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Rahmenliefervertrag - Peyrot & Schlegel, Rechtsanwälte

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Sample Agreement under Swiss Law<br />

Do not use without obtaining professional advice!<br />

Dr. Paul <strong>Peyrot</strong>, <strong>Peyrot</strong> & <strong>Schlegel</strong> Law Office<br />

Beethovenstrasse 47, 8002 Zurich, Switzerland<br />

paul.peyrot@peyrot-schlegel.ch<br />

Rahmenvertrag<br />

Datum<br />

[….]<br />

zwischen<br />

•,<br />

wohnhaft in:<br />

nachstehend: "Käufer"<br />

und<br />

•<br />

wohnhaft in:<br />

nachstehend: "Lieferantin"<br />

zusammen nachstehend: “Parteien”


Agreement dated [FinalDate] Draft • • <strong>Peyrot</strong> & <strong>Schlegel</strong> 2/9<br />

Einleitung<br />

Dieser Rahmenvertrag bildet die vertragliche Basis der Lieferbeziehung zwischen<br />

dem Käufer und der Lieferantin.<br />

Der Rahmenvertrag bezieht sich auf einen oder mehrere Liefergegenstände<br />

(Produkte), die im Anhang 1 näher spezifiziert sind.<br />

Anhang 1 zu diesem Rahmenvertrag enthält ausser dem Liefergegenstand<br />

Angaben über Liefermengen, Lieferplan und zugesicherte Lieferfristen.<br />

1 Vertragsgegenstand<br />

1.1 Der Liefergegenstand / die Liefergegenstände (gegebenenfalls in Produktgruppen<br />

gegliedert) ist/sind im Anhang 1 definiert.<br />

1.2 Liefermengen und Preise sind im Anhang 1 festgelegt.<br />

1.3 Der Käufer wird der Lieferantin, wo immer es der Verwendungszweck des<br />

Liefergegenstandes (der Liefergegenstände) erfordert, möglichst präzise Angaben<br />

über den gewünschten Liefergegenstand (die gewünschten Liefergegenstände)<br />

sowie deren Anwendung machen.<br />

1.4 Spezifische Produktanforderungen in Bezug auf Parameter, Qualitätsstufe<br />

und / oder Handhabungs-, Lager- und Transportvorschriften sind in Sachnummer-<br />

oder Produktfamilien gebundenen PPS festgelegt.<br />

1.5 Allfällige zusätzliche Bedingungen im Einzelabruf sind zu beachten und einzuhalten.<br />

1.6 Mit der Annahme der Bestellung sichert die Lieferantin die auf Grund der<br />

Spezifikation geforderten Eigenschaften zu. Sie garantiert insbesondere die<br />

sach- und fachgemässe Lieferung.<br />

2 Vertragsdauer<br />

2.1 Der Vertrag endet am …. ohne jegliche Kündigung.<br />

2.2 Die Vertragsparteien beabsichtigen, diesen Rahmenvertrag nach Ablauf<br />

durch einen neuen Vertrag zu ersetzen, bzw. diesen mittels eines neuen Anhangs<br />

1 zu verlängern. Die Vertragsverhandlungen finden nach Möglichkeit<br />

im vorletzten Vertragsquartal vor dem ordentlichen Ablauf statt.<br />

2.3 Wird ein neuer, für eine kommende anschliessende Vertragsperiode gültiger<br />

Anhang 1 gegenseitig unterzeichnet, so verlängert sich die Gültigkeit dieses<br />

Vertrages automatisch um die im neuen Anhang festgelegte Dauer.<br />

2.4 Die zeitliche Gültigkeit des Anhangs 1 ist jeweils im Anhang selbst erwähnt


Agreement dated [FinalDate] Draft • • <strong>Peyrot</strong> & <strong>Schlegel</strong> 3/9<br />

