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(PDF) Mandanten-Information 2013/01 - Richard Bosser

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Beweisaufnahme ergab: Beim Schreiben des Testaments hatte ein Dritter<br />

geholfen. Seine Zeugenaussage zum Ablauf blieb jedoch vage. Er konnte<br />

nicht mit Sicherheit bestätigen, dass der Erblasser das Testament<br />

eigenhändig geschrieben hatte. Auch das Schriftbild des Dokuments ließ<br />

Zweifel an der Eigenhändigkeit aufkommen.<br />

Laut Oberlandesgericht Hamm wurde die Erteilung des Erbscheins zu Recht<br />

abgelehnt (Az. I – 15 W 231/12). Eigenhändigkeit setzt gemäß § 2247 BGB<br />

voraus, dass der Erblasser die Niederschrift selbst angefertigt hat. Schreibt ein<br />

Dritter, sind Testamente grundsätzlich unwirksam – auch wenn der Erblasser<br />

anwesend ist. Seine bloße Unterschrift rettet das Testament selbst dann<br />

nicht, wenn es seinen Vorgaben entspricht.<br />

9.7 Nachlassplanung – Es ist nie zu früh für ein Testament – Konfliktfrei<br />

vererben<br />

Viel zu wenige Menschen machen sich Gedanken um die Verteilung ihres<br />

Vermögens nach dem Tod. Offenbar handelt es sich um ein Tabuthema.<br />

Vielleicht, weil der Gedanke an den eigenen Tod lieber verdrängt wird. Ein<br />

Testament zu verfassen wird immer weiter hinausgezögert. Bei einigen kommt<br />

der Tod schneller als die Muße für das Testament.<br />

Sterben ist aber keine Altersfrage. Wer häufig mit dem Auto unterwegs ist,<br />

einen gefährlichen Beruf ausübt oder einen risikoreichen Sport betreibt, ist<br />

davor auch in jungen Jahren nicht gefeit. Lassen Sie es nicht darauf<br />

ankommen. Setzen Sie sich mit dem Thema zumindest auseinander.<br />

Denn ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein, und die entspricht in<br />

den meisten Fällen nicht dem, was sich die meisten Erblasser wünschen.<br />

Die gesetzliche Erbfolge<br />

1. Ehepaare mit Kindern haben oft die Vorstellung, dass sie sich<br />

automatisch gegenseitig beerben und die Kinder erst nach dem Tod<br />

des Überlebenden zum Zug kommen. Tatsächlich erben die Kinder<br />

neben dem überlebenden Ehegatten, wenn testamentarisch nichts<br />

geregelt worden ist.<br />

2. Kinderlose Ehepaare sind sich nicht darüber im Klaren, dass ohne<br />

Testament die Eltern und Geschwister des Verstorbenen neben dem<br />

überlebenden Ehepartner erbberechtigt sind. Der Ärger kann<br />

vorprogrammiert sein.<br />

3. Nicht verheiratete Paare müssen unbedingt ein Testament machen,<br />

wenn sie den anderen finanziell absichern wollen. Denn gesetzliche<br />

Erbansprüche bestehen hier nicht.<br />

Sie sehen also, wie wichtig es ist, die erbrechtlichen Weichen zu stellen, um<br />

ernsthaften Familienkrach zu verhindern. Davor sind Familien nicht gefeit, die<br />

bisher bestens miteinander auskamen. Denn wenn es um das liebe Geld geht,<br />

hört die Freundschaft bzw. die Verwandtschaftsliebe bekanntlich auf. Nicht

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