Antrag auf Presse-/Medien-Akkreditierung - Eifel Rallye Festival
Antrag auf Presse-/Medien-Akkreditierung - Eifel Rallye Festival
Antrag auf Presse-/Medien-Akkreditierung - Eifel Rallye Festival
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
25. – 27.07. 2013<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Presse</strong>-/<strong>Medien</strong>-<strong>Akkreditierung</strong><br />
bitte im Original zurück bis zum 15.07.2013 an:<br />
Redaktionsbüro Hahn<br />
Weiherstraße 9<br />
65558 Langenscheid<br />
Name, Vorname<br />
Surname, first Name<br />
Mobil-Nummer<br />
Mobil-Phone,<br />
E-Mail<br />
e-mail<br />
Name der Redaktion<br />
Editorial department<br />
Redaktionsadresse<br />
Straße, Nr.<br />
Street, No.<br />
PLZ / Ort<br />
Postal Code / Town<br />
___________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________<br />
Journalist Fotograf Rundfunk Fernsehen *<br />
Journalist Photographer Radio TV *<br />
<strong>Presse</strong>agentur Tageszeitung Wochenzeitschrift Fachzeitschrift<br />
Agency Daily newspaper Weekly magazine specialised magazine<br />
Nur Fotografen / TV<br />
only Photographer / TV<br />
Fotoumhang (Kaution 50 Euro)<br />
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich volljährig bin und die beigefügte <strong>Medien</strong>berichterstatter-Erklärung<br />
gelesen habe und anerkenne.<br />
_____________________________________________<br />
Unterschrift / Signature<br />
Stempel der Redaktion / Editor´s stamp<br />
Bitte wenden und Enthaftungserklärung unterschreiben/Please turn and sign the dispense of liability
<strong>Medien</strong>berichterstatter-Erklärung<br />
§ 1 Ich bin mir der von Motorsportveranstaltungen ausgehenden Risiken bewusst und verpflichte mich, den von den<br />
Veranstaltern, der Rennleitung, den Sportwarten sowie der Polizei und deren Be<strong>auf</strong>tragten erlassenen Vorschriften und<br />
Anweisungen (schriftlicher, mündlicher und optischer Art) unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten und insbesondere<br />
Sperrzonen und Sicherheitsstreifen nicht zu betreten.<br />
§2 Ich erkenne an, dass ich <strong>auf</strong> eigene Gefahr handele, wenn ich den allgemein für Zuschauer zugänglichen Bereich und die<br />
ausdrücklich von der Rennleitung ausgewiesenen Plätze verlasse und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt dort vom<br />
Veranstalter geduldet wird. Ausdrücklich von der Rennleitung ausgewiesen sind:<br />
- alle als solche ausgewiesenen Zuschauerplätze,<br />
- der gesamte Fahrerlager- bzw. Serviceplatzbereich einschließlich aller Verbindungswege,<br />
- der Boxenbereich.<br />
Mir ist bekannt, dass der Aufenthalt vor den Streckenbegrenzungen (Leitplanken, Betonelemente etc.), in Sperrzonen, <strong>auf</strong><br />
Sicherheitsstreifen und offensichtlichen Gefahrenpunkten strikt verboten ist.<br />
§3 Ich verzichte für mich und die mir gegenüber unterhaltsberechtigten Personen dar<strong>auf</strong>,<br />
- die FIA, den DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH,<br />
deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Vorstände, Beiräte, Mitglieder, haupt- und<br />
ehrenamtliche Mitarbeiter,<br />
- den ADAC, die ADAC-Regionalclubs, deren haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter,<br />
- die Veranstalter, deren Be<strong>auf</strong>tragte, Sportwarte und Helfer,<br />
- die Eigentümer der Rennstrecken und deren Be<strong>auf</strong>tragte,<br />
- die Fahrer, Mitfahrer, Fahrzeughalter, Fahrzeugeigentümer, Bewerber und deren Helfer, so weit es sich um ein<br />
Rennen, eine Wertungsprüfung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder um<br />
