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Referat für Gesundheit<br />

und Umwelt<br />

Friedhofverwaltung<br />

RGU-Best-F<br />

Neufassung der Friedhofsgebührensatzung;<br />

Neukalkulation der Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren<br />

für den Kalkulationszeitraum 2008 bis 2012<br />

Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen<br />

im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München (Kostensatzung)<br />

wegen Anpassung der Verwaltungsgebühren der Friedhofverwaltung<br />

Anlagen1. Prüfbericht des Revisionsamtes (Auszug)<br />

2. Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands <strong>vom</strong> 26.10.2006 (Auszug)<br />

3. Empfehlungen zur Grünwertberechnung der GALK<br />

4. Übersicht über die Gebührenhöhen seit 1999<br />

5. Gültige Friedhofsgebührensatzung<br />

6. Neue Friedhofsgebührensatzung<br />

7. Auszug Kommunales Kostenverzeichnis – Anlage zur Kostensatzung für Amtshandlungen<br />

im eigenen Wirkungskreis - zum Stand 01.01.2008<br />

8. Änderungssatzung zur Kostensatzung<br />

Beschluss des Gesundheitsausschusses <strong>vom</strong> 26.06.2008 (VB)<br />

Öffentliche Sitzung<br />

I. Vortrag des Referenten<br />

1. Ausgangslage<br />

Mit Beschluss des Stadtrates <strong>vom</strong> 17.03.2004 wurde die derzeit gültige Friedhofsgebührensatzung<br />

beschlossen und ein 4-jähriger Kalkulationszeitraum eingeführt. Dieser Kalkulationszeitraum<br />

endete am 31.03.2008, so dass eine neue Gebührenkalkulation für den<br />

Zeitraum 2008 - 2012 notwendig wurde. Davon unabhängig bleibt die derzeitige Satzung<br />

bis zum Inkrafttreten der neuen Friedhofsgebührensatzung gültig.


Seite 2<br />

Die Kostensatzung (siehe Pkt. 5 dieser Beschlussvorlage) muss ebenfalls geändert werden<br />

und zeitgleich mit der neuen Friedhofsgebührensatzung in Kraft treten.<br />

Das Revisionsamt prüfte im Jahre 2003 die für die Nutzung der Bestattungseinrichtungen<br />

erhobenen Friedhofsgebühren und formulierte entsprechende Prüfungsfeststellungen und<br />

Empfehlungen, die <strong>vom</strong> Rechnungsprüfungsausschuss übernommen wurden. Ebenso hat<br />

der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) im Jahr 2005 die Jahresrechnungen<br />

1999 bis 2005 für den Bereich der Friedhofverwaltung überörtlich geprüft. Er hat insbesondere<br />

Feststellungen zur Gebührenbemessung, zu Regelungen in der Friedhofsgebührensatzung<br />

und zum Öffentlichen Grün getroffen. Das Referat für Gesundheit und Umwelt,<br />

Städtische Bestattung, hat deshalb im Herbst 2007 zur Klärung offener Fragen, wie<br />

die Gebührenfähigkeit der Kosten, die Kostenverteilung und das jeweilige Ausmaß der<br />

Nutzung der Bestattungseinrichtungen, einen Beratungsauftrag an den BKPV vergeben.<br />

Um eine möglichst frühe Abstimmung der betroffenen Dienststellen zur Gebührenkalkulation<br />

zu ermöglichen, hat die Referatsleitung nach Vorliegen der Beratungsempfehlungen<br />

des BKPV im Januar 2008 einen Arbeitskreis gebildet, an dem Vertreter und Vertreterinnen<br />

der Friedhofverwaltung, der Stadtkämmerei und des Revisionsamtes teilgenommen<br />

haben. Ergebnis des Arbeitskreises war eine abgestimmte Basis für die Gebührenkalkulation<br />

durch die Friedhofverwaltung.<br />

2. Rahmenbedingungen für die Gebührenkalkulation<br />

Für die Gebührenkalkulation waren verschiedene Rahmenbedingungen wie die Empfehlung<br />

des Revisionsamtes, des BKPV, der kulturelle und wirtschaftliche Strukturwandel,<br />

Festlegungen des Stadtrates zum Öffentlichen Grün im Jahre 2004 sowie die wirtschaftliche<br />

Entwicklung zwischen 2004 und 2008 zu berücksichtigen.<br />

2.1 Empfehlungen des Revisionsamtes und Empfehlungen des BKPV<br />

Das im Jahre 2003 von der Friedhofverwaltung entwickelte Modell zur aufwandsorientierten<br />

Gebührenkalkulation wurde <strong>vom</strong> Revisionsamt einer Follow-Up-Prüfung unterzogen.<br />

Die wichtigsten Empfehlungen waren:<br />

<br />

Ausgliederung der Aufwendungen und Erträge<br />

Aufwendungen und Erträge, die nicht unmittelbar mit betriebstypischen Tätigkeiten<br />

zusammenhängen - die sogenannten neutralen Aufwendungen und Erträge - sind<br />

aus dem jährlichen Betriebsergebnis auszugliedern (entspricht Art. 8 Abs. 2 Satz 1<br />

Kommunalabgabengesetz). Derartige Aufwendungen gelten als betriebsfremd, periodenfremd<br />

und außerordentlich und dürfen nicht in die Gebührenkalkulation einbezogen<br />

werden, sondern sind <strong>vom</strong> allgemeinen Hoheitshaushalt zu tragen. Zu diesen<br />

Aufwendungen zählen Kosten für das Öffentliche Grün, die Kosten für die Kriegsund<br />

Sondergräber, sowie Dienstwohnungen, Pensionszahlungen, sowie außerordentliche<br />

Aufwendungen und Erträge wie z.B. Erlöse aus dem Verkauf von Einrichtungsgegenständen.


Seite 3<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die Datenbasis für die Kalkulation soll ein Mehrjahresvergleich mit Prognose der<br />

Kosten- und Fallzahlen sein.<br />

Die Faktoren für die Grabnutzungsgebühren sollen mathematisch berechnet werden.<br />

Das bedeutet, dass die Grabnutzungsgebühren für den Zeitraum von 2008 - 2012<br />

nach der sogenannten Äquivalenzziffernmethode zu kalkulieren und für jede Grabart<br />

ein Faktor zu ermitteln ist.<br />

Die Bearbeitungsgebühren (Verwaltungsgebühren) sind aus Gründen der Wirtschaftlichkeit<br />

und Verwaltungspraktikabilität in die Benutzungsgebühren zu integrieren.<br />

Die Gebührenausgleichsrücklage soll um die nicht gedeckten neutralen Aufwendungen<br />

aus den Jahren 2004 und 2005 und die fehlende Verzinsung berichtigt werden.<br />

Die Gebührenausgleichsrücklage ist künftig verursachungsgerecht nach Produktleistungen<br />

aufzuteilen.<br />

Sonstige Feststellungen, die das Verfahren oder den Wertefluss im Rechnungswesen<br />

betreffen, werden im Jahr 2008 umgestellt, so dass diese zum Teil marginalen<br />

Änderungen in die nächste Gebührenkalkulation einfließen. Dieses Vorgehen<br />

wird damit begründet, dass eine rückwirkende Änderung der Betriebsergebnisse<br />

nicht mehr, oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich gewesen<br />

wäre.<br />

Die Empfehlungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes betrafen<br />

im Wesentlichen folgende Themen:<br />

- Berechnungsmethode für die Gebührenhöhen<br />

- Kalkulationszeiträume<br />

- Faktorensystem (Äquivalenzziffernkalkulation für die Grabnutzungsgebühren)<br />

- Gebührenfähigkeit der Kosten<br />

(Trennung zwischen gebührenrelevanten und nicht gebührenrelevanten Kosten,<br />

insbesondere des Öffentlichen Grüns)<br />

- Rechnungsabgrenzungsposten für Erlöse aus Grabnutzungsgebühren<br />

- Gebührenausgleichsrücklage<br />

- Pensionsrückstellungen<br />

Alle Empfehlungen des BKPV, die sich im Wesentlichen mit den Empfehlungen<br />

des Revisionsamtes decken, sind in die jetzige Gebührenkalkulation eingeflossen.


