Johannes Hillmann - Beweise gegen die Bank

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Johannes Hillmann (Landwirt) Heven 1 48624 Schöppingen Tel.: 02555 997928 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Graurheinerstr. 108 53117 Bonn Sehr geehrte Damen und Herren, Schöppingen, den 29. März 2010 als Kunde der Genossenschaftsbank Gronau-Ahaus eG möchte ich Sie auf Umstände aufmerksam machen, die Ihren Prüfauftrag gemäß § 6 KWG berühren. Ich möchte hier, obwohl ich mit der genannten Bank in einem Rechtsstreit stehe (LG Münster, Az 014 O 305/09), ausdrücklich betonen, dass mein Hinweis auf das Verhalten des Vorstandes und des Leiters der Rechtsabteilung der Bank vom Verlauf des Verfahrens getrennt zu sehen sind. Mit diesem Hinweis möchte ich ausdrücklich keine Intervention der BaFin in meinen Rechtsstreit noch eine Stellungnahme zu den im Rechtsstreit offen gelegten Abrechnungspraktiken der Bank erreichen. Im Einzelnen: Mit Schriftsatz vom 25. August 2009 behauptet der Rechtsvertreter der Volksbank Gronau-Ahaus, Gernot Krause, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gelten nicht für die Vergangenheit. Damit versucht er meines Erachtens, Ansprüche, die ich gegen die Bank aus Wertstellungs- und damit Zinsmanipulationen habe, zu negieren. Den Schriftsatz lege ich bei; beachtlich in diesem Zusammenhang ist dort die Seite 20. Damit unterliegt er einem fatalen Irrtum über die grundlegenden Rechtsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland. Es ist auch davon auszugehen, dass zumindest der Leiter der Rechtsabteilung, wenn nicht der Vorstand, den Schriftsatz des Anwalts Krause gegengelesen haben; in diesem Fall ist auch bei diesen eine Fehleinschätzung der rechtlichen Wirklichkeit festzustellen.

<strong>Johannes</strong> <strong>Hillmann</strong><br />

(Landwirt)<br />

Heven 1<br />

48624 Schöppingen<br />

Tel.: 02555 997928<br />

Bundesanstalt für Finanz<strong>die</strong>nstleistungsaufsicht<br />

(Bafin)<br />

Graurheinerstr. 108<br />

53117 Bonn<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Schöppingen, den 29. März 2010<br />

als Kunde der Genossenschaftsbank Gronau-Ahaus eG möchte ich Sie auf<br />

Umstände aufmerksam machen, <strong>die</strong> Ihren Prüfauftrag gemäß § 6 KWG berühren.<br />

Ich möchte hier, obwohl ich mit der genannten <strong>Bank</strong> in einem Rechtsstreit<br />

stehe (LG Münster, Az 014 O 305/09), ausdrücklich betonen, dass mein<br />

Hinweis auf das Verhalten des Vorstandes und des Leiters der Rechtsabteilung<br />

der <strong>Bank</strong> vom Verlauf des Verfahrens getrennt zu sehen sind.<br />

Mit <strong>die</strong>sem Hinweis möchte ich ausdrücklich keine Intervention der BaFin<br />

in meinen Rechtsstreit noch eine Stellungnahme zu den im Rechtsstreit offen<br />

gelegten Abrechnungspraktiken der <strong>Bank</strong> erreichen.<br />

Im Einzelnen:<br />

Mit Schriftsatz vom 25. August 2009 behauptet der Rechtsvertreter der<br />

Volksbank Gronau-Ahaus, Gernot Krause, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs<br />

gelten nicht für <strong>die</strong> Vergangenheit. Damit versucht er meines Erachtens,<br />

Ansprüche, <strong>die</strong> ich <strong>gegen</strong> <strong>die</strong> <strong>Bank</strong> aus Wertstellungs- und damit<br />

Zinsmanipulationen habe, zu negieren. Den Schriftsatz lege ich bei; beachtlich<br />

in <strong>die</strong>sem Zusammenhang ist dort <strong>die</strong> Seite 20.<br />

Damit unterliegt er einem fatalen Irrtum über <strong>die</strong> grundlegenden Rechtsprinzipien<br />

der Bundesrepublik Deutschland. Es ist auch davon auszugehen, dass<br />

zumindest der Leiter der Rechtsabteilung, wenn nicht der Vorstand, den<br />

Schriftsatz des Anwalts Krause <strong>gegen</strong>gelesen haben; in <strong>die</strong>sem Fall ist auch<br />

bei <strong>die</strong>sen eine Fehleinschätzung der rechtlichen Wirklichkeit festzustellen.


