Rahmenliefervertrag - Peyrot & Schlegel, Rechtsanwälte
Rahmenliefervertrag - Peyrot & Schlegel, Rechtsanwälte
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Sample Agreement under Swiss Law<br />
Do not use without obtaining professional advice!<br />
Dr. Paul <strong>Peyrot</strong>, <strong>Peyrot</strong> & <strong>Schlegel</strong> Law Office<br />
Beethovenstrasse 47, 8002 Zurich, Switzerland<br />
paul.peyrot@peyrot-schlegel.ch<br />
Rahmenvertrag<br />
Datum<br />
[….]<br />
zwischen<br />
•,<br />
wohnhaft in:<br />
nachstehend: "Käufer"<br />
und<br />
•<br />
wohnhaft in:<br />
nachstehend: "Lieferantin"<br />
zusammen nachstehend: “Parteien”
Agreement dated [FinalDate] Draft • • <strong>Peyrot</strong> & <strong>Schlegel</strong> 2/9<br />
Einleitung<br />
Dieser Rahmenvertrag bildet die vertragliche Basis der Lieferbeziehung zwischen<br />
dem Käufer und der Lieferantin.<br />
Der Rahmenvertrag bezieht sich auf einen oder mehrere Liefergegenstände<br />
(Produkte), die im Anhang 1 näher spezifiziert sind.<br />
Anhang 1 zu diesem Rahmenvertrag enthält ausser dem Liefergegenstand<br />
Angaben über Liefermengen, Lieferplan und zugesicherte Lieferfristen.<br />
1 Vertragsgegenstand<br />
1.1 Der Liefergegenstand / die Liefergegenstände (gegebenenfalls in Produktgruppen<br />
gegliedert) ist/sind im Anhang 1 definiert.<br />
1.2 Liefermengen und Preise sind im Anhang 1 festgelegt.<br />
1.3 Der Käufer wird der Lieferantin, wo immer es der Verwendungszweck des<br />
Liefergegenstandes (der Liefergegenstände) erfordert, möglichst präzise Angaben<br />
über den gewünschten Liefergegenstand (die gewünschten Liefergegenstände)<br />
sowie deren Anwendung machen.<br />
1.4 Spezifische Produktanforderungen in Bezug auf Parameter, Qualitätsstufe<br />
und / oder Handhabungs-, Lager- und Transportvorschriften sind in Sachnummer-<br />
oder Produktfamilien gebundenen PPS festgelegt.<br />
1.5 Allfällige zusätzliche Bedingungen im Einzelabruf sind zu beachten und einzuhalten.<br />
1.6 Mit der Annahme der Bestellung sichert die Lieferantin die auf Grund der<br />
Spezifikation geforderten Eigenschaften zu. Sie garantiert insbesondere die<br />
sach- und fachgemässe Lieferung.<br />
2 Vertragsdauer<br />
2.1 Der Vertrag endet am …. ohne jegliche Kündigung.<br />
2.2 Die Vertragsparteien beabsichtigen, diesen Rahmenvertrag nach Ablauf<br />
durch einen neuen Vertrag zu ersetzen, bzw. diesen mittels eines neuen Anhangs<br />
1 zu verlängern. Die Vertragsverhandlungen finden nach Möglichkeit<br />
im vorletzten Vertragsquartal vor dem ordentlichen Ablauf statt.<br />
2.3 Wird ein neuer, für eine kommende anschliessende Vertragsperiode gültiger<br />
Anhang 1 gegenseitig unterzeichnet, so verlängert sich die Gültigkeit dieses<br />
Vertrages automatisch um die im neuen Anhang festgelegte Dauer.<br />
2.4 Die zeitliche Gültigkeit des Anhangs 1 ist jeweils im Anhang selbst erwähnt
Agreement dated [FinalDate] Draft • • <strong>Peyrot</strong> & <strong>Schlegel</strong> 3/9<br />
2.5 Die einzelnen Abrufe (Bestellungen) werden gemäss dem Lieferdatum gültigen<br />
Anhang ausgeführt.<br />
3 Vertragskonditionen<br />
3.1 Liefervertrag<br />
Jede Bestellung (bzw. jeder Abruf) stellt einen separaten Liefervertrag dar,<br />
deren Bedingungen nicht vom Rahmenvertrag und von der QSV abweichen<br />
dürfen, insbesondere werden Hinweise auf Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen<br />
für ungeschrieben betrachtet.<br />
3.2 Lieferplan<br />
Die Im Anhang 1 jeweils definierten Liefermengen entsprechen dem Bedürfnis<br />
der im Anhang 1 festgelegten Periode. Sie stellen jedoch keine Produktionsfreigabe<br />
dar.<br />
