Teil C
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C.8.4<br />
zeigen« (Fahlberg 1994, S. 184, Übersetzung d.Vf./Hella Tripp).<br />
Wenn ein Kind also aus Sicht der Pflegeeltern belastet reagiert, könnte es<br />
daran liegen, dass<br />
• Pflegeeltern normativ erwartbare Irritationen des Kindes überbewerten;<br />
• dass das Kind bei den Pflegeeltern noch keine emotionale Sicherheit findet<br />
und seine Verunsicherung daher ausagiert;<br />
• dass die Herkunftseltern zu einer kindgemäßen Gestaltung des Umgangs<br />
nicht in der Lage sind und das Kind beim Umgang belasten oder<br />
gefährden;<br />
• dass das Kind belastet reagiert aufgrund von dauerhaften Konflikten auf<br />
Erwachsenenebene;<br />
• dass der Umgang beim Kind und/oder anderen Beteiligten Unsicherheiten<br />
hinsichtlich der Zukunft aktualisiert;<br />
• dass der Umgang nach Gewalt in der Vorgeschichte posttraumatische<br />
Belastungssymptome triggert (vgl. dazu auch Mapp 2002).<br />
Beratung, Vorbereitung und Nachbereitung von Umgangskontakten<br />
In der Praxis werden Umgangskontakte in verschiedener Art und Weise betreut<br />
und begleitet (in Anlehnung an Walter 1999):<br />
• Betreute Umgangsanbahnung bei Erstkontakten nach der Unterbringung<br />
oder nach längeren Kontaktunterbrechungen;<br />
• Betreute Übergabe bei Konflikten in der Übergabesituation zwischen den<br />
Herkunftseltern und den Pflegeeltern;<br />
• Unterstützung und Beratung von Umgang durch das Angebot von Gesprächen<br />
vor und nach den Kontakten, mindestens in den ersten drei Monaten<br />
nach der Fremdplatzierung;<br />
• Trainings/Elternkurse/Fortbildungen für Pflegeeltern und Herkunftseltern<br />
in Bezug auf die Gestaltung der Umgangskontakte;<br />
• Begleiteter Umgang, 67 wenn die Fähigkeit der Herkunftseltern, den Kontakt<br />
zum Pflegekind angemessen wahrzunehmen und zu gestalten, durch<br />
erhebliche Vorbehalte gegen die Fremdplatzierung des Kindes, Ablehnung<br />
der Pflegeeltern, fortbestehende (schwere) psychische Erkrankungen (v.a.<br />
Suchterkrankungen) eingeschränkt ist.<br />
• Kontrollierter Umgang: (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung im Vorfeld<br />
der Fremdplatzierung, Fortbestehen der Gefahr, Beeinflussung zum Widerruf<br />
von Aussagen (z. B. bei sexuellem Missbrauch). Bei einem kontrollierten<br />
Umgang ist die Anwesenheit einer Fachkraft wegen vorhandener<br />
oder möglicher Kindeswohlgefährdung zwingend, im Gegensatz zum<br />
begleiteten Umgang, wo eher die Devise gilt: »so viel wie nötig, so wenig<br />
wie möglich«. Hier gilt es zudem, eine Beeinflussung des Kindes durch<br />
den Umgangssuchenden (z. B. Widerruf einer den Umgangssuchenden<br />
belastenden Aussage) zu erkennen und auszuschließen.<br />
67<br />
Zum begleiteten Umgang: siehe unten.<br />
40 Umgangskontakte und die Gestaltung von Beziehungen zur Herkunftsfamilie