(PDF) Mandanten-Information 2013/01 - Richard Bosser
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Die Eheleute E. finden die juristische Konstruktion ziemlich verwirrend und<br />
kompliziert. Der Anwalt sendet ihnen einen schriftlichen Entwurf für das<br />
Behindertentestament zu und erklärt ihnen in einem Brief noch einmal die<br />
wesentlichen Punkte.<br />
Am Schluss empfiehlt der Anwalt einen Notar, der das Behindertentestament<br />
"beurkunden" soll. Ein Behindertentestament sollte immer von einem Notar<br />
beurkundet werden, was beim Erbvertrag auch gesetzlich vorgeschrieben ist.<br />
Dadurch erhält das Dokument einen offiziellen Charakter, der bei der<br />
Auseinandersetzung mit dem Sozialhilfeträger nur vorteilhaft sein kann. Ein<br />
handgeschriebenes Testament ist dagegen in solchen Fällen wenig sinnvoll.<br />
"Ist das Behindertentestament wirklich sicher?" fragen sich die Eheleute<br />
E. Oder kann der Sozialhilfeträger doch irgendwie auf das Vermögen<br />
zugreifen?<br />
Absolute Rechtssicherheit gibt es leider nicht. Die Rechtsprechung könnte<br />
sich ändern.<br />
Unsicher ist auch, ob der Sozialhilfeträger angesichts eines solchen<br />
Behindertentestaments nicht doch für den von Behinderung betroffenen<br />
Angehörigen das Erbe ausschlagen und den Pflichtteil verlangen kann. Nach<br />
bisher überwiegender Ansicht geht dies allerdings nicht.<br />
Fazit: "Den Versuch ist es jedenfalls wert", sagen sich die Eheleute E.<br />
Funktioniert es, haben sie eine gute Lösung für ihr Erbe und ihr behindertes<br />
Kind gefunden.<br />
14 Zum Schmunzeln<br />
Die Bartsteuer<br />
Zar Peter der Große (1672 – 1725) verdankt seinen Nachruhm dem<br />
unbändigen Wunsch, aus Russland ein modernes Land zu machen. Der Fürst<br />
hatte in seiner Jugend ein Jahr in den Niederlanden verbracht und zielte mit<br />
seinen Reformen nicht nur auf Verwaltung und Armee, sondern auch auf die<br />
Sitten seiner Landsleute. Als besonders rückständig empfand er die langen<br />
Bärte, die gemäß der orthodoxen Tradition die Gesichter der Männer zierten.<br />
Nachdem der Zar bei den Würdenträgern am Hof zunächst noch persönlich<br />
zur Schere gegriffen hatte, erhob der Staat ab 1698 eine offizielle Bartsteuer.<br />
Wer seinen Bart behalten wollte, musste eine Abgabe bezahlen, die je nach<br />
Einkommen bis zu 100 Rubel betrug – damals eine enorme Summe. Als<br />
Quittung gab es eine kleine Kupfermünze, „Bartkopeke“