Anlage zum Rahmenvertrag: Verlegerichtlinie der SWKiel Netz GmbH
Anlage zum Rahmenvertrag: Verlegerichtlinie der SWKiel Netz GmbH
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<strong>Anlage</strong> <strong>zum</strong> <strong>Rahmenvertrag</strong>:<br />
<strong>Verlegerichtlinie</strong> <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Technische <strong>Verlegerichtlinie</strong> für Leitungsarbeiten in<br />
öffentlichen und privaten Bereichen <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />
TR-<strong>Netz</strong> Ausgabe Febr. 2010<br />
Sicher. Zuverlässig. Norddeutsch.
Inhaltsverzeichnis<br />
Geltungsbereich<br />
1. Meldungen von Baumaßnahmen / Aufgrabungen<br />
1.1. Maßnahmen mit Aufgrabungen<br />
1.2. Bauprojekte/ Planungsabstimmung<br />
1.3. Meldungen von Aufgrabungen<br />
1.4. Planauskunft<br />
1.5. Suchschachtungen <strong>zum</strong> auffinden von Leitungen<br />
1.6. Aufgrabungen in Leitungsnähe<br />
1.7. Verhalten bei Beschädigung<br />
1.8. Schutz Amtlicher Vermessungspunkte<br />
1.9. Grünflächen und Baumbestand<br />
1.10. Flurschäden<br />
1.11. Altertumsschutz<br />
1.12. Vorschäden Dokumentation<br />
2. Bauausführung<br />
2.1. Erdaushub<br />
2.2. Grabensohle und Verfüllung<br />
2.3. Einmessen<br />
2.4. Fertigstellungsmeldung<br />
2.5. Regelüberdeckung<br />
2.6. Wassersicherung von Oberflächenwasser<br />
2.7. Verbau<br />
2.8. Verdichtung<br />
2.9. Abnahme Verkehrssicherungspflicht des AN<br />
3. Wie<strong>der</strong>herstellung von Verkehrsflächen<br />
4. Verfahrensanweisung für Kabellegung<br />
5. Technische Verfahrensanweisung Strom<br />
5.1. Allgemein<br />
5.2. Kabel Auslegen<br />
5.3. Auslegen durch Hilfskräfte<br />
5.4. Tabelle Zugbeanspruchung<br />
6. Technische Verfahrensanweisung Gas/ Wasser<br />
6.1. Allgemeines<br />
6.2. Trinkwasserbeprobung<br />
6.3. Verlegung von Leitungen<br />
6.4. Neuverlegung Trinkwasserleitungen<br />
6.5. Einbau von Hydranten<br />
6.6. Störungen/ Reparatur<br />
7. Fernwärme<br />
8. Technische Beispiele für Baugruben und Aufmasse<br />
9. Wie<strong>der</strong>herstellung von Oberflächen<br />
10. Kabelfreischaltung<br />
11. Prozesspläne Kabelfreischaltung<br />
TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010
Bearbeiter Version Datum<br />
TNCa / ITh 1.1 07.2010<br />
<strong>Anlage</strong> <strong>zum</strong> <strong>Rahmenvertrag</strong>:<br />
<strong>Verlegerichtlinie</strong> zu den Leistungsbeschreibungen für die Ausführung<br />
von Leitungsbauarbeiten<br />
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Verfahrensanweisung<br />
zur Verlegung von, o<strong>der</strong> Arbeiten an, Versorgungsleitungen vom<br />
Auftraggeber <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> hier AG genannt<br />
Vorbemerkungen zu Leitungsverlegung mit Tiefbau<br />
Geltungsbereich dieser technischen <strong>Anlage</strong><br />
Diese technische <strong>Verlegerichtlinie</strong> gilt mit ihrem Inhalt für alle Beauftragungen<br />
durch die <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> Auftraggeber, hier AG genannt, <strong>zum</strong> Bau von<br />
<strong>Anlage</strong>n und Leitungen, für direkt beauftragte Auftragnehmer und beauftragte<br />
Dritte (SUB) Auftragnehmer hier AN genannt, sowie für alle Unternehmen die<br />
im Umfeld <strong>der</strong> Leitungen <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> tätig sind.<br />
Allgemein<br />
Der unterirdische Bauraum <strong>der</strong> Stadt Kiel und <strong>der</strong> Umlandgemeinden ist mit<br />
einer Vielzahl von Kabeln, Leitungen und Kanälen <strong>der</strong> Versorgungsarten<br />
Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Fernheizung, Post/Telekom/Kabel<br />
Deutschland, Straßenbeleuchtung, Signal- und Sicherungsanlagen,<br />
Antennenanlagen und ähnlichen (nachfolgend Versorgungsleitungen genannt)<br />
belegt, so dass dessen Aufgrabung durch Baggern o<strong>der</strong> ausschachten für:<br />
• Leitungsneu- o<strong>der</strong> -umverlegung<br />
• Erneuerungen(Austausch) Leitungssysteme<br />
• Reparaturen, Wartungen, Instandsetzungen<br />
• Gründungen, Erd- und Straßenbau<br />
sowie das Eintreiben, Bohren o<strong>der</strong> Gründen von Pfählen, Masten,<br />
Spundwänden und <strong>der</strong>gleichen mit einem hohen Maß an Verantwortung und<br />
Vorsicht einhergehen muss und deshalb zu koordinieren ist.<br />
Durch Beschädigungen an o. g. Versorgungsleitungen wie auch an<br />
Straßenverkehrsanlagen, kommt es immer wie<strong>der</strong> zu Störungen im<br />
betreffenden Versorgungsnetz und somit zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />
<strong>der</strong> Versorgungssicherheit.<br />
Um jegliche Beschädigungen an Leitungsnetzen und Straßenverkehrsanlagen<br />
aus Unkenntnis, Ungewissheit, fehlenden Plan- o<strong>der</strong> Bestandsunterlagen o<strong>der</strong><br />
TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010
an<strong>der</strong>en Unterlassungen zu verhüten, wird in <strong>der</strong> vorliegenden Bedingung<br />
ausdrücklich auf die Erkundigungspflicht unmittelbar vor Baubeginn<br />
hingewiesen. Mit den inhaltlichen For<strong>der</strong>ungen und Bedingungen steht diese<br />
<strong>Verlegerichtlinie</strong> <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> im Einklang mit den gesetzlichen<br />
Grundlagen sowie den geltenden Vorschriften und anerkannten Regeln <strong>der</strong><br />
Technik und <strong>der</strong> Baukunst.<br />
Stellvertretend sind dafür beson<strong>der</strong>s genannt:<br />
• DIN 1998 - Unterbringung von Leitungen im öffentlichen Bauraum<br />
• VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) Teil C: Allg. Technische<br />
Vorschriften für Bauleistungen<br />
• DIN 18299 Allgemeine Regelung für Bauarbeiten je<strong>der</strong> Art<br />
• DIN 18300 - Erdarbeiten<br />
• DIN 4124 - Baugruben und Gräben, Böschungen, Arbeitsraumbreiten<br />
• Unfallverhütungsvorschriften, bes. BGV A3, BGV D29, BGV C22, BGR<br />
500 Kap.2.1.2 (BGV = Vorschriften <strong>der</strong> Berufsgenossenschaften)<br />
• Richtlinien <strong>der</strong> Tiefbauberufsgenossenschaft (BG Bau), FA Tiefbau<br />
• Richtlinien <strong>der</strong> Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen<br />
• ZTV…., ZTVA - StB 97/06 (Zusätzlichen technischen)<br />
Vertragsbedingungen u. Richtlinien für Aufgrabungen in<br />