Ausnahmen: - Pflichtlager (Pkt. 3.4)<br />
- angemessene Rohmaterialbeschaffung<br />
Die Bestellungen der Teilmengen (Abrufe) erfolgen aufgrund der aktuellen<br />
Lieferfristen rollend. Bei Ablauf der Lieferfrist muss die Ware bei dem Käufer<br />
verfügbar sein.<br />
Terminrückverschiebungen durch den Käufer sind innerhalb der rollenden<br />
Planung bis …. Wochen vor Auslieferung möglich.<br />
Terminvorverschiebungen werden mit Pflichtlager abgedeckt.<br />
3.3 Lieferfristen<br />
Die Lieferantin verpflichtet sich, dem Käufer die aktuellen Lieferfristen pro<br />
Liefergegenstand / Produktgruppe rechtzeitig, in jedem Falle jeweils bis Erneuerung<br />
des Anhangs 1 schriftlich bekanntzugeben. Bei Lieferfriständerungen<br />
ist der Käufer sofort zu benachrichtigen. Dabei dürfen die im Anhang 1<br />
angegebenen Lieferfristen nie überschritten werden.<br />
Die Lieferantin ist verpflichtet, durch entsprechende Massnahmen sicherzustellen,<br />
dass auch bei knapper Verfügbarkeit von Material die Einhaltung der<br />
Lieferfristen gewährleistet ist.<br />
3.4 Pflichtlager<br />
Die Lieferantin verpflichtet sich, während der Vertragsdauer ständig die in<br />
Anhang 1 erwähnten Pflichtmengen bei sich an Lager zu halten. Die Lieferantin<br />
gewährt dem Käufer das Recht, diesen Lagerbestand jederzeit zu prüfen.
Agreement dated [FinalDate] Draft • • <strong>Peyrot</strong> & <strong>Schlegel</strong> 4/9<br />
3.5 Liefer- und Abnahmeverzugsentschädigung<br />
A. Wenn eine Auslieferung verzögert wird und die Verzögerung der Lieferantin<br />
zugerechnet werden kann, ist der Käufer berechtigt ohne Schadensnachweis,<br />
eine Entschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der<br />
Verspätung 1%, im ganzen aber höchstens 10% vom Werte desjenigen Teiles<br />
der Lieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäss<br />
benutzt werden kann.<br />
Falls der Käufer einen Schaden nachweist und die Lieferantin nicht nachweist,<br />
dass sie weder Sorgfaltspflichtverletzung noch ein Verschulden trifft,<br />
kann der Käufer zusätzlich Schadenersatz fordern.<br />
B. Bestätigte Liefertermine sind verbindlich und die Lieferantin ist bei der<br />
Nichteinhaltung dieser Termine automatisch im Verzug. Bei einem Lieferverzug<br />
von mehr als 10 Wochen gelangt der Punkt 7.1 dieser Vereinbarung zur<br />
Anwendung.<br />
C. Wird der Versand auf Wunsch von dem Käufer verzögert, so kann ihn für<br />
jeden vollen Monat und beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft,<br />
die durch die Lagerung entstandenen Lagerkosten in Rechnung<br />
gestellt werden; höchstens jedoch 1% des die Bestellung betreffenden Rechnungsbetrages<br />
pro Monat.<br />
D. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten<br />
durch den Küfer voraus.<br />
3.6 Preisbasis<br />
3.6.1 Preisstellung<br />
Die in Anhang 1 angeführten Preise / Einzelpreise verstehen sich:<br />
DDP Volketswil (Incoterms 2010).<br />
3.6.2 Preisgültigkeit<br />
Die in Anhang 1 angeführten Preise / Einzelpreise sind Festpreise und bleiben<br />
während seiner Dauer gültig.<br />
Sollten sich jedoch die Rohmaterialpreise für die in Anhang 1 erwähnten Liefergegenstände<br />
um mehr als der im Anhang 1 erwähnte Prozentsatz ändern,<br />
werden die Preise (Einzelpreise) mit dem Käufer neu festgelegt. Die Basis für<br />
die Berechnung der Änderung des Prozentsatzes bildet der Durchschnittspreis<br />
des Quartals im Vergleich zum vorhergehenden Quartal. Die neuen<br />
Preise müssen mindestens …. Tage vor Quartalsbeginn feststehen.<br />
3.7 Zahlungsbedingungen<br />
Der Käufer bezahlt die Rechnungen der Lieferantin innert 30 Tage abzüglich<br />
2% Skonto oder 60 Tage netto.
