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Referat für Gesundheit<br />
und Umwelt<br />
Friedhofverwaltung<br />
RGU-Best-F<br />
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung;<br />
Neukalkulation der Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren<br />
für den Kalkulationszeitraum 2008 bis 2012<br />
Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen<br />
im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München (Kostensatzung)<br />
wegen Anpassung der Verwaltungsgebühren der Friedhofverwaltung<br />
Anlagen1. Prüfbericht des Revisionsamtes (Auszug)<br />
2. Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands <strong>vom</strong> 26.10.2006 (Auszug)<br />
3. Empfehlungen zur Grünwertberechnung der GALK<br />
4. Übersicht über die Gebührenhöhen seit 1999<br />
5. Gültige Friedhofsgebührensatzung<br />
6. Neue Friedhofsgebührensatzung<br />
7. Auszug Kommunales Kostenverzeichnis – Anlage zur Kostensatzung für Amtshandlungen<br />
im eigenen Wirkungskreis - zum Stand 01.01.2008<br />
8. Änderungssatzung zur Kostensatzung<br />
Beschluss des Gesundheitsausschusses <strong>vom</strong> 26.06.2008 (VB)<br />
Öffentliche Sitzung<br />
I. Vortrag des Referenten<br />
1. Ausgangslage<br />
Mit Beschluss des Stadtrates <strong>vom</strong> 17.03.2004 wurde die derzeit gültige Friedhofsgebührensatzung<br />
beschlossen und ein 4-jähriger Kalkulationszeitraum eingeführt. Dieser Kalkulationszeitraum<br />
endete am 31.03.2008, so dass eine neue Gebührenkalkulation für den<br />
Zeitraum 2008 - 2012 notwendig wurde. Davon unabhängig bleibt die derzeitige Satzung<br />
bis zum Inkrafttreten der neuen Friedhofsgebührensatzung gültig.
Seite 2<br />
Die Kostensatzung (siehe Pkt. 5 dieser Beschlussvorlage) muss ebenfalls geändert werden<br />
und zeitgleich mit der neuen Friedhofsgebührensatzung in Kraft treten.<br />
Das Revisionsamt prüfte im Jahre 2003 die für die Nutzung der Bestattungseinrichtungen<br />
erhobenen Friedhofsgebühren und formulierte entsprechende Prüfungsfeststellungen und<br />
Empfehlungen, die <strong>vom</strong> Rechnungsprüfungsausschuss übernommen wurden. Ebenso hat<br />
der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) im Jahr 2005 die Jahresrechnungen<br />
1999 bis 2005 für den Bereich der Friedhofverwaltung überörtlich geprüft. Er hat insbesondere<br />
Feststellungen zur Gebührenbemessung, zu Regelungen in der Friedhofsgebührensatzung<br />
und zum Öffentlichen Grün getroffen. Das Referat für Gesundheit und Umwelt,<br />
Städtische Bestattung, hat deshalb im Herbst 2007 zur Klärung offener Fragen, wie<br />
die Gebührenfähigkeit der Kosten, die Kostenverteilung und das jeweilige Ausmaß der<br />
Nutzung der Bestattungseinrichtungen, einen Beratungsauftrag an den BKPV vergeben.<br />
Um eine möglichst frühe Abstimmung der betroffenen Dienststellen zur Gebührenkalkulation<br />
zu ermöglichen, hat die Referatsleitung nach Vorliegen der Beratungsempfehlungen<br />
des BKPV im Januar 2008 einen Arbeitskreis gebildet, an dem Vertreter und Vertreterinnen<br />
der Friedhofverwaltung, der Stadtkämmerei und des Revisionsamtes teilgenommen<br />
haben. Ergebnis des Arbeitskreises war eine abgestimmte Basis für die Gebührenkalkulation<br />
durch die Friedhofverwaltung.<br />
2. Rahmenbedingungen für die Gebührenkalkulation<br />
Für die Gebührenkalkulation waren verschiedene Rahmenbedingungen wie die Empfehlung<br />
des Revisionsamtes, des BKPV, der kulturelle und wirtschaftliche Strukturwandel,<br />
Festlegungen des Stadtrates zum Öffentlichen Grün im Jahre 2004 sowie die wirtschaftliche<br />
Entwicklung zwischen 2004 und 2008 zu berücksichtigen.<br />
2.1 Empfehlungen des Revisionsamtes und Empfehlungen des BKPV<br />
Das im Jahre 2003 von der Friedhofverwaltung entwickelte Modell zur aufwandsorientierten<br />
Gebührenkalkulation wurde <strong>vom</strong> Revisionsamt einer Follow-Up-Prüfung unterzogen.<br />
Die wichtigsten Empfehlungen waren:<br />
<br />
Ausgliederung der Aufwendungen und Erträge<br />
Aufwendungen und Erträge, die nicht unmittelbar mit betriebstypischen Tätigkeiten<br />
zusammenhängen - die sogenannten neutralen Aufwendungen und Erträge - sind<br />
aus dem jährlichen Betriebsergebnis auszugliedern (entspricht Art. 8 Abs. 2 Satz 1<br />
Kommunalabgabengesetz). Derartige Aufwendungen gelten als betriebsfremd, periodenfremd<br />
und außerordentlich und dürfen nicht in die Gebührenkalkulation einbezogen<br />
werden, sondern sind <strong>vom</strong> allgemeinen Hoheitshaushalt zu tragen. Zu diesen<br />
Aufwendungen zählen Kosten für das Öffentliche Grün, die Kosten für die Kriegsund<br />
Sondergräber, sowie Dienstwohnungen, Pensionszahlungen, sowie außerordentliche<br />
Aufwendungen und Erträge wie z.B. Erlöse aus dem Verkauf von Einrichtungsgegenständen.
Seite 3<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Die Datenbasis für die Kalkulation soll ein Mehrjahresvergleich mit Prognose der<br />
Kosten- und Fallzahlen sein.<br />
Die Faktoren für die Grabnutzungsgebühren sollen mathematisch berechnet werden.<br />
Das bedeutet, dass die Grabnutzungsgebühren für den Zeitraum von 2008 - 2012<br />
nach der sogenannten Äquivalenzziffernmethode zu kalkulieren und für jede Grabart<br />
ein Faktor zu ermitteln ist.<br />
Die Bearbeitungsgebühren (Verwaltungsgebühren) sind aus Gründen der Wirtschaftlichkeit<br />
und Verwaltungspraktikabilität in die Benutzungsgebühren zu integrieren.<br />
Die Gebührenausgleichsrücklage soll um die nicht gedeckten neutralen Aufwendungen<br />
aus den Jahren 2004 und 2005 und die fehlende Verzinsung berichtigt werden.<br />
Die Gebührenausgleichsrücklage ist künftig verursachungsgerecht nach Produktleistungen<br />
aufzuteilen.<br />
Sonstige Feststellungen, die das Verfahren oder den Wertefluss im Rechnungswesen<br />
betreffen, werden im Jahr 2008 umgestellt, so dass diese zum Teil marginalen<br />
Änderungen in die nächste Gebührenkalkulation einfließen. Dieses Vorgehen<br />
wird damit begründet, dass eine rückwirkende Änderung der Betriebsergebnisse<br />
nicht mehr, oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich gewesen<br />
wäre.<br />
Die Empfehlungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes betrafen<br />
im Wesentlichen folgende Themen:<br />
- Berechnungsmethode für die Gebührenhöhen<br />
- Kalkulationszeiträume<br />
- Faktorensystem (Äquivalenzziffernkalkulation für die Grabnutzungsgebühren)<br />
- Gebührenfähigkeit der Kosten<br />
(Trennung zwischen gebührenrelevanten und nicht gebührenrelevanten Kosten,<br />
insbesondere des Öffentlichen Grüns)<br />
- Rechnungsabgrenzungsposten für Erlöse aus Grabnutzungsgebühren<br />
- Gebührenausgleichsrücklage<br />
- Pensionsrückstellungen<br />
Alle Empfehlungen des BKPV, die sich im Wesentlichen mit den Empfehlungen<br />
des Revisionsamtes decken, sind in die jetzige Gebührenkalkulation eingeflossen.
