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Anlage zum Rahmenvertrag: Verlegerichtlinie der SWKiel Netz GmbH

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<strong>Anlage</strong> <strong>zum</strong> <strong>Rahmenvertrag</strong>:<br />

<strong>Verlegerichtlinie</strong> <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Technische <strong>Verlegerichtlinie</strong> für Leitungsarbeiten in<br />

öffentlichen und privaten Bereichen <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />

TR-<strong>Netz</strong> Ausgabe Febr. 2010<br />

Sicher. Zuverlässig. Norddeutsch.


Inhaltsverzeichnis<br />

Geltungsbereich<br />

1. Meldungen von Baumaßnahmen / Aufgrabungen<br />

1.1. Maßnahmen mit Aufgrabungen<br />

1.2. Bauprojekte/ Planungsabstimmung<br />

1.3. Meldungen von Aufgrabungen<br />

1.4. Planauskunft<br />

1.5. Suchschachtungen <strong>zum</strong> auffinden von Leitungen<br />

1.6. Aufgrabungen in Leitungsnähe<br />

1.7. Verhalten bei Beschädigung<br />

1.8. Schutz Amtlicher Vermessungspunkte<br />

1.9. Grünflächen und Baumbestand<br />

1.10. Flurschäden<br />

1.11. Altertumsschutz<br />

1.12. Vorschäden Dokumentation<br />

2. Bauausführung<br />

2.1. Erdaushub<br />

2.2. Grabensohle und Verfüllung<br />

2.3. Einmessen<br />

2.4. Fertigstellungsmeldung<br />

2.5. Regelüberdeckung<br />

2.6. Wassersicherung von Oberflächenwasser<br />

2.7. Verbau<br />

2.8. Verdichtung<br />

2.9. Abnahme Verkehrssicherungspflicht des AN<br />

3. Wie<strong>der</strong>herstellung von Verkehrsflächen<br />

4. Verfahrensanweisung für Kabellegung<br />

5. Technische Verfahrensanweisung Strom<br />

5.1. Allgemein<br />

5.2. Kabel Auslegen<br />

5.3. Auslegen durch Hilfskräfte<br />

5.4. Tabelle Zugbeanspruchung<br />

6. Technische Verfahrensanweisung Gas/ Wasser<br />

6.1. Allgemeines<br />

6.2. Trinkwasserbeprobung<br />

6.3. Verlegung von Leitungen<br />

6.4. Neuverlegung Trinkwasserleitungen<br />

6.5. Einbau von Hydranten<br />

6.6. Störungen/ Reparatur<br />

7. Fernwärme<br />

8. Technische Beispiele für Baugruben und Aufmasse<br />

9. Wie<strong>der</strong>herstellung von Oberflächen<br />

10. Kabelfreischaltung<br />

11. Prozesspläne Kabelfreischaltung<br />

TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010


Bearbeiter Version Datum<br />

TNCa / ITh 1.1 07.2010<br />

<strong>Anlage</strong> <strong>zum</strong> <strong>Rahmenvertrag</strong>:<br />

<strong>Verlegerichtlinie</strong> zu den Leistungsbeschreibungen für die Ausführung<br />

von Leitungsbauarbeiten<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Verfahrensanweisung<br />

zur Verlegung von, o<strong>der</strong> Arbeiten an, Versorgungsleitungen vom<br />

Auftraggeber <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> hier AG genannt<br />

Vorbemerkungen zu Leitungsverlegung mit Tiefbau<br />

Geltungsbereich dieser technischen <strong>Anlage</strong><br />

Diese technische <strong>Verlegerichtlinie</strong> gilt mit ihrem Inhalt für alle Beauftragungen<br />

durch die <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> Auftraggeber, hier AG genannt, <strong>zum</strong> Bau von<br />

<strong>Anlage</strong>n und Leitungen, für direkt beauftragte Auftragnehmer und beauftragte<br />

Dritte (SUB) Auftragnehmer hier AN genannt, sowie für alle Unternehmen die<br />

im Umfeld <strong>der</strong> Leitungen <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> tätig sind.<br />

Allgemein<br />

Der unterirdische Bauraum <strong>der</strong> Stadt Kiel und <strong>der</strong> Umlandgemeinden ist mit<br />

einer Vielzahl von Kabeln, Leitungen und Kanälen <strong>der</strong> Versorgungsarten<br />

Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Fernheizung, Post/Telekom/Kabel<br />

Deutschland, Straßenbeleuchtung, Signal- und Sicherungsanlagen,<br />

Antennenanlagen und ähnlichen (nachfolgend Versorgungsleitungen genannt)<br />

belegt, so dass dessen Aufgrabung durch Baggern o<strong>der</strong> ausschachten für:<br />

• Leitungsneu- o<strong>der</strong> -umverlegung<br />

• Erneuerungen(Austausch) Leitungssysteme<br />

• Reparaturen, Wartungen, Instandsetzungen<br />

• Gründungen, Erd- und Straßenbau<br />

sowie das Eintreiben, Bohren o<strong>der</strong> Gründen von Pfählen, Masten,<br />

Spundwänden und <strong>der</strong>gleichen mit einem hohen Maß an Verantwortung und<br />

Vorsicht einhergehen muss und deshalb zu koordinieren ist.<br />

Durch Beschädigungen an o. g. Versorgungsleitungen wie auch an<br />

Straßenverkehrsanlagen, kommt es immer wie<strong>der</strong> zu Störungen im<br />

betreffenden Versorgungsnetz und somit zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

<strong>der</strong> Versorgungssicherheit.<br />

Um jegliche Beschädigungen an Leitungsnetzen und Straßenverkehrsanlagen<br />

aus Unkenntnis, Ungewissheit, fehlenden Plan- o<strong>der</strong> Bestandsunterlagen o<strong>der</strong><br />

TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010


an<strong>der</strong>en Unterlassungen zu verhüten, wird in <strong>der</strong> vorliegenden Bedingung<br />

ausdrücklich auf die Erkundigungspflicht unmittelbar vor Baubeginn<br />

hingewiesen. Mit den inhaltlichen For<strong>der</strong>ungen und Bedingungen steht diese<br />

<strong>Verlegerichtlinie</strong> <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> im Einklang mit den gesetzlichen<br />

Grundlagen sowie den geltenden Vorschriften und anerkannten Regeln <strong>der</strong><br />

Technik und <strong>der</strong> Baukunst.<br />

Stellvertretend sind dafür beson<strong>der</strong>s genannt:<br />

• DIN 1998 - Unterbringung von Leitungen im öffentlichen Bauraum<br />

• VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) Teil C: Allg. Technische<br />

Vorschriften für Bauleistungen<br />

• DIN 18299 Allgemeine Regelung für Bauarbeiten je<strong>der</strong> Art<br />

• DIN 18300 - Erdarbeiten<br />

• DIN 4124 - Baugruben und Gräben, Böschungen, Arbeitsraumbreiten<br />

• Unfallverhütungsvorschriften, bes. BGV A3, BGV D29, BGV C22, BGR<br />

500 Kap.2.1.2 (BGV = Vorschriften <strong>der</strong> Berufsgenossenschaften)<br />

• Richtlinien <strong>der</strong> Tiefbauberufsgenossenschaft (BG Bau), FA Tiefbau<br />

• Richtlinien <strong>der</strong> Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen<br />