Verkehrsflächen, Straßenbau 1997- 2006)<br />
• Allg., Kreuzungs- u. Leitungsrecht<br />
• ZTV-FLN/Deutsche Bundespost (Zusätzliche Technische Vorschriften<br />
für Bauleistungen am Fernmelde- Leitungs-<strong>Netz</strong>)<br />
• Telegrafenwegegesetz (Neufassung v. 24.04.1991)<br />
• Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches<br />
e.V., Arbeitsblätter, beson<strong>der</strong>s Arbeitsbl. GW 315, 316,120)<br />
• Regelwerk <strong>der</strong> ATV (Abwasser-Technische Vereinigung) e. V.<br />
(beson<strong>der</strong>s Arbeitsbl. 139)<br />
• VDE (Verband Deutscher Elektrotechniker) 0100/0101 (Vorschrift über<br />
Starkstromleitungen bis 1000 V/>1 KV)<br />
• VWEW Kabelhandbuch<br />
• DIN 2425, DIN 4033, DIN 18305, DIN 18336 u. a. fachbezogene<br />
Normen, Richtlinien und Vorschriften<br />
• Verkehrsicherung nach <strong>der</strong> STVO, RSA, ZTV-SA 97 und TL.<br />
Arbeitsstellen<br />
• Verkehrsrechtliche Anordnungen des Ordnungsamtes /<br />
Straßenverkehrsbehörde<br />
• Dokumentationsanweisung <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> für das Gas-,<br />
Wasser-, und Stromnetz in Ihrer jeweils neusten Fassung z.B.<br />
Dokumentation von: <strong>Netz</strong>anschlüssen, Baustellenberichten, schweißen<br />
von Rohrleitungen, anfertigen eines Rohrbuchs….<br />
• Baustellen- und Verarbeitungsanweisungen <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />
TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010
„Alle von diesen zusätzlichen Vertragsbedingungen angesprochenen<br />
o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Ausführung von Leitungsbauarbeiten zu beachtenden<br />
Regelwerke und Gesetze gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung.<br />
Sollten sich dadurch Abweichungen zu den Festlegungen dieser<br />
<strong>Verlegerichtlinie</strong> ergeben, haben die Regelwerke Vorrang.“<br />
1. Meldungen von Baumaßnahmen / Aufgrabungen<br />
Grundsätzlich sollen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum (Geh-, Fahrweg<br />
und Grünflächen) vor <strong>der</strong> Ausführung mit den Beteiligten (Eigentümer und<br />
Konzessionsträgern) abgestimmt werden. Allgemein sind folgende Punkte zu<br />
beachten:<br />
1.1. Bei Maßnahmen mit Aufgrabungen ist diese dem zuständige<br />
Straßenbaulastträger vorher über die Art, Größe und Lage sowie die<br />
Dauer <strong>der</strong> Aufgrabung, anzuzeigen.<br />
1.1.1. Anzeige <strong>der</strong> Maßnahme beim zuständigen Straßenbaulastträger 6<br />
Wochen vor Baubeginn<br />
1.1.2. Meldungen <strong>der</strong> Aufgrabung an den zuständigen<br />
Straßenbaulastträger 2 Wochen vor Baubeginn<br />
1.1.3. Einholung von Bestandsplänen (Entwässerung, Ampelkabel usw.)<br />
zur Planung<br />
1.2. Bei Maßnahmen die die Gewerke des Konzessionsträgers für<br />
Strom/Gas/Wasser und Fernwärme berühren, ist <strong>der</strong> Konzessionsträger<br />
bei <strong>der</strong> Planung mit einzubinden, Vorlaufzeit des Konzessionsträgers<br />
mind. 6 Wochen.<br />
1.2.1. Einholung von Planwerken zur Planauskunft , siehe Abschnitt 1.4.<br />
1.2.2. Vorabstimmung von Bauprojekten, Planungsabstimmung bei<br />
Maßnahmen im Bereich von Leitungen des Konzessionsträgers an<br />
Postfach Projektinfo@swkiel.de (6 Wochen vorher)<br />
• Notwendige Unterlagen zur Planungsabstimmung:<br />
a) Übersichtplan 1:10000 (pdf und dxf)<br />
b) Lageplan 1:500 mit Legende (pdf und dxf)<br />
c) Baubeschreibung pdf<br />
d) Termine, Bauherr und Ansprechpartner, ggf. geplante<br />
Energie/ Wasser Anschlussdaten<br />
Ansprechpartner hierfür ist Abt. TSPn <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong><br />
Mailto: Projektinfo@swkiel.de<br />
TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010
1.3. Bei Aufgrabungen<br />
Bauarbeiten, die Kabeltrassen o<strong>der</strong> Rohrleitungstrassen berühren, sind <strong>der</strong><br />
zuständigen Planauskunft des zuständigen <strong>Netz</strong>betriebs so rechtzeitig vor<br />
Baubeginn schriftlich anzuzeigen, dass <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> als<br />
Leitungsbetreiber ausreichend Zeit zur Wahrnehmung seiner Interessen<br />
bleibt. Hierbei ist eine genau abgegrenzte Lage <strong>der</strong> Baustelle, <strong>der</strong> Ort, die<br />
zuständige Baufirma, <strong>der</strong> zuständige Bauleiter und die Telefonnummer<br />
anzugeben. Sollte sich <strong>der</strong> Baubeginn än<strong>der</strong>n, ist eine erneute Anzeige<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Bei vorhandenen Versorgungsleitungen im unterirdischen Bauraum, ist<br />
schwerpunktmäßig den Regelwerken entsprechend zu beachten:<br />
o Vor Baubeginn ist <strong>der</strong> Leitungsverlauf auf <strong>der</strong> Oberfläche<br />
eindeutig zu kennzeichnen,<br />
o bei ungenauen Angaben sind Suchschachtungen durchzuführen,<br />
o bei freigelegten Leitungen ist die fachgerechte Befestigung,<br />
Unterstützung o<strong>der</strong> Abfangung vorzunehmen und<br />
Schutzvorkehrungen gegen Beschädigung o<strong>der</strong> Diebstahl zu<br />
treffen.<br />
1.4. Planauskunft<br />
Unmittelbar vor den Aufgrabungsarbeiten sind bei <strong>der</strong> <strong>Netz</strong>auskunft <strong>der</strong><br />
<strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> die Planauszüge anzufragen. Es ist darauf zu achten,<br />
dass immer aktuelle Pläne vor Ort vorliegen.<br />
<strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> - <strong>Netz</strong>auskunft<br />
Uhlenkrog 32-34, Geb. 11<br />
24113 Kiel<br />
Tel.: 0431/594 - 2279<br />
Fax.: 0431/594 – 3083<br />
Mailto: Auskunft.Plankammer@swkiel.de<br />
Öffnungszeiten :<br />
Montags bis Freitags :<br />
Donnerstags :<br />
7:30 - 12:30 Uhr<br />
13:00 - 15:00 Uhr<br />
Die Auskunft gilt nur für den angefragten Bereich und nur für eigene<br />
Leitungen <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, so dass ggf. noch mit <strong>Anlage</strong>n an<strong>der</strong>er<br />
Versorgungsunternehmen gerechnet werden muss, bei denen weitere<br />
Auskünfte eingeholt werden müssen.<br />
TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010
An dieser Stelle wird auf die zentrale Auskunftsstelle <strong>der</strong> Fa. ALIZ<br />
hingewiesen – hier kann für geringes Entgelt Auskunft zu allen<br />
Leitungsbetreibern gegeben werden. http://www.aliz.de/<br />
1.5. Suchschachtungen nach VOB Teil C<br />
