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(PDF) Mandanten-Information 2013/01 - Richard Bosser

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Maßgeblich ist also immer der Preis des Neufahrzeugs. Die Richter halten das<br />

nicht für verfassungswidrig, denn der Arbeitnehmer könne ja auch jede<br />

Privatfahrt durch ein Fahrtenbuch nachweisen und dadurch die Pauschale<br />

vermeiden.<br />

4 GmbH-, GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer<br />

4.1 Probezeiten bei Pensionszusagen<br />

Soll ein Gesellschafter-Geschäftsführer von seiner Kapitalgesellschaft (zum<br />

Beispiel einer GmbH) eine Pensionszusage erhalten, muss prinzipiell eine<br />

Probezeit berücksichtigt werden. Anderenfalls droht die Behandlung als<br />

sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung, wodurch der Aufwand den<br />

steuerrechtlichen Gewinn nicht mindern darf.<br />

Mit einem Erlass vom 14. Dezember 2<strong>01</strong>2 hat das Bundesfinanzministerium<br />

(BMF) die Rechtslage bei Pensionszusagen ohne ausreichende Probezeiten<br />

auf Grundlage eines Urteils des Bundesfinanzhofs verschärft. Wurden bisher<br />

nur die Zuführungen bis zum Ablauf der angemessenen Probezeit als<br />

verdeckte Gewinnausschüttungen angesehen, wird nunmehr die Anwartschaft<br />

auch nach Ablauf der Probezeit steuerlich nicht anerkannt. Diese<br />

Verschärfung gilt nur für alle Pensionsvereinbarungen, die nach dem<br />

29. Juli 2<strong>01</strong>0 abgeschlossen wurden.<br />

Regelmäßig wird eine Probezeit von zwei bis drei Jahren als erforderlich<br />

angesehen. Bei Unternehmensneugründungen bedarf es dagegen<br />

wenigstens fünf Jahre der Erprobung. Wenn das Unternehmen bereits seit<br />

Jahren tätig war und zum Beispiel nur aufgrund einer Umwandlung als neu<br />

anzusehen ist, kann jedoch auf eine Probezeit verzichtet werden.<br />

Voraussetzung ist, dass der bisherige, bereits erprobte Geschäftsleiter das<br />

Unternehmen fortführt. Bei einem Management-Buy-out kann eine Probezeit<br />

von einem Jahr ausreichen, wenn die bisherigen leitenden Angestellten als<br />

Geschäftsführer tätig werden.<br />

4.2 Pensionszusagen: Warum nicht auslagern?<br />

Pensionszusagen belasten zunehmend die Bilanzen von KMU und schränken<br />

deren Handlungsfreiheit ein.<br />

Viele Firmenlenker überlegen daher, ihre Pensionsverpflichtungen<br />

auszulagern.<br />

Je nach Anforderung des Unternehmens und der persönlichen<br />

Risikobereitschaft des Versorgungsberechtigten stehen zwei Lösungen zur<br />

Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds zur<br />

Auswahl: einen kapitalmarktorientierten Pensionsplan sowie einen<br />

Garantieplan. Der Garantieplan „HDI Top Pension Klassik“ basiert auf einer<br />

versicherungsförmigen Lösung, der „HDI Top Pension“ greift als<br />

nichtversicherungsförmiger Pensionsplan auf die Konzern-Schwester PB

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