Seite 4<br />
2.2 Kultureller und wirtschaftlicher Strukturwandel<br />
Bedeutung der Friedhöfe<br />
Friedhöfen kommt als Kultur- und Erholungsstätte eine sehr große Bedeutung für die Bevölkerung<br />
zu. Eine bundesweite Bürgerbefragung, die das IKO-Netz der KGSt, die GALK<br />
(Ständige Konferenz der Gartenamtsleiter beim Deutschen Städtetag) und der Arbeitskreis<br />
Friedhofswesens des Deutschen Städtetages (AKF) im Jahr 2005 durchgeführt haben,<br />
macht die Bedeutung von Friedhöfen deutlich. Für fast 88 % der zufällig ausgewählten<br />
ca. 9 000 Befragten sind Friedhöfe sehr wichtig bzw. wichtig. Die Bedeutung der<br />
Friedhöfe spiegelt sich in der Besuchshäufigkeit und Besuchsdauer wieder. Etwa 10 %<br />
der Befragten besuchen einen Friedhof täglich, weitere 48 % suchen ihn 2- bis 3-mal die<br />
Woche auf. Ca. 82 % nutzen den Friedhof als Trauer- und Gedenkstätte, zur Erholung suchen<br />
18 % den Friedhof auf.<br />
Situation der Sterbefälle<br />
Die Situation der Friedhöfe ist derzeit bundesweit von sinkenden Sterbefallzahlen geprägt,<br />
was auch für die Landeshauptstadt München gilt. Im Jahr 2000 hatte München noch<br />
11 724 Sterbefälle zu verzeichnen. Bis zum Jahr 2007 gingen die Fälle um 1 352 zurück,<br />
was 11,5 % entspricht. Bundesweit kann bis zum Jahr 2050 allerdings wieder mit einer<br />
deutlichen Zunahme gerechnet werden, weil die stark besetzten Jahrgänge dann in das<br />
Alter mit der höchsten Sterblichkeit hineinwachsen.<br />
Dieser Trend wird in München verzögert einsetzen, da die Münchner Bevölkerung tendenziell<br />
um 3 bis 5 % jünger ist als der Bundesdurchschnitt. Mit einer ersten langsamen Steigerung<br />
ist in München wieder ab ca. 2012 zu rechnen.<br />
Dies bedeutet, dass die nächsten Jahre von einer gedämpften Erlössituation geprägt sein<br />
werden. Für den prognostizierten Anstieg der Sterbefälle in den nächsten Jahrzehnten<br />
müssen allerdings die Friedhofsflächen im derzeitigen Umfang vorgehalten werden.<br />
Hierauf muss mit weiteren Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit reagiert werden.<br />
Bestattungskultur<br />
In den letzten Jahren ist eine Änderung im Bestattungsverhalten ablesbar. Bundesweit ist<br />
eine stetige Zunahme der Feuerbestattungen und damit verbunden eine Abnahme der<br />
Erdbestattungen festzustellen. So sind von 1993 bis 1999 in der Bundesrepublik die Feuerbestattungen<br />
von 32,5 % auf 40,3 % gestiegen. Auch in München bildet sich dieser<br />
Trend ab. So stieg z. B. die Anzahl der Urnenbeisetzungen von 5 430 im Jahr 2000 auf<br />
6 059 Urnenbeisetzungen im Jahr 2007. Gleichzeitig verringerten sich die Erdbestattungen<br />
von 6 257 im Jahr 2000 auf 4 651 im Jahre 2007. Dies bedeutet eine Verschiebung<br />
zu Gunsten der Urnenbeisetzungen um 11 %.<br />
Bundesweit ebenfalls steigend, ist die Zahl der anonymen Beisetzungen. So ist in<br />
den Großstädten in den Jahren 2002 - 2005 der Anteil von 24 % auf 28 % gestiegen,<br />
was eine Steigerungsrate von 4 % innerhalb von 3 Jahren entspricht. In<br />
München lag der Anteil im Jahr 2000 bei 610 anonymen Urnenbeisetzungen und<br />
im Jahr 2007 bei 874, was für den Zeitraum von 7 Jahren eine Zunahme um<br />
43 % bedeutet.
Seite 5<br />
(vergleiche auch KGST-Bericht Nr. 13/2007 Strukturwandel und Wirtschaftlichkeitssteuerung<br />
im Friedhofs- und Bestattungswesen, Köln 2007)<br />
2.3 Öffentliches Grün in Friedhöfen<br />
Kommunale Friedhöfe sind Friedhöfe in öffentlicher Trägerschaft und dienen der Totenbestattung,<br />
die eine öffentliche Pflichtaufgabe ist. Sie sind damit Orte des Gedenkens, der<br />
Trauer, Besinnung und Einkehr. Sie erfüllen wichtige städtebauliche, kulturelle, soziale,<br />
klimatische, ökologische und der Erholung dienende Funktionen. Bei der Erfüllung dieser<br />
Pflichtaufgaben entstehen gebührenrelevante und nicht gebührenrelevante Aufwendungen.<br />
Die nicht gebührenrelevanten Aufwendungen werden auch als Öffentliches Grün<br />
bzw. „Grünwert“ bezeichnet.<br />
Sowohl das Revisionsamt als auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband haben<br />
in ihren Prüfberichten dargelegt, dass es sich bei den Kosten für das Öffentliche Grün um<br />
betriebsfremde Aufwendungen handelt, die nicht dem Gebührenschuldner auferlegt werden<br />
dürfen, sondern <strong>vom</strong> allgemeinen Hoheitshaushalt getragen werden müssen (siehe<br />
Anlage 1 und 2). Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat in seinem Prüfbericht<br />
<strong>vom</strong> 26.10.2006 angeregt, dass sich die Friedhofverwaltung den Empfehlungen der Ständigen<br />
Konferenz der Gartenamtsleiter des Deutschen Städtetages (GALK) zur Grünwertberechnung<br />
anschließt (siehe Anlage 3) und die nicht gebührenrelevanten Aufwendungen<br />
für das Öffentliche Grün - soweit möglich - direkt und in allen anderen Fällen im Verhältnis<br />
der Flächen ermittelt. Eine hierfür erforderliche Flächenberechnung wurde bereits 1996<br />
erstellt. Aufgrund der damaligen Berechnung ergab sich ein Flächenanteil für das Öffentliche<br />
Grün von 31,4 % (ohne die Flächen des Alten Südfriedhofes und des Alten Nördlichen<br />
Friedhofes mit zusammen 3 % und der Kriegs- und Sondergräber mit 1 % Flächenanteil).<br />
Mit Stadtratsbeschluss <strong>vom</strong> 17.03.2004 (Satzung über die Gebühren für die Benutzung<br />
der Bestattungseinrichtungen der LHM) wurde vor dem Hintergrund der damaligen dramatischen<br />
Haushaltssituation der Anteil des Öffentlichen Grüns auf 25 % festgelegt. Um der<br />
Forderung des Revisionsamtes und des BKPV nachzukommen, dass die nicht gebührenrelevanten<br />
Kosten aus dem kommunalen Haushalt zu tragen sind, wurde bei der jetzigen<br />
Gebührenkalkulation, lt. Berechnung von 1996, wieder der Flächenanteil von 31,4 % für<br />
das Öffentliche Grün angesetzt. Das heißt, dass von den Friedhofspflegekosten 31,4 %<br />
<strong>vom</strong> kommunalen Haushalt zu tragen sind.<br />
Die Zuordnung zu einem konkreten Produkt befindet sich derzeit noch in Abstimmung zwischen<br />
Referat für Gesundheit und Umwelt, Baureferat und Stadtkämmerei.
Seite 6<br />
Das folgende Schema zeigt die Anteile des Öffentlichen Grüns und die Verteilung der<br />
restlichen Pflegekosten auf die Leistungen Grabüberlassung und Bestattung.<br />
Verteilung der Friedhofspflegekosten<br />
Bestattung<br />
12,9%<br />
Grabüberlassung<br />
51,7%<br />
Öffentliches Grün<br />
31,4%<br />
Alter Nördlicher/<br />
Südlicher Friedhof<br />
3,0%<br />
1,0%<br />
Kriegsgräber (1%)<br />
1<br />
Die Pflegekosten werden dabei zu einem kleineren Anteil auch auf die Bestattungsleistungen<br />
verteilt, da für eine würdevolle Bestattung ein gepflegtes Erscheinungsbild des Friedhofs<br />
unerlässlich ist.<br />
Die Festlegung des Anteils Öffentliches Grün auf der Basis der Flächenberechnung von<br />
1996 ist <strong>vom</strong> Kommunalabgabengesetz gedeckt.<br />
Ein weiterer Aspekt, der für den Ansatz spricht, nicht einen fiktiven Prozentanteil für das<br />
Öffentliche Grün anzusetzen, sondern den tatsächlichen Anteil an Fläche, ist die hohe Be-
Seite 7<br />
deutung der Friedhöfe als Baustein im Grünsystem der Stadt. Durch eine Erhöhung von<br />
derzeit 25 % auf den realen Anteil von 31,4 %, ergibt sich ein zusätzlicher finanzieller<br />
Spielraum von rd. 730.000 € für besondere Maßnahmen der Friedhofspflege (Naturschutz,<br />
Grüngestaltung etc.).<br />
Die Verwendung der Mittel für besondere Maßnahmen der Friedhofspflege ist damit begründet,<br />
dass es sich bei den Kosten für das Öffentliche Grün um betriebsfremde Aufwendungen<br />
handelt, die grundsätzlich nicht auf den Gebührenschuldner umgelegt werden<br />
dürfen (vgl. Art. 8 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz).<br />
Lediglich bei den Bestattungsleistungen wird der Zuschuss zum Öffentlichen Grün zu einem<br />
geringen Umfang in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, da die Pflegekosten den<br />
Bestattungsleistungen pauschal zugeordnet werden müssen und der Anteil der Pflegekosten,<br />
die das Öffentliche Grün betreffen, nicht quantifizierbar ist.<br />
Um die Auswirkungen der unterschiedlichen Prozentansätze nachvollziehbar aufzuzeigen,<br />
werden im Kapitel 3.2 (Kalkulierte Gebühren) die Gebühren bei einem Anteil Öffentliches<br />
Grün von 25 % sowie bei einem Anteil von 31,4 % dargestellt.<br />
2.4 Wirtschaftliche Entwicklung in den Jahren 2004 bis 2007<br />
Die folgende Übersicht zeigt die Betriebsergebnisse der Friedhofverwaltung in<br />
den Jahren 2004 bis 2007.