• ZTV…., ZTVA - StB 97/06 (Zusätzlichen technischen)<br />

Vertragsbedingungen u. Richtlinien für Aufgrabungen in<br />

Verkehrsflächen, Straßenbau 1997- 2006)<br />

• Allg., Kreuzungs- u. Leitungsrecht<br />

• ZTV-FLN/Deutsche Bundespost (Zusätzliche Technische Vorschriften<br />

für Bauleistungen am Fernmelde- Leitungs-<strong>Netz</strong>)<br />

• Telegrafenwegegesetz (Neufassung v. 24.04.1991)<br />

• Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches<br />

e.V., Arbeitsblätter, beson<strong>der</strong>s Arbeitsbl. GW 315, 316,120)<br />

• Regelwerk <strong>der</strong> ATV (Abwasser-Technische Vereinigung) e. V.<br />

(beson<strong>der</strong>s Arbeitsbl. 139)<br />

• VDE (Verband Deutscher Elektrotechniker) 0100/0101 (Vorschrift über<br />

Starkstromleitungen bis 1000 V/>1 KV)<br />

• VWEW Kabelhandbuch<br />

• DIN 2425, DIN 4033, DIN 18305, DIN 18336 u. a. fachbezogene<br />

Normen, Richtlinien und Vorschriften<br />

• Verkehrsicherung nach <strong>der</strong> STVO, RSA, ZTV-SA 97 und TL.<br />

Arbeitsstellen<br />

• Verkehrsrechtliche Anordnungen des Ordnungsamtes /<br />

Straßenverkehrsbehörde<br />

• Dokumentationsanweisung <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> für das Gas-,<br />

Wasser-, und Stromnetz in Ihrer jeweils neusten Fassung z.B.<br />

Dokumentation von: <strong>Netz</strong>anschlüssen, Baustellenberichten, schweißen<br />

von Rohrleitungen, anfertigen eines Rohrbuchs….<br />

• Baustellen- und Verarbeitungsanweisungen <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />

TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010


„Alle von diesen zusätzlichen Vertragsbedingungen angesprochenen<br />

o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Ausführung von Leitungsbauarbeiten zu beachtenden<br />

Regelwerke und Gesetze gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung.<br />

Sollten sich dadurch Abweichungen zu den Festlegungen dieser<br />

<strong>Verlegerichtlinie</strong> ergeben, haben die Regelwerke Vorrang.“<br />

1. Meldungen von Baumaßnahmen / Aufgrabungen<br />

Grundsätzlich sollen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum (Geh-, Fahrweg<br />

und Grünflächen) vor <strong>der</strong> Ausführung mit den Beteiligten (Eigentümer und<br />

Konzessionsträgern) abgestimmt werden. Allgemein sind folgende Punkte zu<br />

beachten:<br />

1.1. Bei Maßnahmen mit Aufgrabungen ist diese dem zuständige<br />

Straßenbaulastträger vorher über die Art, Größe und Lage sowie die<br />

Dauer <strong>der</strong> Aufgrabung, anzuzeigen.<br />

1.1.1. Anzeige <strong>der</strong> Maßnahme beim zuständigen Straßenbaulastträger 6<br />

Wochen vor Baubeginn<br />

1.1.2. Meldungen <strong>der</strong> Aufgrabung an den zuständigen<br />

Straßenbaulastträger 2 Wochen vor Baubeginn<br />

1.1.3. Einholung von Bestandsplänen (Entwässerung, Ampelkabel usw.)<br />

zur Planung<br />

1.2. Bei Maßnahmen die die Gewerke des Konzessionsträgers für<br />

Strom/Gas/Wasser und Fernwärme berühren, ist <strong>der</strong> Konzessionsträger<br />

bei <strong>der</strong> Planung mit einzubinden, Vorlaufzeit des Konzessionsträgers<br />

mind. 6 Wochen.<br />

1.2.1. Einholung von Planwerken zur Planauskunft , siehe Abschnitt 1.4.<br />

1.2.2. Vorabstimmung von Bauprojekten, Planungsabstimmung bei<br />

Maßnahmen im Bereich von Leitungen des Konzessionsträgers an<br />

Postfach Projektinfo@swkiel.de (6 Wochen vorher)<br />

• Notwendige Unterlagen zur Planungsabstimmung:<br />

a) Übersichtplan 1:10000 (pdf und dxf)<br />

b) Lageplan 1:500 mit Legende (pdf und dxf)<br />

c) Baubeschreibung pdf<br />

d) Termine, Bauherr und Ansprechpartner, ggf. geplante<br />

Energie/ Wasser Anschlussdaten<br />

Ansprechpartner hierfür ist Abt. TSPn <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong><br />

Mailto: Projektinfo@swkiel.de<br />

TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010


1.3. Bei Aufgrabungen<br />

Bauarbeiten, die Kabeltrassen o<strong>der</strong> Rohrleitungstrassen berühren, sind <strong>der</strong><br />

zuständigen Planauskunft des zuständigen <strong>Netz</strong>betriebs so rechtzeitig vor<br />

Baubeginn schriftlich anzuzeigen, dass <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> als<br />

Leitungsbetreiber ausreichend Zeit zur Wahrnehmung seiner Interessen<br />

bleibt. Hierbei ist eine genau abgegrenzte Lage <strong>der</strong> Baustelle, <strong>der</strong> Ort, die<br />

zuständige Baufirma, <strong>der</strong> zuständige Bauleiter und die Telefonnummer<br />

anzugeben. Sollte sich <strong>der</strong> Baubeginn än<strong>der</strong>n, ist eine erneute Anzeige<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Bei vorhandenen Versorgungsleitungen im unterirdischen Bauraum, ist<br />

schwerpunktmäßig den Regelwerken entsprechend zu beachten:<br />

o Vor Baubeginn ist <strong>der</strong> Leitungsverlauf auf <strong>der</strong> Oberfläche<br />

eindeutig zu kennzeichnen,<br />

o bei ungenauen Angaben sind Suchschachtungen durchzuführen,<br />

o bei freigelegten Leitungen ist die fachgerechte Befestigung,<br />

Unterstützung o<strong>der</strong> Abfangung vorzunehmen und<br />

Schutzvorkehrungen gegen Beschädigung o<strong>der</strong> Diebstahl zu<br />

treffen.<br />

1.4. Planauskunft<br />

Unmittelbar vor den Aufgrabungsarbeiten sind bei <strong>der</strong> <strong>Netz</strong>auskunft <strong>der</strong><br />

<strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> die Planauszüge anzufragen. Es ist darauf zu achten,<br />

dass immer aktuelle Pläne vor Ort vorliegen.<br />

<strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> - <strong>Netz</strong>auskunft<br />

Uhlenkrog 32-34, Geb. 11<br />

24113 Kiel<br />

Tel.: 0431/594 - 2279<br />

Fax.: 0431/594 – 3083<br />

Mailto: Auskunft.Plankammer@swkiel.de<br />

Öffnungszeiten :<br />

Montags bis Freitags :<br />

Donnerstags :<br />

7:30 - 12:30 Uhr<br />

13:00 - 15:00 Uhr<br />

Die Auskunft gilt nur für den angefragten Bereich und nur für eigene<br />

Leitungen <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, so dass ggf. noch mit <strong>Anlage</strong>n an<strong>der</strong>er<br />

Versorgungsunternehmen gerechnet werden muss, bei denen weitere<br />

Auskünfte eingeholt werden müssen.<br />

TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010


An dieser Stelle wird auf die zentrale Auskunftsstelle <strong>der</strong> Fa. ALIZ<br />

hingewiesen – hier kann für geringes Entgelt Auskunft zu allen<br />

Leitungsbetreibern gegeben werden. http://www.aliz.de/<br />

1.5. Suchschachtungen nach VOB Teil C<br />

Suchschachtungen, Suchschlitze o<strong>der</strong> Anwendung von Leitungssuch-/-<br />

ortungsgeräten sind grundsätzlich gefor<strong>der</strong>t. Der Aufwand dafür stellt im<br />