ein gezeitetes oder ungezeitetes Training handelt,<br />
- Behörden, Renndienste und andere Personen oder Institutionen, die mit der Organisation der Veranstaltungen in<br />
Verbindung stehen,<br />
für Körper-, Sach- und Vermögensschäden in Anspruch zu nehmen, so weit ich mich außerhalb des für Zuschauer<br />
allgemein zugänglichen oder mir von der Rennleitung ausdrücklich zugewiesenen Bereichs <strong>auf</strong>halte und Unfall und<br />
Schaden von dem oben genannten Personenkreis weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht werden.<br />
Ausgenommen sind Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren, die <strong>auf</strong><br />
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen<br />
des enthafteten Personenkreises – beruhen oder sonstige Schäden, die <strong>auf</strong> einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen<br />
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises –<br />
beruhen. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl<br />
Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter<br />
Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Regelung unberührt.<br />
§4 Die von der Rennleitung ausdrücklich zugewiesenen Plätze zur <strong>Medien</strong>berichterstattung sind <strong>auf</strong> der Streckenskizze<br />
vermerkt. Diese werde ich an den jeweiligen Veranstaltungstagen einsehen und beachten.<br />
Ich verpflichte mich, die vom Veranstalter ausgegebene Kennzeichnung für Fotografen / TV<br />
ordnungsgemäß zu tragen<br />
§5 Mir ist bekannt, dass die Verwendung von Fernseh- und Videokameras der schriftlichen Genehmigung vom Inhaber und<br />
Verwalter der Film- und Fernsehrechte bedarf. Dieser behält sich im Fall einer widerrechtlichen Verwendung von TV- und<br />
Videogeräten rechtliche Ansprüche vor. Drehgenehmigungen sind über die DMSB e.V. einzuholen.<br />
§6 Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen die oben genannten Paragraphen zum Entzug meiner<br />
Media-<strong>Akkreditierung</strong> führt und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.<br />
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich volljährig bin und die beigefügte <strong>Medien</strong>berichterstatter-Erklärung<br />
gelesen habe und anerkenne.<br />
Name<br />
Vorname<br />
/ /<br />
Privatadresse (Straße/PLZ/Wohnort)<br />
Redaktion<br />
<strong>Presse</strong>-Ausweis-Nr.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
<strong>Akkreditierung</strong>svoraussetzungen<br />
mit der <strong>Akkreditierung</strong> zu einer Motorsportveranstaltung gewährt der Veranstalter den jeweiligen<br />
Journalisten Zutritt zu Bereichen, die gefährlich sind und daher für sonstige Zuschauer gesperrt<br />
sind. Die <strong>Akkreditierung</strong>, vor allem für Fotografen/TV erleichtert journalistisch arbeitenden<br />
Kolleginnen und Kollegen die Arbeitsbedingungen. Nur diesem Personenkreis kann der<br />
Veranstalter die Erlaubnis erteilen, sich nach Rücksprache mit den verantwortlichen<br />
Streckenposten vor Ort, in ansonsten gesperrten Bereichen <strong>auf</strong>zuhalten.<br />
Eine <strong>Akkreditierung</strong> kann daher nur Personen erteilt werden, die einen zweifelsfreien Nachweis<br />
ihrer journalistischen Arbeit erbringen.<br />
Eine <strong>Akkreditierung</strong> kann insbesondere dann erteilt werden,<br />
wenn ein <strong>Presse</strong>ausweis der anerkannten Verbände (DJV, ver.di, VDZ, BDZV, AIPS,<br />
VDM vorgelegt wird<br />
und/oder<br />
wenn ein <strong>auf</strong> die Veranstaltung bezogener Redaktions<strong>auf</strong>trag eines <strong>Presse</strong>-Mediums<br />