2.5 Die einzelnen Abrufe (Bestellungen) werden gemäss dem Lieferdatum gültigen<br />

Anhang ausgeführt.<br />

3 Vertragskonditionen<br />

3.1 Liefervertrag<br />

Jede Bestellung (bzw. jeder Abruf) stellt einen separaten Liefervertrag dar,<br />

deren Bedingungen nicht vom Rahmenvertrag und von der QSV abweichen<br />

dürfen, insbesondere werden Hinweise auf Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen<br />

für ungeschrieben betrachtet.<br />

3.2 Lieferplan<br />

Die Im Anhang 1 jeweils definierten Liefermengen entsprechen dem Bedürfnis<br />

der im Anhang 1 festgelegten Periode. Sie stellen jedoch keine Produktionsfreigabe<br />

dar.<br />

Ausnahmen: - Pflichtlager (Pkt. 3.4)<br />

- angemessene Rohmaterialbeschaffung<br />

Die Bestellungen der Teilmengen (Abrufe) erfolgen aufgrund der aktuellen<br />

Lieferfristen rollend. Bei Ablauf der Lieferfrist muss die Ware bei dem Käufer<br />

verfügbar sein.<br />

Terminrückverschiebungen durch den Käufer sind innerhalb der rollenden<br />

Planung bis …. Wochen vor Auslieferung möglich.<br />

Terminvorverschiebungen werden mit Pflichtlager abgedeckt.<br />

3.3 Lieferfristen<br />

Die Lieferantin verpflichtet sich, dem Käufer die aktuellen Lieferfristen pro<br />

Liefergegenstand / Produktgruppe rechtzeitig, in jedem Falle jeweils bis Erneuerung<br />

des Anhangs 1 schriftlich bekanntzugeben. Bei Lieferfriständerungen<br />

ist der Käufer sofort zu benachrichtigen. Dabei dürfen die im Anhang 1<br />

angegebenen Lieferfristen nie überschritten werden.<br />

Die Lieferantin ist verpflichtet, durch entsprechende Massnahmen sicherzustellen,<br />

dass auch bei knapper Verfügbarkeit von Material die Einhaltung der<br />

Lieferfristen gewährleistet ist.<br />

3.4 Pflichtlager<br />

Die Lieferantin verpflichtet sich, während der Vertragsdauer ständig die in<br />

Anhang 1 erwähnten Pflichtmengen bei sich an Lager zu halten. Die Lieferantin<br />

gewährt dem Käufer das Recht, diesen Lagerbestand jederzeit zu prüfen.


Agreement dated [FinalDate] Draft • • <strong>Peyrot</strong> & <strong>Schlegel</strong> 4/9<br />

3.5 Liefer- und Abnahmeverzugsentschädigung<br />

A. Wenn eine Auslieferung verzögert wird und die Verzögerung der Lieferantin<br />

zugerechnet werden kann, ist der Käufer berechtigt ohne Schadensnachweis,<br />

eine Entschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der<br />

Verspätung 1%, im ganzen aber höchstens 10% vom Werte desjenigen Teiles<br />

der Lieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäss<br />

benutzt werden kann.<br />

Falls der Käufer einen Schaden nachweist und die Lieferantin nicht nachweist,<br />

dass sie weder Sorgfaltspflichtverletzung noch ein Verschulden trifft,<br />

kann der Käufer zusätzlich Schadenersatz fordern.<br />

B. Bestätigte Liefertermine sind verbindlich und die Lieferantin ist bei der<br />

Nichteinhaltung dieser Termine automatisch im Verzug. Bei einem Lieferverzug<br />

von mehr als 10 Wochen gelangt der Punkt 7.1 dieser Vereinbarung zur<br />

Anwendung.<br />

C. Wird der Versand auf Wunsch von dem Käufer verzögert, so kann ihn für<br />

jeden vollen Monat und beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft,<br />

die durch die Lagerung entstandenen Lagerkosten in Rechnung<br />

gestellt werden; höchstens jedoch 1% des die Bestellung betreffenden Rechnungsbetrages<br />