Suchschachtungen, Suchschlitze o<strong>der</strong> Anwendung von Leitungssuch-/-<br />
ortungsgeräten sind grundsätzlich gefor<strong>der</strong>t. Der Aufwand dafür stellt im<br />
Sinne <strong>der</strong> VOB - DIN 18300 keine Nebenleistung dar. Die<br />
Erkundigungspflicht und die daraus abzuleitende Sicherungspflicht <strong>der</strong><br />
Aufgrabungsstelle bleibt auch dann bestehen, wenn Vertreter <strong>der</strong><br />
Versorgungs-/ Rechtsträger anwesend sind o<strong>der</strong> ein Subunternehmen<br />
beauftragt ist.<br />
Bei Anwendung von Suchschachtungen und Suchschlitzen ist eine<br />
detaillierte Zeichnung aller vorgefundenen Leitungen mit Angabe <strong>der</strong> Lage<br />
und Höhe zu dokumentieren und den Baubeauftragten des Auftraggebers<br />
in Kopie auszuhändigen. Freigelegte Mittelspannungskabel „Freischalten“<br />
lassen!!! Beantragung über den Baubeauftragten <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service<br />
<strong>GmbH</strong>. Bei Arbeiten in <strong>der</strong> Nähe von Mittelspannungskabeln sind diese<br />
grundsätzlich durch die <strong>Netz</strong>leitstelle <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> freischalten<br />
zu lassen.<br />
Täglich vor Beginn <strong>der</strong> Arbeiten den Schaltzustand in <strong>der</strong> <strong>Netz</strong>leitstelle<br />
erfragen und täglich nach Beendigung <strong>der</strong> Arbeiten „schaltklar“ o<strong>der</strong><br />
ggf. „bedingt schaltklar“ melden. Prozess beachten! siehe Seite 24.<br />
Alle Leitungen sind den Vorschriften entsprechend vor dem Aufgraben auf<br />
<strong>der</strong> Oberfläche eindeutig zu kennzeichnen.<br />
1.6. Aufgrabung in Leitungsnähe<br />
In <strong>der</strong> Nähe von Leitungen darf mit spitzen o<strong>der</strong> scharfen Werkzeugen<br />
(Bohrern, Picken, Stoßeisen, Spaten, Dornen, Pfählen u. dgl.) nur unter<br />
größter Vorsicht gearbeitet werden. Ab einem Abstand oberhalb von<br />
Leitungen von 0,30 m und in einer Breite von je 0,40 m rechts und links <strong>der</strong><br />
vorhandenen Leitung sind grundsätzlich stumpfe Geräte (z. B. Schaufeln)<br />
möglichst waagerecht zu führen und vorsichtig zu handhaben.<br />
1.7. Verhalten bei Beschädigung von Versorgungsanlagen und<br />
an<strong>der</strong>en <strong>Anlage</strong>n<br />
Werden Kabel o<strong>der</strong> Rohrleitungen beschädigt, so hat <strong>der</strong> Unternehmer<br />
unverzüglich den Eigentümer bzw. die für den Betrieb zuständige<br />
Störungsannahmestelle <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> (Tel.: 0431/ 594- 2769<br />
für Strom, 0431/ 594-2795 für Gas-Wasser, 0431/ 594-3001 für<br />
Fernwärme) (Telekommunikationsunternehmen, Tiefbauamt usw.) und die<br />
Baubeauftragten (Bauüberwacher) <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> (für<br />
Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- u. Fernwärmeleitungen) zu benachrichtigen<br />
sowie alle erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Dies gilt auch bei<br />
TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010
Beschädigung an<strong>der</strong>er <strong>Anlage</strong>n. In diesem Zusammenhang weisen wir<br />
ausdrücklich auf das Regelwerk GW 129 (Sicherheit bei Bauarbeiten im<br />
Bereich von Versorgungsleitungen) hin.<br />
1.8. Schutz amtlicher Vermessungspunkte<br />
Sind Vermessungspunkte (z.B. Höhenbolzen, trigonometrische Punkte,<br />
Grenzpunkte, Polygonpunkte, Pfähle u.a. Vermarkungen) von <strong>der</strong><br />
Baumaßnahme betroffen, so sind dieselben zu erhalten und zu sichern und<br />
das Tiefbau- und Vermessungsamt bzw. das Katasteramt umgehend zu<br />
verständigen.<br />
1.9. Grünflächen und Baumbestand<br />
Zur Freimachung des Baufeldes für eine Aufgrabung sind für folgende<br />
Maßnahmen die Zustimmungen einzuholen:<br />
a) Ab- und Auftrag sowie Deponieren von Mutterboden,<br />
b) Verän<strong>der</strong>ungen des Bewuchses und Eingriffe in Rasen-, Spiel- und<br />
Sportflächen,<br />
c) Verän<strong>der</strong>ungen an Bäumen, Sträuchern und Pflanzen (beson<strong>der</strong>s<br />
Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich)<br />
d) Umgang mit angetroffenen o<strong>der</strong> hinreichend verdächtigen<br />
Bodenverunreinigungen, Schadstoffen u. Altlasten.<br />
Hier sind die bestehenden Anordnungen des Grünflächenamts bzw.<br />
Baumschutzsatzungen sowie For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Umweltschutzbehörden zu<br />
beachten.<br />
1.10. Flurschäden<br />
Durch Leitungsgräben unvermeidbar verursachte Flurschäden trägt <strong>der</strong><br />
AG, soweit <strong>der</strong> Unternehmer den ihm zugewiesenen Arbeits- und<br />
Lagerraum für Boden- und Materiallagerung und für Transportwege einhält.<br />
1.11. Naturwissenschaftliche bzw. Altertumswerte<br />
Gegenstände von naturwissenschaftlichem, archäologischem o<strong>der</strong><br />
sonstigem Wert, die gefunden werden, sind <strong>der</strong> Bauleitung <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong><br />
Service <strong>GmbH</strong> unter Ausschluss aller Ansprüche des Fin<strong>der</strong>s, außer<br />
etwaiger gesetzlicher, sofort abzuliefern. Das Auffinden von<br />
Bodendenkmälern ist <strong>der</strong> Bauüberwacher <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> sofort<br />
mitzuteilen.<br />
1.12. Vorschäden im Baubereich<br />
Vorschäden im Baufeld (Straßenkörper Geh- u. Radwege) sind mit dem<br />
AG und dem Tiefbauamt vom AN vor Baubeginn schriftlich evtl.<br />
photographisch festzuhalten und zu dokumentieren. Der Bauüberwacher<br />
<strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> ist über Vorschäden vor Baubeginn zu<br />
informieren.<br />
TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010
Bei Vorschäden an Gebäuden ist <strong>der</strong> Bauleiter <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong><br />
vor Baubeginn zu informieren um evtl. einen Sachverständigen zur<br />
Beweissicherung beauftragen zu können.<br />
2. Bauausführung<br />
Für die Ausführung <strong>der</strong> Arbeiten sind die übergebenen Baupläne<br />
maßgebend. Abweichungen von den Bauplänen, die sich aus <strong>der</strong><br />
Örtlichkeit ergeben können, sind nur in Abstimmung mit den<br />
Baubeauftragten (Bauüberwacher) <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> zulässig.<br />