Sinne <strong>der</strong> VOB - DIN 18300 keine Nebenleistung dar. Die<br />

Erkundigungspflicht und die daraus abzuleitende Sicherungspflicht <strong>der</strong><br />

Aufgrabungsstelle bleibt auch dann bestehen, wenn Vertreter <strong>der</strong><br />

Versorgungs-/ Rechtsträger anwesend sind o<strong>der</strong> ein Subunternehmen<br />

beauftragt ist.<br />

Bei Anwendung von Suchschachtungen und Suchschlitzen ist eine<br />

detaillierte Zeichnung aller vorgefundenen Leitungen mit Angabe <strong>der</strong> Lage<br />

und Höhe zu dokumentieren und den Baubeauftragten des Auftraggebers<br />

in Kopie auszuhändigen. Freigelegte Mittelspannungskabel „Freischalten“<br />

lassen!!! Beantragung über den Baubeauftragten <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service<br />

<strong>GmbH</strong>. Bei Arbeiten in <strong>der</strong> Nähe von Mittelspannungskabeln sind diese<br />

grundsätzlich durch die <strong>Netz</strong>leitstelle <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> freischalten<br />

zu lassen.<br />

Täglich vor Beginn <strong>der</strong> Arbeiten den Schaltzustand in <strong>der</strong> <strong>Netz</strong>leitstelle<br />

erfragen und täglich nach Beendigung <strong>der</strong> Arbeiten „schaltklar“ o<strong>der</strong><br />

ggf. „bedingt schaltklar“ melden. Prozess beachten! siehe Seite 24.<br />

Alle Leitungen sind den Vorschriften entsprechend vor dem Aufgraben auf<br />

<strong>der</strong> Oberfläche eindeutig zu kennzeichnen.<br />

1.6. Aufgrabung in Leitungsnähe<br />

In <strong>der</strong> Nähe von Leitungen darf mit spitzen o<strong>der</strong> scharfen Werkzeugen<br />

(Bohrern, Picken, Stoßeisen, Spaten, Dornen, Pfählen u. dgl.) nur unter<br />

größter Vorsicht gearbeitet werden. Ab einem Abstand oberhalb von<br />

Leitungen von 0,30 m und in einer Breite von je 0,40 m rechts und links <strong>der</strong><br />

vorhandenen Leitung sind grundsätzlich stumpfe Geräte (z. B. Schaufeln)<br />

möglichst waagerecht zu führen und vorsichtig zu handhaben.<br />

1.7. Verhalten bei Beschädigung von Versorgungsanlagen und<br />

an<strong>der</strong>en <strong>Anlage</strong>n<br />

Werden Kabel o<strong>der</strong> Rohrleitungen beschädigt, so hat <strong>der</strong> Unternehmer<br />

unverzüglich den Eigentümer bzw. die für den Betrieb zuständige<br />

Störungsannahmestelle <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> (Tel.: 0431/ 594- 2769<br />

für Strom, 0431/ 594-2795 für Gas-Wasser, 0431/ 594-3001 für<br />

Fernwärme) (Telekommunikationsunternehmen, Tiefbauamt usw.) und die<br />

Baubeauftragten (Bauüberwacher) <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> (für<br />

Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- u. Fernwärmeleitungen) zu benachrichtigen<br />

sowie alle erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Dies gilt auch bei<br />

TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010


Beschädigung an<strong>der</strong>er <strong>Anlage</strong>n. In diesem Zusammenhang weisen wir<br />

ausdrücklich auf das Regelwerk GW 129 (Sicherheit bei Bauarbeiten im<br />

Bereich von Versorgungsleitungen) hin.<br />

1.8. Schutz amtlicher Vermessungspunkte<br />

Sind Vermessungspunkte (z.B. Höhenbolzen, trigonometrische Punkte,<br />

Grenzpunkte, Polygonpunkte, Pfähle u.a. Vermarkungen) von <strong>der</strong><br />

Baumaßnahme betroffen, so sind dieselben zu erhalten und zu sichern und<br />

das Tiefbau- und Vermessungsamt bzw. das Katasteramt umgehend zu<br />

verständigen.<br />

1.9. Grünflächen und Baumbestand<br />

Zur Freimachung des Baufeldes für eine Aufgrabung sind für folgende<br />

Maßnahmen die Zustimmungen einzuholen:<br />

a) Ab- und Auftrag sowie Deponieren von Mutterboden,<br />

b) Verän<strong>der</strong>ungen des Bewuchses und Eingriffe in Rasen-, Spiel- und<br />

Sportflächen,<br />

c) Verän<strong>der</strong>ungen an Bäumen, Sträuchern und Pflanzen (beson<strong>der</strong>s<br />

Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich)<br />

d) Umgang mit angetroffenen o<strong>der</strong> hinreichend verdächtigen<br />

Bodenverunreinigungen, Schadstoffen u. Altlasten.<br />

Hier sind die bestehenden Anordnungen des Grünflächenamts bzw.<br />

Baumschutzsatzungen sowie For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Umweltschutzbehörden zu<br />

beachten.<br />

1.10. Flurschäden<br />

Durch Leitungsgräben unvermeidbar verursachte Flurschäden trägt <strong>der</strong><br />

AG, soweit <strong>der</strong> Unternehmer den ihm zugewiesenen Arbeits- und<br />

Lagerraum für Boden- und Materiallagerung und für Transportwege einhält.<br />

1.11. Naturwissenschaftliche bzw. Altertumswerte<br />

Gegenstände von naturwissenschaftlichem, archäologischem o<strong>der</strong><br />

sonstigem Wert, die gefunden werden, sind <strong>der</strong> Bauleitung <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong><br />

Service <strong>GmbH</strong> unter Ausschluss aller Ansprüche des Fin<strong>der</strong>s, außer<br />

etwaiger gesetzlicher, sofort abzuliefern. Das Auffinden von<br />

Bodendenkmälern ist <strong>der</strong> Bauüberwacher <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> sofort<br />

mitzuteilen.<br />

1.12. Vorschäden im Baubereich<br />

Vorschäden im Baufeld (Straßenkörper Geh- u. Radwege) sind mit dem<br />

AG und dem Tiefbauamt vom AN vor Baubeginn schriftlich evtl.<br />

photographisch festzuhalten und zu dokumentieren. Der Bauüberwacher<br />

<strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> ist über Vorschäden vor Baubeginn zu<br />

informieren.<br />

TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010


Bei Vorschäden an Gebäuden ist <strong>der</strong> Bauleiter <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong><br />

vor Baubeginn zu informieren um evtl. einen Sachverständigen zur<br />

Beweissicherung beauftragen zu können.<br />

2. Bauausführung<br />

Für die Ausführung <strong>der</strong> Arbeiten sind die übergebenen Baupläne<br />

maßgebend. Abweichungen von den Bauplänen, die sich aus <strong>der</strong><br />

Örtlichkeit ergeben können, sind nur in Abstimmung mit den<br />

Baubeauftragten (Bauüberwacher) <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> zulässig.<br />

Werden Erdarbeiten und Leitungsverlegung von verschiedenen<br />

Unternehmern ausgeführt, so hat je<strong>der</strong> seine Arbeiten so einzurichten,<br />

dass die Arbeiten des an<strong>der</strong>en nicht behin<strong>der</strong>t, son<strong>der</strong>n so weit wie<br />

möglich geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Das Verfüllen <strong>der</strong> Gräben darf erst erfolgen, nachdem die <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong><br />

