(PDF) Mandanten-Information 2013/01 - Richard Bosser

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- 2 - 0 Aktueller Block 0.1 Betrügerische Emails vom angeblichen Finanzamt Derzeit landen unzählige Emails mit Absender Finanzamt mit einem zip- Anhang in den Postfächern vieler Steuerpflichtiger. Durch das öffnen des Anhangs installiert sich schadhafte Software. Grundsätzlich erhalten nur wir als Ihr steuerlicher Berater Post von Ihrem Finanzamt. Nur wir kontaktieren Sie für Rückfragen oder Informationen. Daher löschen Sie bitte sofort diese Emails. Leiten Sie bitte diese Nachricht an Freunde und Bekannte weiter, um diese vor Schaden zu bewahren. 0.2 Schwarzarbeit kann teuer werden Viele Menschen beauftragen Fensterputzer, Handwerker und andere Dienstleister ohne Rechnung. Das aber kann teuer werden – beispielsweise bei einem Unfall oder bei Schäden am Bau. Das Angebot klingt verlockend für beide Seiten: Die Putzfrau kann ihren ohnehin geringen Lohn komplett in die eigene Tasche stecken, ihr Auftraggeber spart die Kosten für die Sozialversicherungen. Ein Handwerker, der einen Auftrag ausführt, ohne eine Rechnung zu stellen, muss keine Steuern zahlen, der Auftraggeber ebenfalls nicht. Doch Schwarzarbeit birgt Risiken, auch im Privathaushalt. Die grundsätzliche Frage ist: wird eine Tätigkeit als Gefälligkeit geleistet, oder ist jemand weisungsgebunden beschäftigt? Wenn der Babysitter regelmäßig kommt und für seine Leistung Geld erhält, sollte er angemeldet werden. Andernfalls ist das rechtlich nicht in Ordnung. Auftraggeber können im Zweifel große Probleme bekommen, etwa bei einem Unfall. Wenn die Putzfrau beim Gardinenaufhängen von der Leiter fällt und sich das Bein bricht, ist sie zwar über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die Kosten kann sich die gesetzliche Unfallversicherung im Falle von Schwarzarbeit aber vom Auftraggeber zurückholen. Außerdem werde die Versicherung die ausgefallenen Beiträge für bis zu vier Jahre rückwirkend geltend machen, sobald die Schwarzarbeit auffliege. Darüber hinaus werde ein Bußgeld fällig. Auch mit der Versicherung kann es im Falle einer illegal beschäftigten Putzfrau Schwierigkeiten geben. Mache die Hilfe im Haushalt etwas kaputt, springe deren private Haftpflicht nicht automatisch ein. Schließlich handele es sich um einen Schaden, der während der Arbeit entstanden ist. Allerdings werde sich die Versicherung des Auftraggebers weigern, bei einer schwarz beschäftigten Haushaltshilfe die Kosten zu übernehmen. Die Putzfrau ist außerdem nicht verpflichtet, einen Schaden zu bezahlen. Wenn sie Arbeitnehmerin ist, haftet sie normalerweise nicht. Als Arbeitnehmerin gelte sie, wenn sie beispielsweise regelmäßig zu vereinbarten