pro Monat.<br />

D. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten<br />

durch den Küfer voraus.<br />

3.6 Preisbasis<br />

3.6.1 Preisstellung<br />

Die in Anhang 1 angeführten Preise / Einzelpreise verstehen sich:<br />

DDP Volketswil (Incoterms 2010).<br />

3.6.2 Preisgültigkeit<br />

Die in Anhang 1 angeführten Preise / Einzelpreise sind Festpreise und bleiben<br />

während seiner Dauer gültig.<br />

Sollten sich jedoch die Rohmaterialpreise für die in Anhang 1 erwähnten Liefergegenstände<br />

um mehr als der im Anhang 1 erwähnte Prozentsatz ändern,<br />

werden die Preise (Einzelpreise) mit dem Käufer neu festgelegt. Die Basis für<br />

die Berechnung der Änderung des Prozentsatzes bildet der Durchschnittspreis<br />

des Quartals im Vergleich zum vorhergehenden Quartal. Die neuen<br />

Preise müssen mindestens …. Tage vor Quartalsbeginn feststehen.<br />

3.7 Zahlungsbedingungen<br />

Der Käufer bezahlt die Rechnungen der Lieferantin innert 30 Tage abzüglich<br />

2% Skonto oder 60 Tage netto.


Agreement dated [FinalDate] Draft • • <strong>Peyrot</strong> & <strong>Schlegel</strong> 5/9<br />

4 Verpackung und Versand<br />

4.1 Verpackung<br />

Die Produkte sind sachgemäss und den Spezifikationen entsprechend zu verpacken.<br />

4.2 Versand<br />

4.2.1 Versanddokumente<br />

Jede Lieferung muss von kompletten und korrekt ausgestellten Lieferdokumenten<br />

begleitet sein. Versandpapiere und Rechnungen sind mit unseren<br />

Bestellnummern und –zeichen zu versehen.<br />

Die Lieferantin trägt das Risiko für Folgen aus fehlerhaft oder unvollständig<br />

ausgestellten Dokumente.<br />

4.2.2 Mehrere Lieferadressen<br />

Für Sendungen an verschiedene Lieferadressen benötigen wir separate Versandanzeigen<br />

bzw. Lieferscheine.<br />

4.2.3 Risikoübertragung<br />

Der Transport der Ware bis zum Bestimmungsort erfolgt auf Gefahr der Lieferantin,<br />

inklusive jene für zufälligen Untergang. Allfällige Transportversicherungskosten<br />

werden vom Käufer nur übernommen, wenn diese in Absatz<br />

3.6.1 ausdrücklich vereinbart worden sind.<br />

5 Qualitätszeugnisse<br />

5.1 Bei Lieferungen, für die Prüfzeugnisse oder Qualitätszertifikate auszustellen<br />

sind, wird dies vom Käufer spätestens im Bestelltext verlangt.<br />

6 Gewährleistung<br />

6.1 Der Käufer bemüht sich, die Lieferung möglichst rasch nach Eingang zu prüfen<br />

und der Lieferantin allfällige offene Mängel unverzüglich mitzuteilen. Eine<br />

Rüge für offene Mängel ist aber auch dann noch als rechtzeitig erhoben anzusehen,<br />

wenn der Mangel erst bei der Verarbeitung oder der Ingebrauchnahme<br />

der Lieferung zutage tritt und der Käufer den Mangel unverzüglich<br />

rügt.<br />

Für versteckte Mängel beginnt die Garantiefrist bei der Ingebrauchnahme der<br />

Lieferung, spätestens 18 Monate nach deren Anlieferung. Die Garantiefrist<br />

beträgt 12 Monate.<br />

Die Gewährleistungs- und Rügefrist für Ersatzlieferungen fängt jeweils neu<br />

an.