Werden Erdarbeiten und Leitungsverlegung von verschiedenen<br />
Unternehmern ausgeführt, so hat je<strong>der</strong> seine Arbeiten so einzurichten,<br />
dass die Arbeiten des an<strong>der</strong>en nicht behin<strong>der</strong>t, son<strong>der</strong>n so weit wie<br />
möglich geför<strong>der</strong>t werden.<br />
Das Verfüllen <strong>der</strong> Gräben darf erst erfolgen, nachdem die <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong><br />
<strong>GmbH</strong> o<strong>der</strong> beauftragte Dritte das Einmaß aufgenommen hat. Auf die<br />
hieraus resultierende Informationspflicht <strong>der</strong> ausführenden Firma über<br />
Verlegearbeiten gegenüber dem Baubeauftragten (Bauüberwacher) wird<br />
ausdrücklich hingewiesen.<br />
2.1. Erdaushub<br />
Aushubarbeiten je<strong>der</strong> Art für Rohrleitungs- und Kabelgräben einschließlich<br />
Kopf- und Muffenlöcher, Pressgruben usw. sind entsprechend den<br />
Richtlinien o<strong>der</strong> den beson<strong>der</strong>en Anweisungen <strong>der</strong> Baubeauftragten<br />
(Bauüberwacher) herzustellen. Grobes Aushubmaterial (Abbruch, Steine,<br />
Pflaster usw.) ist entwe<strong>der</strong> sofort abzufahren o<strong>der</strong> so weit vom Grabenrand<br />
entfernt zu lagern, dass die Gefahr des hereinfallen in den Graben<br />
ausgeschlossen ist.<br />
Ungeeignetes Aufbruchmaterial (Beurteilung nach DIN 18196) ist<br />
abzufahren und durch geeignetes Material für die Verfüllung und<br />
Verdichtung zu ersetzen. Es wird beson<strong>der</strong>s auf die Lagerung des<br />
Erdaushub sowie <strong>der</strong> gelagerten Materialien und damit auf die DIN 4124<br />
hingewiesen. Der Mindestabstand ist in jedem Fall einzuhalten.<br />
2.2. Grabensohle und Verfüllung<br />
Bei Verlegung/Auflagerung <strong>der</strong> Versorgungsleitungen sind die jeweiligen<br />
For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> verschiedenen Leitungsträger zu erfüllen. Allgemein gilt<br />
die fachgerechte Einbettung in <strong>der</strong> Leitungszone (je nach Gewerk 20- 30<br />
cm über Scheitel, 10 cm unter und seitlich <strong>der</strong> Versorgungsleitung) mit<br />
steinfreiem Material Körngröße 0-2 mm. Bei Verlegung von Stromleitungen<br />
ist in gleicher Höhe über Scheitel ein entsprechendes Warnband o<strong>der</strong><br />
Abdeckplatten einzulegen. Die Verdichtung ist im Leitungsbereich von<br />
Hand auszuführen. Ein Verdichtungsnachweis ist auf Verlangen des<br />
Auftraggebers vorzulegen.<br />
TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010
2.3. Einmessen von neu verlegten o<strong>der</strong> aus dem Bestand<br />
verän<strong>der</strong>ten Leitungen und <strong>Anlage</strong>n<br />
Es besteht Einmessungspflicht aller neu- o<strong>der</strong> umverlegten Leitungen nach<br />
Lage, Deckung, Dimension, Art, Material und wenn notwendig Gefälle<br />
einschließlich <strong>der</strong> dazugehörigen Bauwerke. Gleiches trifft für Schutz- o<strong>der</strong><br />
Leerrohre zu. Die Einmessung hat bei unverfülltem Graben zu erfolgen und<br />
ist für das <strong>Netz</strong>informationssystem <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> im<br />
abzuliefernden Feldbuchblatt o<strong>der</strong> Einmaßblatt zu dokumentieren und von<br />
dem AG zu bestätigen.<br />
Einmaße <strong>der</strong> Hausanschlüsse sind grundsätzlich durch den AN<br />
vorzunehmen. In Ausnahmefällen kann bei langen<br />
Hausanschlussleitungen und in Fällen in denen sich das Einmaß schwierig<br />
gestaltet auf das Vermessungspersonal <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />
zugegriffen werden, wenn dieses rechtzeitig informiert wird.<br />
Einmessungen haben grundsätzlich einen amtlichen Charakter zu tragen<br />
und sind immer mit Datum und Unterschrift zu versehen. Einmessungen<br />
durch <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> Personal sowie Ausnahmen, werden im Vorfeld<br />
vereinbart. Bei Einmessungen durch Personal des AGs ist dieser durch<br />
den Baubeauftragten (Bauüberwacher) frühzeitig (spätestens 2 Tage im<br />
Voraus) zu Informieren. Kosten die durch das erneute Öffnen des Grabens<br />
zu Einmaßzwecken entstehen, tragen die Auftragnehmer im vollen<br />
Umfang.<br />
Einmessungen durch den AN wird durch GW128 geschultes Personal<br />
ausgeführt, ein Nachweis ist auf Verlangen Vorzuweisen.<br />
Es gelten die Einmaßrichtlinien <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />
2.4. Fertigstellungsmeldung<br />
Meldungen über fertig gestellte Hausanschlüsse sind <strong>der</strong> Plankammer <strong>der</strong><br />
<strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> tagesaktuell per Fax mitzuteilen (TSM For<strong>der</strong>ung).<br />
Än<strong>der</strong>ungen von Abgangsbelegungen in Kabelverteilerschränken und<br />
<strong>Netz</strong>stationen o<strong>der</strong> umgeklemmte Hausanschlüsse sind <strong>der</strong><br />
Störungsannahme Strom tagesaktuell mitzuteilen und vor Ort in den<br />
jeweiligen Stations- o<strong>der</strong> Kastenzetteln zu vermerken!<br />
2.5. Regelüberdeckung<br />
Die von den Versorgungsträgern gefor<strong>der</strong>ten Überdeckungshöhen sind<br />
einzuhalten. Allgemein gelten in Abhängigkeit von <strong>der</strong> jeweiligen Funktion<br />
folgende Mindestüberdeckungen:<br />
• Wasser min. 1,30 m<br />
• Gas min. 0,8 m<br />
TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010
• Kabel in Fahrbahnen min. 0,8 m<br />
• Kabel in Geh- und Radwegen min. 0,6 m<br />
• 110 KV 1,2 m Deckung<br />
Abweichungen sind nur nach Absprache mit dem örtlichen<br />
Baubeauftragten (Bauüberwacher/Bauleitung) zulässig.<br />
2.6. Wassersicherung<br />
Wassersicherung von Oberflächen- und Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist nur mit<br />
geeignetem Material, z.B. Beton o<strong>der</strong> Zementverbindungen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>em<br />
aus <strong>der</strong> Historie geeignetem Material auszuführen.<br />
Schäden, die durch unsachgemäße Wassersicherung entstehen, wie z.B.<br />
Unterspülungen, sind vom Beauftragten (AN) auf eigene Kosten zu<br />
beseitigen. Dies gilt auch für die im Falle einer Unterspülung entstehende<br />
wie<strong>der</strong>herzustellende Mehrbreite. Der Graben ist wasserfrei zu halten.<br />
2.7. Grabenverbau<br />
Es wird beson<strong>der</strong>s darauf hingewiesen dass <strong>der</strong> Verbau grundsätzlich<br />
