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Active Directory.pdf - Gattner

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760 Kapitel 19: <strong>Active</strong> <strong>Directory</strong>-Verbunddienste<br />

Wenn es sich bei dem Anspruch beispielsweise um einen Gruppenanspruch handelt (d.h. der Web-<br />

Agent des Ressourcenpartners trifft Autorisierungsentscheidungen anhand der Gruppe, zu der der<br />

Benutzer gehört), werden die Gruppeninformationen aus dem Verzeichnisdienst vom Verbundserver<br />

extrahiert und dem Client als Teil des Sicherheitstokens zur Verfügung gestellt.<br />

Über die für den Kontopartner erstellten Organisationsansprüche werden die verschiedenen Kriterien<br />

festgelegt, die im Anspruch enthalten sein werden. Der Verbunddienst unterstützt drei<br />

Anspruchstypen:<br />

• Identitätsansprüche Identitätsansprüche werden standardmäßig während der Verbunddienstinstallation<br />

konfiguriert. Mithilfe von Identitätsansprüchen wird sichergestellt, dass ein bestimmter<br />

Benutzer von einem vertrauenswürdigen Verzeichnisspeicher eines Verbundpartners authentifiziert<br />

wurde. Es gibt drei Identitätsanspruchstypen:<br />

UPN-Ansprüche stehen für einen Kerberos-Benutzerprinzipalnamen (User Principal Name,<br />

UPN), z.B.: benutzer@adatum.com. Nur ein Anspruch darf vom Typ UPN sein. Bei der Kontopartnerkonfiguration<br />

können mehrere UPN-Domänen und -Suffixe angegeben werden, die<br />

vom Kontopartner zugelassen werden. Bei Empfang einer UPN-Identität, deren Domänenteil<br />

nicht in der Liste aufgeführt ist, wird die Anforderung abgelehnt.<br />

E-Mail-Anforderungen stehen für RFC 2822-E-Mail-Namen der Form benutzer@adatum.com.<br />

Nur ein Anspruch darf den E-Mail-Anspruchstyp aufweisen. Bei der Kontopartnerkonfiguration<br />

können mehrere E-Mail-Domänen und -Suffixe angegeben werden, die vom Kontopartner<br />

zugelassen werden. Wie auch bei UPN-Ansprüchen wird bei Empfang einer E-Mail-Identität,<br />

deren Domänenteil nicht in der Liste aufgeführt ist, die Anforderung abgelehnt.<br />

Allgemeine Namensansprüche stehen für eine beliebige Zeichenfolge, die für die Personalisierung<br />

verwendet wird, z.B. John Smith oder Mitarbeiter von Adatum. Nur ein Anspruch darf<br />

vom Typ allgemeiner Name sein. Beachten Sie, dass es keinen Mechanismus gibt, durch den<br />

die Eindeutigkeit des allgemeinen Namensanspruchs sichergestellt werden kann. Daher sollte<br />

dieser Anspruchstyp bei Autorisierungsentscheidungen mit Vorsicht eingesetzt werden. Bei<br />

der Kontopartnerkonfiguration kann festgelegt werden, ob allgemeine Namensansprüche vom<br />

Kontopartner empfangen werden können oder nicht.<br />

Hinweis Die drei Identitätsansprüche sind möglicherweise nicht zugeordnet; sie werden jedoch übergeben,<br />

wenn sie aktiviert sind. Ist in einem Token mehr als einer der drei Identitätsanspruchstypen vorhanden<br />

ist, werden die Identitätsansprüche in der folgenden Reihenfolge nach Priorität geordnet: UPN,<br />

E-Mail und allgemeiner Name.<br />

• Gruppenansprüche Gruppenansprüche gehören zu dem Anspruchstyp, bei dem eine Gruppenmitgliedschaft<br />

in den AD DS oder AD LDS einer bestimmten Autorisierungsrolle zugeordnet wird.<br />

Zum Beispiel könnte die Gruppe FinanzManager einem Gruppenanspruch des Kontopartners<br />

zugeordnet werden. Anschließend trifft die Webanwendung auf der Seite des Ressourcenpartners<br />

basierend auf diesem Gruppenanspruch Autorisierungsentscheidungen. Bei der Ressourcenpartnerkonfiguration<br />

können mehrere eingehende Gruppenansprüche angegeben werden, die vom<br />

Kontopartner zugelassen werden. Darüber hinaus lassen sich Autorisierungs-Manager-Rollen mit<br />

Gruppenansprüchen verknüpfen, die zur Autorisierung der Webanwendung verwendet werden<br />

dürfen.<br />

• Benutzerdefinierte Ansprüche Benutzerdefinierte Ansprüche enthalten benutzerdefinierte Informationen<br />

zu einem Benutzer, z.B. die Personalnummer eines Mitarbeiters.

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