Teil C
Teil C
Teil C
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
C.8.4<br />
der Hilfeplanung geschehen, da dies klare Orientierung und erste Sicherheit<br />
bietet. In der schriftlichen Vereinbarung über den begleiteten Umgang sollten<br />
auch folgende weitere Aspekte berücksichtigt werden:<br />
• Verlauf der Kontakte bisher (Warum gab es bspw. bisher keine Kontakte?<br />
Warum waren bisherige Kontakte schwierig?);<br />
• Belastungen für das Pflegekind durch Kontakte;<br />
• Kindeswille;<br />
• grundsätzliche Haltung der Herkunftseltern und Pflegeeltern zu<br />
Kontakten;<br />
• Vorbehalte der Herkunftseltern gegenüber den Pflegeeltern und<br />
umgekehrt;<br />
• Aktivitäten und Verhaltensweisen aller Beteiligten, auch der Begleitperson;<br />
was dürfen die Beteiligten, was nicht?<br />
• Umgang mit Konfliktsituationen während des Kontaktes – was ist erlaubt<br />
und was nicht, welche Konsequenzen sind vereinbart?<br />
• Informationspflicht der ›dritten‹ Begleitperson gegenüber dem Jugendamt;<br />
• versicherungsrelevante Fragen bezüglich des Transportes der Pflegekinder<br />
zum Treffpunkt.<br />
Begleitung von Kontakten ist mehr als die Anwesenheit der dritten Person:<br />
Diese sollte mit den Beteiligten sowohl im Vorfeld über mögliche Konflikte,<br />
Ängste, Emotionen sprechen als auch mit den Beteiligten die dabei gemachten<br />
Erfahrungen auswerten: Wo hakt es, was kann im Interesse des Kindes<br />
verbessert werden? Die Mütter und Väter dürfen sich bei den Besuchen nicht<br />
überwacht fühlen, weil sie sich dann möglicherweise gehemmt verhalten,<br />
die Begleitperson muss also vertrauenswürdig sein (vgl. dazu auch Haight et<br />
al. 2003). Eine Begleitung kann auch ungünstige Nebenwirkungen haben:<br />
Das Kind wendet sich möglicherweise der BegleiterIn zu, weil mit dieser am<br />
wenigsten emotionale Konflikte verknüpft sind (ebd.).<br />
Wenn bei einem begleiteten Umgang Eltern mit Migrationshintergrund<br />
mit ihren Kindern in ihrer Muttersprache sprechen wollen, eine Gefährdung<br />
des Kindeswohls aber vermutet wird, 73 braucht es eine DolmetscherIn (vgl.<br />
C.14).<br />
Erfolgte die Inpflegegabe des Kindes im Kontext einer Kindeswohlgefährdung,<br />
so soll der begleitete Umgang dazu beitragen, Kontaktabbrüche zur<br />
Herkunftsfamilie zu verhindern. Ist dies jedoch im Einzelfall nicht gelungen<br />
und hatte das Pflegekind seit längerer Zeit keinen Kontakt zu seinen Herkunftseltern,<br />
sollte begleiteter Umgang die Wiederaufnahme begleiten und<br />
unterstützen, unabhängig davon, wer die Wiederaufnahme des Kontaktes<br />
wünscht und ob das Kind in die Herkunftsfamilie zurückkehren soll. Ein<br />
guter Informationsaustausch soll hierbei dazu beitragen, bestehende Ängste,<br />
Unsicherheiten und Vorbehalte aller Beteiligten abzubauen. Dabei stehen die<br />
Bedürfnisse des Pflegekindes an erster Stelle. Es sollte über geplante Regelungen<br />
bezüglich des Umganges informiert werden, und Pflegekinder sollten<br />
die Möglichkeit haben, eigene Vorstellungen einzubringen. 74 Vor allem nach<br />
73<br />
Wenn bspw. vermutet wird, dass ein Vater möglicherweise in der Muttersprache dem Kind droht,<br />
sich selbst oder die Mutter zu töten, oder dass eine Mutter ihrem Kind sagt, dass sie es abholen und ins<br />
Ausland zu den Großeltern bringen wird usw.<br />
74<br />
vgl. Kapitel C.6 zur Partizipation von Pflegekindern.<br />
51 Umgangskontakte und die Gestaltung von Beziehungen zur Herkunftsfamilie