Agreement dated [FinalDate] Draft • • <strong>Peyrot</strong> & <strong>Schlegel</strong> 5/9<br />
4 Verpackung und Versand<br />
4.1 Verpackung<br />
Die Produkte sind sachgemäss und den Spezifikationen entsprechend zu verpacken.<br />
4.2 Versand<br />
4.2.1 Versanddokumente<br />
Jede Lieferung muss von kompletten und korrekt ausgestellten Lieferdokumenten<br />
begleitet sein. Versandpapiere und Rechnungen sind mit unseren<br />
Bestellnummern und –zeichen zu versehen.<br />
Die Lieferantin trägt das Risiko für Folgen aus fehlerhaft oder unvollständig<br />
ausgestellten Dokumente.<br />
4.2.2 Mehrere Lieferadressen<br />
Für Sendungen an verschiedene Lieferadressen benötigen wir separate Versandanzeigen<br />
bzw. Lieferscheine.<br />
4.2.3 Risikoübertragung<br />
Der Transport der Ware bis zum Bestimmungsort erfolgt auf Gefahr der Lieferantin,<br />
inklusive jene für zufälligen Untergang. Allfällige Transportversicherungskosten<br />
werden vom Käufer nur übernommen, wenn diese in Absatz<br />
3.6.1 ausdrücklich vereinbart worden sind.<br />
5 Qualitätszeugnisse<br />
5.1 Bei Lieferungen, für die Prüfzeugnisse oder Qualitätszertifikate auszustellen<br />
sind, wird dies vom Käufer spätestens im Bestelltext verlangt.<br />
6 Gewährleistung<br />
6.1 Der Käufer bemüht sich, die Lieferung möglichst rasch nach Eingang zu prüfen<br />
und der Lieferantin allfällige offene Mängel unverzüglich mitzuteilen. Eine<br />
Rüge für offene Mängel ist aber auch dann noch als rechtzeitig erhoben anzusehen,<br />
wenn der Mangel erst bei der Verarbeitung oder der Ingebrauchnahme<br />
der Lieferung zutage tritt und der Käufer den Mangel unverzüglich<br />
rügt.<br />
Für versteckte Mängel beginnt die Garantiefrist bei der Ingebrauchnahme der<br />
Lieferung, spätestens 18 Monate nach deren Anlieferung. Die Garantiefrist<br />
beträgt 12 Monate.<br />
Die Gewährleistungs- und Rügefrist für Ersatzlieferungen fängt jeweils neu<br />
an.