Seite 8<br />
Betriebsergebnisse der Friedhofverwaltung von 2004 bis 2007<br />
6.000.000 €<br />
5.934.088 €<br />
5.000.000 €<br />
4.000.000 €<br />
3.000.000 €<br />
2.000.000 €<br />
1.000.000 €<br />
0 €<br />
2004 2005 2006 2007<br />
-1.000.000 €<br />
-585.195 €<br />
-904.972 €<br />
-1.090.572 €<br />
-2.000.000 €<br />
Die Betriebsergebnisse der Jahre 2004 bis 2006 sind gekennzeichnet von sinkenden<br />
Erlösen, das Betriebsergebnis des Jahres 2007 weist dagegen durch<br />
Maßnahmen zur Kostenkonsolidierung und durch kräftige Erlöse aus dem Bereich<br />
Grabnutzung einen deutlichen Überschuss aus.<br />
Die Betriebsergebnisse 2004 und 2005 beinhalten noch das Krematorium, das<br />
zeitgleich mit Einführung der Buchhaltungssoftware SAP/ERP (bis 31.12.2007<br />
SAP/R3) zum 01.01.2006 zwar buchhalterisch, wegen der Synergien jedoch nicht<br />
organisatorisch, in einen Betrieb gewerblicher Art umgewandelt wurde.<br />
Die in den Jahren 2004 bis 2006 aufgelaufenen negativen Betriebsergebnisse<br />
und der deutliche Überschuss im Jahre 2007 sind Ausfluss folgender Wirkung:<br />
(A) Verzögerter Eingang der Erlöse für die Grabnutzungsgebühren<br />
Im Spätherbst des Jahres 2005 wurde eine Friedhofverwaltungssoftware (OrLando)<br />
eingeführt, die die manuell geführten Grabbücher sowie das bisherige Debitorenverfahren<br />
abgelöst hat. Damit war zunächst ein sehr hoher Projektaufwand<br />
verbunden, der aus der Schulung aller betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />
einem ausgiebigen Test der Software samt Abstimmung der Softwareänderungen,<br />
der Anlage der kompletten Stammdatensätze und der Definition aller<br />
260.000 Grabstätten bestand.<br />
Zeitgleich haben einige Personalabgänge stattgefunden, die nur verzögert nachbesetzt<br />
werden konnten.
Seite 9<br />
Mit dem Start des Programms am 28. November 2005 musste zu jedem aktuellen<br />
Geschäftsvorfall zunächst der zugehörige Grabdatensatz in der Datenbank<br />
erfasst werden. Dies bedeutete für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen<br />
anfangs auch die Routine im Umgang mit dem neuen automatisierten Verfahren<br />
fehlte, eine erhebliche Zusatzbelastung.<br />
Zur Jahresmitte des Jahres 2006 lag die Friedhofverwaltung deshalb bei den Anschreiben<br />
zur Verlängerung von Grabnutzungsrechten um rund 6 Monate im<br />
Rückstand. Zu Beginn des Jahres 2007 waren es noch etwas über 4 Monate.<br />
Dieser Rückstand war bis Anfang Oktober 2007 durch den Einsatz von Zeitarbeitskräften<br />
und durch Überstunden vollständig aufgearbeitet.<br />
Bedingt durch den Timelag von ca. 6 bis 10 Wochen bis zum Eingang der Erlöse<br />
für Verlängerungen, enthält das Erlösaufkommen des Jahres 2007 also einen<br />
Anteil von etwa 3 bis 4 Monaten, der eigentlich dem Jahr 2006 zuzuschreiben<br />
wäre.<br />
Die fehlenden Erlöse haben das Betriebsergebnis des Jahres 2005 und insbesondere<br />
das Betriebsergebnis des Jahres 2006 erheblich negativ beeinträchtigt.<br />
Das ausgesprochen gute Ergebnis des Jahres 2007 resultiert neben Maßnahmen<br />
zur Kostenkonsolidierung im Wesentlichen aus den „nachgeholten“ Erlösen (geschätzte<br />
Mehrerlöse über 2 Mio. €) aus den Jahren 2005 und insbesondere 2006<br />
für Grabnutzungsrechte.<br />
(B) Bestattungsleistungen<br />
Die Erlöse aller Bestattungsgebühren wurden im Jahr 2003 (für die Beschlussfassung<br />
im Frühjahr 2004) durch Divisionskalkulationen (Division der jeweiligen Kostenblöcke<br />
des Jahres 2002 durch die Fallzahlen des Jahres 2002) ermittelt. Dies<br />
geschah unter der Annahme, dass die seit Mitte der 90er-Jahre sinkenden Sterbefallzahlen<br />
die Talsohle erreicht hatten. Diese Annahme wurde durch Erkenntnisse<br />
des Statistischen Amtes untermauert. Tatsächlich sind die Fallzahlen jedoch,<br />
wenn auch verlangsamt, weiter gesunken. Die damit fehlenden Erlöse haben<br />
ebenfalls leicht zu den Defiziten im abgelaufenen Kalkulationszeitraum beigetragen.<br />
Dass auch die Bestattungsleistungen inzwischen im Saldo nicht mehr<br />
defizitär sind, ist auf eine Kostenkonsolidierung in den Jahren 2006 bis 2007 zurückzuführen.<br />
(C) Gebührenausgleichsrücklage<br />
Von der Friedhofverwaltung der Landeshauptstadt München wird eine Gebührenausgleichsrücklage<br />
(GAR) geführt, in der die Betriebsergebnisse der einzelnen<br />
Abrechnungsperioden saldiert werden. Der jeweilige Stand zum 31.12. des Vorjahres<br />
wird - je nach dem - mit Sollzinsen für negative Bestände, oder mit Habenzinsen<br />
für Guthaben, von der Stadtkämmerei verzinst. Die oben dargestellten Betriebsergebnisse<br />
haben sich unter Einbeziehung der Periodenabgrenzungen wie<br />
folgt auf die GAR ausgewirkt:
Seite 10<br />
Stand<br />
jew. am<br />
31.12.:<br />
20<br />
04<br />
€<br />
2005<br />
€<br />
2006<br />
€<br />
2007<br />
€<br />
Stand<br />
der<br />
GAR<br />
19<br />
7.7<br />
57,<br />
51<br />
-<br />
480.<br />
680,<br />
12<br />
-<br />
1.72<br />
6.81<br />
2,83<br />
4.467.053,61<br />
davon Bestattung<br />
715.780,73<br />
davon Grabnutzung<br />
2.417.610,66<br />
davon Überführung<br />
83.280,34<br />
davon Fundamente<br />
990.603,59<br />
Die Tabelle zeigt, dass die Gebührenausgleichsrücklage im Jahr 2004 noch im<br />
Plus war, in den Jahren 2005 und 2006 jeweils im Minus und im Jahr 2007 aus<br />
den oben dargestellten Gründen wieder deutlich im Plus.<br />
Für die Gebührenkalkulation wurde eine verursachungsgerechte Zuordnung auf<br />
die gebührenrelevanten Produktleistungen vorgenommen.<br />
(D) Fazit<br />
Wie unter Punkt 2.3 ausgeführt, werden auch in Zukunft die sinkenden Sterbefallzahlen<br />
die Erlössituation belasten. Zudem findet eine Verschiebung von Erdbestattungen<br />
zu Urnenbeisetzungen statt. Von den 11 687 Bestattungen, die noch<br />
im Jahr 2000 zu verzeichnen waren, waren damals noch 6 257, dies entspricht<br />
54 %, Erdbestattungen und „nur“ 5 430 Urnenbeisetzungen, was 46 % entspricht.<br />
Die Erlöserwartung bei einer Erdbestattung liegt um rund 100 € über der für eine<br />
Urnenbeisetzung. Die 10 710 Bestattungen des Jahres 2007 verteilen sich zu<br />
43 % auf Erdbestattungen und zu 57 % auf Urnenbeisetzungen.<br />
Darüber hinaus wird sich auch der Trend, dass deutlich mehr Grabnutzungsrechte<br />
zurück gegeben werden, als neue vergeben werden können, negativ auf das<br />
Betriebsergebnis der nächsten Jahre auswirken. In den vergangenen 8 Jahren<br />