<strong>GmbH</strong> o<strong>der</strong> beauftragte Dritte das Einmaß aufgenommen hat. Auf die<br />

hieraus resultierende Informationspflicht <strong>der</strong> ausführenden Firma über<br />

Verlegearbeiten gegenüber dem Baubeauftragten (Bauüberwacher) wird<br />

ausdrücklich hingewiesen.<br />

2.1. Erdaushub<br />

Aushubarbeiten je<strong>der</strong> Art für Rohrleitungs- und Kabelgräben einschließlich<br />

Kopf- und Muffenlöcher, Pressgruben usw. sind entsprechend den<br />

Richtlinien o<strong>der</strong> den beson<strong>der</strong>en Anweisungen <strong>der</strong> Baubeauftragten<br />

(Bauüberwacher) herzustellen. Grobes Aushubmaterial (Abbruch, Steine,<br />

Pflaster usw.) ist entwe<strong>der</strong> sofort abzufahren o<strong>der</strong> so weit vom Grabenrand<br />

entfernt zu lagern, dass die Gefahr des hereinfallen in den Graben<br />

ausgeschlossen ist.<br />

Ungeeignetes Aufbruchmaterial (Beurteilung nach DIN 18196) ist<br />

abzufahren und durch geeignetes Material für die Verfüllung und<br />

Verdichtung zu ersetzen. Es wird beson<strong>der</strong>s auf die Lagerung des<br />

Erdaushub sowie <strong>der</strong> gelagerten Materialien und damit auf die DIN 4124<br />

hingewiesen. Der Mindestabstand ist in jedem Fall einzuhalten.<br />

2.2. Grabensohle und Verfüllung<br />

Bei Verlegung/Auflagerung <strong>der</strong> Versorgungsleitungen sind die jeweiligen<br />

For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> verschiedenen Leitungsträger zu erfüllen. Allgemein gilt<br />

die fachgerechte Einbettung in <strong>der</strong> Leitungszone (je nach Gewerk 20- 30<br />

cm über Scheitel, 10 cm unter und seitlich <strong>der</strong> Versorgungsleitung) mit<br />

steinfreiem Material Körngröße 0-2 mm. Bei Verlegung von Stromleitungen<br />

ist in gleicher Höhe über Scheitel ein entsprechendes Warnband o<strong>der</strong><br />

Abdeckplatten einzulegen. Die Verdichtung ist im Leitungsbereich von<br />

Hand auszuführen. Ein Verdichtungsnachweis ist auf Verlangen des<br />

Auftraggebers vorzulegen.<br />

TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010


2.3. Einmessen von neu verlegten o<strong>der</strong> aus dem Bestand<br />

verän<strong>der</strong>ten Leitungen und <strong>Anlage</strong>n<br />

Es besteht Einmessungspflicht aller neu- o<strong>der</strong> umverlegten Leitungen nach<br />

Lage, Deckung, Dimension, Art, Material und wenn notwendig Gefälle<br />

einschließlich <strong>der</strong> dazugehörigen Bauwerke. Gleiches trifft für Schutz- o<strong>der</strong><br />

Leerrohre zu. Die Einmessung hat bei unverfülltem Graben zu erfolgen und<br />

ist für das <strong>Netz</strong>informationssystem <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> im<br />

abzuliefernden Feldbuchblatt o<strong>der</strong> Einmaßblatt zu dokumentieren und von<br />

dem AG zu bestätigen.<br />

Einmaße <strong>der</strong> Hausanschlüsse sind grundsätzlich durch den AN<br />

vorzunehmen. In Ausnahmefällen kann bei langen<br />

Hausanschlussleitungen und in Fällen in denen sich das Einmaß schwierig<br />

gestaltet auf das Vermessungspersonal <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />

zugegriffen werden, wenn dieses rechtzeitig informiert wird.<br />

Einmessungen haben grundsätzlich einen amtlichen Charakter zu tragen<br />

und sind immer mit Datum und Unterschrift zu versehen. Einmessungen<br />

durch <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> Personal sowie Ausnahmen, werden im Vorfeld<br />

vereinbart. Bei Einmessungen durch Personal des AGs ist dieser durch<br />

den Baubeauftragten (Bauüberwacher) frühzeitig (spätestens 2 Tage im<br />

Voraus) zu Informieren. Kosten die durch das erneute Öffnen des Grabens<br />

zu Einmaßzwecken entstehen, tragen die Auftragnehmer im vollen<br />

Umfang.<br />

Einmessungen durch den AN wird durch GW128 geschultes Personal<br />

ausgeführt, ein Nachweis ist auf Verlangen Vorzuweisen.<br />

Es gelten die Einmaßrichtlinien <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />

2.4. Fertigstellungsmeldung<br />

Meldungen über fertig gestellte Hausanschlüsse sind <strong>der</strong> Plankammer <strong>der</strong><br />

<strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> tagesaktuell per Fax mitzuteilen (TSM For<strong>der</strong>ung).<br />

Än<strong>der</strong>ungen von Abgangsbelegungen in Kabelverteilerschränken und<br />

<strong>Netz</strong>stationen o<strong>der</strong> umgeklemmte Hausanschlüsse sind <strong>der</strong><br />

Störungsannahme Strom tagesaktuell mitzuteilen und vor Ort in den<br />

jeweiligen Stations- o<strong>der</strong> Kastenzetteln zu vermerken!<br />

2.5. Regelüberdeckung<br />

Die von den Versorgungsträgern gefor<strong>der</strong>ten Überdeckungshöhen sind<br />

einzuhalten. Allgemein gelten in Abhängigkeit von <strong>der</strong> jeweiligen Funktion<br />

folgende Mindestüberdeckungen:<br />

• Wasser min. 1,30 m<br />

• Gas min. 0,8 m<br />

TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010


• Kabel in Fahrbahnen min. 0,8 m<br />

• Kabel in Geh- und Radwegen min. 0,6 m<br />

• 110 KV 1,2 m Deckung<br />

Abweichungen sind nur nach Absprache mit dem örtlichen<br />

Baubeauftragten (Bauüberwacher/Bauleitung) zulässig.<br />

2.6. Wassersicherung<br />

Wassersicherung von Oberflächen- und Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist nur mit<br />

geeignetem Material, z.B. Beton o<strong>der</strong> Zementverbindungen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>em<br />

aus <strong>der</strong> Historie geeignetem Material auszuführen.<br />

Schäden, die durch unsachgemäße Wassersicherung entstehen, wie z.B.<br />

Unterspülungen, sind vom Beauftragten (AN) auf eigene Kosten zu<br />

beseitigen. Dies gilt auch für die im Falle einer Unterspülung entstehende<br />

wie<strong>der</strong>herzustellende Mehrbreite. Der Graben ist wasserfrei zu halten.<br />

2.7. Grabenverbau<br />

Es wird beson<strong>der</strong>s darauf hingewiesen dass <strong>der</strong> Verbau grundsätzlich<br />

nach den Technischen Regelwerken- <strong>der</strong> VOB, <strong>der</strong> DIN 4124, <strong>der</strong><br />

DIN18303, den UVV und den Vorschriften beson<strong>der</strong>s nach denen <strong>der</strong><br />

