Einfluss der Elternzeit von Vätern auf die familiale ... - HWWI

Einfluss der Elternzeit von Vätern auf die familiale ... - HWWI Einfluss der Elternzeit von Vätern auf die familiale ... - HWWI

21.11.2013 Aufrufe

Abbildung 10: Zeitverwendung von Eltern in den Niederlanden 220 200 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 420 390 360 330 300 270 240 210 180 150 120 90 60 Niederlande: Tagesdurchschnittlich aufgewendete Zeit für Hausarbeit von Müttern und Vätern mit jüngstem Kind unter 5 Jahren im Haushalt nach Erwerbsstatus (in Minuten) 1971 1975 1979 1983 1987 1991 1995 1999 2003 Mütter Vollzeit Mütter Teilzeit Väter Vollzeit Niederlande: Tagesdurchschnittlich aufgewendete Zeit für Erwerbsarbeit von Müttern und Vätern mit jüngstem Kind unter 5 Jahren im Haushalt nach Erwerbsstatus (in Minuten) 1971 1975 1979 1983 1987 1991 1995 1999 2003 Mütter Vollzeit Mütter Teilzeit Väter Vollzeit Quellen: Multinational Time Use Study (2010); Berechnungen des HWWI. 140 120 100 80 60 40 20 Niederlande: Tagesdurchschnittlich aufgewendete Zeit für Kochen von Müttern und Vätern mit jüngstem Kind unter 5 Jahren im Haushalt nach Erwerbsstatus (in Minuten) 0 1971 1975 1979 1983 1987 1991 1995 1999 2003 Mütter Vollzeit Mütter Teilzeit Väter Vollzeit Niederlande: Tagesdurchschnittlich aufgewendete Zeit für Kinderbetreuung von Müttern und Vätern mit jüngstem Kind unter 5 Jahren im Haushalt nach Erwerbsstatus (in Minuten) 200 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 1971 1975 1979 1983 1987 1991 1995 1999 2003 Mütter Vollzeit Mütter Teilzeit Väter Vollzeit 32

6.6 Norwegen 6.6.1 Nationaler Kontext 23 Abbildung 11: Zeitstrahl Familienpolitik und Zeitbudgetstudien in Norwegen Norwegen kennt die Terminologie Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub nicht. Die Müttern von der im Jahr 1993 auf insgesamt 54 Wochen (ein Jahr) verlängerten Elternzeit reservierten drei Wochen vor der Geburt werden Schwangerschaftsurlaub, jene sechs Wochen nach der Geburt Geburtsurlaub und die verbleibenden 45 Wochen Elternzeit (‚Work Environment Act‘ 2005) genannt. Während Schwangerschafts- und Geburtsurlaub wird 80 % beziehungsweise 100 % Lohnersatz gewährt. Anspruchsberechtigt bezüglich dieses Lohnersatzes sind Mütter, die in sechs der zehn Monate vor der Geburt erwerbstätig waren und ein bestimmtes Mindesteinkommen erwirtschaftet haben. Vor der Geburt nicht erwerbstätige Mütter erhalten einen niedrigeren Pauschbetrag. Väter können für zwei Wochen nach der Geburt unbezahlten Vaterschaftsurlaub nehmen. Weitere sechs Wochen der verbleibenden Elternzeit von 45 Wochen stehen exklusiv Vätern zu (‚Fathers’ quota‘, Lohnersatz wie Schwangerschafts- beziehungsweise Geburtsurlaub, siehe oben). Die Väterwochen waren im Jahr der Einführung 1993 zunächst auf vier Wochen beschränkt und wurden später auf sechs Wochen ausgeweitet. 24 Die verbleibenden 39 Wochen 25 sind flexibel unter den Partnern aufteilbar (Familienanspruch), die Lohnersatzrate beträgt 80 %. Alternativ kann ein kürzerer Zeitraum von 29 Wochen mit 100 % Lohnersatz gewählt werden (es gibt eine Einkommensobergrenze, und nicht erwerbstätige Elternteile erhalten einen niedrigeren Pauschbetrag). Die exklusiven sechs Väterwochen dürfen nicht in den ersten sechs Wochen nach der Geburt genommen werden, ansonsten ist die Elternzeit im Ganzen oder in Teilen bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes aufschiebbar, unter der Bedingung, dass der den Lohnersatz empfangende Elternteil vollzeiterwerbstätig ist. Während des Bezugs von Elterngeld dürfen einer oder beide Partner in Teilzeit arbeiten. Die Anspruchsvoraussetzungen sind für beide Partner dieselben und entsprechen jenen des Schwan- 23 Quellen: Rønsen 2004; Gauthier and Bortnik 2001; Brandth and Kvande 2001; Naz 2007; Moss and Korintus 2008; The Clearinghouse on International Developments in Child, Youth and Family Policies at Columbia University 2011. 24 Nur in begründeten Ausnahmefällen (Krankheit des Vaters, Mutter und Vater leben nicht zusammen) sind die exklusiven sechs Väterwochen auf die Mutter übertragbar. 25 Die Anspruchsdauer verlängert sich bei Mehrlingsgeburten. 33