wurden 10 993 Gräber mehr zurück gegeben, als die Friedhofverwaltung neue<br />
Gräber vergeben konnte!<br />
Die folgende Tabelle verdeutlicht diese Entwicklung<br />
Neukäufe Grabaufgaben Rückgang<br />
2000 3 328 4 698 - 1 370<br />
2001 3 334 3 557 - 223<br />
2002 3 249 4 392 - 1 143<br />
2003 3 299 5 157 - 1 858<br />
2004 3 115 5 608 - 2 493<br />
2005 2 972 4 603 - 1 631<br />
2006 3 151 4 144 - 993<br />
2007 3 382 4 664 - 1 282
Seite 11<br />
Summe - 10 993<br />
Durch eine ständig steigende Zahl nicht belegter Gräber, die unsystematisch über die verschiedenen<br />
Gräberfelder verteilt sind (sog. perforierte Flächen) leidet das Gesamtbild der<br />
Friedhöfe. Eine Ausgliederung dieser Flächen ist nicht möglich, da in den bestehenden<br />
Sektionen immer noch belegte Gräber verbleiben, für die die Nutzungsrechte weiterlaufen<br />
und/oder für die sogar noch Ruhezeiten gelten.<br />
Die Kosten der Friedhofverwaltung für die Friedhofspflege bleiben unverändert, da Friedhofsflächen<br />
insgesamt konstant bleiben. Der Pflegeaufwand bleibt bestehen trotz sinkender<br />
Erlöse, da die einzelnen Grabflächen mit Rasen angesät werden und gemäht werden<br />
müssen.<br />
Durch ein gezieltes Flächenmanagement wird die Friedhofverwaltung versuchen, größere<br />
zusammenhängende Flächen zu schaffen, die naturnah gestaltet werden sollen (artenreiche<br />
Wiesen, Baumpflanzungen etc.). In einigen Jahrzehnten, wenn die Sterbefallzahlen<br />
wieder deutlich angestiegen sind, können diese Flächen wieder als Grabfelder, bzw. für<br />
die Bestattung unter Bäumen, genutzt werden.<br />
3. Gebührenkalkulation<br />
Die Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren wurden im Jahre 2004 mit Inkrafttreten der<br />
neuen Friedhofsgebührensatzung zum 01.04.2004 erhöht. Zeitgleich wurden damals Gebührentatbestände<br />
im großen Umfang neu strukturiert. Reine Verwaltungsleistungen der<br />
Friedhofverwaltung wurden seinerzeit synchron aus der Friedhofsgebührensatzung herausgenommen<br />
und in die Kostensatzung aufgenommen.<br />
Erstmalig wurden damals die Gebührenhöhen verursachungsgerecht (also nicht einfach<br />
durch prozentuale Aufschläge auf die hergebrachten Gebührenhöhen) kalkuliert.<br />
3.1 Darstellung des Kalkulationsverfahrens<br />
Die Berechnungsmethode für die Gebührenhöhe erfolgte mit dem im Jahre 2003 entwickelten<br />
Verfahren nach dem tatsächlichen Kostenaufwand.<br />
<br />
<br />
<br />
Bestattungsleistungen werden seither durch Division der Ergebnisse von Kostenträgern<br />
durch die im kommenden Kalkulationszeitraum zu erwartenden Fallzahlen ermittelt.<br />
Nebenleistungen zu den Bestattungsgebühren werden im Regelfall aus dem tatsächlichen<br />
Personal- und Sachkostenaufwand zuzüglich eines fiktiven Anteils kalkulatorischer<br />
Kosten berechnet.<br />
Grabnutzungsgebühren werden durch eine Äquivalenzziffernkalkulation bestimmt.<br />
Doch auch hier ist die Ausgangslage eine Divisionskalkulation, bei der die Gebühr für<br />
den Faktor 1 durch Division der Ergebnisse des betreffenden Kostenträgers durch die<br />
Zahl der verkauften Grabnutzungsjahre dividiert wird.
Seite 12<br />
3.1.1 Datenbasis für die Gebührenkalkulation<br />
Allen Berechnungen liegen folgende Daten zu Grunde:<br />
A) Personalaufwand für Nebenleistungen<br />
Hierzu wurden die Jahresmittelbeträge der betreffenden Entgeltgruppe zu Grunde<br />
gelegt und durch die Jahresarbeitsstunden (Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft)<br />
dividiert. Für ehemalige Arbeiterinnen und Arbeiter, die für ihre Tätigkeit<br />
einen Erschwerniszuschlag erhalten, wurde dieser auf den jeweiligen Stundensatz<br />
aufaddiert. Auf den unmittelbaren Personalaufwand wurden die Overheadkosten<br />
mit dem tatsächlichen Prozentsatz von 10,35 % aufgeschlagen. Dieser<br />
Prozentsatz wurde aus dem Verhältnis der Kostensumme aller Leitungskostenstellen<br />
(ohne die örtlichen Friedhofverwaltungen), dividiert durch die Gesamtkosten<br />
der Friedhofverwaltung, ermittelt.<br />
B) Indexsteigerungen<br />
Auf alle Kostenansätze für Divisionskalkulationen bzw. auf die ermittelten Gebühren<br />
der Einzelleistungen wurden Aufschläge für zu erwartende Tarifsteigerungen<br />
sowie Preisindexsteigerungen aufgeschlagen.<br />
Hierzu wurde der aktuelle Tarifabschluss der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di<br />
mit dem Verband Kommunaler Arbeitgeber in Höhe von durchschnittlich 5,1 % für<br />
das Jahr 2008, von durchschnittlich 2,9 % für das Jahr 2009, sowie für die Jahre<br />
2010 und 2011 ein angenommener Satz von 2,8 % zu Grunde gelegt.<br />
Unter Anwendung der Kapitalwertmethode<br />
K n = K o x AF; AF = (1+ z) n x)<br />
errechnet sich für den kommenden Kalkulationszeitraum (2008 - 2012) ein Aufschlag<br />
von 9,68 % auf die Personalkosten.<br />
x)<br />
AF bedeutet Aufzinsungsfaktor; z ist der jährliche Zinssatz in dezimal<br />
Für Preisindexsteigerungen wurde auf Basis der Zahlen des Statistischen Bundesamtes<br />
für alle Sachkosten von einer Steigerung von 3,0 % p.a. ausgegangen.<br />
Damit ergibt sich - ebenfalls nach der Kapitalwertmethode - für alle Sachkosten<br />
im kommenden Kalkulationszeitraum ein Aufschlag von 7,73 %.<br />
C) Entwicklung der kalkulatorischen Kosten<br />
Für den kommenden Kalkulationszeitraum wurde - abgestimmt mit der Stadtkämmerei<br />
- ein Zinssatz von 4,5 % zu Grunde gelegt. Durch verschiedene Investitionsmaßnahmen<br />
im Mehrjahresinvestitionsprogramm ist für die kalkulatorischen<br />
Kosten eine Steigerung zu erwarten.<br />
Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen mit in die Überlegungen einbezogen:<br />
- Erweiterung des Friedhofes Aubing mit 115.000 €<br />
- weitere Daueranpflanzungs-Anlagen mit 20.000 € jährlich ab 2008<br />
- Ersatz für Einrichtung und Ausstattung 110.000 € jährlich ab 2008
Seite 13<br />
- Ersatz für Kraftfahrzeuge 616.000 € jährlich ab 2008<br />
- DV-Anlagen, Software 210.000 € nur in 2008<br />
- Grundleitungssanierung Friedhöfe 3.460.000 € in 2009 und 2010<br />
Hinweis zur Grundleitungssanierung:<br />
In den Jahren 2009 und 2010 stehen die Grundleitungssanierungen der Abwasserkanäle<br />
für zahlreiche Groß- und Nebenfriedhöfe an.<br />
Hierfür wurde eine vorläufige Kostenschätzung vorgenommen. Die dabei ermittelten<br />
3,46 Mio. € beruhen auf noch nicht belastbaren Zahlen. Der Stadtrat wird<br />
hierfür mit einem eigenen Beschluss zur Vorplanung befasst werden.<br />