Seite 4<br />

2.2 Kultureller und wirtschaftlicher Strukturwandel<br />

Bedeutung der Friedhöfe<br />

Friedhöfen kommt als Kultur- und Erholungsstätte eine sehr große Bedeutung für die Bevölkerung<br />

zu. Eine bundesweite Bürgerbefragung, die das IKO-Netz der KGSt, die GALK<br />

(Ständige Konferenz der Gartenamtsleiter beim Deutschen Städtetag) und der Arbeitskreis<br />

Friedhofswesens des Deutschen Städtetages (AKF) im Jahr 2005 durchgeführt haben,<br />

macht die Bedeutung von Friedhöfen deutlich. Für fast 88 % der zufällig ausgewählten<br />

ca. 9 000 Befragten sind Friedhöfe sehr wichtig bzw. wichtig. Die Bedeutung der<br />

Friedhöfe spiegelt sich in der Besuchshäufigkeit und Besuchsdauer wieder. Etwa 10 %<br />

der Befragten besuchen einen Friedhof täglich, weitere 48 % suchen ihn 2- bis 3-mal die<br />

Woche auf. Ca. 82 % nutzen den Friedhof als Trauer- und Gedenkstätte, zur Erholung suchen<br />

18 % den Friedhof auf.<br />

Situation der Sterbefälle<br />

Die Situation der Friedhöfe ist derzeit bundesweit von sinkenden Sterbefallzahlen geprägt,<br />

was auch für die Landeshauptstadt München gilt. Im Jahr 2000 hatte München noch<br />

11 724 Sterbefälle zu verzeichnen. Bis zum Jahr 2007 gingen die Fälle um 1 352 zurück,<br />

was 11,5 % entspricht. Bundesweit kann bis zum Jahr 2050 allerdings wieder mit einer<br />

deutlichen Zunahme gerechnet werden, weil die stark besetzten Jahrgänge dann in das<br />

Alter mit der höchsten Sterblichkeit hineinwachsen.<br />

Dieser Trend wird in München verzögert einsetzen, da die Münchner Bevölkerung tendenziell<br />

um 3 bis 5 % jünger ist als der Bundesdurchschnitt. Mit einer ersten langsamen Steigerung<br />

ist in München wieder ab ca. 2012 zu rechnen.<br />

Dies bedeutet, dass die nächsten Jahre von einer gedämpften Erlössituation geprägt sein<br />

werden. Für den prognostizierten Anstieg der Sterbefälle in den nächsten Jahrzehnten<br />

müssen allerdings die Friedhofsflächen im derzeitigen Umfang vorgehalten werden.<br />

Hierauf muss mit weiteren Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit reagiert werden.<br />

Bestattungskultur<br />

In den letzten Jahren ist eine Änderung im Bestattungsverhalten ablesbar. Bundesweit ist<br />

eine stetige Zunahme der Feuerbestattungen und damit verbunden eine Abnahme der<br />

Erdbestattungen festzustellen. So sind von 1993 bis 1999 in der Bundesrepublik die Feuerbestattungen<br />

von 32,5 % auf 40,3 % gestiegen. Auch in München bildet sich dieser<br />

Trend ab. So stieg z. B. die Anzahl der Urnenbeisetzungen von 5 430 im Jahr 2000 auf<br />

6 059 Urnenbeisetzungen im Jahr 2007. Gleichzeitig verringerten sich die Erdbestattungen<br />

von 6 257 im Jahr 2000 auf 4 651 im Jahre 2007. Dies bedeutet eine Verschiebung<br />

zu Gunsten der Urnenbeisetzungen um 11 %.<br />

Bundesweit ebenfalls steigend, ist die Zahl der anonymen Beisetzungen. So ist in<br />

den Großstädten in den Jahren 2002 - 2005 der Anteil von 24 % auf 28 % gestiegen,<br />

was eine Steigerungsrate von 4 % innerhalb von 3 Jahren entspricht. In<br />

München lag der Anteil im Jahr 2000 bei 610 anonymen Urnenbeisetzungen und<br />

im Jahr 2007 bei 874, was für den Zeitraum von 7 Jahren eine Zunahme um<br />

43 % bedeutet.


Seite 5<br />

(vergleiche auch KGST-Bericht Nr. 13/2007 Strukturwandel und Wirtschaftlichkeitssteuerung<br />

im Friedhofs- und Bestattungswesen, Köln 2007)<br />

2.3 Öffentliches Grün in Friedhöfen<br />

Kommunale Friedhöfe sind Friedhöfe in öffentlicher Trägerschaft und dienen der Totenbestattung,<br />

die eine öffentliche Pflichtaufgabe ist. Sie sind damit Orte des Gedenkens, der<br />

Trauer, Besinnung und Einkehr. Sie erfüllen wichtige städtebauliche, kulturelle, soziale,<br />

klimatische, ökologische und der Erholung dienende Funktionen. Bei der Erfüllung dieser<br />

Pflichtaufgaben entstehen gebührenrelevante und nicht gebührenrelevante Aufwendungen.<br />

Die nicht gebührenrelevanten Aufwendungen werden auch als Öffentliches Grün<br />

bzw. „Grünwert“ bezeichnet.<br />

Sowohl das Revisionsamt als auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband haben<br />

in ihren Prüfberichten dargelegt, dass es sich bei den Kosten für das Öffentliche Grün um<br />

betriebsfremde Aufwendungen handelt, die nicht dem Gebührenschuldner auferlegt werden<br />

dürfen, sondern <strong>vom</strong> allgemeinen Hoheitshaushalt getragen werden müssen (siehe<br />

Anlage 1 und 2). Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat in seinem Prüfbericht<br />

<strong>vom</strong> 26.10.2006 angeregt, dass sich die Friedhofverwaltung den Empfehlungen der Ständigen<br />

Konferenz der Gartenamtsleiter des Deutschen Städtetages (GALK) zur Grünwertberechnung<br />

anschließt (siehe Anlage 3) und die nicht gebührenrelevanten Aufwendungen<br />

für das Öffentliche Grün - soweit möglich - direkt und in allen anderen Fällen im Verhältnis<br />

der Flächen ermittelt. Eine hierfür erforderliche Flächenberechnung wurde bereits 1996<br />

erstellt. Aufgrund der damaligen Berechnung ergab sich ein Flächenanteil für das Öffentliche<br />

Grün von 31,4 % (ohne die Flächen des Alten Südfriedhofes und des Alten Nördlichen<br />

Friedhofes mit zusammen 3 % und der Kriegs- und Sondergräber mit 1 % Flächenanteil).<br />

Mit Stadtratsbeschluss <strong>vom</strong> 17.03.2004 (Satzung über die Gebühren für die Benutzung<br />

der Bestattungseinrichtungen der LHM) wurde vor dem Hintergrund der damaligen dramatischen<br />

Haushaltssituation der Anteil des Öffentlichen Grüns auf 25 % festgelegt. Um der<br />

Forderung des Revisionsamtes und des BKPV nachzukommen, dass die nicht gebührenrelevanten<br />

Kosten aus dem kommunalen Haushalt zu tragen sind, wurde bei der jetzigen<br />

Gebührenkalkulation, lt. Berechnung von 1996, wieder der Flächenanteil von 31,4 % für<br />

das Öffentliche Grün angesetzt. Das heißt, dass von den Friedhofspflegekosten 31,4 %<br />

<strong>vom</strong> kommunalen Haushalt zu tragen sind.<br />

Die Zuordnung zu einem konkreten Produkt befindet sich derzeit noch in Abstimmung zwischen<br />

Referat für Gesundheit und Umwelt, Baureferat und Stadtkämmerei.


Seite 6<br />

Das folgende Schema zeigt die Anteile des Öffentlichen Grüns und die Verteilung der<br />

restlichen Pflegekosten auf die Leistungen Grabüberlassung und Bestattung.<br />

Verteilung der Friedhofspflegekosten<br />

Bestattung<br />

12,9%<br />

Grabüberlassung<br />

51,7%<br />

Öffentliches Grün<br />

31,4%<br />

Alter Nördlicher/<br />

Südlicher Friedhof<br />

3,0%<br />

1,0%<br />

Kriegsgräber (1%)<br />

1<br />

Die Pflegekosten werden dabei zu einem kleineren Anteil auch auf die Bestattungsleistungen<br />

verteilt, da für eine würdevolle Bestattung ein gepflegtes Erscheinungsbild des Friedhofs<br />

unerlässlich ist.<br />

Die Festlegung des Anteils Öffentliches Grün auf der Basis der Flächenberechnung von<br />

1996 ist <strong>vom</strong> Kommunalabgabengesetz gedeckt.<br />

Ein weiterer Aspekt, der für den Ansatz spricht, nicht einen fiktiven Prozentanteil für das<br />

Öffentliche Grün anzusetzen, sondern den tatsächlichen Anteil an Fläche, ist die hohe Be-


Seite 7<br />

deutung der Friedhöfe als Baustein im Grünsystem der Stadt. Durch eine Erhöhung von<br />

derzeit 25 % auf den realen Anteil von 31,4 %, ergibt sich ein zusätzlicher finanzieller<br />

Spielraum von rd. 730.000 € für besondere Maßnahmen der Friedhofspflege (Naturschutz,<br />

Grüngestaltung etc.).<br />

Die Verwendung der Mittel für besondere Maßnahmen der Friedhofspflege ist damit begründet,<br />

dass es sich bei den Kosten für das Öffentliche Grün um betriebsfremde Aufwendungen<br />

handelt, die grundsätzlich nicht auf den Gebührenschuldner umgelegt werden<br />

dürfen (vgl. Art. 8 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz).<br />

Lediglich bei den Bestattungsleistungen wird der Zuschuss zum Öffentlichen Grün zu einem<br />

geringen Umfang in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, da die Pflegekosten den<br />

Bestattungsleistungen pauschal zugeordnet werden müssen und der Anteil der Pflegekosten,<br />

die das Öffentliche Grün betreffen, nicht quantifizierbar ist.<br />

Um die Auswirkungen der unterschiedlichen Prozentansätze nachvollziehbar aufzuzeigen,<br />

werden im Kapitel 3.2 (Kalkulierte Gebühren) die Gebühren bei einem Anteil Öffentliches<br />

Grün von 25 % sowie bei einem Anteil von 31,4 % dargestellt.<br />

2.4 Wirtschaftliche Entwicklung in den Jahren 2004 bis 2007<br />

Die folgende Übersicht zeigt die Betriebsergebnisse der Friedhofverwaltung in<br />

den Jahren 2004 bis 2007.