- 3 - Zeiten im Haus arbeite, Anweisungen von ihrem Auftraggeber erhalte und die Putzmittel gestellt bekomme. Fazit: Werden Babysitter oder Putzfrauen regelmäßig beschäftigt, sollten sie über das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass die Haushaltshilfe nicht mehr als 400 EUR pro Monat erhält. Dann zahlen Arbeitgeber niedrigere Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung als für mehr verdienende Angestellte. Der Beitrag zur Unfallversicherung ist inbegriffen. 0.3 Fünf Koffer mit Bargeld … Da staunten kürzlich die Zöllner am Düsseldorfer Flughafen nicht schlecht, als sie fünf Koffer – gefüllt mit Bargeld (alles neue Banknoten) – in einer Luftfrachtsendung aus Afrika sicher stellten. Eine genaue Zählung der frisch gedruckten Banknoten ergab dann einen Gesamtwert von 10 Mio. Guinea Francs. Nach Abschluss der umfangreichen Zähl-Aktion wurde ein Fachmann nach dem Wert in EUR gefragt. Es befanden sich insgesamt EUR 1.100,- (!) in den fünf Koffern. Die Lieferung wurde freigegeben und an den Empfänger weitergeleitet. 0.4 Steuerabkommen und Steinbrück’s Vorgaben Das "alte" Steuerabkommen ist tot - es lebe das neu zu beschließende Steuerabkommen. Hinter den Kulissen wurde bereits gegenseitig signalisiert, dass es nach den Wahlen im Herbst 2013 einen neuen Anlauf für Verhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz geben soll. Dies ist keine spekulative Vorhersage, sondern schlichtweg unter anderem das Ergebnis einer Willenserklärung der jetzigen Regierungsparteien. Warum sollten sie auch in Zukunft etwas anderes wollen? Es ist aber insbesondere auch der bereits geäußerte Wille der SPD in Funktion ihres parlamentarischen Geschäftsführers im Bundestag, Thomas Oppermann, und wird auch gewünscht von der jetzigen Schweizer Finanzministerin, Eveline Widmer- Schlumpf. Klar ist aber auch, dass dieses Abkommen anderer Art sein wird. Die Konturen sind bereits schemenhaft erkennbar. Das ohnehin ab 01.01.2013 in Kraft tretende OECD-Abkommen über Gruppenanfragen (gilt auch in allen anderen OECD-Staaten - in diesem Fall sollten auch besonders erwähnt werden Luxemburg, Österreich und natürlich auch Deutschland, Frankreich etc.) beinhaltet bereits noch zuvor festzulegende Regelungen, die aber weitere, zukünftig notwendige Abkommensinhalte um ca. 50 % reduzieren. Die Zukunft ist also absehbar. Geopolitische Streuung tut Not - denn aus Peer Steinbrück's Sicht sind reich immer nur die anderen. Wer von diesen immer mehr fordern will, der legt sich als Kanzlerkandidat mit absoluter Sicherheit nicht mit der breiten Masse der Wähler an. Es verwundert daher nicht, dass er eine Minderheit in Form von vermögenden Kapitalanlegern, Spitzenverdienern etc. ins Visier nimmt. Bei einem Jahreseinkommen von ca. EUR 60.000,- ist man dabei! Wer also "hat", dem soll "genommen" werden - egal, wie viel Steuern man bereits zahlt.

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Anhangs installiert sich schadhafte Software. Grundsätzlich erhalten nur wir<br />

als Ihr steuerlicher Berater Post von Ihrem Finanzamt. Nur wir kontaktieren<br />

Sie für Rückfragen oder <strong>Information</strong>en. Daher löschen Sie bitte sofort diese<br />

Emails. Leiten Sie bitte diese Nachricht an Freunde und Bekannte weiter, um<br />

diese vor Schaden zu bewahren.<br />

0.2 Schwarzarbeit kann teuer werden<br />

Viele Menschen beauftragen Fensterputzer, Handwerker und andere<br />

Dienstleister ohne Rechnung. Das aber kann teuer werden – beispielsweise<br />

bei einem Unfall oder bei Schäden am Bau.<br />

Das Angebot klingt verlockend für beide Seiten: Die Putzfrau kann ihren<br />

ohnehin geringen Lohn komplett in die eigene Tasche stecken, ihr<br />

Auftraggeber spart die Kosten für die Sozialversicherungen. Ein Handwerker,<br />

der einen Auftrag ausführt, ohne eine Rechnung zu stellen, muss keine<br />

Steuern zahlen, der Auftraggeber ebenfalls nicht. Doch Schwarzarbeit birgt<br />

Risiken, auch im Privathaushalt.<br />

Die grundsätzliche Frage ist: wird eine Tätigkeit als Gefälligkeit geleistet, oder<br />

ist jemand weisungsgebunden beschäftigt? Wenn der Babysitter regelmäßig<br />

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Andernfalls ist das rechtlich nicht in Ordnung.<br />

Auftraggeber können im Zweifel große Probleme bekommen, etwa bei einem<br />

Unfall. Wenn die Putzfrau beim Gardinenaufhängen von der Leiter fällt und<br />

sich das Bein bricht, ist sie zwar über die gesetzliche Unfallversicherung<br />

abgesichert. Die Kosten kann sich die gesetzliche Unfallversicherung im Falle<br />

von Schwarzarbeit aber vom Auftraggeber zurückholen. Außerdem werde die<br />

Versicherung die ausgefallenen Beiträge für bis zu vier Jahre rückwirkend<br />

geltend machen, sobald die Schwarzarbeit auffliege. Darüber hinaus werde<br />

ein Bußgeld fällig.<br />

Auch mit der Versicherung kann es im Falle einer illegal beschäftigten<br />

Putzfrau Schwierigkeiten geben. Mache die Hilfe im Haushalt etwas kaputt,<br />

springe deren private Haftpflicht nicht automatisch ein. Schließlich handele es<br />

sich um einen Schaden, der während der Arbeit entstanden ist. Allerdings<br />

werde sich die Versicherung des Auftraggebers weigern, bei einer schwarz<br />

beschäftigten Haushaltshilfe die Kosten zu übernehmen.<br />

Die Putzfrau ist außerdem nicht verpflichtet, einen Schaden zu bezahlen.<br />

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