BGV C 22 - zu erstellen ist und zu erfolgen hat. Statische Nachweise<br />

über den Verbau sind auf Verlangen des „AG!“ vorzulegen. Bei Stilllegung<br />

durch Gefahr o<strong>der</strong> nicht fachtechnisch richtiger Ausführung des Verbaus,<br />

trägt <strong>der</strong> Auftragnehmer alle durch den Stillstand <strong>der</strong> Baustelle<br />

entstehenden Kosten sowie die fachgerechte Herstellung des Verbaus.<br />

Böschungen in Hanglage sind bei Arbeiten für die <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> als<br />

Auftraggeber nur zulässig, wenn eine Standsicherheit des Hanges vom<br />

Statiker nachgewiesen wird.<br />

Der Rückbau eines Grabenverbaus hat stufenweise mit <strong>der</strong> Verfüllung zu<br />

erfolgen. Je nach Verbauart müssen Verdichtung und ggf. Lasterhöhung<br />

sorgfältig und rechtzeitig bedacht werden.<br />

2.8. Prüfungen <strong>der</strong> Verdichtung bei Erdbauarbeiten<br />

Der zu erreichende Verdichtungsgrad Dpr in % ist vom Rechtsträger <strong>der</strong> zu<br />

nutzenden Fläche anzugeben. Allgemein gilt für die Leitungszone unter<br />

Verkehrsflächen Dpr = 97 %, für darüber liegenden Untergrund/Unterbau<br />

97 - 100 %.<br />

Beengte Verhältnisse in <strong>der</strong> Leitungszone (Rohrzwickel, Kreuzungen u.ä.)<br />

sind mit äußerster Sorgfalt, gegebenenfalls von Hand zu verfüllen. Siehe<br />

hierzu ZTV A-StB (aktuelle Fassung).<br />

Alternativ ist <strong>der</strong> statische Plattendruckversuch nach DIN 18134<br />

zugelassen.<br />

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2.9. Abnahme <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>hergestellten Aufgrabung<br />

Die Abnahme hat bei Aufgrabungen mit dem Straßenbaulastträger (dem<br />

zuständigen Tiefbauamt) und dem Baubeauftragten <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service<br />

<strong>GmbH</strong> und bei beson<strong>der</strong>en Maßnahmen mit dem AG (<strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>)<br />

zu erfolgen. Die Abnahme tritt erst nach Beseitigung etwaiger Mängel in<br />

Kraft.<br />

Die Beseitigung <strong>der</strong> Mängel ist dem AG und dem Baubeauftragten <strong>der</strong><br />

<strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> schriftlich mitzuteilen. Etwaige Restarbeiten sind<br />

binnen 14 Tage nach Abnahme zu beseitigen.<br />

3. Verkehrssicherungs- und Haftpflicht<br />

Der AN ist für das Einholen aller erfor<strong>der</strong>lichen Genehmigungen zur<br />

Verkehrssicherung im Verkehrsbereich zuständig und verantwortlich.<br />

Der AN ist dem AG gegenüber für eine den gesetzlichen und polizeilichen<br />

Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik entsprechende<br />

Ausführung verantwortlich. Er übernimmt mit Baubeginn die<br />

Verkehrssicherungspflicht und haftet dem AG für etwaige Folgen und<br />

Schäden, die durch die Aufgrabung entstehen. Er ist weiterhin verpflichtet,<br />

die Baustelle zu unterhalten und alle während dieser Zeit auftretenden<br />

Mängel auf seine Kosten zu beseitigen.<br />

Die Feststellung einer eventuellen Verkehrsgefahr obliegt dem Tiefbauund<br />

dem Ordnungsamt sowie <strong>der</strong> örtlichen Bauaufsicht <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service<br />

<strong>GmbH</strong>. Dies Berührt nicht die Kontroll- und Überwachungspflicht des AG,<br />

ferner ist <strong>der</strong> AN eigenverantwortlich für die Ausführung <strong>der</strong><br />

Baustellenabsicherung!!<br />

4. Wie<strong>der</strong>herstellung von Verkehrsflächen ZTV A-StB97/06<br />

Abtreppungen (Rückschnitte) und Reststreifen sind gemäß <strong>der</strong> ZTVA-<br />

StB97/06 herzustellen, beidseitig mind. 15 cm je Seite, ab Grabentiefen<br />

größer 2 m beidseitig mind. 20 cm je Seite.<br />

Entsprechend dem Maß <strong>der</strong> aufgelockerten Randzone (Regelwerte je nach<br />

Grabentiefe und abgetreppter Grabenbreite 15/20 cm) sind die bituminösen<br />

Schichten nach dem Einbau <strong>der</strong> ungebundenen Tragschichten zurück zu<br />

schneiden. Die aufgelockerten Randzonen sind dann nachzuverdichten,<br />

Reststreifenbreiten kleiner 35 cm, bzw. 40 cm bei Platten und<br />

Pflasterflächen sind zu entfernen.<br />

Jegliches seitliches Unterstopfen des Oberbaues ist nicht zulässig!<br />

Für die Wie<strong>der</strong>herstellung des Oberbaus ist nach den Regelbauweisen mit<br />

den Bauklassen I bis VI sowie Geh- und Radwegen zu verfahren. Bei<br />

Abweichungen <strong>zum</strong> vorhandenen Oberbau können mit dem<br />

Straßenbaulastträger technisch gleichwertige Bauweisen festgelegt<br />

werden.<br />

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Pflaster und Plattenoberflächen<br />

Die Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Pflaster und Plattenoberflächen hat mit<br />

Brechsand- Splittgemisch o<strong>der</strong> nach den Vorgaben des<br />

Straßenbaulastträgers von in <strong>der</strong> Regel 3-5 cm Stärke zu erfolgen.<br />

Vor Baubeginn hat eine Begutachtung <strong>der</strong> Oberflächen mit Aufnahme des<br />

Ist-Zustands und <strong>der</strong> vorgeschädigten Bereiche mit dem<br />

Straßenbaulastträger zu erfolgen.<br />

Der Wie<strong>der</strong>aufbau hat nach den Regelbauweisen <strong>der</strong> ZTVA-StB97/06 und<br />

in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und o<strong>der</strong> mit dem<br />

Baubeauftragten <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> zu erfolgen.<br />

5. Technische Verfahrensanweisungen für Kabellegung und -transport<br />

5.1. Allgemein<br />

Die Kabelgrabensohlen sind grundsätzlich eben und steinfrei abzugleichen<br />

und einzusanden.<br />

Die tiefste zulässige Temperatur <strong>der</strong> Kabel beim Verlegen sowie beim<br />

Biegen sowohl neu zu verlegen<strong>der</strong> als auch vorhandener freigelegter Kabel<br />

für die Garnituren- und Endverschlussmontage beträgt für Kunststoffkabel -<br />

5°C und Massekabel + 5°C, abweichend VPE Kabel -20°C. Diese<br />

Temperatur gilt für das Kabel selbst und nicht für die<br />

Umgebungstemperaturen. Haben<br />

Kabel eine niedrigere Temperatur, so sind sie vorher ausreichend<br />

anzuwärmen. Es ist dafür zu sorgen, dass während <strong>der</strong> gesamten<br />

Verlegearbeiten die Kabeltemperatur nicht unter die tiefste zulässige<br />

Verlegetemperatur absinkt.<br />

Kabel dürfen nicht über harte und scharfe Kanten gezogen werden! Starke<br />

Biegungen und überhöhte Zugkräfte sind zu vermeiden.<br />

Das Auslegverfahren hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den zur<br />

Verfügung stehenden Geräten ab. Nach Absprache mit dem<br />

Baubeauftragten <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> ist ein geeignetes Verfahren<br />

zu wählen.<br />

Von <strong>der</strong> aufgebockten Kabeltrommel ist das Kabel stets entgegen <strong>der</strong><br />

markierten Pfeilrichtung abzuziehen. Damit bei einer plötzlichen Stockung<br />

ein weiteres Abrollen und damit Einknicken des Kabels verhin<strong>der</strong>t wird,<br />

muss ein Abbremsen <strong>der</strong> Trommel je<strong>der</strong>zeit gewährleistet sein.<br />

