21.11.2013 Aufrufe

(PDF) Mandanten-Information 2013/01 - Richard Bosser

(PDF) Mandanten-Information 2013/01 - Richard Bosser

(PDF) Mandanten-Information 2013/01 - Richard Bosser

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 21 -<br />

Tipp<br />

Geben Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung auch die Kapitaleinkünfte und<br />

die damit zusammenhängenden Werbungskosten an. Wenn das Finanzamt<br />

die Werbungskosten nicht berücksichtigt, sollte Einspruch eingelegt und auf<br />

die Entscheidung des FG Baden-Württemberg sowie das Revisionsverfahren<br />

Bezug genommen werden.<br />

7.5 Diese Besonderheiten sollten Sie kennen<br />

7.51. First In – First Out im Wertpapierdepot<br />

Sowohl bei der Girosammel- als auch bei der Streifbandverwahrung unterstellt<br />

das Einkommensteuergesetz (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG), dass die im<br />

jeweiligen Depot zuerst angeschafften Wertpapiere auch zuerst verkauft<br />

werden (sogenannte Fifo-Methode). Dies kann sich insbesondere bei<br />

Wertpapierdepots negativ auswirken, in denen noch vor Einführung der<br />

Abgeltungsteuer im Jahre 2009 angeschaffte Aktien gehalten werden. Weil die<br />

damals geltende einjährige Spekulationsfrist längst abgelaufen ist, darf ein<br />

Verlust nicht mehr mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen verrechnet werden.<br />

Betroffene Anleger sollten Unterdepots anlegen, da die Finanzbehörden<br />

die Zuordnung einzelner Wertpapiere zum jeweiligen eigenständigen<br />

Unterdepot ausdrücklich zulassen.<br />

7.5.2 Instandhaltungsrücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

Für die Anrechnung einbehaltener Steuerbeträge im Rahmen der<br />

Einkommensteuer-Veranlagung reicht den Finanzämtern eine vom Verwalter<br />

erstellte Aufteilung der anteiligen Einnahmen und Steuern nach dem<br />

Verhältnis der Miteigentumsanteile, sofern jeder Miteigentümer zusätzlich eine<br />

Kopie der Originalbescheinigung des Kreditinstituts vorlegt.<br />

7.5.3 Mietkautionskonten<br />

Wenn Mietkautionskonten auf den Namen des Vermieters lauten, fließen die<br />

Zinsen dem Mieter bereits zu, sobald sie auf den zur Absicherung<br />

nachvertraglicher Ansprüche eingerichteten Konten fällig werden. Der<br />

Vermieter ist nach der Abgabenordnung (§ 34 Abs. 1 und 3 AO) verpflichtet,<br />

seinem Mieter die Steuerbescheinigung auszuhändigen.<br />

7.5.4 Unentgeltliche Depotüberträge<br />

Ab 2<strong>01</strong>2 unterliegen unentgeltliche Depotüberträge mit Gläubigerwechsel nur<br />

dann nicht der Abgeltungsteuer, wenn die auszahlende Stelle dem für sie<br />

zuständigen Betriebsstättenfinanzamt nach amtlich vorgeschriebenem<br />

Datensatz elektronisch unter anderem Name, Geburtsdatum, Anschrift sowohl<br />

des Übertragenden als auch des Empfängers und – soweit bekannt – auch<br />

das persönliche Verhältnis (Verwandtschaftsverhältnis, Ehe,<br />

Lebenspartnerschaft) zwischen beiden mitteilt. Zusätzlich werde die<br />

Identifikationsnummern des Empfängers und Gebers verlangt. Letzteres gilt<br />

nicht für Personengesellschaften, Körperschaften, andere Unternehmen und<br />

ausländische Kapitalanleger, da diesen seitens der Finanzbehörden keine<br />

Identifikationsnummern zugeteilt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!