobrigau (1 km Luftlinie entfernt vom Bäckereibetrieb des<br />

Petenten), nachlesbar auf Mausklick im Internet:<br />

www.damwild-ockl.de/doku/innenstaatssekr.jpg<br />

Staatssekretär Gerhard Eck ist einziger Stellvertreter des Innenministers.<br />

Das Innenministerium ist nicht nur am Bau von Umgehungsstrassen<br />

beteiligt, sondern verantwortlich für die gesamte Kommunalverwaltung<br />

einschließlich Vermeidung von Wahlmanipulationen. Wenn sich der Stv.<br />

Innenminister auf einem offiziellen Pressephoto mit Bürgermeister Gottfried<br />

Staufer, dem schwerste Beschuldigungen gemacht werden, öffentlich<br />

präsentiert, die Präsentation in unmittelbarer Nähe des Klägers stattfindet,<br />

ohne überhaupt daran interessiert zu sein, mit dem klagenden Petenten zu<br />

sprechen, dann ist eine aktive Mitverantwortung des Stv.Innenministers<br />

offensichtlich.<br />

Zu 20. Weitere Repressalien gegen Grundrechte des Petenten?<br />

Es darf nicht sein, dass Nicht-CSU-Mitglieder in Bayern Bürger 2. Klasse<br />

sind, die mit Repressalien in Fortsetzung unter Druck gesetzt werden und<br />

so der Verzicht ihrer Grundrechte erpresst wird. Der Petent erwartet nun<br />

mit Recht, dass Herr Staatsminister Joachim Herrmann zu diesen<br />

unerhörten Vorgängen eine verbindliche Erklärung gibt, weil die<br />

überparteiliche Gesamtverantwortung seines Stellvertreters schwer<br />

beschädigt ist. Herr Staatsminister Herrmann sollte Stellung nehmen, ob<br />

der Petent mit weiteren Repressalien rechnen muss.<br />

Der Petent muss mit Recht befürchten, dass an seinen Grundrechten<br />

ein Exempel statuiert werden soll, weil bereits die Lebensmittelkontrolle<br />

zu Gange ist, obwohl zum Vollzug des Lebensmittelrechts überhaupt kein<br />

Anlass bestanden hat (siehe 18), und weil die Lebensmittelkontrolle<br />

tatsächlich ergeben hat, dass die widerrechtliche Errichtung des<br />

Pumpwerkes des Abwassernetzes auf dem Hof-Grundstück des<br />

Lebensmittelbetriebes des Petenten in keinem Fall akzeptabel ist.<br />

In diesem Zusammenhang steht auch das Staatsministerium für Umwelt<br />

und Gesundheit im Verdacht, sich für Repressalien gegen Grundrechte des<br />

Petenten missbrauchen zu lassen (siehe Punkt 18).<br />

5


Es ist der Hilferuf eines wehrlosen Bürgers, der mit rücksichtsloser<br />

Brachialgewalt staatlicher Einrichtungen zum Schweigen gebracht werden<br />

soll.<br />

Wir, mein Bruder und ich, bitten Sie um Ihre Unterstützung, um den<br />

Grundrechten des deutschen Grundgesetzes in der Gemeinde Leonberg<br />

den geziemenden Respekt und die gebührende Anerkennung zu<br />

verschaffen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

<strong>Albin</strong> L. <strong>Ockl</strong><br />

Kopie an Herrn Wendelin <strong>Ockl</strong>,<br />

<strong>Themenreuth</strong> 3, Gemeinde Leonberg, <strong>95666</strong> <strong>Mitterteich</strong><br />

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