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Antrag auf Presse-/Medien-Akkreditierung - Eifel Rallye Festival

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25. – 27.07. 2013<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Presse</strong>-/<strong>Medien</strong>-<strong>Akkreditierung</strong><br />

bitte im Original zurück bis zum 15.07.2013 an:<br />

Redaktionsbüro Hahn<br />

Weiherstraße 9<br />

65558 Langenscheid<br />

Name, Vorname<br />

Surname, first Name<br />

Mobil-Nummer<br />

Mobil-Phone,<br />

E-Mail<br />

e-mail<br />

Name der Redaktion<br />

Editorial department<br />

Redaktionsadresse<br />

Straße, Nr.<br />

Street, No.<br />

PLZ / Ort<br />

Postal Code / Town<br />

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Journalist Fotograf Rundfunk Fernsehen *<br />

Journalist Photographer Radio TV *<br />

<strong>Presse</strong>agentur Tageszeitung Wochenzeitschrift Fachzeitschrift<br />

Agency Daily newspaper Weekly magazine specialised magazine<br />

Nur Fotografen / TV<br />

only Photographer / TV<br />

Fotoumhang (Kaution 50 Euro)<br />

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich volljährig bin und die beigefügte <strong>Medien</strong>berichterstatter-Erklärung<br />

gelesen habe und anerkenne.<br />

_____________________________________________<br />

Unterschrift / Signature<br />

Stempel der Redaktion / Editor´s stamp<br />

Bitte wenden und Enthaftungserklärung unterschreiben/Please turn and sign the dispense of liability


<strong>Medien</strong>berichterstatter-Erklärung<br />

§ 1 Ich bin mir der von Motorsportveranstaltungen ausgehenden Risiken bewusst und verpflichte mich, den von den<br />

Veranstaltern, der Rennleitung, den Sportwarten sowie der Polizei und deren Be<strong>auf</strong>tragten erlassenen Vorschriften und<br />

Anweisungen (schriftlicher, mündlicher und optischer Art) unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten und insbesondere<br />

Sperrzonen und Sicherheitsstreifen nicht zu betreten.<br />

§2 Ich erkenne an, dass ich <strong>auf</strong> eigene Gefahr handele, wenn ich den allgemein für Zuschauer zugänglichen Bereich und die<br />

ausdrücklich von der Rennleitung ausgewiesenen Plätze verlasse und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt dort vom<br />

Veranstalter geduldet wird. Ausdrücklich von der Rennleitung ausgewiesen sind:<br />

- alle als solche ausgewiesenen Zuschauerplätze,<br />

- der gesamte Fahrerlager- bzw. Serviceplatzbereich einschließlich aller Verbindungswege,<br />

- der Boxenbereich.<br />

Mir ist bekannt, dass der Aufenthalt vor den Streckenbegrenzungen (Leitplanken, Betonelemente etc.), in Sperrzonen, <strong>auf</strong><br />

Sicherheitsstreifen und offensichtlichen Gefahrenpunkten strikt verboten ist.<br />

§3 Ich verzichte für mich und die mir gegenüber unterhaltsberechtigten Personen dar<strong>auf</strong>,<br />

- die FIA, den DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH,<br />

deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Vorstände, Beiräte, Mitglieder, haupt- und<br />

ehrenamtliche Mitarbeiter,<br />

- den ADAC, die ADAC-Regionalclubs, deren haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter,<br />

- die Veranstalter, deren Be<strong>auf</strong>tragte, Sportwarte und Helfer,<br />

- die Eigentümer der Rennstrecken und deren Be<strong>auf</strong>tragte,<br />

- die Fahrer, Mitfahrer, Fahrzeughalter, Fahrzeugeigentümer, Bewerber und deren Helfer, so weit es sich um ein<br />

Rennen, eine Wertungsprüfung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder um<br />

ein gezeitetes oder ungezeitetes Training handelt,<br />

- Behörden, Renndienste und andere Personen oder Institutionen, die mit der Organisation der Veranstaltungen in<br />