Seite 8<br />

Betriebsergebnisse der Friedhofverwaltung von 2004 bis 2007<br />

6.000.000 €<br />

5.934.088 €<br />

5.000.000 €<br />

4.000.000 €<br />

3.000.000 €<br />

2.000.000 €<br />

1.000.000 €<br />

0 €<br />

2004 2005 2006 2007<br />

-1.000.000 €<br />

-585.195 €<br />

-904.972 €<br />

-1.090.572 €<br />

-2.000.000 €<br />

Die Betriebsergebnisse der Jahre 2004 bis 2006 sind gekennzeichnet von sinkenden<br />

Erlösen, das Betriebsergebnis des Jahres 2007 weist dagegen durch<br />

Maßnahmen zur Kostenkonsolidierung und durch kräftige Erlöse aus dem Bereich<br />

Grabnutzung einen deutlichen Überschuss aus.<br />

Die Betriebsergebnisse 2004 und 2005 beinhalten noch das Krematorium, das<br />

zeitgleich mit Einführung der Buchhaltungssoftware SAP/ERP (bis 31.12.2007<br />

SAP/R3) zum 01.01.2006 zwar buchhalterisch, wegen der Synergien jedoch nicht<br />

organisatorisch, in einen Betrieb gewerblicher Art umgewandelt wurde.<br />

Die in den Jahren 2004 bis 2006 aufgelaufenen negativen Betriebsergebnisse<br />

und der deutliche Überschuss im Jahre 2007 sind Ausfluss folgender Wirkung:<br />

(A) Verzögerter Eingang der Erlöse für die Grabnutzungsgebühren<br />

Im Spätherbst des Jahres 2005 wurde eine Friedhofverwaltungssoftware (OrLando)<br />

eingeführt, die die manuell geführten Grabbücher sowie das bisherige Debitorenverfahren<br />

abgelöst hat. Damit war zunächst ein sehr hoher Projektaufwand<br />

verbunden, der aus der Schulung aller betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />

einem ausgiebigen Test der Software samt Abstimmung der Softwareänderungen,<br />

der Anlage der kompletten Stammdatensätze und der Definition aller<br />

260.000 Grabstätten bestand.<br />

Zeitgleich haben einige Personalabgänge stattgefunden, die nur verzögert nachbesetzt<br />

werden konnten.


Seite 9<br />

Mit dem Start des Programms am 28. November 2005 musste zu jedem aktuellen<br />

Geschäftsvorfall zunächst der zugehörige Grabdatensatz in der Datenbank<br />

erfasst werden. Dies bedeutete für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen<br />

anfangs auch die Routine im Umgang mit dem neuen automatisierten Verfahren<br />

fehlte, eine erhebliche Zusatzbelastung.<br />

Zur Jahresmitte des Jahres 2006 lag die Friedhofverwaltung deshalb bei den Anschreiben<br />

zur Verlängerung von Grabnutzungsrechten um rund 6 Monate im<br />

Rückstand. Zu Beginn des Jahres 2007 waren es noch etwas über 4 Monate.<br />

Dieser Rückstand war bis Anfang Oktober 2007 durch den Einsatz von Zeitarbeitskräften<br />

und durch Überstunden vollständig aufgearbeitet.<br />

Bedingt durch den Timelag von ca. 6 bis 10 Wochen bis zum Eingang der Erlöse<br />

für Verlängerungen, enthält das Erlösaufkommen des Jahres 2007 also einen<br />

Anteil von etwa 3 bis 4 Monaten, der eigentlich dem Jahr 2006 zuzuschreiben<br />

wäre.<br />

Die fehlenden Erlöse haben das Betriebsergebnis des Jahres 2005 und insbesondere<br />

das Betriebsergebnis des Jahres 2006 erheblich negativ beeinträchtigt.<br />

Das ausgesprochen gute Ergebnis des Jahres 2007 resultiert neben Maßnahmen<br />

zur Kostenkonsolidierung im Wesentlichen aus den „nachgeholten“ Erlösen (geschätzte<br />

Mehrerlöse über 2 Mio. €) aus den Jahren 2005 und insbesondere 2006<br />

für Grabnutzungsrechte.<br />

(B) Bestattungsleistungen<br />

Die Erlöse aller Bestattungsgebühren wurden im Jahr 2003 (für die Beschlussfassung<br />

im Frühjahr 2004) durch Divisionskalkulationen (Division der jeweiligen Kostenblöcke<br />

des Jahres 2002 durch die Fallzahlen des Jahres 2002) ermittelt. Dies<br />

geschah unter der Annahme, dass die seit Mitte der 90er-Jahre sinkenden Sterbefallzahlen<br />

die Talsohle erreicht hatten. Diese Annahme wurde durch Erkenntnisse<br />

des Statistischen Amtes untermauert. Tatsächlich sind die Fallzahlen jedoch,<br />

wenn auch verlangsamt, weiter gesunken. Die damit fehlenden Erlöse haben<br />

ebenfalls leicht zu den Defiziten im abgelaufenen Kalkulationszeitraum beigetragen.<br />

Dass auch die Bestattungsleistungen inzwischen im Saldo nicht mehr<br />

defizitär sind, ist auf eine Kostenkonsolidierung in den Jahren 2006 bis 2007 zurückzuführen.<br />

(C) Gebührenausgleichsrücklage<br />

Von der Friedhofverwaltung der Landeshauptstadt München wird eine Gebührenausgleichsrücklage<br />

(GAR) geführt, in der die Betriebsergebnisse der einzelnen<br />

Abrechnungsperioden saldiert werden. Der jeweilige Stand zum 31.12. des Vorjahres<br />

wird - je nach dem - mit Sollzinsen für negative Bestände, oder mit Habenzinsen<br />

für Guthaben, von der Stadtkämmerei verzinst. Die oben dargestellten Betriebsergebnisse<br />

haben sich unter Einbeziehung der Periodenabgrenzungen wie<br />

folgt auf die GAR ausgewirkt:


Seite 10<br />

Stand<br />

jew. am<br />

31.12.:<br />

20<br />

04<br />

€<br />

2005<br />

€<br />

2006<br />

€<br />

2007<br />

€<br />

Stand<br />

der<br />

GAR<br />

19<br />

7.7<br />

57,<br />

51<br />

-<br />

480.<br />

680,<br />

12<br />

-<br />

1.72<br />

6.81<br />

2,83<br />

4.467.053,61<br />

davon Bestattung<br />

715.780,73<br />

davon Grabnutzung<br />

2.417.610,66<br />

davon Überführung<br />

83.280,34<br />

davon Fundamente<br />

990.603,59<br />

Die Tabelle zeigt, dass die Gebührenausgleichsrücklage im Jahr 2004 noch im<br />

Plus war, in den Jahren 2005 und 2006 jeweils im Minus und im Jahr 2007 aus<br />

den oben dargestellten Gründen wieder deutlich im Plus.<br />

Für die Gebührenkalkulation wurde eine verursachungsgerechte Zuordnung auf<br />

die gebührenrelevanten Produktleistungen vorgenommen.<br />

(D) Fazit<br />

Wie unter Punkt 2.3 ausgeführt, werden auch in Zukunft die sinkenden Sterbefallzahlen<br />

die Erlössituation belasten. Zudem findet eine Verschiebung von Erdbestattungen<br />

zu Urnenbeisetzungen statt. Von den 11 687 Bestattungen, die noch<br />

im Jahr 2000 zu verzeichnen waren, waren damals noch 6 257, dies entspricht<br />

54 %, Erdbestattungen und „nur“ 5 430 Urnenbeisetzungen, was 46 % entspricht.<br />

Die Erlöserwartung bei einer Erdbestattung liegt um rund 100 € über der für eine<br />