Während <strong>der</strong> Kabelverlegung ist auf Oberflächenbeschädigungen des<br />

Kabels zu achten. Beschädigungen sind dem Auftragsverantwortlichen<br />

Bauleiter <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> zu melden, damit entsprechende<br />

Schutzmaßnahmen getroffen werden.<br />

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Die Enden geschnittener Kabel sind sofort gegen Eintritt von Feuchtigkeit<br />

und Schmutz zu schützen. Hierfür sind Schrumpfkappen zu verwenden.<br />

Rohre sind im Einzugsbereich vor Einziehen des Kabels freizulegen, damit<br />

keine Fremdkörper in die Rohre gezogen werden und die Kabelmäntel<br />

beschädigen könnten. Scharfe Kanten sind mit Einführtüllen abzudecken.<br />

Auch nach dem Einziehen sind die Kabel so zu unterfüttern, dass sie nicht<br />

auf scharfen Kanten aufliegen. Das Rohr ist so zu verschließen, dass ein<br />

Einsanden des Rohrinneren verhin<strong>der</strong>t wird (Wasserdicht).<br />

Die Kabel sind nach erfolgter Kabellegung durch den Beauftragten in ihrer<br />

Lage auszurichten, durch den Vermesser <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> o<strong>der</strong><br />

beauftragter Dritter ein<strong>zum</strong>essen und danach von dem Beauftragten<br />

einzusanden und mit Kabelabdeckplatten zu versehen.<br />

Neu gelegte MS VPE Kabel werden nach <strong>der</strong> Verlegung durch den<br />

beauftragten auf Mantelfehler geprüft. Jede Prüfung ist zu dokumentieren<br />

und dem Baubeauftragten <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> und auf verlangen,<br />

dem <strong>Netz</strong>betrieb <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, vorzulegen.<br />

Alle durch Tiefbauarbeiten entstandenen Schäden o<strong>der</strong> Vorschäden sind<br />

unmittelbar nach dem bekannt werden <strong>der</strong> Störungsstelle <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong><br />

<strong>GmbH</strong> unter <strong>der</strong> Rufnummer 0431/594- 2769 für Strom zu melden.<br />

Kosten für Reparaturen, die durch eine nicht sach- o<strong>der</strong> fachgerechte<br />

Ausführung entstehen, werden dem Auftragnehmer im vollen Umfang in<br />

Rechnung gestellt.<br />

5.2. Auslegen über Rollen mit Zugwinde<br />

Innerhalb sowie ggf. auch außerhalb des Kabelgrabens müssen<br />

Kabelrollen (Abstand entsprechend dem Kabelgewicht, so das dieses den<br />

Boden nicht berührt) ausgelegt werden. In den Kurven sind Eckrollen zu<br />

verwenden, die verhin<strong>der</strong>n, dass <strong>der</strong> zulässige Biegeradius des Kabels<br />

unterschritten wird.<br />

Bei starken Krümmungen müssen ausreichend Rollen am Anfang und<br />

Ende eines Bogens vorhanden sein. Durch geeignete Maßnahmen ist die<br />

zulässige Zugkraft (siehe Tabelle 1) an <strong>der</strong> Kabelspitze zu kontrollieren und<br />

zu dokumentieren. Der Zugkraftbegrenzer <strong>der</strong> Zugwinde ist dem<br />

entsprechenden Wert des Kabels aus <strong>der</strong> Tabelle 1 o<strong>der</strong> dem<br />

Kabelhandbuch entsprechend einzustellen. Die Kabeltrommeln müssen <strong>der</strong><br />

Ziehgeschwindigkeit entsprechend abgebremst werden, um Stauchungen<br />

des Kabels zu vermeiden. Beim maschinellem ziehen dürfen die Zugkräfte<br />

auf das Kabel nur mittels eines 1,8 m langen Kabelziehstrumpfes (vom<br />

Auftragnehmer zu stellen) übertragen werden, <strong>der</strong> mit dem Zugseil mit<br />

einer drehbaren Öse verbunden ist.<br />

Das Kabelzugdiagramm ist dem Aufmass <strong>der</strong> Baumaßnahme beizufügen.<br />

Kreuzungen innerhalb einer Kabeltrasse sind unbedingt zu vermeiden.<br />

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Spannungsebene<br />

5.3. Auslegen durch Hilfskräfte<br />

Sofern das Kabel nicht über Rollen geführt wird, ist es, um nachhaltig<br />

Schäden zu vermeiden, mit beiden Händen zu tragen. Die Arbeitskräfte<br />

sind hierbei gleichmäßig in Abständen von 4 – 6 m bei 10 kV bis 30 kV-<br />

Kabeln bzw. 10 – 15 m bei 1-kV-Kabeln längs des Kabels zu verteilen.<br />

Auslegen vom Kabelwagen<br />

Kabel können unmittelbar vom Kabelwagen ausgelegt werden. (Kabel<br />

einlegen, nicht werfen)<br />

Dabei ist darauf zu achten, dass das Kabel nicht an <strong>der</strong> Grabenwand<br />

scheuert.<br />

Überwachung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Verlegung<br />

Der Termin für das Auslegen <strong>der</strong> Kabel ist dem Auftragsverantwortlichen<br />

<strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> rechtzeitig<br />

mitzuteilen. Die Kabel sind grundsätzlich im beisein des Auftraggebers<br />

o<strong>der</strong> dem Baubeauftragten <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong> zu legen.<br />

5.4. Tabelle: Maximal zulässige Zugbeanspruchung beim<br />

maschinellen einziehen<br />

von Kabeln auf <strong>der</strong> Basis von VDE 0298 Teil 1/11.82.<br />

Kabeltyp<br />

Kabel Außendurchmesser<br />

mm<br />

max.<br />

Zugbelastung<br />

Ziehstrumpf<br />

N KP<br />

max.<br />

Zugbelastung<br />

Ziehkopf auf<br />

dem Leiter<br />

N KP<br />

MS N2XSY 1 x 35rm/16 mm2 23 - 28 1.750 (175) 1.750 (175)<br />

MS NA2XS(F)2Y 1 x 185rm/25 mm2 32 - 37 5.550 (555) 5.550 (555)<br />

MS N2XS(F)2Y 1x240rm/25 mm2 34 - 39 7.400 (740) 7.400 (740)<br />

MS NA2XS(F)2Y 1x240rm/25 mm2 34 - 39 7.200 (720) 7.200 (720)<br />

NS NYY-J 4 x 25rm 28 5.000 (500) 5.000 (500)<br />

NS NAYY-J 4 x 35re 29 4.200 (420) 4.200 (420)<br />

NS NAYY-J 4 x 70se 35 8.400 (840) 8.400 (840)<br />

NS NAYY-J 4 x 150se 46 18.000 (1800) 18.000 (1800)<br />

NS NAYY-J 4 x 185se 51 22.200 (2220) 22.200 (2220)<br />

Fehlende Kabeltypen sind nach dem Kabelhandbuch des VWEW Verlags<br />

unter 4.4.6 max. zulässige Zugkräfte zu ermitteln.<br />

Dokumentation<br />

Nach Fertigstellung <strong>der</strong> Baumaßnahme benötigt <strong>der</strong> AG folgende Protokolle.<br />