Das alleine ist schon alarmierend. Wenn aber <strong>die</strong> Verantwortlichen der<br />

Volksbank Gronau-Ahaus aus ihrem Irrtum heraus zu der Überzeugung<br />

kommen, Kunden der <strong>Bank</strong> <strong>die</strong> Erstattung zuviel gezahlter Zinsen beziehungsweise<br />

<strong>die</strong> Aufrechnung hiermit verweigern zu können, dann führt das<br />

<strong>die</strong> <strong>Bank</strong> insgesamt in Gefahr.<br />

Denn mit der Verweigerung wird ja nicht <strong>die</strong> Verzinsung (Anspruch auf<br />

Nutzensherausgabe) außer Kraft gesetzt; sondern <strong>die</strong>se läuft weiter - selbst<br />

dann, wenn <strong>die</strong> Ansprüche verjährt sind. Denn Aufrechnung mit verjährten<br />

Forderungen ist möglich - und <strong>die</strong> aufrechenbaren Forderungen wachsen ja<br />

mit dem Lauf der Zeit.<br />

So besteht <strong>die</strong> Gefahr, dass <strong>die</strong> <strong>Bank</strong> nach Jahren ungehinderten Anwachsens<br />

der Gegenansprüche mit erheblichen Aufrechnungsbeträgen konfrontiert<br />

wird, <strong>die</strong> (nach Bekanntwerden der Praktiken der <strong>Bank</strong> in der Öffentlichkeit<br />

und verbreiteter Überprüfung ihrer Kontokorrentabrechnungen) den<br />

Forderungsbestand der <strong>Bank</strong> massiv beeinträchtigen, so dass <strong>die</strong> <strong>Bank</strong> zu<br />

hohen Risikorückstellungen gezwungen ist.<br />

Im Prinzip ist sie das schon jetzt, wo ihr doch spätestens mit dem Eingang<br />

des Klageschreibens meines Anwalts vom 30.6.2009 (ich lege den Schriftsatz<br />

bei) <strong>die</strong> Risiken aus langjährigen Abrechnungsmanipulationen bekannt<br />

sein müssten - offenbar es aber aufgrund der Verkennung der Rechtssituation<br />

nicht sind.<br />

Ich betone hier noch einmal, dass es nicht um Einflussnahme der BaFin in<br />

<strong>die</strong>ser Rechtsangelegenheit geht. Ich fordere <strong>die</strong> BaFin hiermit lediglich auf<br />

1. Dafür zu sorgen, dass <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Rechtsgeschäfte der <strong>Bank</strong> zuständigen<br />

Manager/Innen einer Nachschulung über <strong>die</strong> Rechtsgrundlagen der Bundesrepublik<br />

Deutschland unterzogen werden,<br />

2. Dafür zu sorgen, dass <strong>die</strong> Volksbank Gronau-Ahaus <strong>die</strong> Risiken aus den<br />

geschilderten Kontenführungsmanipulationen, so sie vorgekommen sind,<br />

ermittelt und entsprechend ihrer gesetzlichen Pflicht zur oben angesprochenen<br />

Risikorückstellung nachkommt,<br />

3. Dafür zu sorgen, dass <strong>die</strong> Volksbank Gronau-Ahaus betroffene Kunden<br />

über Zinsmanipulationsgewinne und <strong>die</strong> damit verbundenen Ansprüche informiert<br />

und, als ordentlicher Kaufmann, den Schaden von sich aus wiedergutmacht<br />

sowie<br />

4. Zu überprüfen, ob derartige gravierende Rechtsirrtümer von <strong>Bank</strong>vorständen<br />

(so sie von dem Schreiben vor Absendung ans Gericht Kenntnis erhalten<br />

haben) zu Zweifeln an der Qualifikation zur Führung einer <strong>Bank</strong> berechtigen.<br />

Bitte informieren Sie mich, bis ende April 2010, über <strong>die</strong> von Ihnen eingeleiteten<br />

Maßnahmen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

<strong>Johannes</strong> <strong>Hillmann</strong><br />

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