Agreement dated [FinalDate] Draft • • <strong>Peyrot</strong> & <strong>Schlegel</strong> 6/9<br />
6.2 Unbeschadet weiterer Ansprüche behält der Käufer sich vor, bei Mängeln,<br />
auch im Falle von Teillieferungen, wahlweise von der betreffenden Bestellung<br />
zurückzutreten, eine entsprechende Gutschrift oder Ersatzlieferung zu verlangen<br />
oder aber der Lieferantin Gelegenheit zu geben, den Mangel so rasch<br />
wie möglich zu beheben. In dringenden Fällen oder im Fall verspäteter Lieferung<br />
durch die Lieferantin steht dem Käufer unbeschadet weiterer Ansprüche<br />
auch das Recht zu, festgestellte Mängel auf Kosten der Lieferantin selbst zu<br />
beheben oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Diese Bedingungen gelten<br />
auch für Ersatzlieferungen.<br />
6.3 Der Käufer behält sich vor, die Zahlung des Rechnungsbetrages so lange bis<br />
zur Behebung eines allfälligen Mangels aufzuschieben. Die Bezahlung der<br />
Rechnungen stellt keine die Lieferung genehmigende Willensäusserung vom<br />
Käufer dar.<br />
7 Nichterreichen des vereinbarten Lieferumfanges<br />
7.1 Im Verantwortungsbereich der Lieferantin<br />
Kann die Lieferantin die vereinbarte Liefermenge zu den vereinbarten Lieferterminen<br />
nicht liefern, hat der Käufer das Recht bei gleichbleibenden Preisen:<br />
a) Die Teilliefermengen und Liefertermine neu zu definieren, und / oder die<br />
Abnahmeverpflichtung neu zu definieren, und / oder<br />
b) von der entsprechenden Bestellung ohne jegliche Ansprüche der Lieferantin<br />
zurückzutreten.<br />
Unabhängig der oben angeführten Regelungen bleiben die Schadenersatzansprüche<br />
seitens des Käufers an die Lieferantin ausdrücklich vorbehalten.<br />
7.2 Im Verantwortungsbereich von dem Käufer<br />
7.2.1 Sollte der Käufer infolge Marktzusammenbruches oder aussergewöhnlicher<br />
Bedarfsschwankungen, höherer Gewalt, technischer Überalterung etc., nicht<br />
in der Lage sein, während der vereinbarten Lieferperiode plus einer Toleranz<br />
von 3 Monaten die im Anhang 1 erwähnten Liefermengen zu beziehen, werden<br />
der Käufer und die Lieferanten zunächst versuchen, die Abnahmeverpflichtung<br />
gemeinsam neu zu definieren.<br />
Kann keine Einigung erzielt werden, kann der Vertrag gemäss nachstehenden<br />
Konditionen aufgelöst werden:
Agreement dated [FinalDate] Draft • • <strong>Peyrot</strong> & <strong>Schlegel</strong> 7/9<br />
a. Der Käufer übernimmt das gemäss 3.4 geforderte Pflichtlager, sofern es<br />
sich um für den Käufer spezifisch bestellte, bzw. hergestellte Produkte handelt,<br />
welche sonst nicht im allgemeinen Verkaufsprogramm der Lieferantin<br />
figurieren.<br />
Sofern es sich nicht um Käufer-spezifische Produkte handelt, verpflichtet sich<br />
die Lieferantin, diese Ware andersweitig zu verkaufen.<br />
b. Der Käufer verpflichtet sich, wenn immer möglich, die eventuell noch verbleibende<br />
Rechtsliefermenge (wertmässig) mit Ersatzgeschäften auszugleichen.<br />
8 Überschreiten der vereinbarten Liefermenge<br />
8.1 Sollte der Käufer die im Anhang 1 angegebenen Bestellmengen innerhalb der<br />
vereinbarten Lieferperiode überschreiten, gewährt die Lieferantin dem Käufer:<br />
a) gleiche Preise und Bedingungen wie im jeweiligen Anhang 1 festgelegt<br />
und<br />
b) einen Bonus von …. % auf das Zusatzgeschäft, welcher separat nach Ablauf<br />
der betreffenden Lieferperiode abgerechnet wird.<br />
9 Geheimhaltung Unterlagen<br />
9.1 Die Lieferantin verpflichtet sich zur Geheimhaltung dieses Vertrages und aller<br />
