(PDF) Mandanten-Information 2013/01 - Richard Bosser

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Merkblatt 11.208 Steuerfahndung – Verhaltensempfehlung für Mandanten 1. Die Durchsuchung muss durchgestanden werden. 2. Sofort Ihren Steuerberater oder Anwalt * anrufen. Das ist das Recht eines jeden Bürgers und kann durch die Beamten nicht verweigert werden. 3. Keine Behinderung der Beamten. 4. Keine Einlassungen! Das bedeutet, dass keinerlei Aussagen auf Fragen gemacht werden, außer Angaben zur Person. Dieses Verweigerungsrecht ist ein gesetzliches Aussageverweigerungsrecht! Niemand muss sich selbst beschuldigen. Nicht auf die Angebote der Beamten eingehen, dass eine Aussage sich hernach günstig auswirken wird. 5. Nicht versuchen, die Beamten auszutricksen. Dies könnte leicht als Verdunklungsversuch ausgelegt werden und zu einer sofortigen Verhaftung (Untersuchungshaft) führen. 6. Keine Beschimpfungen gegenüber den Beamten. Straftatbestand: Beamtenbeleidigung. 7. Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen und genau lesen! 8. Belege und Unterlagen dem Beamten zur Beschlagnahme zeigen! Nie freiwillig herausgeben; der Beamte muss die Unterlagen beschlagnahmen. Sonst Rechtsverlust in Form von Verwirken des Rechtsmittels. * Wir kooperieren regelmäßig mit Kanzlei FRICK QUEDENFELD, Rechtsanwälte Steuerberater, Kronprinzstraße 30, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 222 283, Fax 0711 222 2859 info@frickquedenfeld.de - www.frickquedenfeld.de Ihre Ansprechpartner dort: Dr. Jörg Frick bzw. Markus Krauter

Merkblatt 11.208<br />

Steuerfahndung – Verhaltensempfehlung für <strong>Mandanten</strong><br />

1. Die Durchsuchung muss durchgestanden werden.<br />

2. Sofort Ihren Steuerberater oder Anwalt * anrufen. Das ist das Recht eines<br />

jeden Bürgers und kann durch die Beamten nicht verweigert werden.<br />

3. Keine Behinderung der Beamten.<br />

4. Keine Einlassungen!<br />

Das bedeutet, dass keinerlei Aussagen auf Fragen gemacht werden, außer<br />

Angaben zur Person. Dieses Verweigerungsrecht ist ein gesetzliches<br />

Aussageverweigerungsrecht! Niemand muss sich selbst beschuldigen.<br />

Nicht auf die Angebote der Beamten eingehen, dass eine Aussage sich<br />

hernach günstig auswirken wird.<br />

5. Nicht versuchen, die Beamten auszutricksen. Dies könnte leicht als<br />

Verdunklungsversuch ausgelegt werden und zu einer sofortigen Verhaftung<br />

(Untersuchungshaft) führen.<br />

6. Keine Beschimpfungen gegenüber den Beamten. Straftatbestand:<br />

Beamtenbeleidigung.<br />

7. Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen und genau lesen!<br />

8. Belege und Unterlagen dem Beamten zur Beschlagnahme zeigen! Nie<br />

freiwillig herausgeben; der Beamte muss die Unterlagen beschlagnahmen.<br />

Sonst Rechtsverlust in Form von Verwirken des Rechtsmittels.<br />

* Wir kooperieren regelmäßig mit Kanzlei FRICK QUEDENFELD,<br />

Rechtsanwälte Steuerberater, Kronprinzstraße 30, 7<strong>01</strong>73 Stuttgart,<br />

Telefon 0711 222 283, Fax 0711 222 2859<br />

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