21.11.2013 Aufrufe

Einfluss der Elternzeit von Vätern auf die familiale ... - HWWI

Einfluss der Elternzeit von Vätern auf die familiale ... - HWWI

Einfluss der Elternzeit von Vätern auf die familiale ... - HWWI

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

sowie vollzeit- beziehungsweise teilzeitbeschäftigte Mütter über <strong>die</strong> Zeit abgebildet. Daraus<br />

lässt sich optisch ableiten, inwieweit sich <strong>die</strong> Geschlechter in ihrem Zeit<strong>auf</strong>wand für Hausarbeit,<br />

Kochen, Erwerbsarbeit und Kin<strong>der</strong>betreuung über <strong>die</strong> Jahre hinweg einan<strong>der</strong> angenähert<br />

haben.<br />

6.1 Deutschland<br />

6.1.1 Nationaler Kontext 16<br />

Abbildung 1: Zeitstrahl Familienpolitik und Zeitbudgetstu<strong>die</strong>n in Deutschland<br />

In Deutschland galten im Jahr 1991 das Mutterschutzgesetz (MuSchG) <strong>von</strong> 1952 sowie das<br />

Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) <strong>von</strong> 1986. Nach dem MuSchG waren für schwangere<br />

Frauen im Jahr 1991 14 Wochen Mutterschutz vorgesehen, wo<strong>von</strong> sechs Wochen vor <strong>der</strong> Geburt<br />

in Anspruch zu nehmen waren. Während <strong>die</strong>ser Zeit erhielten Frauen ein Mutterschaftsgeld<br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> Krankenkasse sowie einen Arbeitgeberzuschlag. Im Jahr 2002 trat ein neues Mutterschutzgesetz<br />

in Kraft (BMFSFJ 2006, BMJ/Juris 2011). Auch nach <strong>die</strong>sem Gesetz beträgt <strong>der</strong><br />

Mutterschutz mindestens 14 Wochen, in dem Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschlag gezahlt<br />

werden. Nach dem Mutterschutz konnte laut BErzGG eine Erziehungszeit beansprucht<br />

werden, in <strong>der</strong> ein Erziehungsgeld vom Staat gezahlt wurde. Die Höhe des Erziehungsgeldes<br />

betrug etwa 300 Euro (600 D-Mark) in den ersten sechs Monaten; danach wurde an Geringver<strong>die</strong>ner<br />

ein Pauschalbetrag, <strong>der</strong> sich nach <strong>der</strong> Bedürftigkeit <strong>der</strong> Familie richtete, ausgezahlt. Zunächst<br />

betrug <strong>die</strong> Erziehungszeit acht Monate. 1987 wurde sie <strong>auf</strong> 12, 1989 <strong>auf</strong> 15, 1990 <strong>auf</strong> 18<br />

und 1992 schließlich <strong>auf</strong> 36 Monate ausgeweitet. Im dar<strong>auf</strong>folgenden Jahr 1993 wurde <strong>die</strong><br />

Auszahlung des Erziehungsgeldes <strong>auf</strong> 24 Monate begrenzt, während Eltern nach wie vor drei<br />

Jahre Erziehungszeit in Anspruch nehmen konnten. Bis 1991 konnten alle Mütter und verheirateten<br />

Väter, welche vor <strong>der</strong> Geburt mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig waren und<br />

Anspruch <strong>auf</strong> das Erziehungsgeld hatten, <strong>die</strong> Erziehungszeit in Anspruch nehmen. Ab dem Jahr<br />

1991 war es auch Eltern möglich, <strong>die</strong> keinen Anspruch <strong>auf</strong> Erziehungsgeld hatten, <strong>die</strong> Erziehungszeit<br />

zu nehmen. Zehn Jahre später, im Jahr 2001, wurde <strong>der</strong> Anspruch <strong>auf</strong> unverheiratete<br />

Väter ausgeweitet. Außerdem bestand <strong>die</strong> Möglichkeit, bis zu einem Drittel <strong>der</strong> Erziehungszeit<br />

16 Quellen: Merz (2004), BMFSFJ/ Statistisches Bundesamt (2001; 2002), BMFSFJ (2006), BMJ/Juris (2011),<br />

Statistisches Bundesamt (1993; 1996), Gauthier and Bortnik (2001).<br />

12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!