ihr im Zusammenhang mit diesem und dessen Ausführung bekannt gewordenen<br />
Informationen über dem Käufer, deren Fabrikationsprozesse, Produkte<br />
und Produkteigenschaften und anderer Informationen nicht allgemein bekannter<br />
Art.<br />
9.2 Technische Unterlagen wie Zeichnungen, technische Spezifikationen, Beschreibungen,<br />
Abbildungen usw., die der Lieferantin zur Verfügung gestellt<br />
werden, bleiben das Eigentum des Käufers. Diese Unterlagen dürfen ohne<br />
Zustimmung vom Käufer weder kopiert noch vervielfältigt werden. Sie sind<br />
nur für den in der Bestellung vorgesehenen Zweck zu verwenden. Ohne die<br />
schriftliche Zustimmung des Käufers dürfen die Unterlagen Dritten in keiner<br />
Form zugänglich gemacht werden. Für allfällige Schäden infolge Missachtung<br />
dieser Bestimmung haftet die Lieferantin. Gemeinsame Entwicklungen dürfen<br />
ohne Einwilligung des Partners nicht für Dritte verwendet werden.<br />
10 Werkzeuge<br />
10.1 Alle Käufer-spezifischen Werkzeuge im Eigentum vom Käufer, welche sich bei<br />
der Lieferantin befinden, sind als Eigentum des Käufers zu identifizieren. Der<br />
Käufer kann jederzeit vorbehaltlos darüber verfügen.
Agreement dated [FinalDate] Draft • • <strong>Peyrot</strong> & <strong>Schlegel</strong> 8/9<br />
10.2 Die Werkzeuge bleiben bei der Lieferantin, die sich verpflichtet, durch entsprechende<br />
Sorgfaltspflicht, die zweckmässige Aufbewahrung sowie den Unterhalt<br />
einen kurzfristigen Einsatz jederzeit zu ermöglichen. Im weiteren<br />
muss die Lieferantin für optimale Sicherheit besorgt sein (z.B. Brandfall). Eine<br />
entsprechende Versicherungsdeckung ist ebenfalls Sache der Lieferantin.<br />
11 Bindende Vertragsdokumente<br />
11.1 Nachfolgende Dokumente sind integrierender Bestandteil dieses Rahmenvertrages:<br />
1. Anhang 1<br />
2. Abruf / einzelne Bestellung<br />
3. Qualitätssicherungsvereinbarung in der beim Abruf jeweils gültigen Version.<br />
12 Ausschluss Liefer- und Einkaufsbedingungen<br />
12.1 Die Verkaufs- und Einkaufsbedingungen der beiden Vertragsparteien sind im<br />
Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen auf Grund dieser Rahmenvereinbarung<br />
ausgeschlossen.<br />
12.2 Der Käufer anerkennt ausschliesslich die ihren Bestellungen beigelegten Auftragsbestätigungen,<br />
welche von der Lieferantin ausgefüllt und rechtsgültig<br />
unterzeichnet zurückzusenden sind. Eigene Auftragsbestätigungen der Lieferantin<br />
werden nicht akzeptiert.<br />
13 Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
13.1 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen, Zahlungen und alle anderen<br />
beidseitigen Verpflichtungen gilt ….<br />
13.2 Anwendbar ist schweizerisches materielles Recht. Die einheitlichen Haager-<br />
Kaufgesetze und das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG) sind ausgeschlossen.<br />
14 Änderungen / Ergänzungen<br />
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen zu diesem Rahmenvertrag einschliesslich<br />
der in Art. 11 aufgeführten bindenden Vertragsdokumente, bedürfen<br />
der Schriftform und beidseitigen Anerkennung.<br />
Dieser Vertrag ist in ….-facher Ausfertigung erstellt worden.
Agreement dated [FinalDate] Draft • • <strong>Peyrot</strong> & <strong>Schlegel</strong> 9/9<br />
Unterschriften<br />
Ort / Datum<br />
_______________________<br />
Ort / Datum<br />
_______________________<br />
Käufer<br />
Lieferantin<br />
_______________________<br />
_______________________<br />
_______________________<br />
_______________________