Agreement dated [FinalDate] Draft • • <strong>Peyrot</strong> & <strong>Schlegel</strong> 6/9<br />

6.2 Unbeschadet weiterer Ansprüche behält der Käufer sich vor, bei Mängeln,<br />

auch im Falle von Teillieferungen, wahlweise von der betreffenden Bestellung<br />

zurückzutreten, eine entsprechende Gutschrift oder Ersatzlieferung zu verlangen<br />

oder aber der Lieferantin Gelegenheit zu geben, den Mangel so rasch<br />

wie möglich zu beheben. In dringenden Fällen oder im Fall verspäteter Lieferung<br />

durch die Lieferantin steht dem Käufer unbeschadet weiterer Ansprüche<br />

auch das Recht zu, festgestellte Mängel auf Kosten der Lieferantin selbst zu<br />

beheben oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Diese Bedingungen gelten<br />

auch für Ersatzlieferungen.<br />

6.3 Der Käufer behält sich vor, die Zahlung des Rechnungsbetrages so lange bis<br />

zur Behebung eines allfälligen Mangels aufzuschieben. Die Bezahlung der<br />

Rechnungen stellt keine die Lieferung genehmigende Willensäusserung vom<br />

Käufer dar.<br />

7 Nichterreichen des vereinbarten Lieferumfanges<br />

7.1 Im Verantwortungsbereich der Lieferantin<br />

Kann die Lieferantin die vereinbarte Liefermenge zu den vereinbarten Lieferterminen<br />

nicht liefern, hat der Käufer das Recht bei gleichbleibenden Preisen:<br />

a) Die Teilliefermengen und Liefertermine neu zu definieren, und / oder die<br />

Abnahmeverpflichtung neu zu definieren, und / oder<br />

b) von der entsprechenden Bestellung ohne jegliche Ansprüche der Lieferantin<br />

zurückzutreten.<br />

Unabhängig der oben angeführten Regelungen bleiben die Schadenersatzansprüche<br />

seitens des Käufers an die Lieferantin ausdrücklich vorbehalten.<br />

7.2 Im Verantwortungsbereich von dem Käufer<br />

7.2.1 Sollte der Käufer infolge Marktzusammenbruches oder aussergewöhnlicher<br />

Bedarfsschwankungen, höherer Gewalt, technischer Überalterung etc., nicht<br />

in der Lage sein, während der vereinbarten Lieferperiode plus einer Toleranz<br />

von 3 Monaten die im Anhang 1 erwähnten Liefermengen zu beziehen, werden<br />

der Käufer und die Lieferanten zunächst versuchen, die Abnahmeverpflichtung<br />

gemeinsam neu zu definieren.<br />

Kann keine Einigung erzielt werden, kann der Vertrag gemäss nachstehenden<br />

Konditionen aufgelöst werden:


Agreement dated [FinalDate] Draft • • <strong>Peyrot</strong> & <strong>Schlegel</strong> 7/9<br />

a. Der Käufer übernimmt das gemäss 3.4 geforderte Pflichtlager, sofern es<br />

sich um für den Käufer spezifisch bestellte, bzw. hergestellte Produkte handelt,<br />

welche sonst nicht im allgemeinen Verkaufsprogramm der Lieferantin<br />

figurieren.<br />

Sofern es sich nicht um Käufer-spezifische Produkte handelt, verpflichtet sich<br />

die Lieferantin, diese Ware andersweitig zu verkaufen.<br />

b. Der Käufer verpflichtet sich, wenn immer möglich, die eventuell noch verbleibende<br />

Rechtsliefermenge (wertmässig) mit Ersatzgeschäften auszugleichen.<br />

8 Überschreiten der vereinbarten Liefermenge<br />

8.1 Sollte der Käufer die im Anhang 1 angegebenen Bestellmengen innerhalb der<br />

vereinbarten Lieferperiode überschreiten, gewährt die Lieferantin dem Käufer:<br />

a) gleiche Preise und Bedingungen wie im jeweiligen Anhang 1 festgelegt<br />

und<br />

b) einen Bonus von …. % auf das Zusatzgeschäft, welcher separat nach Ablauf<br />

der betreffenden Lieferperiode abgerechnet wird.<br />

9 Geheimhaltung Unterlagen<br />

9.1 Die Lieferantin verpflichtet sich zur Geheimhaltung dieses Vertrages und aller<br />

ihr im Zusammenhang mit diesem und dessen Ausführung bekannt gewordenen<br />

Informationen über dem Käufer, deren Fabrikationsprozesse, Produkte<br />

und Produkteigenschaften und anderer Informationen nicht allgemein bekannter<br />

