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Teil C

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C.8.4<br />

zeigen« (Fahlberg 1994, S. 184, Übersetzung d.Vf./Hella Tripp).<br />

Wenn ein Kind also aus Sicht der Pflegeeltern belastet reagiert, könnte es<br />

daran liegen, dass<br />

• Pflegeeltern normativ erwartbare Irritationen des Kindes überbewerten;<br />

• dass das Kind bei den Pflegeeltern noch keine emotionale Sicherheit findet<br />

und seine Verunsicherung daher ausagiert;<br />

• dass die Herkunftseltern zu einer kindgemäßen Gestaltung des Umgangs<br />

nicht in der Lage sind und das Kind beim Umgang belasten oder<br />

gefährden;<br />

• dass das Kind belastet reagiert aufgrund von dauerhaften Konflikten auf<br />

Erwachsenenebene;<br />

• dass der Umgang beim Kind und/oder anderen Beteiligten Unsicherheiten<br />

hinsichtlich der Zukunft aktualisiert;<br />

• dass der Umgang nach Gewalt in der Vorgeschichte posttraumatische<br />

Belastungssymptome triggert (vgl. dazu auch Mapp 2002).<br />

Beratung, Vorbereitung und Nachbereitung von Umgangskontakten<br />

In der Praxis werden Umgangskontakte in verschiedener Art und Weise betreut<br />

und begleitet (in Anlehnung an Walter 1999):<br />

• Betreute Umgangsanbahnung bei Erstkontakten nach der Unterbringung<br />

oder nach längeren Kontaktunterbrechungen;<br />

• Betreute Übergabe bei Konflikten in der Übergabesituation zwischen den<br />

Herkunftseltern und den Pflegeeltern;<br />

• Unterstützung und Beratung von Umgang durch das Angebot von Gesprächen<br />

vor und nach den Kontakten, mindestens in den ersten drei Monaten<br />

nach der Fremdplatzierung;<br />

• Trainings/Elternkurse/Fortbildungen für Pflegeeltern und Herkunftseltern<br />

in Bezug auf die Gestaltung der Umgangskontakte;<br />

• Begleiteter Umgang, 67 wenn die Fähigkeit der Herkunftseltern, den Kontakt<br />

zum Pflegekind angemessen wahrzunehmen und zu gestalten, durch<br />

erhebliche Vorbehalte gegen die Fremdplatzierung des Kindes, Ablehnung<br />

der Pflegeeltern, fortbestehende (schwere) psychische Erkrankungen (v.a.<br />

Suchterkrankungen) eingeschränkt ist.<br />

• Kontrollierter Umgang: (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung im Vorfeld<br />

der Fremdplatzierung, Fortbestehen der Gefahr, Beeinflussung zum Widerruf<br />

von Aussagen (z. B. bei sexuellem Missbrauch). Bei einem kontrollierten<br />

Umgang ist die Anwesenheit einer Fachkraft wegen vorhandener<br />

oder möglicher Kindeswohlgefährdung zwingend, im Gegensatz zum<br />

begleiteten Umgang, wo eher die Devise gilt: »so viel wie nötig, so wenig<br />

wie möglich«. Hier gilt es zudem, eine Beeinflussung des Kindes durch<br />

den Umgangssuchenden (z. B. Widerruf einer den Umgangssuchenden<br />

belastenden Aussage) zu erkennen und auszuschließen.<br />

67<br />

Zum begleiteten Umgang: siehe unten.<br />

40 Umgangskontakte und die Gestaltung von Beziehungen zur Herkunftsfamilie

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