Die daraus entstehenden Belastungen wurden bei der Kalkulation als kalkulatorische<br />
Kosten berücksichtigt.<br />
Dies geschah jedoch unter der Annahme, dass diese Maßnahmen in das Mehrjahresinvestitionsprogramm<br />
der Landeshauptstadt München aufgenommen werden.<br />
Sollte die Vorplanung ergeben, dass die Sanierungskosten unter 25 % der<br />
Herstellungskosten liegen, müssten diese Kosten unmittelbar in den Verwaltungshaushalt<br />
einfließen. Dies würde für die betreffenden Jahre eine Erhöhung<br />
aller Gebühren um zusätzlich durchschnittlich 6 % bedeuten. Im Hinblick auf die<br />
angespannte Erlössituation in den nächsten Jahren ist dies äußerst kritisch zu<br />
sehen.<br />
Nach heutigem Erkenntnisstand ergeben sich für die kalkulatorischen Kosten folgende<br />
zusätzliche Belastungen:<br />
20<br />
08<br />
€<br />
2<br />
0<br />
0<br />
9<br />
2<br />
0<br />
1<br />
0<br />
2<br />
0<br />
1<br />
1<br />
€<br />
€<br />
€<br />
Investitionskosten<br />
1<br />
.<br />
0<br />
7<br />
1<br />
.<br />
0<br />
0<br />
0<br />
2<br />
.<br />
4<br />
7<br />
6<br />
.<br />
0<br />
0<br />
0<br />
2<br />
.<br />
4<br />
7<br />
6<br />
.<br />
0<br />
0<br />
0<br />
7<br />
Zinsen<br />
nach Aktivierung<br />
4<br />
8<br />
.<br />
1<br />
9<br />
5<br />
1<br />
1<br />
1<br />
.<br />
4<br />
2<br />
0<br />
1<br />
1<br />
1<br />
.<br />
4<br />
2<br />
0<br />
3<br />
Pro Jahr ergibt sich daraus eine Erhöhung der kalkulatorischen Kosten von<br />
durchschnittlich 304.605,00 €, die im Verhältnis zu den Gesamtkosten<br />
(29.916.198,38 €) eine Steigerung um 1,02 % ausmacht.<br />
D) Fallzahlen für die Divisionskalkulationen
Seite 14<br />
Für den kommenden Kalkulationszeitraum wurden die Fallzahlen des abgelaufenen Kalkulationszeitraums<br />
unter Einbeziehung der Entwicklung von 2004 bis 2007 für die Berechnungen<br />
herangezogen.<br />
2 2 2 2 Ä<br />
n<br />
d<br />
e<br />
r<br />
u<br />
n<br />
g<br />
i<br />
A<br />
n<br />
n<br />
a<br />
h<br />
m<br />
e<br />
Erdbestattungen 5 5 5 4 -<br />
Urnenbeisetzungen 5 5 5 6 +<br />
1 1 1 7 -<br />
Erdbestattungsquote 4 4 4 4 -<br />
4<br />
7<br />
5<br />
3<br />
3<br />
3<br />
1<br />
4<br />
2<br />
4<br />
- 4<br />
4<br />
1<br />
4<br />
+ 6<br />
2<br />
2<br />
6<br />
- 1<br />
0<br />
6<br />
3<br />
9<br />
- -<br />
-<br />
-<br />
Bestattungen insgesamt<br />
Urnenbeisetzungsquote<br />
5 5 5 5 +<br />
%<br />
4<br />
- -<br />
-<br />
-<br />
%<br />
3.1.2 Gebührenstruktur<br />
Die Gebührenstruktur wurde bereits im Rahmen der Neukalkulation im Jahre 2003 weitgehend<br />
überarbeitet. Dennoch wurden weitere geringfügige Anpassungen notwendig. Nachstehend<br />
die wesentlichen Neuerungen:<br />
1.<br />
2. Der Materialpreis für Urnennischendeckplatten wurde in die Grabnutzungsgebühr<br />
integriert.<br />
3. Der Grabpflegepreis für die Anlage für Totgeburten wurde in die Jahresgebühr<br />
eingearbeitet und die Erstanlage separat ausgewiesen.<br />
4. Redaktionelle Änderung: Die Gebühren für die Urnenbeisetzungen (mit oder ohne<br />
Urnentrauerfeier) werden nicht mehr doppelt dargestellt.
Seite 15<br />
5. Die „Prüfung der Voraussetzung der Überführung“ wird mit der Bearbeitungsgebühr<br />
zusammengelegt und in der Kostensatzung ausgewiesen.<br />
6. Da die/der Verstorbene bereits im Gewahrsam der Friedhofverwaltung ist, bleibt<br />
das Entfernen und Entsorgen eines Zinkeinsatzes in der Friedhofsgebührensatzung,<br />
obwohl diese Leistung nicht von der Friedhofverwaltung selbst erbracht<br />
wird. Künftig wird aber jeweils noch einmalig die Gebühr für die Benutzung einer<br />
Gefrieranlage (für einen Tag) berechnet.<br />
7. Für die Benutzung eines Verabschiedungsraums gibt es künftig eine Stundenund<br />
eine Tagesgebühr.<br />
8. Die Gebühr für Tieferlegung von Kindern entfällt; auch für Kinder wird die Erwachsenengebühr<br />
erhoben, da der Arbeitsaufwand der gleiche ist.<br />
9. Für das Aufstellen einer Lautsprecheranlage wird in Zukunft eine Einheitsgebühr<br />
erhoben.<br />
10. Die Gebühr für eine Nischendeckplattenmontage kann entfallen, weil diese Leistung<br />
mit der Gebühr für das Öffnen und Schließen eines/einer Urnengrabes/Urnennische<br />
abgedeckt ist.<br />
11. Für die Gebühr „Urnenschriftband inkl. Gravur und Befestigungssockel“ wird eine<br />
Mischkalkulation vorgenommen, so dass die Gebühr „Urnenschriftband inkl. Gravur“<br />
(also ohne Befestigungssockel) entfallen kann.<br />
12. Die Gebühr für eine Umsargung wurde unmittelbar in die Verlegungsgebühr für<br />
Leichen integriert, da eine Umsargung nur in diesem Zusammenhang vorkommen<br />
kann.<br />
13. Die bisherige Wahlleistung für das Ausstellen einer Graburkunde entfällt. Künftig<br />
bekommt jede/r Inhaber/in eines Grabnutzungsrechts automatisch eine Graburkunde.<br />
Der Aufwand für diese Leistung wurde in die Grabnutzungsgebühr einkalkuliert.<br />
14. Die Genehmigung einer Feuerbestattung wird in die Bearbeitungsgebühr für Einäscherungen<br />
eingebaut und gleichzeitig in Verwaltungsleistungen umbenannt.<br />
15. Mit Ausnahme der Verwaltungsleistungen für Feuerbestattungen wurden alle Bearbeitungsgebühren<br />
in die Hauptleistungen einkalkuliert.<br />
16. Für Gräber ohne Bestattungsmöglichkeit wird eine 50 %ige Ermäßigung eingeführt.<br />
17. Für Bestattungen zu außergewöhnlichen Zeiten (z. B. Abendbestattung) wird mit<br />
Inkrafttreten der neuen Friedhofsgebührensatzung ein 25 %iger Aufschlag erhoben.<br />
18. Wegen der zusätzlichen Verteil- und Rüstzeiten verlangt die Friedhofverwaltung in<br />
Zukunft bei Samstagsbestattungen einen 30 %igen Aufschlag.<br />
19. Der Transport von Verstorbenen <strong>vom</strong> Friedhof der Aufbahrung zum Friedhof der<br />
Beisetzung sowie für den Transport von Verstorbenen <strong>vom</strong> Friedhof der Trauerfeier<br />
zur Einäscherungsanlage wird als Gebühr definiert.<br />
20. Die Gebühren der römisch-katholischen und der evangelisch-lutherischen Kirche<br />
werden in die Friedhofsgebührensatzung aufgenommen.<br />
21. Für Bescheide über ordnungswidrige und sicherheitsgefährdende Zustände an<br />
Grabstätten wird in der Kostensatzung eine Gebühr ausgewiesen.<br />
3.1.3 Faktorensystem für die Äquivalenzziffernkalkulation<br />
Die Ermittlung der Faktoren für die Äquivalenzziffernkalkulation der Grabnutzungsgebühren<br />
wurde auf Empfehlung des Revisionsamtes rechnerisch vorgenommen.
