21.11.2013 Aufrufe

(PDF) Mandanten-Information 2013/01 - Richard Bosser

(PDF) Mandanten-Information 2013/01 - Richard Bosser

(PDF) Mandanten-Information 2013/01 - Richard Bosser

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 22 -<br />

7.6 Aktien werden zur Krisenwährung<br />

An Aktien führt derzeit kein Weg vorbei. Die Niedrigzinspolitik der<br />

Notenbanken hat nach Ansicht vieler Experten mittlerweile zu einer<br />

„schleichenden Enteignung“ der Anleger geführt.<br />

Wer sein Geld auf Sparbuch oder Festgeldkonto belässt, wird sein Guthaben<br />

Schritt für Schritt entwerten. Aus dem risikolosen Zins ist längst ein zinsloses<br />

Risiko geworden.<br />

7.7 Wenn man Ihnen attraktive Zinsen in Aussicht stellt, stecken dahinter<br />

häufig Mogelpackungen<br />

Drei Beispiele: Das „bessere Sparbuch“ von Cosmos Direkt wird mit „bis zu<br />

3,5 %“ Zinsen beworben. Im ersten Jahr gibt es jedoch nur 1,6 %, im zweiten<br />

2,2 %. Im dritten Jahr werden 3,5 % gutgeschrieben. Für die Folgezeit sind<br />

lediglich 1,25 % garantiert – ergänzt durch einen variablen Zinsüberschussanteil.<br />

Da dieser jährlich neu festgelegt wird, bleibt die Endrendite<br />

weitgehend offen.<br />

Die Commerzbank bewirbt einen Sparplan mit 7 %. Tatsächlich garantiert sind<br />

pro Jahr lediglich 0,5 %. Ab dem dritten Jahr kommt auf die Sparraten ein<br />

Bonus obendrauf. Aber nur auf die jährliche Einzahlung. 1 % Zinsen gibt es<br />

nach zwei Jahren, 2 % werden auf die Sparleistungen des dritten Jahres<br />

angerechnet. Die 7 % auf die Sparrate fallen erst nach dem sechsten Jahr<br />

an. Im Schnitt wären das 1,46 % pro Jahr.<br />

Mit 4 % Jahreszins geht die Postbank für die Fondsanlage „Top Invest“ auf<br />

Kundenfang. Der Pferdefuß: Diese Zinsen gibt es nur ein paar Monate.<br />

Danach wird die Einzahlung schrittweise in Fonds umgeschichtet.<br />

8 Umsatzsteuerzahler<br />

8.1 Leistungen von Gesundheitsfachberufen<br />

Für Leistungen aus der Tätigkeit von Gesundheitsfachberufen, z. B.<br />

Physiotherapeut, Masseur, Logopäde, kommt die Umsatzsteuerbefreiung<br />

nur in Betracht, wenn sie aufgrund ärztlicher Verordnung bzw. einer<br />

Verordnung eines Heilpraktikers oder im Rahmen einer Vorsorge- oder<br />

Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden. Als ärztliche Verordnung gilt<br />

hierbei sowohl das Kassenrezept als auch das Privatrezept. Eine<br />

Behandlungsempfehlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker, z. B. bei Antritt<br />

des Aufenthalts in einem „Kur“-Hotel, gilt nicht als für die<br />

Umsatzsteuerbefreiung ausreichende Verordnung.<br />

OFD Frankfurt, Verfügung vom 27.07.2<strong>01</strong>2 – 7170 A – 59 – St 112 –

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!