(PDF) Mandanten-Information 2013/01 - Richard Bosser
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Beweisaufnahme ergab: Beim Schreiben des Testaments hatte ein Dritter<br />
geholfen. Seine Zeugenaussage zum Ablauf blieb jedoch vage. Er konnte<br />
nicht mit Sicherheit bestätigen, dass der Erblasser das Testament<br />
eigenhändig geschrieben hatte. Auch das Schriftbild des Dokuments ließ<br />
Zweifel an der Eigenhändigkeit aufkommen.<br />
Laut Oberlandesgericht Hamm wurde die Erteilung des Erbscheins zu Recht<br />
abgelehnt (Az. I – 15 W 231/12). Eigenhändigkeit setzt gemäß § 2247 BGB<br />
voraus, dass der Erblasser die Niederschrift selbst angefertigt hat. Schreibt ein<br />
Dritter, sind Testamente grundsätzlich unwirksam – auch wenn der Erblasser<br />
anwesend ist. Seine bloße Unterschrift rettet das Testament selbst dann<br />
nicht, wenn es seinen Vorgaben entspricht.<br />
9.7 Nachlassplanung – Es ist nie zu früh für ein Testament – Konfliktfrei<br />
vererben<br />
Viel zu wenige Menschen machen sich Gedanken um die Verteilung ihres<br />
Vermögens nach dem Tod. Offenbar handelt es sich um ein Tabuthema.<br />
Vielleicht, weil der Gedanke an den eigenen Tod lieber verdrängt wird. Ein<br />
Testament zu verfassen wird immer weiter hinausgezögert. Bei einigen kommt<br />
der Tod schneller als die Muße für das Testament.<br />
Sterben ist aber keine Altersfrage. Wer häufig mit dem Auto unterwegs ist,<br />
einen gefährlichen Beruf ausübt oder einen risikoreichen Sport betreibt, ist<br />
davor auch in jungen Jahren nicht gefeit. Lassen Sie es nicht darauf<br />
ankommen. Setzen Sie sich mit dem Thema zumindest auseinander.<br />
Denn ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein, und die entspricht in<br />
den meisten Fällen nicht dem, was sich die meisten Erblasser wünschen.<br />
Die gesetzliche Erbfolge<br />
1. Ehepaare mit Kindern haben oft die Vorstellung, dass sie sich<br />
automatisch gegenseitig beerben und die Kinder erst nach dem Tod<br />
des Überlebenden zum Zug kommen. Tatsächlich erben die Kinder<br />
neben dem überlebenden Ehegatten, wenn testamentarisch nichts<br />
geregelt worden ist.<br />
2. Kinderlose Ehepaare sind sich nicht darüber im Klaren, dass ohne<br />
Testament die Eltern und Geschwister des Verstorbenen neben dem<br />
überlebenden Ehepartner erbberechtigt sind. Der Ärger kann<br />
vorprogrammiert sein.<br />
3. Nicht verheiratete Paare müssen unbedingt ein Testament machen,<br />
wenn sie den anderen finanziell absichern wollen. Denn gesetzliche<br />
Erbansprüche bestehen hier nicht.<br />
Sie sehen also, wie wichtig es ist, die erbrechtlichen Weichen zu stellen, um<br />
ernsthaften Familienkrach zu verhindern. Davor sind Familien nicht gefeit, die<br />
bisher bestens miteinander auskamen. Denn wenn es um das liebe Geld geht,<br />
hört die Freundschaft bzw. die Verwandtschaftsliebe bekanntlich auf. Nicht