Verbindung stehen,<br />

für Körper-, Sach- und Vermögensschäden in Anspruch zu nehmen, so weit ich mich außerhalb des für Zuschauer<br />

allgemein zugänglichen oder mir von der Rennleitung ausdrücklich zugewiesenen Bereichs <strong>auf</strong>halte und Unfall und<br />

Schaden von dem oben genannten Personenkreis weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht werden.<br />

Ausgenommen sind Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren, die <strong>auf</strong><br />

einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen<br />

des enthafteten Personenkreises – beruhen oder sonstige Schäden, die <strong>auf</strong> einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen<br />

Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises –<br />

beruhen. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl<br />

Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter<br />

Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Regelung unberührt.<br />

§4 Die von der Rennleitung ausdrücklich zugewiesenen Plätze zur <strong>Medien</strong>berichterstattung sind <strong>auf</strong> der Streckenskizze<br />

vermerkt. Diese werde ich an den jeweiligen Veranstaltungstagen einsehen und beachten.<br />

Ich verpflichte mich, die vom Veranstalter ausgegebene Kennzeichnung für Fotografen / TV<br />

ordnungsgemäß zu tragen<br />

§5 Mir ist bekannt, dass die Verwendung von Fernseh- und Videokameras der schriftlichen Genehmigung vom Inhaber und<br />

Verwalter der Film- und Fernsehrechte bedarf. Dieser behält sich im Fall einer widerrechtlichen Verwendung von TV- und<br />

Videogeräten rechtliche Ansprüche vor. Drehgenehmigungen sind über die DMSB e.V. einzuholen.<br />

§6 Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen die oben genannten Paragraphen zum Entzug meiner<br />

Media-<strong>Akkreditierung</strong> führt und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.<br />

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich volljährig bin und die beigefügte <strong>Medien</strong>berichterstatter-Erklärung<br />

gelesen habe und anerkenne.<br />

Name<br />

Vorname<br />

/ /<br />

Privatadresse (Straße/PLZ/Wohnort)<br />

Redaktion<br />

<strong>Presse</strong>-Ausweis-Nr.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift


Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

<strong>Akkreditierung</strong>svoraussetzungen<br />

mit der <strong>Akkreditierung</strong> zu einer Motorsportveranstaltung gewährt der Veranstalter den jeweiligen<br />

Journalisten Zutritt zu Bereichen, die gefährlich sind und daher für sonstige Zuschauer gesperrt<br />

sind. Die <strong>Akkreditierung</strong>, vor allem für Fotografen/TV erleichtert journalistisch arbeitenden<br />

Kolleginnen und Kollegen die Arbeitsbedingungen. Nur diesem Personenkreis kann der<br />

Veranstalter die Erlaubnis erteilen, sich nach Rücksprache mit den verantwortlichen<br />

Streckenposten vor Ort, in ansonsten gesperrten Bereichen <strong>auf</strong>zuhalten.<br />

Eine <strong>Akkreditierung</strong> kann daher nur Personen erteilt werden, die einen zweifelsfreien Nachweis<br />

ihrer journalistischen Arbeit erbringen.<br />

Eine <strong>Akkreditierung</strong> kann insbesondere dann erteilt werden,<br />

wenn ein <strong>Presse</strong>ausweis der anerkannten Verbände (DJV, ver.di, VDZ, BDZV, AIPS,<br />

VDM vorgelegt wird<br />

und/oder<br />

wenn ein <strong>auf</strong> die Veranstaltung bezogener Redaktions<strong>auf</strong>trag eines <strong>Presse</strong>-Mediums<br />

vorgelegt wird. Aufträge von Foto-Agenturen, <strong>Presse</strong>büros etc. werden nicht<br />

akzeptiert.<br />

und/oder<br />

wenn aktuelle Belege von Berichterstattungen vorgelegt werden (mit eindeutigem<br />

Kürzel oder Namensangabe). Art und Umfang der Belege müssen deutlich machen,<br />

dass es sich um ein <strong>Medien</strong>-Angebot handelt. Das Medium muss im öffentlichen<br />