Seite 16<br />
Dabei wurden folgende Kriterien vergeben (in der Klammer hinter dem Kriterium befindet<br />
sich die prozentuale Gewichtung):<br />
- Grabfläche (50 %)<br />
- Anzahl der Belegungsmöglichkeiten (5 %)<br />
- Flächenverbrauch durch repräsentative Einzellage (5 %)<br />
- zusätzlicher Aufwand für die Friedhofverwaltung (5 %)<br />
- Zugang/Lage, also den Repräsentationswert einer Grabstätte, (20 %)<br />
- Bewertung der Nachfrage (15 %)<br />
Ebenfalls auf Empfehlung des Revisionsamtes und des BKPV wurde die Grabfläche mit<br />
50 % gewichtet. Dem Kriterium „Anzahl der Belegungsmöglichkeiten“ wird mit 5 % eine<br />
verhältnismäßig geringere Bedeutung zugemessen, da ein Grabnutzungsrecht nicht dazu<br />
erworben wird, um ein Grab maximal auszulasten.<br />
Damit wurde das Ausmaß der Nutzung mit objektiven und rechnerisch belegbaren Größen<br />
in Höhe von insgesamt 55 % gewichtet.<br />
Die verbleibende Gewichtung der „weichen“ Faktoren in Höhe von 45 % wurde nach Erfahrungen<br />
(Marketinggesichtspunkten) der Friedhofverwaltung verteilt.<br />
Kriterium „Flächenverbrauch durch repräsentative Einzellage“:<br />
Als „weicher Faktor“ wurde das Kriterium „Flächenverbrauch durch repräsentative Einzellage“<br />
definiert. Anlagen- oder Waldgräber befinden sich im Regelfall nicht in einer Reihe<br />
sondern in repräsentativer Lage. Damit geht ein höherer Flächenverbrauch einher. Die reine<br />
Grabfläche würde deshalb nicht das tatsächliche Ausmaß der Nutzung beschreiben.<br />
Der Faktor für die betreffenden Gräber erhält durch dieses Kriterium eine objektivere<br />
Grundlage, da der tatsächliche Flächenverbrauch für eine repräsentative Einzellage rechnerisch<br />
nicht ermittelt werden kann.<br />
Kriterium „Zusätzlicher Aufwand für die Friedhofverwaltung“:<br />
Da der Friedhofverwaltung für bestimmte Grabarten ein zusätzlicher Aufwand für die Pflege<br />
oder für Materialkosten entsteht, soll dieser über einen höheren Faktor von den Inhaber/innen<br />
der Grabnutzungsrechte getragen werden. Da ein solcher Mehraufwand ebenfalls<br />
rechnerisch nicht exakt nachgewiesen werden kann, wurde diesem Kriterium mit 5 %<br />
nur geringes Gewicht beigemessen.
Seite 17<br />
Kriterium „Zugang/Lage“<br />
Darüber hinaus wurde der Zugang und die Lage innerhalb des Gräberfeldes eines Grabes<br />
als Gewichtungskriterium definiert. Dieses Kriterium steuert den Repräsentationswert eines<br />
Grabes. Der Repräsentationswert ist für viele Inhaber/innen von Grabnutzungsrechten<br />
von ausschlaggebender Bedeutung und wurde deshalb mit 20 % gewichtet.<br />
Kriterium „Nachfrage“<br />
Die Nachfrage und damit die Beliebtheit einer Grabart wird entsprechend den Erfahrungen<br />
der Friedhofverwaltung mit 15 % bewertet. Damit orientiert sich die Friedhofverwaltung bei<br />
der Gebührenhöhe am Kaufverhalten der Erwerber/Erwerberinnen von Grabnutzungsrechten.
Seite 18<br />
Grabfläche<br />
Anzahl der Belegungs-<br />
Möglichkeiten<br />
Flächenverbrauch durch<br />
repräsentative Einzellage<br />
zusätzlicher Aufwand für<br />
Friedhofverwaltung<br />
Zugang/Lage<br />
(Repräsentationswert)<br />
Gewichtung des Kriteriums 50% 5% 5% 5% 20% 15%<br />
m² Sarg Urne<br />
Erdgrab 2. Reihe 1,35 2 8 0 0 0,0 0,5 1<br />
Erdgrab 1. Reihe 1,35 2 8 1 2 2,0 3,0 2<br />
Erd-Heckengrab 1,35 2 8 2 4 3,0 4,0 2,5<br />
Erd-Mauergrab 1,35 2 8 1 1 2,5 9,0 3<br />
Erd-Anlagengrab 6,00 2 8 2 2 3,0 1,0 4<br />
Erd-Waldgrab 7,20 2 8 2 2 5,0 1,0 5<br />
Urnengrab 2. Reihe 0,72 0 8 0 0 0,0 1,0 0,7<br />
Urnengrab 1. Reihe 0,72 0 8 1 1 2,0 2,0 1,4<br />
Urnen-Heckengrab 0,72 0 8 2 4 3,0 1,5 1,7<br />
Urnen-Mauergrab 0,72 0 8 1 1 2,5 6,0 2,1<br />
Urnen-Anlagengrab 1,60 0 8 2 2 3,0 6,5 2,8<br />
Urnen-Waldgrab 2,00 0 8 2 3 5,0 7,0 3,5<br />
Urnen-DA-Grab (für 2 Urnen) 0,32 0 2 5 10 1,0 10,0 2,7<br />
Urnen-DA-Grab (für 4 Urnen) 0,64 0 4 5 10 1,0 10,0 3<br />
Baumgräber Familienbaum 9,00 0 4 0 2 0,0 10,0 6<br />
Baumgräber Einzelplatz 2,25 0 1 5 2 0,0 10,0 3<br />
Urnennische hinter Gitter 0,09 0 1 2 2 1,0 1,0 0,6<br />
Urnennische offen Einzelplatz 0,09 0 1 2 1 1,0 7,0 1,5<br />
Urnennische offen Doppelplatz 0,15 0 2 2 2 1,0 7,0 1,6<br />
Urnennische Deckplatte Einzel 0,09 0 1 2 5 2,0 10,0 2,3<br />
Urnennische Deckplatte Doppel 0,15 0 2 2 8 2,0 10,0 2,5<br />
Urnennische Deckplatte Vierfach 0,23 0 4 2 10 2,0 10,0 2,7<br />
Urnennische mit Überrune 0,25 0 1 2 2 3,0 9,0 2,3<br />
Urnennischen im Sammelraum 0,09 0 1 0 7 0,0 1,0 0,6<br />
Urnenbestattungsplatz anonym 0,09 0 1 0 0 0,0 8,0 1,3<br />
Bewertung der Nachfrage<br />
Faktor (Äquivalenzziffer)<br />
Die Berechnung der Faktoren erfolgte unter der Annahme, dass eine Urne 0,5 Särgen<br />
entspricht.<br />
Für folgende Grabtypen haben sich im Vergleich zur letzten Gebührenkalkulation<br />
im<br />
Jahre 2003 die Faktoren verändert:<br />
Grabart<br />
Heckengräber<br />
(Erd- und Urnengrab)<br />
Daueranpflanzungsanlagen<br />
Grund<br />
Der Mehraufwand der Friedhofverwaltung für die<br />
Heckenpflege.<br />
Die bisherige Gebühr deckt die Pflegekosten<br />
nicht hinreichend.