Urnenbeisetzung. Die 10 710 Bestattungen des Jahres 2007 verteilen sich zu<br />

43 % auf Erdbestattungen und zu 57 % auf Urnenbeisetzungen.<br />

Darüber hinaus wird sich auch der Trend, dass deutlich mehr Grabnutzungsrechte<br />

zurück gegeben werden, als neue vergeben werden können, negativ auf das<br />

Betriebsergebnis der nächsten Jahre auswirken. In den vergangenen 8 Jahren<br />

wurden 10 993 Gräber mehr zurück gegeben, als die Friedhofverwaltung neue<br />

Gräber vergeben konnte!<br />

Die folgende Tabelle verdeutlicht diese Entwicklung<br />

Neukäufe Grabaufgaben Rückgang<br />

2000 3 328 4 698 - 1 370<br />

2001 3 334 3 557 - 223<br />

2002 3 249 4 392 - 1 143<br />

2003 3 299 5 157 - 1 858<br />

2004 3 115 5 608 - 2 493<br />

2005 2 972 4 603 - 1 631<br />

2006 3 151 4 144 - 993<br />

2007 3 382 4 664 - 1 282


Seite 11<br />

Summe - 10 993<br />

Durch eine ständig steigende Zahl nicht belegter Gräber, die unsystematisch über die verschiedenen<br />

Gräberfelder verteilt sind (sog. perforierte Flächen) leidet das Gesamtbild der<br />

Friedhöfe. Eine Ausgliederung dieser Flächen ist nicht möglich, da in den bestehenden<br />

Sektionen immer noch belegte Gräber verbleiben, für die die Nutzungsrechte weiterlaufen<br />

und/oder für die sogar noch Ruhezeiten gelten.<br />

Die Kosten der Friedhofverwaltung für die Friedhofspflege bleiben unverändert, da Friedhofsflächen<br />

insgesamt konstant bleiben. Der Pflegeaufwand bleibt bestehen trotz sinkender<br />

Erlöse, da die einzelnen Grabflächen mit Rasen angesät werden und gemäht werden<br />

müssen.<br />

Durch ein gezieltes Flächenmanagement wird die Friedhofverwaltung versuchen, größere<br />

zusammenhängende Flächen zu schaffen, die naturnah gestaltet werden sollen (artenreiche<br />

Wiesen, Baumpflanzungen etc.). In einigen Jahrzehnten, wenn die Sterbefallzahlen<br />

wieder deutlich angestiegen sind, können diese Flächen wieder als Grabfelder, bzw. für<br />

die Bestattung unter Bäumen, genutzt werden.<br />

3. Gebührenkalkulation<br />

Die Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren wurden im Jahre 2004 mit Inkrafttreten der<br />

neuen Friedhofsgebührensatzung zum 01.04.2004 erhöht. Zeitgleich wurden damals Gebührentatbestände<br />

im großen Umfang neu strukturiert. Reine Verwaltungsleistungen der<br />

Friedhofverwaltung wurden seinerzeit synchron aus der Friedhofsgebührensatzung herausgenommen<br />

und in die Kostensatzung aufgenommen.<br />

Erstmalig wurden damals die Gebührenhöhen verursachungsgerecht (also nicht einfach<br />

durch prozentuale Aufschläge auf die hergebrachten Gebührenhöhen) kalkuliert.<br />

3.1 Darstellung des Kalkulationsverfahrens<br />

Die Berechnungsmethode für die Gebührenhöhe erfolgte mit dem im Jahre 2003 entwickelten<br />

Verfahren nach dem tatsächlichen Kostenaufwand.<br />

<br />

<br />

<br />

Bestattungsleistungen werden seither durch Division der Ergebnisse von Kostenträgern<br />

durch die im kommenden Kalkulationszeitraum zu erwartenden Fallzahlen ermittelt.<br />

Nebenleistungen zu den Bestattungsgebühren werden im Regelfall aus dem tatsächlichen<br />

Personal- und Sachkostenaufwand zuzüglich eines fiktiven Anteils kalkulatorischer<br />

Kosten berechnet.<br />

Grabnutzungsgebühren werden durch eine Äquivalenzziffernkalkulation bestimmt.<br />

Doch auch hier ist die Ausgangslage eine Divisionskalkulation, bei der die Gebühr für<br />

den Faktor 1 durch Division der Ergebnisse des betreffenden Kostenträgers durch die<br />

Zahl der verkauften Grabnutzungsjahre dividiert wird.


Seite 12<br />

3.1.1 Datenbasis für die Gebührenkalkulation<br />

Allen Berechnungen liegen folgende Daten zu Grunde:<br />

A) Personalaufwand für Nebenleistungen<br />

Hierzu wurden die Jahresmittelbeträge der betreffenden Entgeltgruppe zu Grunde<br />

gelegt und durch die Jahresarbeitsstunden (Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft)<br />

dividiert. Für ehemalige Arbeiterinnen und Arbeiter, die für ihre Tätigkeit<br />

einen Erschwerniszuschlag erhalten, wurde dieser auf den jeweiligen Stundensatz<br />

aufaddiert. Auf den unmittelbaren Personalaufwand wurden die Overheadkosten<br />

mit dem tatsächlichen Prozentsatz von 10,35 % aufgeschlagen. Dieser<br />

Prozentsatz wurde aus dem Verhältnis der Kostensumme aller Leitungskostenstellen<br />

(ohne die örtlichen Friedhofverwaltungen), dividiert durch die Gesamtkosten<br />

der Friedhofverwaltung, ermittelt.<br />

B) Indexsteigerungen<br />

Auf alle Kostenansätze für Divisionskalkulationen bzw. auf die ermittelten Gebühren<br />

der Einzelleistungen wurden Aufschläge für zu erwartende Tarifsteigerungen<br />

sowie Preisindexsteigerungen aufgeschlagen.<br />

Hierzu wurde der aktuelle Tarifabschluss der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di<br />

mit dem Verband Kommunaler Arbeitgeber in Höhe von durchschnittlich 5,1 % für<br />

das Jahr 2008, von durchschnittlich 2,9 % für das Jahr 2009, sowie für die Jahre<br />

2010 und 2011 ein angenommener Satz von 2,8 % zu Grunde gelegt.<br />

Unter Anwendung der Kapitalwertmethode<br />

K n = K o x AF; AF = (1+ z) n x)<br />

errechnet sich für den kommenden Kalkulationszeitraum (2008 - 2012) ein Aufschlag<br />

von 9,68 % auf die Personalkosten.<br />

x)<br />

AF bedeutet Aufzinsungsfaktor; z ist der jährliche Zinssatz in dezimal<br />

Für Preisindexsteigerungen wurde auf Basis der Zahlen des Statistischen Bundesamtes<br />

für alle Sachkosten von einer Steigerung von 3,0 % p.a. ausgegangen.<br />

Damit ergibt sich - ebenfalls nach der Kapitalwertmethode - für alle Sachkosten<br />

im kommenden Kalkulationszeitraum ein Aufschlag von 7,73 %.<br />

C) Entwicklung der kalkulatorischen Kosten<br />

Für den kommenden Kalkulationszeitraum wurde - abgestimmt mit der Stadtkämmerei<br />

- ein Zinssatz von 4,5 % zu Grunde gelegt. Durch verschiedene Investitionsmaßnahmen<br />

im Mehrjahresinvestitionsprogramm ist für die kalkulatorischen<br />

Kosten eine Steigerung zu erwarten.<br />

Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen mit in die Überlegungen einbezogen:<br />

- Erweiterung des Friedhofes Aubing mit 115.000 €<br />

- weitere Daueranpflanzungs-Anlagen mit 20.000 € jährlich ab 2008<br />

- Ersatz für Einrichtung und Ausstattung 110.000 € jährlich ab 2008


Seite 13<br />

- Ersatz für Kraftfahrzeuge 616.000 € jährlich ab 2008<br />

- DV-Anlagen, Software 210.000 € nur in 2008<br />

- Grundleitungssanierung Friedhöfe 3.460.000 € in 2009 und 2010<br />

Hinweis zur Grundleitungssanierung:<br />

In den Jahren 2009 und 2010 stehen die Grundleitungssanierungen der Abwasserkanäle<br />

für zahlreiche Groß- und Nebenfriedhöfe an.<br />

Hierfür wurde eine vorläufige Kostenschätzung vorgenommen. Die dabei ermittelten<br />

3,46 Mio. € beruhen auf noch nicht belastbaren Zahlen. Der Stadtrat wird<br />

hierfür mit einem eigenen Beschluss zur Vorplanung befasst werden.<br />

Die daraus entstehenden Belastungen wurden bei der Kalkulation als kalkulatorische<br />