nach den Technischen Regelwerken- <strong>der</strong> VOB, <strong>der</strong> DIN 4124, <strong>der</strong><br />
DIN18303, den UVV und den Vorschriften beson<strong>der</strong>s nach denen <strong>der</strong><br />
BGV C 22 - zu erstellen ist und zu erfolgen hat. Statische Nachweise<br />
über den Verbau sind auf Verlangen des „AG!“ vorzulegen. Bei Stilllegung<br />
durch Gefahr o<strong>der</strong> nicht fachtechnisch richtiger Ausführung des Verbaus,<br />
trägt <strong>der</strong> Auftragnehmer alle durch den Stillstand <strong>der</strong> Baustelle<br />
entstehenden Kosten sowie die fachgerechte Herstellung des Verbaus.<br />
Böschungen in Hanglage sind bei Arbeiten für die <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> als<br />
Auftraggeber nur zulässig, wenn eine Standsicherheit des Hanges vom<br />
Statiker nachgewiesen wird.<br />
Der Rückbau eines Grabenverbaus hat stufenweise mit <strong>der</strong> Verfüllung zu<br />
erfolgen. Je nach Verbauart müssen Verdichtung und ggf. Lasterhöhung<br />
sorgfältig und rechtzeitig bedacht werden.<br />
2.8. Prüfungen <strong>der</strong> Verdichtung bei Erdbauarbeiten<br />
Der zu erreichende Verdichtungsgrad Dpr in % ist vom Rechtsträger <strong>der</strong> zu<br />
nutzenden Fläche anzugeben. Allgemein gilt für die Leitungszone unter<br />
Verkehrsflächen Dpr = 97 %, für darüber liegenden Untergrund/Unterbau<br />
97 - 100 %.<br />
Beengte Verhältnisse in <strong>der</strong> Leitungszone (Rohrzwickel, Kreuzungen u.ä.)<br />
sind mit äußerster Sorgfalt, gegebenenfalls von Hand zu verfüllen. Siehe<br />
hierzu ZTV A-StB (aktuelle Fassung).<br />
Alternativ ist <strong>der</strong> statische Plattendruckversuch nach DIN 18134<br />
zugelassen.<br />
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2.9. Abnahme <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>hergestellten Aufgrabung<br />
Die Abnahme hat bei Aufgrabungen mit dem Straßenbaulastträger (dem<br />
zuständigen Tiefbauamt) und dem Baubeauftragten <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service<br />
<strong>GmbH</strong> und bei beson<strong>der</strong>en Maßnahmen mit dem AG (<strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>)<br />
zu erfolgen. Die Abnahme tritt erst nach Beseitigung etwaiger Mängel in<br />
Kraft.<br />
Die Beseitigung <strong>der</strong> Mängel ist dem AG und dem Baubeauftragten <strong>der</strong><br />
<strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> schriftlich mitzuteilen. Etwaige Restarbeiten sind<br />
binnen 14 Tage nach Abnahme zu beseitigen.<br />
3. Verkehrssicherungs- und Haftpflicht<br />
Der AN ist für das Einholen aller erfor<strong>der</strong>lichen Genehmigungen zur<br />
Verkehrssicherung im Verkehrsbereich zuständig und verantwortlich.<br />
Der AN ist dem AG gegenüber für eine den gesetzlichen und polizeilichen<br />
Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik entsprechende<br />
Ausführung verantwortlich. Er übernimmt mit Baubeginn die<br />
Verkehrssicherungspflicht und haftet dem AG für etwaige Folgen und<br />
Schäden, die durch die Aufgrabung entstehen. Er ist weiterhin verpflichtet,<br />
die Baustelle zu unterhalten und alle während dieser Zeit auftretenden<br />
Mängel auf seine Kosten zu beseitigen.<br />
Die Feststellung einer eventuellen Verkehrsgefahr obliegt dem Tiefbauund<br />
dem Ordnungsamt sowie <strong>der</strong> örtlichen Bauaufsicht <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service<br />
<strong>GmbH</strong>. Dies Berührt nicht die Kontroll- und Überwachungspflicht des AG,<br />
ferner ist <strong>der</strong> AN eigenverantwortlich für die Ausführung <strong>der</strong><br />
Baustellenabsicherung!!<br />
4. Wie<strong>der</strong>herstellung von Verkehrsflächen ZTV A-StB97/06<br />
Abtreppungen (Rückschnitte) und Reststreifen sind gemäß <strong>der</strong> ZTVA-<br />
StB97/06 herzustellen, beidseitig mind. 15 cm je Seite, ab Grabentiefen<br />
größer 2 m beidseitig mind. 20 cm je Seite.<br />
Entsprechend dem Maß <strong>der</strong> aufgelockerten Randzone (Regelwerte je nach<br />
Grabentiefe und abgetreppter Grabenbreite 15/20 cm) sind die bituminösen<br />
Schichten nach dem Einbau <strong>der</strong> ungebundenen Tragschichten zurück zu<br />
schneiden. Die aufgelockerten Randzonen sind dann nachzuverdichten,<br />
Reststreifenbreiten kleiner 35 cm, bzw. 40 cm bei Platten und<br />
Pflasterflächen sind zu entfernen.<br />
Jegliches seitliches Unterstopfen des Oberbaues ist nicht zulässig!<br />
Für die Wie<strong>der</strong>herstellung des Oberbaus ist nach den Regelbauweisen mit<br />
den Bauklassen I bis VI sowie Geh- und Radwegen zu verfahren. Bei<br />
Abweichungen <strong>zum</strong> vorhandenen Oberbau können mit dem<br />
Straßenbaulastträger technisch gleichwertige Bauweisen festgelegt<br />
werden.<br />
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Pflaster und Plattenoberflächen<br />
Die Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Pflaster und Plattenoberflächen hat mit<br />
Brechsand- Splittgemisch o<strong>der</strong> nach den Vorgaben des<br />
Straßenbaulastträgers von in <strong>der</strong> Regel 3-5 cm Stärke zu erfolgen.<br />
Vor Baubeginn hat eine Begutachtung <strong>der</strong> Oberflächen mit Aufnahme des<br />
Ist-Zustands und <strong>der</strong> vorgeschädigten Bereiche mit dem<br />
Straßenbaulastträger zu erfolgen.<br />
Der Wie<strong>der</strong>aufbau hat nach den Regelbauweisen <strong>der</strong> ZTVA-StB97/06 und<br />
in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und o<strong>der</strong> mit dem<br />
Baubeauftragten <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> zu erfolgen.<br />
5. Technische Verfahrensanweisungen für Kabellegung und -transport<br />
5.1. Allgemein<br />
Die Kabelgrabensohlen sind grundsätzlich eben und steinfrei abzugleichen<br />
und einzusanden.<br />
Die tiefste zulässige Temperatur <strong>der</strong> Kabel beim Verlegen sowie beim<br />
Biegen sowohl neu zu verlegen<strong>der</strong> als auch vorhandener freigelegter Kabel<br />
für die Garnituren- und Endverschlussmontage beträgt für Kunststoffkabel -<br />
5°C und Massekabel + 5°C, abweichend VPE Kabel -20°C. Diese<br />
Temperatur gilt für das Kabel selbst und nicht für die<br />
Umgebungstemperaturen. Haben<br />
Kabel eine niedrigere Temperatur, so sind sie vorher ausreichend<br />