vorgelegt wird. Aufträge von Foto-Agenturen, <strong>Presse</strong>büros etc. werden nicht<br />
akzeptiert.<br />
und/oder<br />
wenn aktuelle Belege von Berichterstattungen vorgelegt werden (mit eindeutigem<br />
Kürzel oder Namensangabe). Art und Umfang der Belege müssen deutlich machen,<br />
dass es sich um ein <strong>Medien</strong>-Angebot handelt. Das Medium muss im öffentlichen<br />
Verk<strong>auf</strong> erhältlich sein. Werbeagenturen, Club- und Firmenmagazine können leider<br />
nicht akkreditiert werden. Die Anzahl der <strong>Akkreditierung</strong>en pro Redaktion ist abhängig<br />
von der Auflage der Publikation. (IVW-Angaben erforderlich).<br />
Besonderheiten:<br />
Für die Erteilung einer Foto-<strong>Akkreditierung</strong> ist zwingend die Vorlage von Belegen<br />
vorhergegangener Veröffentlichungen mit eindeutigem Urhebernachweis erforderlich.<br />
Bei Fotoagenturen und Internet-Bildgalerien wird ein Nachweis benötigt, dass Bilder in<br />
Printmedien oder <strong>auf</strong> IVW-geprüften Internetseiten veröffentlicht wurden.<br />
Für Fotoagenturen und Redaktionsbüros gelten die Regeln für Printmedien.<br />
Journalisten elektronischer <strong>Medien</strong> werden wie Journalisten von Printmedien<br />
behandelt. Sie können akkreditiert werden, wenn<br />
o<br />
o<br />
o<br />
eine eigene redaktionelle Berichterstattung erfolgt und<br />
die Anzahl der Besucher bzw. Pls sowie Art und Umfang der Berichterstattung<br />
journalistischen Maßstäben genügen.<br />
Eine <strong>Akkreditierung</strong> erfolgt, wenn eine Internetseite Besucherzahlen / PIs über die<br />
Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V.<br />
(ivw – im Internet zu erreichen unter www.ivw.de) unabhängig registrieren lässt.
Die Film- und TVRechte sowie sämtlicher Bewegtbildprojekte des ADAC <strong>Eifel</strong> <strong>Rallye</strong><br />
<strong>Festival</strong>s liegen beim Veranstalter.<br />
Die Verwendung von Fernseh- und Videokameras sowie jegliche Bewegt- und<br />
Sequenzbilderstellung (auch mit Digitalkameras, Smartphones etc.) bedarf der schriftlichen<br />
Genehmigung des Veranstalters als Inhaber der Film- und Fernsehrechte durch die<br />
entsprechende <strong>Akkreditierung</strong>. Die widerrechtliche Verwendung von jeglichen Geräten zur<br />
Bewegtbilderstellung kann zum sofortigen Entzug des <strong>Presse</strong>ausweises und zu einer<br />
Verweisung von der Veranstaltung bzw. dem Veranstaltungsgelände sowie zu eventuellen<br />
Schadenersatzansprüchen wegen Verletzung der Film- und Fernsehrechte führen.<br />
!! Ausschließlich kommerziell arbeitende Fotografen bzw. TV / Video-Teams<br />
können nicht akkreditiert werden.<br />
Wenn Sie den <strong>Akkreditierung</strong>santrag online ausfüllen wollen, klicken Sie bitte hier<br />
Wenn Sie den <strong>Akkreditierung</strong>santrag downloaden wollen, klicken Sie bitte hier<br />
Wenn Sie Fragen zur <strong>Akkreditierung</strong> oder zur <strong>Presse</strong>arbeit des ADAC <strong>Eifel</strong> <strong>Rallye</strong> <strong>Festival</strong><br />
haben, klicken Sie bitte hier (Mail an presse)<br />
Für weitere Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Die erforderlichen Belege senden Sie bitte ebenfalls an folgende Adresse.<br />
Jürgen Hahn<br />
ADAC <strong>Eifel</strong>-<strong>Rallye</strong> <strong>Festival</strong> – <strong>Medien</strong>betreuung<br />
Weiherstraße 9<br />
65558 Langenscheid<br />
Telefon: + 49 6439 6146<br />
Fax: + 49 6439 900 199<br />
Mail: presse@eifel-rallye-festival.de<br />
<strong>Akkreditierung</strong>sschluss: 15.07.2013