Seite 19<br />
Baumgräber<br />
Nischenplätze<br />
Anonyme Bestattungsplätze<br />
Die Nachfrage muss über die Gebühr gesteuert<br />
werden, weil das Angebot an geeigneten Bäumen<br />
auf Dauer nicht ausreichend ist und auch für<br />
nachfolgende Generationen diese Bestattungsform<br />
zur Verfügung stehen soll.<br />
Die Kosten für die Deckplatte werden nicht mehr<br />
separat erhoben, sondern über die Nutzungsgebühr.<br />
Nach Vorgaben des Revisionsamtes wurde zur<br />
Berechnung der Äquivalenzziffern ähnlich wie bei<br />
einer Nutzwertanalyse vorgegangen.<br />
Bei den anonymen Bestattungsplätzen ist neben<br />
der Grabfläche die Bewertung der Nachfrage heranzuziehen.<br />
Die Nachfrage wird mit 8 Punkten<br />
bewertet, da der Anteil der anonymen Bestattungen<br />
inzwischen bei 8,2 % der Gesamtbestattungen<br />
liegt. Hieraus ergibt sich ein Faktor von 1,3<br />
der eine Erhöhung dieser Gebühr zur Folge hat.<br />
3.2. Kalkulierte Gebühren<br />
Wie im Kapitel 2.3 Öffentliches Grün in Friedhöfen hingewiesen, werden die Auswirkungen<br />
auf die Gebühren bei unterschiedlichen Prozentansätzen (25 % und 31,4 %) dargestellt.<br />
Ein erhöhter Anteil Öffentliches Grün um 6,4 % entspricht ca. 910.000 €, die sich zu 80 %<br />
auf die Grabnutzung (730.000 €) und zu 20 % auf die Bestattung (180.000 €) verteilen.<br />
3.2.1 Grabnutzungsgebühren<br />
Bei einer Erhöhung des Anteils Öffentliches Grün auf 31,4 % steht der Friedhofverwaltung<br />
in Zukunft jährlich ein Betrag von ca. 730.000 € für besondere Maßnahmen zur Friedhofspflege<br />
zusätzlich zur Verfügung.<br />
Diese Mittel sollen nicht dem Gebührenhaushalt zu Gute kommen, sondern stehen für<br />
Maßnahmen des Naturschutzes und der Grüngestaltung etc. zur Verfügung. Dies wird<br />
sich sowohl für den Naturhaushalt als auch auf das Erscheinungsbild der Friedhöfe sehr<br />
positiv auswirken.<br />
Aufgrund der (unter 3.1.3 beschriebenen) notwendigen Änderung einiger Faktoren müssen<br />
die Grabnutzungsgebühren einiger weniger Grabarten angehoben werden.<br />
Diese Änderungen sind - wie bereits dargestellt - nicht auf Kostensteigerungen, sondern<br />
auf eine objektivere Gewichtung der Faktoren im Vergleich zur Berechnung aus dem Jahre<br />
2003 zurückzuführen.<br />
Darüber hinaus wurde die Urkundengebühr in Höhe von bisher 11,00 € auf die Grabnutzungsgebühren<br />
umgelegt; zusätzlich zur Grabnutzungsgebühr wird jedes Jahr 1,00 € (siehe<br />
3.1.2 Nummer 13) angesetzt. Gleichzeitig werden die Inhaber/Inhaberinnen von Grabnutzungsrechten<br />
von der Gebühr für die Graburkunde befreit.<br />
Nachstehend eine Auswahl von Gräbern, bei denen die Veränderung der Grabnutzungsgebühren<br />
aufgezeigt wird:
isher<br />
€<br />
Erdgräber<br />
künftig<br />
€<br />
Seite 20<br />
bisher<br />
€<br />
Urnengräber<br />
künftig<br />
€<br />
1. Reihe 68,00 69,00 48,00 49,00<br />
2. Reihe 34,00 35,00 24,00 25,00<br />
Heckengräber x) 68,00 86,00 48,00 59,00<br />
Mauergräber 102,00 103,00 72,00 72,00<br />
Anlagengräber 136,00 137,00 96,00 96,00<br />
Waldgräber 170,00 171,00 120,00 120,00<br />
Urnenbestattungsplätze m. Rahmenbepflanz. x) --- --- 48,00 93,00<br />
Urnennischen mit Deckplatte x) --- --- 48,00 86,00<br />
Anonyme Urnengrabstätte x) --- --- 10,00 45,00<br />
Kindergrabstätten 24,00 25,00 --- ---<br />
Bestattungsplatz für Totgeburten 109,00 110,00 --- ---<br />
Familienbaum x) --- --- 56,00 205,00<br />
x)<br />
Begründung siehe 3.1.3 Tabelle Seite 19<br />
3.2.2 Bestattungsgebühren<br />
Auf Grund der allgemeinen Kostenentwicklung ist bei den Bestattungsgebühren<br />
eine Erhöhung unumgänglich.<br />
Ferner haben sich alle Gebühren innerhalb ihrer Anteile zum Teil erheblich verschoben.<br />
Dies resultiert aus der Einführung der Rechnungswesensoftware<br />
SAP/ERP (bis 31.12.2007 SAP/R3), mit der ein völlig neuer aber absolut verursachungsgerechter<br />
Kostenfluss einhergegangen ist.<br />
Da nur auf einem gepflegten Friedhof bestattet werden kann, wird - wie bereits im<br />
Punkt 2.3 Öffentliches Grün in Friedhöfen dargestellt - ein Anteil der Friedhofspflegekosten<br />
auch auf die Kosten für Bestattungsleistungen verteilt.<br />
Deshalb ergeben sich bei einer Veränderung des Anteils Öffentliches Grün auch<br />
Auswirkungen auf die Höhe der Bestattungsgebühren.<br />
Bei den Bestattungsgebühren werden 2 Varianten zu den Gebührenhöhen dargestellt.<br />
Variante 1: Fiktiver Anteil Öffentliches Grün von 25 %<br />
Bei einem Anteil von weiterhin 25 % müssen die Erdbestattungsgebühren um<br />
82,00 €, das entspricht 6,77 %, angehoben werden. Die Feuerbestattungsgebühren<br />
steigen um 59,00 €, was 5,18 % entspricht.<br />
In der nachfolgenden Tabelle sind für alle wichtigen Bestattungsleistungen die<br />
bisherigen und künftigen Gebühren dargestellt:<br />
Flächenanteil Öffentliches Grün bei 25 % Erdbestattung Feuerbestattung<br />
bisher<br />
€<br />
künftig<br />
€<br />
bisher<br />
€<br />
künftig<br />
€<br />
Benutzung der Leichenhalle 52,00 120,00 52,00 120,00<br />
Aufbahrung 97,00 74,00 97,00 74,00<br />
Benutzung der Trauerhalle 83,00 79,00 124,00 119,00
Seite 21<br />
Trauerfeier --- --- 95,00 92,00<br />
Transport zur Einäscherungsanlage --- --- 20,00 19,00<br />
Einäscherung --- --- 267,00 269,00<br />
Grab öffnen und schließen 394,00 453,00 34,00 74,00<br />
Erdbestattung 519,00 568,00 --- ---<br />
Urnenbeisetzung --- --- 360,00 327,00<br />
Bearbeitungsgebühr 67,00 0,00 67,00 0,00<br />
Genehmigung einer Feuerbestattung --- --- 22,00 0,00<br />
Verwaltungsleistungen bei Feuerbestattungen --- --- --- 103,00<br />
Summe 1.212,00 1.294,00 1.138,00 1.197,00<br />
Variante 2: Flächenanteil Öffentliches Grün von 31,4 %<br />
Wird der Flächenanteil für das Öffentliche Grün um 6,4 % auf 31,4 % angehoben,<br />
so müssen die Gebühren für eine Erdbestattung lediglich um 64,00 € steigen;<br />
das entspricht 5,28 %.<br />
Die Gebühren für die Feuerbestattung müssen dann nur um 42,00 € angehoben<br />
werden; das entspricht 3,69 %.<br />
In der nachfolgenden Tabelle sind für alle wichtigen Bestattungsleistungen die<br />
bisherigen und künftigen Gebühren dargestellt:<br />
Flächenanteil Öffentliches Grün bei 31,4 % Erdbestattung Feuerbestattung<br />
bisher<br />
€<br />
künftig<br />
€<br />
bisher<br />
€<br />
künftig<br />
€<br />
Benutzung der Leichenhalle 52,00 120,00 52,00 120,00<br />
Aufbahrung 97,00 74,00 97,00 74,00<br />
Benutzung der Trauerhalle 83,00 79,00 124,00 119,00<br />
Trauerfeier --- --- 95,00 92,00<br />
Transport zur Einäscherungsanlage --- --- 20,00 19,00<br />
Einäscherung --- --- 267,00 269,00<br />
Grab öffnen und schließen 394,00 453,00 34,00 74,00<br />
Erdbestattung 519,00 550,00 --- ---<br />
Urnenbeisetzung --- --- 360,00 310,00<br />
Bearbeitungsgebühr 67,00 0,00 67,00 0,00<br />
Genehmigung einer Feuerbestattung --- --- 22,00 0,00<br />
Verwaltungsleistungen bei Feuerbestattungen --- --- --- 103,00<br />
Summe 1.212,00 1.276,00 1.138,00 1.180,00<br />
In beiden Varianten ist zu berücksichtigen, dass bei den Erdbestattungsgebühren die Bearbeitungsgebühr<br />
in die Benutzungsgebühren einkalkuliert wurde.<br />
3.2.3 Bestattungsgebühren für Nebenleistungen
Seite 22<br />
Die Bestattungsgebühren für Nebenleistungen werden nur gering angehoben,<br />
manche können sogar gesenkt werden.<br />
Der Anteil des Öffentlichen Grüns hat auf die Gebühren der Nebenleistungen keinen<br />
Einfluss.<br />
Die Gebührenhöhen der nach dem tatsächlichen Aufwand kalkulierten Nebenleistungen<br />
fallen - wie bereits erwähnt - heterogen aus. Ein durchschnittlicher Prozentsatz<br />
der Veränderung kann nicht seriös beziffert werden.<br />
Gebühren, zu denen die Leistung nicht unmittelbar von der Friedhofverwaltung<br />
erbracht wird, werden extern - entweder <strong>vom</strong> Städtischen Bestattungsdienst oder<br />
von der römisch-katholischen bzw. der evangelisch-lutherischen Kirche - vorgegeben.<br />
Folgende wesentliche Änderungen der Gebührenhöhe bei Bestattungsgebühren für Nebenleistungen<br />
sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt:<br />
Gebühr Grund für Änderung/Erläuterung bisher<br />
€<br />
künftig<br />
€<br />
Benutzung einer Kühlzelle bisher unzureichender Deckungsbeitrag 25,00 32,00<br />
Benutzung einer Gefrierzelle bisher unzureichender Deckungsbeitrag 35,00 45,00<br />
Benutzung eines Verabschiedungsraums<br />
Benutzung einer<br />
Lautsprecheranlage<br />
Benutzung eines<br />
vorläufigen Grabzeichens<br />
Grabzeichen bei<br />
Bestattungen von<br />
Amts wegen<br />
Diese Gebühr wurde umstrukturiert, um sie besser<br />
an den Kundenbedarf anzupassen. In Zukunft wird<br />
es eine Gebühr pro Stunde sowie eine Gebühr für<br />
einen ganzen Tag geben. Letzteres ist für den Fall,<br />
dass sich Hinterbliebene über einen längeren Zeitraum<br />
(z. B. Totenwache) bei der/dem Verstorbenen<br />
aufhalten wollen.<br />
Wegen des „Grundaufwands“ wird die Gebühr von<br />
bisher umgerechnet 12,00 € auf 31,00 € angehoben.<br />
Ab einer Nutzung von mehr als drei Stunden fällt<br />
dann die Tagesgebühr in Höhe von 93,00 € an, die<br />
im Gegensatz zur bisherigen Gebühr um 21,00 € gesenkt<br />
wird.<br />
Die Gebühr für die Benutzung einer Lautsprecheranlage<br />
kann um 18,00 € bzw. 75,00 € auf jetzt 143,00 €<br />
gesenkt werden, da inzwischen jeder Hauptfriedhof<br />
mit einer Lautsprecheranlage ausgestattet wurde und<br />
deshalb keine langen Wege- und Transportzeiten<br />
mehr anfallen.<br />
Die Benutzung eines vorläufigen Grabzeichens kann<br />
um 10,00 € auf künftig 77,00 € gesenkt werden.<br />
Grabzeichen bei Bestattungen von Amts wegen müssen<br />
um 60,00 € auf dann 312,00 € angehoben werden.<br />
Grund hierfür sind Preisseigerungen bei den<br />
Grabkreuzen. Damit kann auch weiterhin für diesen<br />
Personenkreis eine würdige Gedenkstätte gewährleistet<br />
werden.<br />
12,00<br />
pro Std.<br />
114,00<br />
161,00<br />
bzw.<br />
218,00<br />
31,00<br />
pro Std.<br />
93,00<br />
pro Tag<br />
143,00<br />
87,00 77,00<br />
252,00 312,00<br />
Alle übrigen Änderungen bewegen sich in einem geringfügigen Rahmen.
