(PDF) Mandanten-Information 2013/01 - Richard Bosser

(PDF) Mandanten-Information 2013/01 - Richard Bosser (PDF) Mandanten-Information 2013/01 - Richard Bosser

steuerberater.bosser.stuttgart.de
von steuerberater.bosser.stuttgart.de Mehr von diesem Publisher
21.11.2013 Aufrufe

- 16 - Pensionsfonds AG als Risikoträger zurück. Mehr Infos unter www.hdi.de/de/firmenkunden/index.jsp 4.3 Bei einer Mini-GmbH sind Veröffentlichungen im Bundesanzeiger nicht mehr erforderlich Der handelsrechtliche Abschluss wurde dadurch erleichtert. Positiv ist zudem, dass Dritte den Jahresabschluss nur noch gegen Gebühr einsehen können. Steuerlich gibt es jedoch kein Entgegenkommen: Jede Mini-GmbH muss ab 2013 eine E-Bilanz erstellen. Diese ist elektronisch einzureichen. Mit der Folge, dass sich letztlich doch kein Aufwand sparen lässt. 4.4 Verzicht auf die Erstellung eines Anhangs durch das MICROBilG Am 27. Dezember 2012 ist das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) im BGBl. 2012, Teil I S. 2751 veröffentlicht worden und am 28. Dezember 2012 in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht es Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB), die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale - Umsatzerlöse bis 700.000 EUR - Bilanzsumme bis 350.000 EUR sowie - durchschnittlich zehn beschäftigte Arbeitnehmer nicht überschreiten, bestimmte Erleichterungen in Anspruch zu nehmen. Die Neuregelungen gelten für alle Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt. Die Kleinstkapitalgesellschaft kann grundsätzlich die folgenden Erleichterungen in Anspruch nehmen: - Erstellung einer verkürzten Bilanz, - Aufstellung einer verkürzten Gewinn- und Verlustrechnung, - den Verzicht auf einen Anhang. Wird kein Anhang aufgestellt, müssen bestimmte Mindestinformationen (u. a. zu Haftungsverhältnissen) unter der Bilanz ausgewiesen werden. Es ist zu überprüfen, ob die Satzung des kleinen Unternehmens, das die Erleichterungen des MicroBilG in Anspruch nimmt und vor allen Dingen auf die Erstellung eines Anhangs verpflichtet. Gegebenenfalls müsste die Gesellschafterversammlung einen satzungsdurchbrechenden Beschluss fassen oder die Satzung müsste geändert werden. Diesbezüglich sollte juristischer Rat eingeholt werden. 5 Personengesellschaften/Gesellschafter - entfällt -

- 17 - 6 Haus- und Grundbesitzer - Vermieter 6.1 Maklergebühren – Verkauf von Immobilien bzw. Vermietung In der Regel fällt die Maklergebühr sowohl beim Verkäufer als auch beim Käufer an. Sie können aber auch mit Ihrem Makler vereinbaren, dass es für den Verkäufer provisionsfrei ist – begeistert sind die Makler davon nicht, aber wenn Sie gut verhandeln, kommen Sie für sich zu einem positiven Ergebnis; d. h. ohne Maklergebühr. So ist es auch bei Vermietungen. 6.2 Mietrechtänderungsgesetz – Knappungsgrenze von 20 % auf 15 % reduziert Das Mietrechtänderungsgesetz soll modifiziert werden. Die im Bundestag beschlossene Modifikation des Mietrechtänderungsgesetzes wird teilweise als Lösung für die Wohnungsprobleme in manchen Ballungszentren gesehen, da es jetzt in einigen Regionen ermöglicht wird, die Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent zu reduzieren. Die Reduktion der Kappungsgrenze bedeutet, dass im Zeitraum von drei Jahren die Erhöhung bei bestehenden Mietverträgen lediglich 15 Prozent betragen darf. 7 Kapitalanleger/Kapitaleinkünfte Finanz- und Vermögensplanung – bAV 7.0 Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass ich keine Finanz- /Vermögensberatung ausübe und sich jeder Leser individuell informieren und seine Entscheidungen eigenverantwortlich treffen muss. Bei diesem Thema spielen die persönlichen Verhältnisse, Alter und persönlichen Neigungen eine Rolle. Wichtig dabei ist, dass Sie sich bei Ihrer Entscheidung „wohlfühlen“. 7.1 Fondbeteiligungen in Kitas !!! Der Staat hat nicht die nötigen Finanzmittel für die Kinderbetreuung. Nun sollen Investmentgesellschaften Anleger mit satten Renditen gewinnen.

- 16 -<br />

Pensionsfonds AG als Risikoträger zurück. Mehr Infos unter<br />

www.hdi.de/de/firmenkunden/index.jsp<br />

4.3 Bei einer Mini-GmbH sind Veröffentlichungen im Bundesanzeiger nicht<br />

mehr erforderlich<br />

Der handelsrechtliche Abschluss wurde dadurch erleichtert. Positiv ist zudem,<br />

dass Dritte den Jahresabschluss nur noch gegen Gebühr einsehen können.<br />

Steuerlich gibt es jedoch kein Entgegenkommen: Jede Mini-GmbH muss<br />

ab <strong>2<strong>01</strong>3</strong> eine E-Bilanz erstellen. Diese ist elektronisch einzureichen. Mit der<br />

Folge, dass sich letztlich doch kein Aufwand sparen lässt.<br />

4.4 Verzicht auf die Erstellung eines Anhangs durch das MICROBilG<br />

Am 27. Dezember 2<strong>01</strong>2 ist das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz<br />

(MicroBilG) im BGBl. 2<strong>01</strong>2, Teil I S. 2751 veröffentlicht<br />

worden und am 28. Dezember 2<strong>01</strong>2 in Kraft getreten.<br />

Das Gesetz ermöglicht es Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB), die an<br />

zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden<br />

Merkmale<br />

- Umsatzerlöse bis 700.000 EUR<br />

- Bilanzsumme bis 350.000 EUR sowie<br />

- durchschnittlich zehn beschäftigte Arbeitnehmer<br />

nicht überschreiten, bestimmte Erleichterungen in Anspruch zu nehmen.<br />

Die Neuregelungen gelten für alle Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag<br />

nach dem 30. Dezember 2<strong>01</strong>2 liegt. Die Kleinstkapitalgesellschaft kann<br />

grundsätzlich die folgenden Erleichterungen in Anspruch nehmen:<br />

- Erstellung einer verkürzten Bilanz,<br />

- Aufstellung einer verkürzten Gewinn- und Verlustrechnung,<br />

- den Verzicht auf einen Anhang.<br />

Wird kein Anhang aufgestellt, müssen bestimmte Mindestinformationen (u. a.<br />

zu Haftungsverhältnissen) unter der Bilanz ausgewiesen werden.<br />

Es ist zu überprüfen, ob die Satzung des kleinen Unternehmens, das die<br />

Erleichterungen des MicroBilG in Anspruch nimmt und vor allen Dingen auf die<br />

Erstellung eines Anhangs verpflichtet. Gegebenenfalls müsste die<br />

Gesellschafterversammlung einen satzungsdurchbrechenden Beschluss<br />

fassen oder die Satzung müsste geändert werden. Diesbezüglich sollte<br />

juristischer Rat eingeholt werden.<br />

5 Personengesellschaften/Gesellschafter - entfällt -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!