anzuwärmen. Es ist dafür zu sorgen, dass während <strong>der</strong> gesamten<br />
Verlegearbeiten die Kabeltemperatur nicht unter die tiefste zulässige<br />
Verlegetemperatur absinkt.<br />
Kabel dürfen nicht über harte und scharfe Kanten gezogen werden! Starke<br />
Biegungen und überhöhte Zugkräfte sind zu vermeiden.<br />
Das Auslegverfahren hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den zur<br />
Verfügung stehenden Geräten ab. Nach Absprache mit dem<br />
Baubeauftragten <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> ist ein geeignetes Verfahren<br />
zu wählen.<br />
Von <strong>der</strong> aufgebockten Kabeltrommel ist das Kabel stets entgegen <strong>der</strong><br />
markierten Pfeilrichtung abzuziehen. Damit bei einer plötzlichen Stockung<br />
ein weiteres Abrollen und damit Einknicken des Kabels verhin<strong>der</strong>t wird,<br />
muss ein Abbremsen <strong>der</strong> Trommel je<strong>der</strong>zeit gewährleistet sein.<br />
Während <strong>der</strong> Kabelverlegung ist auf Oberflächenbeschädigungen des<br />
Kabels zu achten. Beschädigungen sind dem Auftragsverantwortlichen<br />
Bauleiter <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> zu melden, damit entsprechende<br />
Schutzmaßnahmen getroffen werden.<br />
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Die Enden geschnittener Kabel sind sofort gegen Eintritt von Feuchtigkeit<br />
und Schmutz zu schützen. Hierfür sind Schrumpfkappen zu verwenden.<br />
Rohre sind im Einzugsbereich vor Einziehen des Kabels freizulegen, damit<br />
keine Fremdkörper in die Rohre gezogen werden und die Kabelmäntel<br />
beschädigen könnten. Scharfe Kanten sind mit Einführtüllen abzudecken.<br />
Auch nach dem Einziehen sind die Kabel so zu unterfüttern, dass sie nicht<br />
auf scharfen Kanten aufliegen. Das Rohr ist so zu verschließen, dass ein<br />
Einsanden des Rohrinneren verhin<strong>der</strong>t wird (Wasserdicht).<br />
Die Kabel sind nach erfolgter Kabellegung durch den Beauftragten in ihrer<br />
Lage auszurichten, durch den Vermesser <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> o<strong>der</strong><br />
beauftragter Dritter ein<strong>zum</strong>essen und danach von dem Beauftragten<br />
einzusanden und mit Kabelabdeckplatten zu versehen.<br />
Neu gelegte MS VPE Kabel werden nach <strong>der</strong> Verlegung durch den<br />
beauftragten auf Mantelfehler geprüft. Jede Prüfung ist zu dokumentieren<br />
und dem Baubeauftragten <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> und auf verlangen,<br />
dem <strong>Netz</strong>betrieb <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, vorzulegen.<br />
Alle durch Tiefbauarbeiten entstandenen Schäden o<strong>der</strong> Vorschäden sind<br />
unmittelbar nach dem bekannt werden <strong>der</strong> Störungsstelle <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong><br />
<strong>GmbH</strong> unter <strong>der</strong> Rufnummer 0431/594- 2769 für Strom zu melden.<br />
Kosten für Reparaturen, die durch eine nicht sach- o<strong>der</strong> fachgerechte<br />
Ausführung entstehen, werden dem Auftragnehmer im vollen Umfang in<br />
Rechnung gestellt.<br />
5.2. Auslegen über Rollen mit Zugwinde<br />
Innerhalb sowie ggf. auch außerhalb des Kabelgrabens müssen<br />
Kabelrollen (Abstand entsprechend dem Kabelgewicht, so das dieses den<br />
Boden nicht berührt) ausgelegt werden. In den Kurven sind Eckrollen zu<br />
verwenden, die verhin<strong>der</strong>n, dass <strong>der</strong> zulässige Biegeradius des Kabels<br />
unterschritten wird.<br />
Bei starken Krümmungen müssen ausreichend Rollen am Anfang und<br />
Ende eines Bogens vorhanden sein. Durch geeignete Maßnahmen ist die<br />
zulässige Zugkraft (siehe Tabelle 1) an <strong>der</strong> Kabelspitze zu kontrollieren und<br />
zu dokumentieren. Der Zugkraftbegrenzer <strong>der</strong> Zugwinde ist dem<br />
entsprechenden Wert des Kabels aus <strong>der</strong> Tabelle 1 o<strong>der</strong> dem<br />
Kabelhandbuch entsprechend einzustellen. Die Kabeltrommeln müssen <strong>der</strong><br />
Ziehgeschwindigkeit entsprechend abgebremst werden, um Stauchungen<br />
des Kabels zu vermeiden. Beim maschinellem ziehen dürfen die Zugkräfte<br />
auf das Kabel nur mittels eines 1,8 m langen Kabelziehstrumpfes (vom<br />
Auftragnehmer zu stellen) übertragen werden, <strong>der</strong> mit dem Zugseil mit<br />
einer drehbaren Öse verbunden ist.<br />
Das Kabelzugdiagramm ist dem Aufmass <strong>der</strong> Baumaßnahme beizufügen.<br />
Kreuzungen innerhalb einer Kabeltrasse sind unbedingt zu vermeiden.<br />
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Spannungsebene<br />
5.3. Auslegen durch Hilfskräfte<br />
Sofern das Kabel nicht über Rollen geführt wird, ist es, um nachhaltig<br />
Schäden zu vermeiden, mit beiden Händen zu tragen. Die Arbeitskräfte<br />
sind hierbei gleichmäßig in Abständen von 4 – 6 m bei 10 kV bis 30 kV-<br />
Kabeln bzw. 10 – 15 m bei 1-kV-Kabeln längs des Kabels zu verteilen.<br />
Auslegen vom Kabelwagen<br />
Kabel können unmittelbar vom Kabelwagen ausgelegt werden. (Kabel<br />
einlegen, nicht werfen)<br />
Dabei ist darauf zu achten, dass das Kabel nicht an <strong>der</strong> Grabenwand<br />
scheuert.<br />
Überwachung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Verlegung<br />
Der Termin für das Auslegen <strong>der</strong> Kabel ist dem Auftragsverantwortlichen<br />
<strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> rechtzeitig<br />
mitzuteilen. Die Kabel sind grundsätzlich im beisein des Auftraggebers<br />
o<strong>der</strong> dem Baubeauftragten <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> zu legen.<br />
5.4. Tabelle: Maximal zulässige Zugbeanspruchung beim<br />
maschinellen einziehen<br />
von Kabeln auf <strong>der</strong> Basis von VDE 0298 Teil 1/11.82.<br />
Kabeltyp<br />
Kabel Außendurchmesser<br />
mm<br />
max.<br />
Zugbelastung<br />
Ziehstrumpf<br />
N KP<br />
max.<br />
Zugbelastung<br />
Ziehkopf auf<br />
dem Leiter<br />
N KP<br />
MS N2XSY 1 x 35rm/16 mm2 23 - 28 1.750 (175) 1.750 (175)<br />
MS NA2XS(F)2Y 1 x 185rm/25 mm2 32 - 37 5.550 (555) 5.550 (555)<br />
MS N2XS(F)2Y 1x240rm/25 mm2 34 - 39 7.400 (740) 7.400 (740)<br />
MS NA2XS(F)2Y 1x240rm/25 mm2 34 - 39 7.200 (720) 7.200 (720)<br />
NS NYY-J 4 x 25rm 28 5.000 (500) 5.000 (500)<br />
NS NAYY-J 4 x 35re 29 4.200 (420) 4.200 (420)<br />
