(PDF) Mandanten-Information 2013/01 - Richard Bosser
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7.6 Aktien werden zur Krisenwährung<br />
An Aktien führt derzeit kein Weg vorbei. Die Niedrigzinspolitik der<br />
Notenbanken hat nach Ansicht vieler Experten mittlerweile zu einer<br />
„schleichenden Enteignung“ der Anleger geführt.<br />
Wer sein Geld auf Sparbuch oder Festgeldkonto belässt, wird sein Guthaben<br />
Schritt für Schritt entwerten. Aus dem risikolosen Zins ist längst ein zinsloses<br />
Risiko geworden.<br />
7.7 Wenn man Ihnen attraktive Zinsen in Aussicht stellt, stecken dahinter<br />
häufig Mogelpackungen<br />
Drei Beispiele: Das „bessere Sparbuch“ von Cosmos Direkt wird mit „bis zu<br />
3,5 %“ Zinsen beworben. Im ersten Jahr gibt es jedoch nur 1,6 %, im zweiten<br />
2,2 %. Im dritten Jahr werden 3,5 % gutgeschrieben. Für die Folgezeit sind<br />
lediglich 1,25 % garantiert – ergänzt durch einen variablen Zinsüberschussanteil.<br />
Da dieser jährlich neu festgelegt wird, bleibt die Endrendite<br />
weitgehend offen.<br />
Die Commerzbank bewirbt einen Sparplan mit 7 %. Tatsächlich garantiert sind<br />
pro Jahr lediglich 0,5 %. Ab dem dritten Jahr kommt auf die Sparraten ein<br />
Bonus obendrauf. Aber nur auf die jährliche Einzahlung. 1 % Zinsen gibt es<br />
nach zwei Jahren, 2 % werden auf die Sparleistungen des dritten Jahres<br />
angerechnet. Die 7 % auf die Sparrate fallen erst nach dem sechsten Jahr<br />
an. Im Schnitt wären das 1,46 % pro Jahr.<br />
Mit 4 % Jahreszins geht die Postbank für die Fondsanlage „Top Invest“ auf<br />
Kundenfang. Der Pferdefuß: Diese Zinsen gibt es nur ein paar Monate.<br />
Danach wird die Einzahlung schrittweise in Fonds umgeschichtet.<br />
8 Umsatzsteuerzahler<br />
8.1 Leistungen von Gesundheitsfachberufen<br />
Für Leistungen aus der Tätigkeit von Gesundheitsfachberufen, z. B.<br />
Physiotherapeut, Masseur, Logopäde, kommt die Umsatzsteuerbefreiung<br />
nur in Betracht, wenn sie aufgrund ärztlicher Verordnung bzw. einer<br />
Verordnung eines Heilpraktikers oder im Rahmen einer Vorsorge- oder<br />
Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden. Als ärztliche Verordnung gilt<br />
hierbei sowohl das Kassenrezept als auch das Privatrezept. Eine<br />
Behandlungsempfehlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker, z. B. bei Antritt<br />
des Aufenthalts in einem „Kur“-Hotel, gilt nicht als für die<br />
Umsatzsteuerbefreiung ausreichende Verordnung.<br />
OFD Frankfurt, Verfügung vom 27.07.2<strong>01</strong>2 – 7170 A – 59 – St 112 –