Kosten berücksichtigt.<br />

Dies geschah jedoch unter der Annahme, dass diese Maßnahmen in das Mehrjahresinvestitionsprogramm<br />

der Landeshauptstadt München aufgenommen werden.<br />

Sollte die Vorplanung ergeben, dass die Sanierungskosten unter 25 % der<br />

Herstellungskosten liegen, müssten diese Kosten unmittelbar in den Verwaltungshaushalt<br />

einfließen. Dies würde für die betreffenden Jahre eine Erhöhung<br />

aller Gebühren um zusätzlich durchschnittlich 6 % bedeuten. Im Hinblick auf die<br />

angespannte Erlössituation in den nächsten Jahren ist dies äußerst kritisch zu<br />

sehen.<br />

Nach heutigem Erkenntnisstand ergeben sich für die kalkulatorischen Kosten folgende<br />

zusätzliche Belastungen:<br />

20<br />

08<br />

€<br />

2<br />

0<br />

0<br />

9<br />

2<br />

0<br />

1<br />

0<br />

2<br />

0<br />

1<br />

1<br />

€<br />

€<br />

€<br />

Investitionskosten<br />

1<br />

.<br />

0<br />

7<br />

1<br />

.<br />

0<br />

0<br />

0<br />

2<br />

.<br />

4<br />

7<br />

6<br />

.<br />

0<br />

0<br />

0<br />

2<br />

.<br />

4<br />

7<br />

6<br />

.<br />

0<br />

0<br />

0<br />

7<br />

Zinsen<br />

nach Aktivierung<br />

4<br />

8<br />

.<br />

1<br />

9<br />

5<br />

1<br />

1<br />

1<br />

.<br />

4<br />

2<br />

0<br />

1<br />

1<br />

1<br />

.<br />

4<br />

2<br />

0<br />

3<br />

Pro Jahr ergibt sich daraus eine Erhöhung der kalkulatorischen Kosten von<br />

durchschnittlich 304.605,00 €, die im Verhältnis zu den Gesamtkosten<br />

(29.916.198,38 €) eine Steigerung um 1,02 % ausmacht.<br />

D) Fallzahlen für die Divisionskalkulationen


Seite 14<br />

Für den kommenden Kalkulationszeitraum wurden die Fallzahlen des abgelaufenen Kalkulationszeitraums<br />

unter Einbeziehung der Entwicklung von 2004 bis 2007 für die Berechnungen<br />

herangezogen.<br />

2 2 2 2 Ä<br />

n<br />

d<br />

e<br />

r<br />

u<br />

n<br />

g<br />

i<br />

A<br />

n<br />

n<br />

a<br />

h<br />

m<br />

e<br />

Erdbestattungen 5 5 5 4 -<br />

Urnenbeisetzungen 5 5 5 6 +<br />

1 1 1 7 -<br />

Erdbestattungsquote 4 4 4 4 -<br />

4<br />

7<br />

5<br />

3<br />

3<br />

3<br />

1<br />

4<br />

2<br />

4<br />

- 4<br />

4<br />

1<br />

4<br />

+ 6<br />

2<br />

2<br />

6<br />

- 1<br />

0<br />

6<br />

3<br />

9<br />

- -<br />

-<br />

-<br />

Bestattungen insgesamt<br />

Urnenbeisetzungsquote<br />

5 5 5 5 +<br />

%<br />

4<br />

- -<br />

-<br />

-<br />

%<br />

3.1.2 Gebührenstruktur<br />

Die Gebührenstruktur wurde bereits im Rahmen der Neukalkulation im Jahre 2003 weitgehend<br />

überarbeitet. Dennoch wurden weitere geringfügige Anpassungen notwendig. Nachstehend<br />

die wesentlichen Neuerungen:<br />

1.<br />

2. Der Materialpreis für Urnennischendeckplatten wurde in die Grabnutzungsgebühr<br />

integriert.<br />

3. Der Grabpflegepreis für die Anlage für Totgeburten wurde in die Jahresgebühr<br />

eingearbeitet und die Erstanlage separat ausgewiesen.<br />

4. Redaktionelle Änderung: Die Gebühren für die Urnenbeisetzungen (mit oder ohne<br />

Urnentrauerfeier) werden nicht mehr doppelt dargestellt.


Seite 15<br />

5. Die „Prüfung der Voraussetzung der Überführung“ wird mit der Bearbeitungsgebühr<br />

zusammengelegt und in der Kostensatzung ausgewiesen.<br />

6. Da die/der Verstorbene bereits im Gewahrsam der Friedhofverwaltung ist, bleibt<br />

das Entfernen und Entsorgen eines Zinkeinsatzes in der Friedhofsgebührensatzung,<br />

obwohl diese Leistung nicht von der Friedhofverwaltung selbst erbracht<br />

wird. Künftig wird aber jeweils noch einmalig die Gebühr für die Benutzung einer<br />

Gefrieranlage (für einen Tag) berechnet.<br />

7. Für die Benutzung eines Verabschiedungsraums gibt es künftig eine Stundenund<br />

eine Tagesgebühr.<br />

8. Die Gebühr für Tieferlegung von Kindern entfällt; auch für Kinder wird die Erwachsenengebühr<br />

erhoben, da der Arbeitsaufwand der gleiche ist.<br />

9. Für das Aufstellen einer Lautsprecheranlage wird in Zukunft eine Einheitsgebühr<br />

erhoben.<br />

10. Die Gebühr für eine Nischendeckplattenmontage kann entfallen, weil diese Leistung<br />

mit der Gebühr für das Öffnen und Schließen eines/einer Urnengrabes/Urnennische<br />

abgedeckt ist.<br />

11. Für die Gebühr „Urnenschriftband inkl. Gravur und Befestigungssockel“ wird eine<br />

Mischkalkulation vorgenommen, so dass die Gebühr „Urnenschriftband inkl. Gravur“<br />

(also ohne Befestigungssockel) entfallen kann.<br />

12. Die Gebühr für eine Umsargung wurde unmittelbar in die Verlegungsgebühr für<br />

Leichen integriert, da eine Umsargung nur in diesem Zusammenhang vorkommen<br />

kann.<br />

13. Die bisherige Wahlleistung für das Ausstellen einer Graburkunde entfällt. Künftig<br />

bekommt jede/r Inhaber/in eines Grabnutzungsrechts automatisch eine Graburkunde.<br />

Der Aufwand für diese Leistung wurde in die Grabnutzungsgebühr einkalkuliert.<br />

14. Die Genehmigung einer Feuerbestattung wird in die Bearbeitungsgebühr für Einäscherungen<br />

eingebaut und gleichzeitig in Verwaltungsleistungen umbenannt.<br />

15. Mit Ausnahme der Verwaltungsleistungen für Feuerbestattungen wurden alle Bearbeitungsgebühren<br />

in die Hauptleistungen einkalkuliert.<br />

16. Für Gräber ohne Bestattungsmöglichkeit wird eine 50 %ige Ermäßigung eingeführt.<br />

17. Für Bestattungen zu außergewöhnlichen Zeiten (z. B. Abendbestattung) wird mit<br />

Inkrafttreten der neuen Friedhofsgebührensatzung ein 25 %iger Aufschlag erhoben.<br />

18. Wegen der zusätzlichen Verteil- und Rüstzeiten verlangt die Friedhofverwaltung in<br />

Zukunft bei Samstagsbestattungen einen 30 %igen Aufschlag.<br />

19. Der Transport von Verstorbenen <strong>vom</strong> Friedhof der Aufbahrung zum Friedhof der<br />

Beisetzung sowie für den Transport von Verstorbenen <strong>vom</strong> Friedhof der Trauerfeier<br />

zur Einäscherungsanlage wird als Gebühr definiert.<br />

20. Die Gebühren der römisch-katholischen und der evangelisch-lutherischen Kirche<br />

werden in die Friedhofsgebührensatzung aufgenommen.<br />

21. Für Bescheide über ordnungswidrige und sicherheitsgefährdende Zustände an<br />

Grabstätten wird in der Kostensatzung eine Gebühr ausgewiesen.<br />

3.1.3 Faktorensystem für die Äquivalenzziffernkalkulation<br />

Die Ermittlung der Faktoren für die Äquivalenzziffernkalkulation der Grabnutzungsgebühren<br />

wurde auf Empfehlung des Revisionsamtes rechnerisch vorgenommen.


