Urteil vom 21. April 2011 Strafkammer - Bundesstrafgericht
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Deliktsbetrag EUR 2'676'612.91, umgerechnet zu einem durchschnittlichen<br />
Monatskurs in der fraglichen Zeitspanne ausmachend CHF 4'158'755.14;<br />
das heisst von einem in CHF umgerechneten Deliktsbetrag von insgesamt<br />
CHF 79'801'389.74.<br />
4. Der Bestechung fremder Amtsträger bzw. der Gehilfenschaft dazu, gemeinsam<br />
begangen mit B2 gemäss Anklage Ziff. 4 bzw. 4.1 und 4.2.<br />
III. Der Beschuldigte sei gestützt auf vorstehende Schuldsprüche und in Anwendung der<br />
massgebenden Gesetzesbestimmungen zu verurteilen:<br />
1. zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 6 Monate unbedingt, unter Anrechnung<br />
der ausgestandenen Untersuchungshaft von 49 Tagen und der Anordnung<br />
einer Probezeit von 3 Jahren;<br />
2. zu einer unbedingten Geldstrafe in gerichtlich zu bestimmender Höhe;<br />
3. zu den gesamten Verfahrenskosten;<br />
4. zu einer Ersatzforderung von CHF 947'511.–.<br />
IV. Es seien als Vermögenswerte auf folgenden beschlagnahmte Konten einzuziehen:<br />
1. der A5 Corp. bei der Bank A7, Zürich, das Depot (Kto. 0835-990509-92-9, letzter<br />
Saldo zum Zeitpunkt der Anklageeinreichung USD 218'000.–);<br />
2. der A2 S.A. bei der Bank A7 (letzte bekannte Saldi zum Zeitpunkt der Anklageeinreichung)<br />
• 0835-709573-12 USD 745.02<br />
• 0835-709573-12-7 EUR 586.76<br />
• 0835-709573-1F-7 EUR 300'000.–<br />
• 0835-709573-1F-7 USD 299'000.–<br />
V. Weiter sei die Beschlagnahme des Kontos 80 0.241.440.06 bei der Bank A8, in Höhe<br />
der festgelegten Ersatzforderung bis zum Zeitpunkt entsprechender Sicherungsmassnahmen<br />
nach SchKG aufrecht zu erhalten.<br />
Anträge der Verteidigung:<br />
1. Auf die Anklage sei nicht einzutreten, eventualiter sei Herr Holenweger vollumfänglich<br />
freizusprechen.<br />
2. Die Beschlagnahme des auf den Namen von Herrn Holenweger lautenden Kontos/Depots<br />
bei der Bank A7 sowie der Konti/Depots bei der Bank A8, sei zugunsten<br />
von Herrn Holenweger aufzuheben. Die übrigen Konti bei der Bank A7 seien<br />
zugunsten von Alstom freizugeben.<br />
3. Die Kosten des Verfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen, und es sei<br />
Herrn Holenweger eine angemessene Genugtuung sowie eine angemessene<br />
Zahlung als Schadenersatz zuzusprechen.