NS NAYY-J 4 x 70se 35 8.400 (840) 8.400 (840)<br />
NS NAYY-J 4 x 150se 46 18.000 (1800) 18.000 (1800)<br />
NS NAYY-J 4 x 185se 51 22.200 (2220) 22.200 (2220)<br />
Fehlende Kabeltypen sind nach dem Kabelhandbuch des VWEW Verlags<br />
unter 4.4.6 max. zulässige Zugkräfte zu ermitteln.<br />
Dokumentation<br />
Nach Fertigstellung <strong>der</strong> Baumaßnahme benötigt <strong>der</strong> AG folgende Protokolle.<br />
- Kabelzugprotokoll<br />
- Mantelprüfungsprotokoll bei VPE- Kabelstrecken<br />
- Protokoll über Datum, Firmenname und Name <strong>der</strong> Monteure die die<br />
Montage sämtlicher Garnituren durchgeführt haben<br />
- Erdungsprotokolle<br />
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6. Technische Verfahrensanweisung für die Verlegung von Gas- und<br />
Wasserleitungen<br />
6.1. Allgemeines<br />
Zu beachten sind beson<strong>der</strong>s die UVV die Vorschriften <strong>der</strong> BG und das<br />
Regelwerk des DVGW.<br />
Bei Unterbrechungen <strong>der</strong> Versorgung sind vor Aufnahme <strong>der</strong> Arbeiten die<br />
Außerbetriebnahme beim <strong>Netz</strong>betrieb schriftlich mit Angabe des Ortes, des<br />
außer Betrieb zu nehmenden Bereichs und <strong>der</strong> voraussichtlichen Dauer<br />
<strong>der</strong> Außerbetriebnahme zu melden. Eine geson<strong>der</strong>te Vergütung hierfür<br />
erfolgt nicht. Nach Beendigung <strong>der</strong> Arbeiten sind durch die Sperrungen<br />
eventuell ausgefallene Geräte wie<strong>der</strong> in Betrieb zu nehmen.<br />
Es wird beson<strong>der</strong>s auf das Regelwerk GW 315 des DVGW hingewiesen.<br />
Alle durch Tiefbauarbeiten entstandenen Schäden o<strong>der</strong> Vorschäden sind<br />
unmittelbar nach dem bekannt werden <strong>der</strong> Störungsstelle <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong><br />
<strong>GmbH</strong> unter <strong>der</strong> Rufnummer 0431 / 594- 2795 für Gas/ Wasser zu melden.<br />
6.2. Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen für Trinkwasserbeprobung im<br />
Verteilungsnetz<br />
Für das Trinkwasserversorgungsnetz sind bei Beprobungen die<br />
Grenzwerte <strong>der</strong> Trinkwasserverordnung vor Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme <strong>der</strong><br />
Trinkwasserleitung einzuhalten.<br />
Die Probenahme im Trinkwassernetz sind nur durch akkreditierte<br />
Probenehmer zulässig.<br />
6.3. Verlegung von Gas- und Wasserrohrleitungen<br />
Die Rohrleitungen sind so zu betten, dass keine Punktauflagerung auftritt.<br />
Bei Kreuzungen von Rohrleitungen mit Kabeln muss- soweit nicht an<strong>der</strong>s<br />
vereinbart- ein Abstand von 0,2 m eingehalten werden. Bei<br />
Arbeitsunterbrechungen sind alle Öffnungen <strong>der</strong> Rohrleitungen mit<br />
geeigneten Mitteln dicht zu verschließen. Die Herstellung von<br />
Rohrverbindungen an in Betrieb befindlichen Gasleitungen darf nur durch<br />
fachlich hierzu qualifizierte Kräfte und unter Anwesenheit einer erfahrenen<br />
Aufsichtsperson durchgeführt werden.<br />
6.4. Neuverlegung von Trinkwasserleitungen<br />
Neu in Betrieb zu nehmende o<strong>der</strong> längere Zeit außer Betrieb gewesene<br />
Trinkwasserleitungen dürfen grundsätzlich erst dann für die<br />
Trinkwasserversorgung in Betrieb genommen werden, wenn aufgrund von<br />
Untersuchungsergebnissen <strong>der</strong> Nachweis <strong>der</strong> mikrobiologischen<br />
Unbedenklichkeit geführt worden ist.<br />
Die Keimfreiheit innerhalb einer Leitung muss durch mindestens zwei<br />
aufeinan<strong>der</strong> folgende Analyseergebnisse im einstelligen Bereich bei den<br />
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mikrobiologischen Untersuchungen nachgewiesen werden (DVGW W291-<br />
10).<br />
6.5. Einbau von Hydranten<br />
Vor dem Einbau von geplanten Hydranten hat <strong>der</strong> Erschließer o<strong>der</strong> das<br />
zuständige Ingenieurbüro die exakten Höhen <strong>der</strong> endgültigen Oberflächen<br />
auf einem separaten Ausbauplan zu liefern. Bei Abweichungen trägt <strong>der</strong><br />
Verursacher die Kosten <strong>der</strong> Höhenanpassung.<br />
6.6. Störung / Reparatur<br />
Bei einer Störung / Reparatur muss eine Trinkwasserleitung im<br />
Allgemeinen so schnell wie möglich wie<strong>der</strong> in Betrieb genommen werden.<br />
Trinkwasserleitungen sind daher nach einer Störung / Reparatur gründlich<br />
zu spülen, bis in den betroffenen <strong>Netz</strong>abschnitt optisch keine Trübung<br />
mehr festgestellt werden kann.<br />
Die Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme ist grundsätzlich mit <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />
Abt. TNB, abzustimmen.<br />
7. Herstellung und Prüfung von Fernwärmeleitungen<br />
Bei Verlegung im gemeinsamen Graben sind die zusätzlichen technischen<br />
Bestimmungen <strong>der</strong> Fernwärmeversorgung <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Erzeugung <strong>GmbH</strong><br />
vor Baubeginn einzuholen und einzuhalten.<br />
8. Technische Beispiele für Baugruben und gemeinsame Verlegung<br />
Anhang Zeichnungen von Regelquerschnitten und Stufengraben.<br />
Abrechnungsgrundlage, sofern nicht pauschal nach laufendem Meter<br />
o<strong>der</strong> Stück ausgeschrieben und vergütet wird.<br />
8.1. Baugrubenbreite<br />
Die Baugrubenbreite ergibt sich durch die Herstellervorgaben des<br />
angewandten Verlegeverfahren o<strong>der</strong> den Vorgaben des Baubeauftragten<br />
<strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong>. Aufgemessen wird die gefor<strong>der</strong>te<br />
Baugrubenbreite mit senkrechten Wänden unabhängig von <strong>der</strong> Breite<br />
(Bsenkr.) des Baggerlöffels (-Korbes). Der AG erhebt keine Bedenken,<br />
wenn die Baugruben im Gelände abgeböscht ausgeführt werden. Die<br />
Böschungsneigung muss entsprechend den Bodenverhältnissen so<br />
gewählt werden, dass die Standsicherheit gewährleistet ist. Böschungen<br />
für Bodenklasse 5 dürfen keinesfalls steiler als 60° ausgeführt werden, 40°<br />
für Bodenklasse 3 und 4, ein statischer Nachweis <strong>der</strong> Standsicherheit ist zu<br />
erbringen. Die Zustimmung <strong>der</strong> Baubeauftragten <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service<br />
<strong>GmbH</strong> muss gegeben sein.<br />
TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010
L<br />