Seite 23<br />
Eine Übersicht über die Gebührensteigerungen seit 1999 ist der Beschlussvorlage als Anlage<br />
4 beigefügt. Daraus wird ersichtlich, dass etwa alle 4 Jahre Gebührenerhöhungen in<br />
einem Umfang von ca. 5 % bis 6 % erforderlich waren.<br />
4. Friedhofsgebührensatzung<br />
Aufgrund der neuen Gebührenkalkulation wird eine neue Friedhofsgebührensatzung erlassen.<br />
Die derzeit gültige und die neue Friedhofsgebührensatzung sind als Anlage 5 und Anlage 6<br />
dieser Beschlussvorlage beigefügt.<br />
5. Kostensatzung<br />
Die Erhebung der Verwaltungskosten durch die Landeshauptstadt München für Amtshandlungen<br />
im eigenen Wirkungskreis ist in der städtischen Kostensatzung in der Fassung <strong>vom</strong><br />
24. Juni 1971, zuletzt geändert durch Satzung <strong>vom</strong> 26. Oktober 2005 (MüABl. 2005 S.<br />
454), geregelt.<br />
Im Zuge der aktuellen Neukalkulation der Gebühren und der geplanten Neufassung der<br />
Friedhofsgebührensatzung werden die bisher in der Kostensatzung enthaltenen Gebühren<br />
der Tarifgruppe 73 umstrukturiert und folgende Änderungen vorgenommen:<br />
Alle Bearbeitungsgebühren werden abgeschafft und die damit verbundenen Kosten in die<br />
Gebühren der Hauptleistungen integriert. Belassen wird lediglich die Bearbeitungsgebühr<br />
für Feuerbestattungen. Sie wird in Verwaltungsleistungen bei Feuerbestattungen umbenannt,<br />
was so eine bessere Aussagekraft hat. Überdies wird diese Gebühr zur Verwaltungsvereinfachung<br />
mit dem bisherigen Gebührentatbestand „Genehmigung einer Feuerbestattung“<br />
zusammengefasst, weil beide bisherigen Gebührentatbestände in jedem Fall<br />
erhoben werden.<br />
Auf Empfehlung des Revisionsamtes muss die Gebühr „Prüfung der Voraussetzungen der<br />
Überführung“ von der Friedhofsgebührensatzung (bislang § 6 Abs. 2) in die Kostensatzung<br />
verschoben werden.<br />
Die Abnahmegebühr für genehmigte Grabdenkmäler wird zur Verwaltungsvereinfachung<br />
in die jeweilige Genehmigungsgebühr unter der Tarifgruppe 7321 einkalkuliert, da diese<br />
Gebühr für jede Genehmigung erhoben wird.<br />
Das bisherige Ausstellen eines Bewilligungsscheins für gewerbliche Arbeiten auf dem<br />
Friedhof wird in „Bewilligung von gewerblichen Arbeiten auf dem Friedhof“ umdefiniert und<br />
enthält nicht mehr automatisch eine Vignette für das erste Fahrzeug. Gleichzeitig wird diese<br />
Gebühr von einer Rahmengebühr in eine Wertgebühr umgewandelt.<br />
Die Tarifgruppe 7341 wird neu aufgenommen. Darunter fallen unter Buchstabe a) eine<br />
neue Rahmengebühr für Anordnungen nach Friedhofsatzung oder nach dem Bestattungs-
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gesetz und unter Buchstabe b) eine Rahmengebühr für Bescheide an Inhaber und Inhaberinnen<br />
von Grabnutzungsrechten, die der Aufforderung zur Beseitigung einer Sicherheitsgefahr<br />
(Grabstein wackelt gefährlich) nicht nachgekommen sind.<br />
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens für die Tarifgruppe 73 der Kostensatzung muss aufgrund<br />
des sachlichen Zusammenhangs auch diesmal mit dem In Kraft treten der Friedhofsgebührensatzung<br />
synchronisiert werden.<br />
In Anlage 7 ist das Kommunale Kostenverzeichnis zum 01.01.2008 in den betroffenen Tarifen<br />
dargestellt.<br />
Nachfolgend wird in Anlage 8 die Änderungssatzung mit den neuen Verwaltungsgebühren<br />
in der Tarifgruppe 73 im Kommunalen Kostenverzeichnis (Anlage zur städtischen Kostensatzung)<br />
vorgelegt.<br />
Die Stadtkämmerei hat der Beschlussvorlage zugestimmt. Die Rechtsabteilung des Direktoriums<br />
hat aus den von ihr zu vertretenden Belangen der Beschlussvorlage in formeller<br />
Sicht zugestimmt.<br />
Anhörung der Bezirksausschüsse<br />
In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschüsse nicht vorgesehen<br />
(vgl. Anlage 1 der BA-Satzung).<br />
Der Korreferent des Referates für Gesundheit und Umwelt, die Verwaltungsbeirätin/der<br />
Verwaltungsbeirat, das Revisionsamt sowie die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der<br />
Vorlage erhalten.
Seite 25<br />
II.<br />
Antrag des Referenten<br />
1. Der Anteil für das Öffentliche Grün wird auf 31,4 % festgesetzt. Der entsprechende<br />
Anteil an Friedhofspflegekosten wird aus allgemeinen Haushaltsmitteln getragen.<br />
2. Die Friedhofsgebührensatzung (Satzung über die Gebühren für die Benutzung der<br />
Bestattungseinrichtungen der Landeshauptstadt München) wird in der Fassung der<br />
Anlage 6 beschlossen.<br />
3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für<br />
Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München (Kostensatzung)<br />
wird in der Fassung der Anlage 8 beschlossen.<br />
4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.<br />
5.<br />
III.<br />
Beschluss<br />
nach Antrag. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit bleibt der Vollversammlung<br />
des Stadtrates vorbehalten.<br />
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München<br />
Der/Die Vorsitzende<br />
Der Referent<br />
Ober/Bürgermeister/in<br />
Joachim Lorenz<br />
Berufsmäßiger Stadtrat<br />
IV. Abdruck von I. mit III.<br />
über den stenographischen Sitzungsdienst<br />
an das Revisionsamt<br />
an die Stadtkämmerei<br />
an das Direktorium - HA II - R (3-fach)<br />
an das Direktorium - Dokumentationsstelle<br />
an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-Best-F<br />
an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB<br />
an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-L<br />
V. Wv Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-Best-F