Verk<strong>auf</strong> erhältlich sein. Werbeagenturen, Club- und Firmenmagazine können leider<br />

nicht akkreditiert werden. Die Anzahl der <strong>Akkreditierung</strong>en pro Redaktion ist abhängig<br />

von der Auflage der Publikation. (IVW-Angaben erforderlich).<br />

Besonderheiten:<br />

Für die Erteilung einer Foto-<strong>Akkreditierung</strong> ist zwingend die Vorlage von Belegen<br />

vorhergegangener Veröffentlichungen mit eindeutigem Urhebernachweis erforderlich.<br />

Bei Fotoagenturen und Internet-Bildgalerien wird ein Nachweis benötigt, dass Bilder in<br />

Printmedien oder <strong>auf</strong> IVW-geprüften Internetseiten veröffentlicht wurden.<br />

Für Fotoagenturen und Redaktionsbüros gelten die Regeln für Printmedien.<br />

Journalisten elektronischer <strong>Medien</strong> werden wie Journalisten von Printmedien<br />

behandelt. Sie können akkreditiert werden, wenn<br />

o<br />

o<br />

o<br />

eine eigene redaktionelle Berichterstattung erfolgt und<br />

die Anzahl der Besucher bzw. Pls sowie Art und Umfang der Berichterstattung<br />

journalistischen Maßstäben genügen.<br />

Eine <strong>Akkreditierung</strong> erfolgt, wenn eine Internetseite Besucherzahlen / PIs über die<br />

Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V.<br />

(ivw – im Internet zu erreichen unter www.ivw.de) unabhängig registrieren lässt.


Die Film- und TVRechte sowie sämtlicher Bewegtbildprojekte des ADAC <strong>Eifel</strong> <strong>Rallye</strong><br />

<strong>Festival</strong>s liegen beim Veranstalter.<br />

Die Verwendung von Fernseh- und Videokameras sowie jegliche Bewegt- und<br />

Sequenzbilderstellung (auch mit Digitalkameras, Smartphones etc.) bedarf der schriftlichen<br />

Genehmigung des Veranstalters als Inhaber der Film- und Fernsehrechte durch die<br />

entsprechende <strong>Akkreditierung</strong>. Die widerrechtliche Verwendung von jeglichen Geräten zur<br />

Bewegtbilderstellung kann zum sofortigen Entzug des <strong>Presse</strong>ausweises und zu einer<br />

Verweisung von der Veranstaltung bzw. dem Veranstaltungsgelände sowie zu eventuellen<br />

Schadenersatzansprüchen wegen Verletzung der Film- und Fernsehrechte führen.<br />

!! Ausschließlich kommerziell arbeitende Fotografen bzw. TV / Video-Teams<br />

können nicht akkreditiert werden.<br />

Wenn Sie den <strong>Akkreditierung</strong>santrag online ausfüllen wollen, klicken Sie bitte hier<br />

Wenn Sie den <strong>Akkreditierung</strong>santrag downloaden wollen, klicken Sie bitte hier<br />

Wenn Sie Fragen zur <strong>Akkreditierung</strong> oder zur <strong>Presse</strong>arbeit des ADAC <strong>Eifel</strong> <strong>Rallye</strong> <strong>Festival</strong><br />

haben, klicken Sie bitte hier (Mail an presse)<br />

Für weitere Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Die erforderlichen Belege senden Sie bitte ebenfalls an folgende Adresse.<br />

Jürgen Hahn<br />

ADAC <strong>Eifel</strong>-<strong>Rallye</strong> <strong>Festival</strong> – <strong>Medien</strong>betreuung<br />

Weiherstraße 9<br />

65558 Langenscheid<br />

Telefon: + 49 6439 6146<br />

Fax: + 49 6439 900 199<br />

Mail: presse@eifel-rallye-festival.de<br />

<strong>Akkreditierung</strong>sschluss: 15.07.2013

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