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(PDF) Mandanten-Information 2013/01 - Richard Bosser

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- 31 -<br />

Die Eheleute E. finden die juristische Konstruktion ziemlich verwirrend und<br />

kompliziert. Der Anwalt sendet ihnen einen schriftlichen Entwurf für das<br />

Behindertentestament zu und erklärt ihnen in einem Brief noch einmal die<br />

wesentlichen Punkte.<br />

Am Schluss empfiehlt der Anwalt einen Notar, der das Behindertentestament<br />

"beurkunden" soll. Ein Behindertentestament sollte immer von einem Notar<br />

beurkundet werden, was beim Erbvertrag auch gesetzlich vorgeschrieben ist.<br />

Dadurch erhält das Dokument einen offiziellen Charakter, der bei der<br />

Auseinandersetzung mit dem Sozialhilfeträger nur vorteilhaft sein kann. Ein<br />

handgeschriebenes Testament ist dagegen in solchen Fällen wenig sinnvoll.<br />

"Ist das Behindertentestament wirklich sicher?" fragen sich die Eheleute<br />

E. Oder kann der Sozialhilfeträger doch irgendwie auf das Vermögen<br />

zugreifen?<br />

Absolute Rechtssicherheit gibt es leider nicht. Die Rechtsprechung könnte<br />

sich ändern.<br />

Unsicher ist auch, ob der Sozialhilfeträger angesichts eines solchen<br />

Behindertentestaments nicht doch für den von Behinderung betroffenen<br />

Angehörigen das Erbe ausschlagen und den Pflichtteil verlangen kann. Nach<br />

bisher überwiegender Ansicht geht dies allerdings nicht.<br />

Fazit: "Den Versuch ist es jedenfalls wert", sagen sich die Eheleute E.<br />

Funktioniert es, haben sie eine gute Lösung für ihr Erbe und ihr behindertes<br />

Kind gefunden.<br />

14 Zum Schmunzeln<br />

Die Bartsteuer<br />

Zar Peter der Große (1672 – 1725) verdankt seinen Nachruhm dem<br />

unbändigen Wunsch, aus Russland ein modernes Land zu machen. Der Fürst<br />

hatte in seiner Jugend ein Jahr in den Niederlanden verbracht und zielte mit<br />

seinen Reformen nicht nur auf Verwaltung und Armee, sondern auch auf die<br />

Sitten seiner Landsleute. Als besonders rückständig empfand er die langen<br />

Bärte, die gemäß der orthodoxen Tradition die Gesichter der Männer zierten.<br />

Nachdem der Zar bei den Würdenträgern am Hof zunächst noch persönlich<br />

zur Schere gegriffen hatte, erhob der Staat ab 1698 eine offizielle Bartsteuer.<br />

Wer seinen Bart behalten wollte, musste eine Abgabe bezahlen, die je nach<br />

Einkommen bis zu 100 Rubel betrug – damals eine enorme Summe. Als<br />

Quittung gab es eine kleine Kupfermünze, „Bartkopeke“

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