Seite 16<br />

Dabei wurden folgende Kriterien vergeben (in der Klammer hinter dem Kriterium befindet<br />

sich die prozentuale Gewichtung):<br />

- Grabfläche (50 %)<br />

- Anzahl der Belegungsmöglichkeiten (5 %)<br />

- Flächenverbrauch durch repräsentative Einzellage (5 %)<br />

- zusätzlicher Aufwand für die Friedhofverwaltung (5 %)<br />

- Zugang/Lage, also den Repräsentationswert einer Grabstätte, (20 %)<br />

- Bewertung der Nachfrage (15 %)<br />

Ebenfalls auf Empfehlung des Revisionsamtes und des BKPV wurde die Grabfläche mit<br />

50 % gewichtet. Dem Kriterium „Anzahl der Belegungsmöglichkeiten“ wird mit 5 % eine<br />

verhältnismäßig geringere Bedeutung zugemessen, da ein Grabnutzungsrecht nicht dazu<br />

erworben wird, um ein Grab maximal auszulasten.<br />

Damit wurde das Ausmaß der Nutzung mit objektiven und rechnerisch belegbaren Größen<br />

in Höhe von insgesamt 55 % gewichtet.<br />

Die verbleibende Gewichtung der „weichen“ Faktoren in Höhe von 45 % wurde nach Erfahrungen<br />

(Marketinggesichtspunkten) der Friedhofverwaltung verteilt.<br />

Kriterium „Flächenverbrauch durch repräsentative Einzellage“:<br />

Als „weicher Faktor“ wurde das Kriterium „Flächenverbrauch durch repräsentative Einzellage“<br />

definiert. Anlagen- oder Waldgräber befinden sich im Regelfall nicht in einer Reihe<br />

sondern in repräsentativer Lage. Damit geht ein höherer Flächenverbrauch einher. Die reine<br />

Grabfläche würde deshalb nicht das tatsächliche Ausmaß der Nutzung beschreiben.<br />

Der Faktor für die betreffenden Gräber erhält durch dieses Kriterium eine objektivere<br />

Grundlage, da der tatsächliche Flächenverbrauch für eine repräsentative Einzellage rechnerisch<br />

nicht ermittelt werden kann.<br />

Kriterium „Zusätzlicher Aufwand für die Friedhofverwaltung“:<br />

Da der Friedhofverwaltung für bestimmte Grabarten ein zusätzlicher Aufwand für die Pflege<br />

oder für Materialkosten entsteht, soll dieser über einen höheren Faktor von den Inhaber/innen<br />

der Grabnutzungsrechte getragen werden. Da ein solcher Mehraufwand ebenfalls<br />

rechnerisch nicht exakt nachgewiesen werden kann, wurde diesem Kriterium mit 5 %<br />

nur geringes Gewicht beigemessen.


Seite 17<br />

Kriterium „Zugang/Lage“<br />

Darüber hinaus wurde der Zugang und die Lage innerhalb des Gräberfeldes eines Grabes<br />

als Gewichtungskriterium definiert. Dieses Kriterium steuert den Repräsentationswert eines<br />

Grabes. Der Repräsentationswert ist für viele Inhaber/innen von Grabnutzungsrechten<br />

von ausschlaggebender Bedeutung und wurde deshalb mit 20 % gewichtet.<br />

Kriterium „Nachfrage“<br />

Die Nachfrage und damit die Beliebtheit einer Grabart wird entsprechend den Erfahrungen<br />

der Friedhofverwaltung mit 15 % bewertet. Damit orientiert sich die Friedhofverwaltung bei<br />

der Gebührenhöhe am Kaufverhalten der Erwerber/Erwerberinnen von Grabnutzungsrechten.


Seite 18<br />

Grabfläche<br />

Anzahl der Belegungs-<br />

Möglichkeiten<br />

Flächenverbrauch durch<br />

repräsentative Einzellage<br />

zusätzlicher Aufwand für<br />

Friedhofverwaltung<br />

Zugang/Lage<br />

(Repräsentationswert)<br />

Gewichtung des Kriteriums 50% 5% 5% 5% 20% 15%<br />

m² Sarg Urne<br />

Erdgrab 2. Reihe 1,35 2 8 0 0 0,0 0,5 1<br />

Erdgrab 1. Reihe 1,35 2 8 1 2 2,0 3,0 2<br />

Erd-Heckengrab 1,35 2 8 2 4 3,0 4,0 2,5<br />

Erd-Mauergrab 1,35 2 8 1 1 2,5 9,0 3<br />

Erd-Anlagengrab 6,00 2 8 2 2 3,0 1,0 4<br />

Erd-Waldgrab 7,20 2 8 2 2 5,0 1,0 5<br />

Urnengrab 2. Reihe 0,72 0 8 0 0 0,0 1,0 0,7<br />

Urnengrab 1. Reihe 0,72 0 8 1 1 2,0 2,0 1,4<br />

Urnen-Heckengrab 0,72 0 8 2 4 3,0 1,5 1,7<br />

Urnen-Mauergrab 0,72 0 8 1 1 2,5 6,0 2,1<br />

Urnen-Anlagengrab 1,60 0 8 2 2 3,0 6,5 2,8<br />

Urnen-Waldgrab 2,00 0 8 2 3 5,0 7,0 3,5<br />

Urnen-DA-Grab (für 2 Urnen) 0,32 0 2 5 10 1,0 10,0 2,7<br />

Urnen-DA-Grab (für 4 Urnen) 0,64 0 4 5 10 1,0 10,0 3<br />

Baumgräber Familienbaum 9,00 0 4 0 2 0,0 10,0 6<br />

Baumgräber Einzelplatz 2,25 0 1 5 2 0,0 10,0 3<br />

Urnennische hinter Gitter 0,09 0 1 2 2 1,0 1,0 0,6<br />

Urnennische offen Einzelplatz 0,09 0 1 2 1 1,0 7,0 1,5<br />

Urnennische offen Doppelplatz 0,15 0 2 2 2 1,0 7,0 1,6<br />

Urnennische Deckplatte Einzel 0,09 0 1 2 5 2,0 10,0 2,3<br />

Urnennische Deckplatte Doppel 0,15 0 2 2 8 2,0 10,0 2,5<br />

Urnennische Deckplatte Vierfach 0,23 0 4 2 10 2,0 10,0 2,7<br />

Urnennische mit Überrune 0,25 0 1 2 2 3,0 9,0 2,3<br />

Urnennischen im Sammelraum 0,09 0 1 0 7 0,0 1,0 0,6<br />

Urnenbestattungsplatz anonym 0,09 0 1 0 0 0,0 8,0 1,3<br />

Bewertung der Nachfrage<br />

Faktor (Äquivalenzziffer)<br />

Die Berechnung der Faktoren erfolgte unter der Annahme, dass eine Urne 0,5 Särgen<br />

entspricht.<br />

Für folgende Grabtypen haben sich im Vergleich zur letzten Gebührenkalkulation<br />

im<br />

Jahre 2003 die Faktoren verändert:<br />

Grabart<br />

Heckengräber<br />

(Erd- und Urnengrab)<br />

Daueranpflanzungsanlagen<br />

Grund<br />

Der Mehraufwand der Friedhofverwaltung für die<br />

Heckenpflege.<br />

Die bisherige Gebühr deckt die Pflegekosten<br />

nicht hinreichend.


Seite 19<br />

Baumgräber<br />

Nischenplätze<br />

Anonyme Bestattungsplätze<br />

Die Nachfrage muss über die Gebühr gesteuert<br />

werden, weil das Angebot an geeigneten Bäumen<br />

auf Dauer nicht ausreichend ist und auch für<br />

nachfolgende Generationen diese Bestattungsform<br />

zur Verfügung stehen soll.<br />

Die Kosten für die Deckplatte werden nicht mehr<br />

separat erhoben, sondern über die Nutzungsgebühr.<br />

Nach Vorgaben des Revisionsamtes wurde zur<br />

Berechnung der Äquivalenzziffern ähnlich wie bei<br />

einer Nutzwertanalyse vorgegangen.<br />

Bei den anonymen Bestattungsplätzen ist neben<br />

der Grabfläche die Bewertung der Nachfrage heranzuziehen.<br />

Die Nachfrage wird mit 8 Punkten<br />

bewertet, da der Anteil der anonymen Bestattungen<br />

inzwischen bei 8,2 % der Gesamtbestattungen<br />

liegt. Hieraus ergibt sich ein Faktor von 1,3<br />

der eine Erhöhung dieser Gebühr zur Folge hat.<br />

3.2. Kalkulierte Gebühren<br />

Wie im Kapitel 2.3 Öffentliches Grün in Friedhöfen hingewiesen, werden die Auswirkungen<br />

auf die Gebühren bei unterschiedlichen Prozentansätzen (25 % und 31,4 %) dargestellt.<br />

Ein erhöhter Anteil Öffentliches Grün um 6,4 % entspricht ca. 910.000 €, die sich zu 80 %<br />

auf die Grabnutzung (730.000 €) und zu 20 % auf die Bestattung (180.000 €) verteilen.<br />

3.2.1 Grabnutzungsgebühren<br />

Bei einer Erhöhung des Anteils Öffentliches Grün auf 31,4 % steht der Friedhofverwaltung<br />

in Zukunft jährlich ein Betrag von ca. 730.000 € für besondere Maßnahmen zur Friedhofspflege<br />

zusätzlich zur Verfügung.<br />

Diese Mittel sollen nicht dem Gebührenhaushalt zu Gute kommen, sondern stehen für<br />