- Kabelzugprotokoll<br />

- Mantelprüfungsprotokoll bei VPE- Kabelstrecken<br />

- Protokoll über Datum, Firmenname und Name <strong>der</strong> Monteure die die<br />

Montage sämtlicher Garnituren durchgeführt haben<br />

- Erdungsprotokolle<br />

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6. Technische Verfahrensanweisung für die Verlegung von Gas- und<br />

Wasserleitungen<br />

6.1. Allgemeines<br />

Zu beachten sind beson<strong>der</strong>s die UVV die Vorschriften <strong>der</strong> BG und das<br />

Regelwerk des DVGW.<br />

Bei Unterbrechungen <strong>der</strong> Versorgung sind vor Aufnahme <strong>der</strong> Arbeiten die<br />

Außerbetriebnahme beim <strong>Netz</strong>betrieb schriftlich mit Angabe des Ortes, des<br />

außer Betrieb zu nehmenden Bereichs und <strong>der</strong> voraussichtlichen Dauer<br />

<strong>der</strong> Außerbetriebnahme zu melden. Eine geson<strong>der</strong>te Vergütung hierfür<br />

erfolgt nicht. Nach Beendigung <strong>der</strong> Arbeiten sind durch die Sperrungen<br />

eventuell ausgefallene Geräte wie<strong>der</strong> in Betrieb zu nehmen.<br />

Es wird beson<strong>der</strong>s auf das Regelwerk GW 315 des DVGW hingewiesen.<br />

Alle durch Tiefbauarbeiten entstandenen Schäden o<strong>der</strong> Vorschäden sind<br />

unmittelbar nach dem bekannt werden <strong>der</strong> Störungsstelle <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong><br />

<strong>GmbH</strong> unter <strong>der</strong> Rufnummer 0431 / 594- 2795 für Gas/ Wasser zu melden.<br />

6.2. Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen für Trinkwasserbeprobung im<br />

Verteilungsnetz<br />

Für das Trinkwasserversorgungsnetz sind bei Beprobungen die<br />

Grenzwerte <strong>der</strong> Trinkwasserverordnung vor Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme <strong>der</strong><br />

Trinkwasserleitung einzuhalten.<br />

Die Probenahme im Trinkwassernetz sind nur durch akkreditierte<br />

Probenehmer zulässig.<br />

6.3. Verlegung von Gas- und Wasserrohrleitungen<br />

Die Rohrleitungen sind so zu betten, dass keine Punktauflagerung auftritt.<br />

Bei Kreuzungen von Rohrleitungen mit Kabeln muss- soweit nicht an<strong>der</strong>s<br />

vereinbart- ein Abstand von 0,2 m eingehalten werden. Bei<br />

Arbeitsunterbrechungen sind alle Öffnungen <strong>der</strong> Rohrleitungen mit<br />

geeigneten Mitteln dicht zu verschließen. Die Herstellung von<br />

Rohrverbindungen an in Betrieb befindlichen Gasleitungen darf nur durch<br />

fachlich hierzu qualifizierte Kräfte und unter Anwesenheit einer erfahrenen<br />

Aufsichtsperson durchgeführt werden.<br />

6.4. Neuverlegung von Trinkwasserleitungen<br />

Neu in Betrieb zu nehmende o<strong>der</strong> längere Zeit außer Betrieb gewesene<br />

Trinkwasserleitungen dürfen grundsätzlich erst dann für die<br />

Trinkwasserversorgung in Betrieb genommen werden, wenn aufgrund von<br />

Untersuchungsergebnissen <strong>der</strong> Nachweis <strong>der</strong> mikrobiologischen<br />

Unbedenklichkeit geführt worden ist.<br />

Die Keimfreiheit innerhalb einer Leitung muss durch mindestens zwei<br />

aufeinan<strong>der</strong> folgende Analyseergebnisse im einstelligen Bereich bei den<br />

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mikrobiologischen Untersuchungen nachgewiesen werden (DVGW W291-<br />

10).<br />

6.5. Einbau von Hydranten<br />

Vor dem Einbau von geplanten Hydranten hat <strong>der</strong> Erschließer o<strong>der</strong> das<br />

zuständige Ingenieurbüro die exakten Höhen <strong>der</strong> endgültigen Oberflächen<br />

auf einem separaten Ausbauplan zu liefern. Bei Abweichungen trägt <strong>der</strong><br />

Verursacher die Kosten <strong>der</strong> Höhenanpassung.<br />

6.6. Störung / Reparatur<br />

Bei einer Störung / Reparatur muss eine Trinkwasserleitung im<br />

Allgemeinen so schnell wie möglich wie<strong>der</strong> in Betrieb genommen werden.<br />

Trinkwasserleitungen sind daher nach einer Störung / Reparatur gründlich<br />

zu spülen, bis in den betroffenen <strong>Netz</strong>abschnitt optisch keine Trübung<br />

mehr festgestellt werden kann.<br />

Die Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme ist grundsätzlich mit <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />

Abt. TNB, abzustimmen.<br />

7. Herstellung und Prüfung von Fernwärmeleitungen<br />

Bei Verlegung im gemeinsamen Graben sind die zusätzlichen technischen<br />

Bestimmungen <strong>der</strong> Fernwärmeversorgung <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Erzeugung <strong>GmbH</strong><br />

vor Baubeginn einzuholen und einzuhalten.<br />

8. Technische Beispiele für Baugruben und gemeinsame Verlegung<br />

Anhang Zeichnungen von Regelquerschnitten und Stufengraben.<br />

Abrechnungsgrundlage, sofern nicht pauschal nach laufendem Meter<br />

o<strong>der</strong> Stück ausgeschrieben und vergütet wird.<br />

8.1. Baugrubenbreite<br />

Die Baugrubenbreite ergibt sich durch die Herstellervorgaben des<br />

angewandten Verlegeverfahren o<strong>der</strong> den Vorgaben des Baubeauftragten<br />

<strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service <strong>GmbH</strong>. Aufgemessen wird die gefor<strong>der</strong>te<br />

Baugrubenbreite mit senkrechten Wänden unabhängig von <strong>der</strong> Breite<br />

(Bsenkr.) des Baggerlöffels (-Korbes). Der AG erhebt keine Bedenken,<br />

wenn die Baugruben im Gelände abgeböscht ausgeführt werden. Die<br />

Böschungsneigung muss entsprechend den Bodenverhältnissen so<br />

gewählt werden, dass die Standsicherheit gewährleistet ist. Böschungen<br />

für Bodenklasse 5 dürfen keinesfalls steiler als 60° ausgeführt werden, 40°<br />

für Bodenklasse 3 und 4, ein statischer Nachweis <strong>der</strong> Standsicherheit ist zu<br />

erbringen. Die Zustimmung <strong>der</strong> Baubeauftragten <strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> Service<br />

<strong>GmbH</strong> muss gegeben sein.<br />

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L<br />

Berechnungstiefe<br />

T.i.M<br />

c<br />

b<br />

a>=<br />

0,1m²<br />

Bsenkr.<br />

1/2<br />

1/2<br />

Bgeböscht.<br />

mit 'a' = Baukörper einschließlich separater Betonsohle, bzw. 1<br />

Rohrpaar<br />

mit 'b' = Tragschichtdicke/Unterbau z.B. Bitukies, Beton ‚ Betonrecycling<br />

mit 'c' = Pflaster-, Trag- und Deckschichten in Fahrbahnen<br />

Aushub: L • T.i.M. • B - ((a ≥ 0,1 m²) • L a )<br />

Verfüllen: B • T.i.M. • L - ((a≥0,1 m²) • L a + c • B • L c ) (m³ fester<br />

Masse)<br />

Füllkies: B • T.i.M. • L - ((a≥0,1m²) • L a + B • (c • L c + b • L b )) (m³<br />

feste Masse)<br />

8.1.1. Baugrubentiefe<br />

Die Baugrubentiefe wird entsprechend des angewandten<br />

Verlegeverfahren sowie nach Vorgaben <strong>der</strong> VOB festgelegt.<br />

Aufgemessen wird von <strong>der</strong> Straßen- o<strong>der</strong> Geländeoberkante bis<br />