Art.<br />

9.2 Technische Unterlagen wie Zeichnungen, technische Spezifikationen, Beschreibungen,<br />

Abbildungen usw., die der Lieferantin zur Verfügung gestellt<br />

werden, bleiben das Eigentum des Käufers. Diese Unterlagen dürfen ohne<br />

Zustimmung vom Käufer weder kopiert noch vervielfältigt werden. Sie sind<br />

nur für den in der Bestellung vorgesehenen Zweck zu verwenden. Ohne die<br />

schriftliche Zustimmung des Käufers dürfen die Unterlagen Dritten in keiner<br />

Form zugänglich gemacht werden. Für allfällige Schäden infolge Missachtung<br />

dieser Bestimmung haftet die Lieferantin. Gemeinsame Entwicklungen dürfen<br />

ohne Einwilligung des Partners nicht für Dritte verwendet werden.<br />

10 Werkzeuge<br />

10.1 Alle Käufer-spezifischen Werkzeuge im Eigentum vom Käufer, welche sich bei<br />

der Lieferantin befinden, sind als Eigentum des Käufers zu identifizieren. Der<br />

Käufer kann jederzeit vorbehaltlos darüber verfügen.


Agreement dated [FinalDate] Draft • • <strong>Peyrot</strong> & <strong>Schlegel</strong> 8/9<br />

10.2 Die Werkzeuge bleiben bei der Lieferantin, die sich verpflichtet, durch entsprechende<br />

Sorgfaltspflicht, die zweckmässige Aufbewahrung sowie den Unterhalt<br />

einen kurzfristigen Einsatz jederzeit zu ermöglichen. Im weiteren<br />

muss die Lieferantin für optimale Sicherheit besorgt sein (z.B. Brandfall). Eine<br />

entsprechende Versicherungsdeckung ist ebenfalls Sache der Lieferantin.<br />

11 Bindende Vertragsdokumente<br />

11.1 Nachfolgende Dokumente sind integrierender Bestandteil dieses Rahmenvertrages:<br />

1. Anhang 1<br />

2. Abruf / einzelne Bestellung<br />

3. Qualitätssicherungsvereinbarung in der beim Abruf jeweils gültigen Version.<br />

12 Ausschluss Liefer- und Einkaufsbedingungen<br />

12.1 Die Verkaufs- und Einkaufsbedingungen der beiden Vertragsparteien sind im<br />

Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen auf Grund dieser Rahmenvereinbarung<br />

ausgeschlossen.<br />

12.2 Der Käufer anerkennt ausschliesslich die ihren Bestellungen beigelegten Auftragsbestätigungen,<br />

welche von der Lieferantin ausgefüllt und rechtsgültig<br />

unterzeichnet zurückzusenden sind. Eigene Auftragsbestätigungen der Lieferantin<br />

werden nicht akzeptiert.<br />

13 Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

13.1 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen, Zahlungen und alle anderen<br />

beidseitigen Verpflichtungen gilt ….<br />

13.2 Anwendbar ist schweizerisches materielles Recht. Die einheitlichen Haager-<br />

Kaufgesetze und das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG) sind ausgeschlossen.<br />

14 Änderungen / Ergänzungen<br />

Sämtliche Änderungen und Ergänzungen zu diesem Rahmenvertrag einschliesslich<br />

der in Art. 11 aufgeführten bindenden Vertragsdokumente, bedürfen<br />

der Schriftform und beidseitigen Anerkennung.<br />

Dieser Vertrag ist in ….-facher Ausfertigung erstellt worden.


Agreement dated [FinalDate] Draft • • <strong>Peyrot</strong> & <strong>Schlegel</strong> 9/9<br />

Unterschriften<br />

Ort / Datum<br />

_______________________<br />

Ort / Datum<br />

_______________________<br />

Käufer<br />

Lieferantin<br />

_______________________<br />

_______________________<br />

_______________________<br />

_______________________

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