Maßnahmen des Naturschutzes und der Grüngestaltung etc. zur Verfügung. Dies wird<br />

sich sowohl für den Naturhaushalt als auch auf das Erscheinungsbild der Friedhöfe sehr<br />

positiv auswirken.<br />

Aufgrund der (unter 3.1.3 beschriebenen) notwendigen Änderung einiger Faktoren müssen<br />

die Grabnutzungsgebühren einiger weniger Grabarten angehoben werden.<br />

Diese Änderungen sind - wie bereits dargestellt - nicht auf Kostensteigerungen, sondern<br />

auf eine objektivere Gewichtung der Faktoren im Vergleich zur Berechnung aus dem Jahre<br />

2003 zurückzuführen.<br />

Darüber hinaus wurde die Urkundengebühr in Höhe von bisher 11,00 € auf die Grabnutzungsgebühren<br />

umgelegt; zusätzlich zur Grabnutzungsgebühr wird jedes Jahr 1,00 € (siehe<br />

3.1.2 Nummer 13) angesetzt. Gleichzeitig werden die Inhaber/Inhaberinnen von Grabnutzungsrechten<br />

von der Gebühr für die Graburkunde befreit.<br />

Nachstehend eine Auswahl von Gräbern, bei denen die Veränderung der Grabnutzungsgebühren<br />

aufgezeigt wird:


isher<br />

€<br />

Erdgräber<br />

künftig<br />

€<br />

Seite 20<br />

bisher<br />

€<br />

Urnengräber<br />

künftig<br />

€<br />

1. Reihe 68,00 69,00 48,00 49,00<br />

2. Reihe 34,00 35,00 24,00 25,00<br />

Heckengräber x) 68,00 86,00 48,00 59,00<br />

Mauergräber 102,00 103,00 72,00 72,00<br />

Anlagengräber 136,00 137,00 96,00 96,00<br />

Waldgräber 170,00 171,00 120,00 120,00<br />

Urnenbestattungsplätze m. Rahmenbepflanz. x) --- --- 48,00 93,00<br />

Urnennischen mit Deckplatte x) --- --- 48,00 86,00<br />

Anonyme Urnengrabstätte x) --- --- 10,00 45,00<br />

Kindergrabstätten 24,00 25,00 --- ---<br />

Bestattungsplatz für Totgeburten 109,00 110,00 --- ---<br />

Familienbaum x) --- --- 56,00 205,00<br />

x)<br />

Begründung siehe 3.1.3 Tabelle Seite 19<br />

3.2.2 Bestattungsgebühren<br />

Auf Grund der allgemeinen Kostenentwicklung ist bei den Bestattungsgebühren<br />

eine Erhöhung unumgänglich.<br />

Ferner haben sich alle Gebühren innerhalb ihrer Anteile zum Teil erheblich verschoben.<br />

Dies resultiert aus der Einführung der Rechnungswesensoftware<br />

SAP/ERP (bis 31.12.2007 SAP/R3), mit der ein völlig neuer aber absolut verursachungsgerechter<br />

Kostenfluss einhergegangen ist.<br />

Da nur auf einem gepflegten Friedhof bestattet werden kann, wird - wie bereits im<br />

Punkt 2.3 Öffentliches Grün in Friedhöfen dargestellt - ein Anteil der Friedhofspflegekosten<br />

auch auf die Kosten für Bestattungsleistungen verteilt.<br />

Deshalb ergeben sich bei einer Veränderung des Anteils Öffentliches Grün auch<br />

Auswirkungen auf die Höhe der Bestattungsgebühren.<br />

Bei den Bestattungsgebühren werden 2 Varianten zu den Gebührenhöhen dargestellt.<br />

Variante 1: Fiktiver Anteil Öffentliches Grün von 25 %<br />

Bei einem Anteil von weiterhin 25 % müssen die Erdbestattungsgebühren um<br />

82,00 €, das entspricht 6,77 %, angehoben werden. Die Feuerbestattungsgebühren<br />

steigen um 59,00 €, was 5,18 % entspricht.<br />

In der nachfolgenden Tabelle sind für alle wichtigen Bestattungsleistungen die<br />

bisherigen und künftigen Gebühren dargestellt:<br />

Flächenanteil Öffentliches Grün bei 25 % Erdbestattung Feuerbestattung<br />

bisher<br />

€<br />

künftig<br />

€<br />

bisher<br />

€<br />

künftig<br />

€<br />

Benutzung der Leichenhalle 52,00 120,00 52,00 120,00<br />

Aufbahrung 97,00 74,00 97,00 74,00<br />

Benutzung der Trauerhalle 83,00 79,00 124,00 119,00


Seite 21<br />

Trauerfeier --- --- 95,00 92,00<br />

Transport zur Einäscherungsanlage --- --- 20,00 19,00<br />

Einäscherung --- --- 267,00 269,00<br />

Grab öffnen und schließen 394,00 453,00 34,00 74,00<br />

Erdbestattung 519,00 568,00 --- ---<br />

Urnenbeisetzung --- --- 360,00 327,00<br />

Bearbeitungsgebühr 67,00 0,00 67,00 0,00<br />

Genehmigung einer Feuerbestattung --- --- 22,00 0,00<br />

Verwaltungsleistungen bei Feuerbestattungen --- --- --- 103,00<br />

Summe 1.212,00 1.294,00 1.138,00 1.197,00<br />

Variante 2: Flächenanteil Öffentliches Grün von 31,4 %<br />

Wird der Flächenanteil für das Öffentliche Grün um 6,4 % auf 31,4 % angehoben,<br />

so müssen die Gebühren für eine Erdbestattung lediglich um 64,00 € steigen;<br />

das entspricht 5,28 %.<br />

Die Gebühren für die Feuerbestattung müssen dann nur um 42,00 € angehoben<br />

werden; das entspricht 3,69 %.<br />

In der nachfolgenden Tabelle sind für alle wichtigen Bestattungsleistungen die<br />

bisherigen und künftigen Gebühren dargestellt:<br />

Flächenanteil Öffentliches Grün bei 31,4 % Erdbestattung Feuerbestattung<br />

bisher<br />

€<br />

künftig<br />

€<br />

bisher<br />

€<br />

künftig<br />

€<br />

Benutzung der Leichenhalle 52,00 120,00 52,00 120,00<br />

Aufbahrung 97,00 74,00 97,00 74,00<br />

Benutzung der Trauerhalle 83,00 79,00 124,00 119,00<br />

Trauerfeier --- --- 95,00 92,00<br />

Transport zur Einäscherungsanlage --- --- 20,00 19,00<br />

Einäscherung --- --- 267,00 269,00<br />

Grab öffnen und schließen 394,00 453,00 34,00 74,00<br />

Erdbestattung 519,00 550,00 --- ---<br />

Urnenbeisetzung --- --- 360,00 310,00<br />

Bearbeitungsgebühr 67,00 0,00 67,00 0,00<br />

Genehmigung einer Feuerbestattung --- --- 22,00 0,00<br />

Verwaltungsleistungen bei Feuerbestattungen --- --- --- 103,00<br />

Summe 1.212,00 1.276,00 1.138,00 1.180,00<br />

In beiden Varianten ist zu berücksichtigen, dass bei den Erdbestattungsgebühren die Bearbeitungsgebühr<br />

in die Benutzungsgebühren einkalkuliert wurde.<br />

3.2.3 Bestattungsgebühren für Nebenleistungen


Seite 22<br />

Die Bestattungsgebühren für Nebenleistungen werden nur gering angehoben,<br />

manche können sogar gesenkt werden.<br />

Der Anteil des Öffentlichen Grüns hat auf die Gebühren der Nebenleistungen keinen<br />

Einfluss.<br />

Die Gebührenhöhen der nach dem tatsächlichen Aufwand kalkulierten Nebenleistungen<br />

fallen - wie bereits erwähnt - heterogen aus. Ein durchschnittlicher Prozentsatz<br />

der Veränderung kann nicht seriös beziffert werden.<br />

Gebühren, zu denen die Leistung nicht unmittelbar von der Friedhofverwaltung<br />

erbracht wird, werden extern - entweder <strong>vom</strong> Städtischen Bestattungsdienst oder<br />

von der römisch-katholischen bzw. der evangelisch-lutherischen Kirche - vorgegeben.<br />

Folgende wesentliche Änderungen der Gebührenhöhe bei Bestattungsgebühren für Nebenleistungen<br />

sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt:<br />

Gebühr Grund für Änderung/Erläuterung bisher<br />

€<br />

künftig<br />

€<br />

Benutzung einer Kühlzelle bisher unzureichender Deckungsbeitrag 25,00 32,00<br />