Grabensohle, die mittlere Tiefe in <strong>der</strong> jeweiligen Tiefenklasse,<br />

Ausführungstolleranzen +/ - 5 cm in Abweichung von den Anordnungen<br />

<strong>der</strong> Bauleitung bleiben unberücksichtigt, größere Abweichungen gehen<br />

zu Lasten des Auftragnehmers.<br />

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Abrechnung nach fester verdichteter Masse siehe nachfolgende<br />

Skizzen<br />

Bei Handaushub<br />

bis 1,25 m tief 1,25 m bis 1,8 m tief 1,8 m bis 2,6 m tief<br />

z.B.<br />

1,20<br />

m<br />

T.i<br />

M.<br />

1,25<br />

T.i<br />

M.<br />

1,80 m<br />

Berechnungstiefe<br />

Berechnungstiefe<br />

Berechnungstiefe<br />

T.i<br />

M.<br />

8.1.2. Bei Maschinenaushub/ Hand- Maschinenaushub<br />

L<br />

z.B.<br />

1,20<br />

m<br />

T. i. M.<br />

Berechnungstiefe<br />

2,60 m<br />

8.1.3. Handaushub mit Maschinenunterstützung<br />

Aufgemessen wird ein Bereich von 30 cm seitlich <strong>der</strong> Leitungen und bis<br />

Grabensohle (siehe Skizze). Handaushub muss entsprechend den<br />

"Richtlinien für den Schutz unterirdischer Versorgungsleitungen <strong>der</strong><br />

Stadtwerke Kiel AG" und den Richtlinien an<strong>der</strong>er Betreiber<br />

unterirdischer Ver- und Entsorgungsanlagen erfolgen.<br />

30 cm<br />

30 cm<br />

30 cm<br />

30 cm<br />

< =<br />

60 cm<br />

30 cm<br />

30 cm<br />

30 cm<br />

B B B<br />

T T T<br />

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8.2. Gemeinsame Verlegung<br />

Anhaltswerte für die Trassenaufteilung<br />

Legende:<br />

E Stromkabel ( z.B. E1kV, E10kV o<strong>der</strong> Beleuchtungskabel)<br />

G Gasleitungen ( G- Verteil- o<strong>der</strong> G-Transportleitungen)<br />

W Wasserleitungen (W- Verteil- o<strong>der</strong> W-Transportleitungen)<br />

P Post (Telefon- o<strong>der</strong> Kabelfernsehen) liegt nicht im Verantwortungsbereich<br />

<strong>der</strong> <strong>SWKiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Abstandsmatrix für Planungszwecke<br />

Lichter Abstand in cm<br />

(ohne Schutzmaßnahmen)<br />

a) Bauwerk<br />

30 b) 1kV Kabel<br />

30 7 c) 1kV Kabel<br />

50 25 25 d) 10-30 kV Kabel<br />

30 7 7 25 e) 1kV Bel.<br />

40 30 30 40 30 f) Gasltg. Versorgung<br />

100 30 30 50 30 100 g) Gasltg. Transport<br />

40 25 30 40 30 30 100 h) Wasserltg. Versorg.<br />

100 30 30 50 30 100 100 100 i) Wasserltg. Transport<br />

30 7 7 25 7 30 100 30 100 j) Telekom<br />

100 50 50 50 50 50 100 50 100 50 k) 110kV Kabel<br />

50 30 30 40 30 40 100 40 100 25 100 l) Fernwärmeltg.<br />

Beispiel: Abstand zwischen eine b) 1kV Kabel und einer<br />

f) Gasversorgungsleitung -> 30 cm<br />

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8.3. Skizze Grabenprofil<br />

Beispiel 1<br />

Darstellung <strong>der</strong> Verlegung mit und ohne Schutzrohr<br />

Bei nicht begehbarem Graben ohne Verbau mit und ohne Teilverbau, sind die<br />

Maße von den Baubeauftragten zu liefern. Es wird darauf hingewiesen, dass<br />

die Rohr- und Kabelbettung <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong> Leitung eingehalten werden<br />

muss. Rohrbettung 30cm, Kabelbettung 10cm<br />

8.4. Stufengraben Beispiel 2<br />

Bei einer gemeinsamen Verlegung von Rohren und Kabeln ist ein seitlicher<br />

Abstand von 30 cm einzuhalten.<br />

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Für die Verbreiterung des Rohrgrabenprofils zur Verlegung des Kabels wird<br />

eine Abrechnungsbreite von 20 cm eingesetzt.<br />

Abweichungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen!<br />

R) Reststreifen bei befestigtem Oberbau gemäß ZTV A – StB :<br />

a) Oberbau bituminöse Befestigung : ≤ 35 cm<br />

b) Oberbau mit Betondecke: < 85 cm bzw. 1,2m nach Abspr.<br />

c) Oberbau mit Platten o<strong>der</strong> Pflaster<br />

in Fahrbahn o<strong>der</strong> Parkstreifen : < 40 cm<br />

d) Oberbau mit Platten o<strong>der</strong> Pflaster<br />

in Geh- und Radwegen :<br />

≤ 20 cm o<strong>der</strong> Formatbreite<br />

c) und d) gilt sowohl für Tragschicht in Sand als auch in Beton<br />

X) Abtreppungen gemäß ZTV A – StB, bei Grabentiefe < 2 m = 15 cm<br />

≥ 2 m = 20 cm<br />

Abtreppungen Beispiel 3<br />

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9. Oberflächen<br />

Aus- u. Einbau<br />

Die Wie<strong>der</strong>herstellung von Oberbau und Oberflächen kann je nach<br />

vorgefundenem Aufbau abweichen.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Stadt Kiel gilt dass Hartoberflächen z.B. Pflaster, Platten usw.<br />

grundsätzlich in mindestens 20 cm Betonrecycling und 3-5 cm Brechsandsplitt<br />

wie<strong>der</strong> hergestellt werden. Abweichen<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufbau <strong>der</strong> Oberflächen ist<br />

mit den Städten und Gemeinden vor Ausführung abzusprechen.<br />

Beispiel: Ausbau Pflaster auf 20 cm Beton<br />

Einbau z.B. Pflaster auf 3-5 cm Brechsandsplitt und 20cm<br />

Beton Recycling<br />

Der Wie<strong>der</strong>aufbau von befestigten Oberflächen ist vor <strong>der</strong> Baumaßnahme mit<br />

dem zuständigen Straßenbaulastträger zu klären, eine Abschrift ist dem<br />

zuständigen Baubeauftragten vor Baubeginn auszuhändigen.<br />

Bei Aufgrabungen in einer Straßen Oberfläche hintereinan<strong>der</strong>, Anzahl größer<br />

(>) 4 Stück mit einem Abstand zueinan<strong>der</strong> kleiner (


11. Prozess Kabelfreischaltung<br />

Prozess 1<br />

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Prozess 2<br />

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TR_<strong>Netz</strong> SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, Kiel Ausgabe Juli. 2010<br />

SW Kiel <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Knooper Weg 75<br />

24116 Kiel

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