Berechnungstiefe<br />
T.i.M<br />
c<br />
b<br />
a>=<br />
0,1m²<br />
Bsenkr.<br />
1/2<br />
1/2<br />
Bgeböscht.<br />
mit 'a' = Baukörper einschließlich separater Betonsohle, bzw. 1<br />
Rohrpaar<br />
mit 'b' = Tragschichtdicke/Unterbau z.B. Bitukies, Beton ‚ Betonrecycling<br />
mit 'c' = Pflaster-, Trag- und Deckschichten in Fahrbahnen<br />
Aushub: L • T.i.M. • B - ((a ≥ 0,1 m²) • L a )<br />
Verfüllen: B • T.i.M. • L - ((a≥0,1 m²) • L a + c • B • L c ) (m³ fester<br />
Masse)<br />
Füllkies: B • T.i.M. • L - ((a≥0,1m²) • L a + B • (c • L c + b • L b )) (m³<br />
feste Masse)<br />
8.1.1. Baugrubentiefe<br />
Die Baugrubentiefe wird entsprechend des angewandten<br />
Verlegeverfahren sowie nach Vorgaben <strong>der</strong> VOB festgelegt.<br />
Aufgemessen wird von <strong>der</strong> Straßen- o<strong>der</strong> Geländeoberkante bis<br />
Grabensohle, die mittlere Tiefe in <strong>der</strong> jeweiligen Tiefenklasse,<br />
Ausführungstolleranzen +/ - 5 cm in Abweichung von den Anordnungen<br />
<strong>der</strong> Bauleitung bleiben unberücksichtigt, größere Abweichungen gehen<br />
zu Lasten des Auftragnehmers.<br />
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Abrechnung nach fester verdichteter Masse siehe nachfolgende<br />
Skizzen<br />
Bei Handaushub<br />
bis 1,25 m tief 1,25 m bis 1,8 m tief 1,8 m bis 2,6 m tief<br />
z.B.<br />
1,20<br />
m<br />
T.i<br />
M.<br />
1,25<br />
T.i<br />
M.<br />
1,80 m<br />
Berechnungstiefe<br />
Berechnungstiefe<br />
Berechnungstiefe<br />
T.i<br />
M.<br />
8.1.2. Bei Maschinenaushub/ Hand- Maschinenaushub<br />
L<br />
z.B.<br />
1,20<br />
m<br />
T. i. M.<br />
Berechnungstiefe<br />
2,60 m<br />
8.1.3. Handaushub mit Maschinenunterstützung<br />
Aufgemessen wird ein Bereich von 30 cm seitlich <strong>der</strong> Leitungen und bis<br />
Grabensohle (siehe Skizze). Handaushub muss entsprechend den<br />
"Richtlinien für den Schutz unterirdischer Versorgungsleitungen <strong>der</strong><br />
Stadtwerke Kiel AG" und den Richtlinien an<strong>der</strong>er Betreiber<br />
unterirdischer Ver- und Entsorgungsanlagen erfolgen.<br />
30 cm<br />
30 cm<br />
30 cm<br />
30 cm<br />
< =<br />
60 cm<br />
30 cm<br />
30 cm<br />
30 cm<br />
B B B<br />
T T T<br />
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8.2. Gemeinsame Verlegung<br />
Anhaltswerte für die Trassenaufteilung<br />
Legende:<br />
E Stromkabel ( z.B. E1kV, E10kV o<strong>der</strong> Beleuchtungskabel)<br />
G Gasleitungen ( G- Verteil- o<strong>der</strong> G-Transportleitungen)<br />
W Wasserleitungen (W- Verteil- o<strong>der</strong> W-Transportleitungen)<br />
P Post (Telefon- o<strong>der</strong> Kabelfernsehen) liegt nicht im Verantwortungsbereich<br />
<strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Abstandsmatrix für Planungszwecke<br />
Lichter Abstand in cm<br />
(ohne Schutzmaßnahmen)<br />
a) Bauwerk<br />
30 b) 1kV Kabel<br />
30 7 c) 1kV Kabel<br />
50 25 25 d) 10-30 kV Kabel<br />
30 7 7 25 e) 1kV Bel.<br />
40 30 30 40 30 f) Gasltg. Versorgung<br />
100 30 30 50 30 100 g) Gasltg. Transport<br />
40 25 30 40 30 30 100 h) Wasserltg. Versorg.<br />
100 30 30 50 30 100 100 100 i) Wasserltg. Transport<br />
30 7 7 25 7 30 100 30 100 j) Telekom<br />
100 50 50 50 50 50 100 50 100 50 k) 110kV Kabel<br />
50 30 30 40 30 40 100 40 100 25 100 l) Fernwärmeltg.<br />
Beispiel: Abstand zwischen eine b) 1kV Kabel und einer<br />
f) Gasversorgungsleitung -> 30 cm<br />
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8.3. Skizze Grabenprofil<br />
Beispiel 1<br />
Darstellung <strong>der</strong> Verlegung mit und ohne Schutzrohr<br />
Bei nicht begehbarem Graben ohne Verbau mit und ohne Teilverbau, sind die<br />
Maße von den Baubeauftragten zu liefern. Es wird darauf hingewiesen, dass<br />
die Rohr- und Kabelbettung <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong> Leitung eingehalten werden<br />
muss. Rohrbettung 30cm, Kabelbettung 10cm<br />
8.4. Stufengraben Beispiel 2<br />
Bei einer gemeinsamen Verlegung von Rohren und Kabeln ist ein seitlicher<br />
Abstand von 30 cm einzuhalten.<br />
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Für die Verbreiterung des Rohrgrabenprofils zur Verlegung des Kabels wird<br />
eine Abrechnungsbreite von 20 cm eingesetzt.<br />
Abweichungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen!<br />
R) Reststreifen bei befestigtem Oberbau gemäß ZTV A – StB :<br />
a) Oberbau bituminöse Befestigung : ≤ 35 cm<br />
b) Oberbau mit Betondecke: < 85 cm bzw. 1,2m nach Abspr.<br />
c) Oberbau mit Platten o<strong>der</strong> Pflaster<br />
in Fahrbahn o<strong>der</strong> Parkstreifen : < 40 cm<br />
d) Oberbau mit Platten o<strong>der</strong> Pflaster<br />
in Geh- und Radwegen :<br />
≤ 20 cm o<strong>der</strong> Formatbreite<br />
c) und d) gilt sowohl für Tragschicht in Sand als auch in Beton<br />
X) Abtreppungen gemäß ZTV A – StB, bei Grabentiefe < 2 m = 15 cm<br />
≥ 2 m = 20 cm<br />
Abtreppungen Beispiel 3<br />
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9. Oberflächen<br />
Aus- u. Einbau<br />
Die Wie<strong>der</strong>herstellung von Oberbau und Oberflächen kann je nach<br />
vorgefundenem Aufbau abweichen.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Stadt Kiel gilt dass Hartoberflächen z.B. Pflaster, Platten usw.<br />
grundsätzlich in mindestens 20 cm Betonrecycling und 3-5 cm Brechsandsplitt<br />
wie<strong>der</strong> hergestellt werden. Abweichen<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufbau <strong>der</strong> Oberflächen ist<br />
mit den Städten und Gemeinden vor Ausführung abzusprechen.<br />
Beispiel: Ausbau Pflaster auf 20 cm Beton<br />
Einbau z.B. Pflaster auf 3-5 cm Brechsandsplitt und 20cm<br />
Beton Recycling<br />
Der Wie<strong>der</strong>aufbau von befestigten Oberflächen ist vor <strong>der</strong> Baumaßnahme mit<br />
dem zuständigen Straßenbaulastträger zu klären, eine Abschrift ist dem<br />
zuständigen Baubeauftragten vor Baubeginn auszuhändigen.<br />
Bei Aufgrabungen in einer Straßen Oberfläche hintereinan<strong>der</strong>, Anzahl größer<br />
(>) 4 Stück mit einem Abstand zueinan<strong>der</strong> kleiner (
11. Prozess Kabelfreischaltung<br />
Prozess 1<br />
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Prozess 2<br />
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SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Knooper Weg 75<br />
24116 Kiel