Benutzung einer Gefrierzelle bisher unzureichender Deckungsbeitrag 35,00 45,00<br />

Benutzung eines Verabschiedungsraums<br />

Benutzung einer<br />

Lautsprecheranlage<br />

Benutzung eines<br />

vorläufigen Grabzeichens<br />

Grabzeichen bei<br />

Bestattungen von<br />

Amts wegen<br />

Diese Gebühr wurde umstrukturiert, um sie besser<br />

an den Kundenbedarf anzupassen. In Zukunft wird<br />

es eine Gebühr pro Stunde sowie eine Gebühr für<br />

einen ganzen Tag geben. Letzteres ist für den Fall,<br />

dass sich Hinterbliebene über einen längeren Zeitraum<br />

(z. B. Totenwache) bei der/dem Verstorbenen<br />

aufhalten wollen.<br />

Wegen des „Grundaufwands“ wird die Gebühr von<br />

bisher umgerechnet 12,00 € auf 31,00 € angehoben.<br />

Ab einer Nutzung von mehr als drei Stunden fällt<br />

dann die Tagesgebühr in Höhe von 93,00 € an, die<br />

im Gegensatz zur bisherigen Gebühr um 21,00 € gesenkt<br />

wird.<br />

Die Gebühr für die Benutzung einer Lautsprecheranlage<br />

kann um 18,00 € bzw. 75,00 € auf jetzt 143,00 €<br />

gesenkt werden, da inzwischen jeder Hauptfriedhof<br />

mit einer Lautsprecheranlage ausgestattet wurde und<br />

deshalb keine langen Wege- und Transportzeiten<br />

mehr anfallen.<br />

Die Benutzung eines vorläufigen Grabzeichens kann<br />

um 10,00 € auf künftig 77,00 € gesenkt werden.<br />

Grabzeichen bei Bestattungen von Amts wegen müssen<br />

um 60,00 € auf dann 312,00 € angehoben werden.<br />

Grund hierfür sind Preisseigerungen bei den<br />

Grabkreuzen. Damit kann auch weiterhin für diesen<br />

Personenkreis eine würdige Gedenkstätte gewährleistet<br />

werden.<br />

12,00<br />

pro Std.<br />

114,00<br />

161,00<br />

bzw.<br />

218,00<br />

31,00<br />

pro Std.<br />

93,00<br />

pro Tag<br />

143,00<br />

87,00 77,00<br />

252,00 312,00<br />

Alle übrigen Änderungen bewegen sich in einem geringfügigen Rahmen.


Seite 23<br />

Eine Übersicht über die Gebührensteigerungen seit 1999 ist der Beschlussvorlage als Anlage<br />

4 beigefügt. Daraus wird ersichtlich, dass etwa alle 4 Jahre Gebührenerhöhungen in<br />

einem Umfang von ca. 5 % bis 6 % erforderlich waren.<br />

4. Friedhofsgebührensatzung<br />

Aufgrund der neuen Gebührenkalkulation wird eine neue Friedhofsgebührensatzung erlassen.<br />

Die derzeit gültige und die neue Friedhofsgebührensatzung sind als Anlage 5 und Anlage 6<br />

dieser Beschlussvorlage beigefügt.<br />

5. Kostensatzung<br />

Die Erhebung der Verwaltungskosten durch die Landeshauptstadt München für Amtshandlungen<br />

im eigenen Wirkungskreis ist in der städtischen Kostensatzung in der Fassung <strong>vom</strong><br />

24. Juni 1971, zuletzt geändert durch Satzung <strong>vom</strong> 26. Oktober 2005 (MüABl. 2005 S.<br />

454), geregelt.<br />

Im Zuge der aktuellen Neukalkulation der Gebühren und der geplanten Neufassung der<br />

Friedhofsgebührensatzung werden die bisher in der Kostensatzung enthaltenen Gebühren<br />

der Tarifgruppe 73 umstrukturiert und folgende Änderungen vorgenommen:<br />

Alle Bearbeitungsgebühren werden abgeschafft und die damit verbundenen Kosten in die<br />

Gebühren der Hauptleistungen integriert. Belassen wird lediglich die Bearbeitungsgebühr<br />

für Feuerbestattungen. Sie wird in Verwaltungsleistungen bei Feuerbestattungen umbenannt,<br />

was so eine bessere Aussagekraft hat. Überdies wird diese Gebühr zur Verwaltungsvereinfachung<br />

mit dem bisherigen Gebührentatbestand „Genehmigung einer Feuerbestattung“<br />

zusammengefasst, weil beide bisherigen Gebührentatbestände in jedem Fall<br />

erhoben werden.<br />

Auf Empfehlung des Revisionsamtes muss die Gebühr „Prüfung der Voraussetzungen der<br />

Überführung“ von der Friedhofsgebührensatzung (bislang § 6 Abs. 2) in die Kostensatzung<br />

verschoben werden.<br />

Die Abnahmegebühr für genehmigte Grabdenkmäler wird zur Verwaltungsvereinfachung<br />

in die jeweilige Genehmigungsgebühr unter der Tarifgruppe 7321 einkalkuliert, da diese<br />

Gebühr für jede Genehmigung erhoben wird.<br />

Das bisherige Ausstellen eines Bewilligungsscheins für gewerbliche Arbeiten auf dem<br />

Friedhof wird in „Bewilligung von gewerblichen Arbeiten auf dem Friedhof“ umdefiniert und<br />

enthält nicht mehr automatisch eine Vignette für das erste Fahrzeug. Gleichzeitig wird diese<br />

Gebühr von einer Rahmengebühr in eine Wertgebühr umgewandelt.<br />

Die Tarifgruppe 7341 wird neu aufgenommen. Darunter fallen unter Buchstabe a) eine<br />

neue Rahmengebühr für Anordnungen nach Friedhofsatzung oder nach dem Bestattungs-


Seite 24<br />

gesetz und unter Buchstabe b) eine Rahmengebühr für Bescheide an Inhaber und Inhaberinnen<br />

von Grabnutzungsrechten, die der Aufforderung zur Beseitigung einer Sicherheitsgefahr<br />

(Grabstein wackelt gefährlich) nicht nachgekommen sind.<br />

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens für die Tarifgruppe 73 der Kostensatzung muss aufgrund<br />

des sachlichen Zusammenhangs auch diesmal mit dem In Kraft treten der Friedhofsgebührensatzung<br />

synchronisiert werden.<br />

In Anlage 7 ist das Kommunale Kostenverzeichnis zum 01.01.2008 in den betroffenen Tarifen<br />

dargestellt.<br />

Nachfolgend wird in Anlage 8 die Änderungssatzung mit den neuen Verwaltungsgebühren<br />

in der Tarifgruppe 73 im Kommunalen Kostenverzeichnis (Anlage zur städtischen Kostensatzung)<br />

vorgelegt.<br />

Die Stadtkämmerei hat der Beschlussvorlage zugestimmt. Die Rechtsabteilung des Direktoriums<br />

hat aus den von ihr zu vertretenden Belangen der Beschlussvorlage in formeller<br />

Sicht zugestimmt.<br />

Anhörung der Bezirksausschüsse<br />

In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschüsse nicht vorgesehen<br />

(vgl. Anlage 1 der BA-Satzung).<br />

Der Korreferent des Referates für Gesundheit und Umwelt, die Verwaltungsbeirätin/der<br />

Verwaltungsbeirat, das Revisionsamt sowie die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der<br />

Vorlage erhalten.


Seite 25<br />

II.<br />

Antrag des Referenten<br />

1. Der Anteil für das Öffentliche Grün wird auf 31,4 % festgesetzt. Der entsprechende<br />

Anteil an Friedhofspflegekosten wird aus allgemeinen Haushaltsmitteln getragen.<br />

2. Die Friedhofsgebührensatzung (Satzung über die Gebühren für die Benutzung der<br />

Bestattungseinrichtungen der Landeshauptstadt München) wird in der Fassung der<br />

Anlage 6 beschlossen.<br />

3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für<br />

Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München (Kostensatzung)<br />

wird in der Fassung der Anlage 8 beschlossen.<br />

4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.<br />

5.<br />

III.<br />

Beschluss<br />

nach Antrag. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit bleibt der Vollversammlung<br />

des Stadtrates vorbehalten.<br />

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München<br />

Der/Die Vorsitzende<br />

Der Referent<br />

Ober/Bürgermeister/in<br />

Joachim Lorenz<br />

Berufsmäßiger Stadtrat<br />

IV. Abdruck von I. mit III.<br />

über den stenographischen Sitzungsdienst<br />

an das Revisionsamt<br />

an die Stadtkämmerei<br />

an das Direktorium - HA II - R (3-fach)<br />

an das Direktorium - Dokumentationsstelle<br />

an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-Best-F<br />

an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB<br />

an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-L<br />

V. Wv Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-Best-F

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