6.6 Norwegen<br />

6.6.1 Nationaler Kontext 23<br />

Abbildung 11: Zeitstrahl Familienpolitik und Zeitbudgetstu<strong>die</strong>n in Norwegen<br />

Norwegen kennt <strong>die</strong> Terminologie Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub nicht. Die Müttern<br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> im Jahr 1993 <strong>auf</strong> insgesamt 54 Wochen (ein Jahr) verlängerten <strong>Elternzeit</strong> reservierten<br />

drei Wochen vor <strong>der</strong> Geburt werden Schwangerschaftsurlaub, jene sechs Wochen nach <strong>der</strong><br />

Geburt Geburtsurlaub und <strong>die</strong> verbleibenden 45 Wochen <strong>Elternzeit</strong> (‚Work Environment Act‘<br />

2005) genannt. Während Schwangerschafts- und Geburtsurlaub wird 80 % beziehungsweise<br />

100 % Lohnersatz gewährt. Anspruchsberechtigt bezüglich <strong>die</strong>ses Lohnersatzes sind Mütter, <strong>die</strong><br />

in sechs <strong>der</strong> zehn Monate vor <strong>der</strong> Geburt erwerbstätig waren und ein bestimmtes Mindesteinkommen<br />

erwirtschaftet haben. Vor <strong>der</strong> Geburt nicht erwerbstätige Mütter erhalten einen niedrigeren<br />

Pauschbetrag. Väter können für zwei Wochen nach <strong>der</strong> Geburt unbezahlten Vaterschaftsurlaub<br />

nehmen. Weitere sechs Wochen <strong>der</strong> verbleibenden <strong>Elternzeit</strong> <strong>von</strong> 45 Wochen<br />

stehen exklusiv <strong>Vätern</strong> zu (‚Fathers’ quota‘, Lohnersatz wie Schwangerschafts- beziehungsweise<br />

Geburtsurlaub, siehe oben). Die Väterwochen waren im Jahr <strong>der</strong> Einführung 1993 zunächst<br />

<strong>auf</strong> vier Wochen beschränkt und wurden später <strong>auf</strong> sechs Wochen ausgeweitet. 24 Die verbleibenden<br />

39 Wochen 25 sind flexibel unter den Partnern <strong>auf</strong>teilbar (Familienanspruch), <strong>die</strong> Lohnersatzrate<br />

beträgt 80 %. Alternativ kann ein kürzerer Zeitraum <strong>von</strong> 29 Wochen mit 100 % Lohnersatz<br />

gewählt werden (es gibt eine Einkommensobergrenze, und nicht erwerbstätige Elternteile<br />

erhalten einen niedrigeren Pauschbetrag). Die exklusiven sechs Väterwochen dürfen nicht in<br />

den ersten sechs Wochen nach <strong>der</strong> Geburt genommen werden, ansonsten ist <strong>die</strong> <strong>Elternzeit</strong> im<br />

Ganzen o<strong>der</strong> in Teilen bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes <strong>auf</strong>schiebbar, unter<br />

<strong>der</strong> Bedingung, dass <strong>der</strong> den Lohnersatz empfangende Elternteil vollzeiterwerbstätig ist. Während<br />

des Bezugs <strong>von</strong> Elterngeld dürfen einer o<strong>der</strong> beide Partner in Teilzeit arbeiten. Die Anspruchsvoraussetzungen<br />

sind für beide Partner <strong>die</strong>selben und entsprechen jenen des Schwan-<br />

23<br />

Quellen: Rønsen 2004; Gauthier and Bortnik 2001; Brandth and Kvande 2001; Naz 2007; Moss and<br />

Korintus 2008; The Clearinghouse on International Developments in Child, Youth and Family Policies at<br />

Columbia University 2011.<br />

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Nur in begründeten Ausnahmefällen (Krankheit des Vaters, Mutter und Vater leben nicht zusammen)<br />

sind <strong>die</strong> exklusiven sechs Väterwochen <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Mutter übertragbar.<br />

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Die Anspruchsdauer verlängert sich bei Mehrlingsgeburten.<br />

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