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Urteil vom 21. April 2011 Strafkammer - Bundesstrafgericht

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Deliktsbetrag EUR 2'676'612.91, umgerechnet zu einem durchschnittlichen<br />

Monatskurs in der fraglichen Zeitspanne ausmachend CHF 4'158'755.14;<br />

das heisst von einem in CHF umgerechneten Deliktsbetrag von insgesamt<br />

CHF 79'801'389.74.<br />

4. Der Bestechung fremder Amtsträger bzw. der Gehilfenschaft dazu, gemeinsam<br />

begangen mit B2 gemäss Anklage Ziff. 4 bzw. 4.1 und 4.2.<br />

III. Der Beschuldigte sei gestützt auf vorstehende Schuldsprüche und in Anwendung der<br />

massgebenden Gesetzesbestimmungen zu verurteilen:<br />

1. zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 6 Monate unbedingt, unter Anrechnung<br />

der ausgestandenen Untersuchungshaft von 49 Tagen und der Anordnung<br />

einer Probezeit von 3 Jahren;<br />

2. zu einer unbedingten Geldstrafe in gerichtlich zu bestimmender Höhe;<br />

3. zu den gesamten Verfahrenskosten;<br />

4. zu einer Ersatzforderung von CHF 947'511.–.<br />

IV. Es seien als Vermögenswerte auf folgenden beschlagnahmte Konten einzuziehen:<br />

1. der A5 Corp. bei der Bank A7, Zürich, das Depot (Kto. 0835-990509-92-9, letzter<br />

Saldo zum Zeitpunkt der Anklageeinreichung USD 218'000.–);<br />

2. der A2 S.A. bei der Bank A7 (letzte bekannte Saldi zum Zeitpunkt der Anklageeinreichung)<br />

• 0835-709573-12 USD 745.02<br />

• 0835-709573-12-7 EUR 586.76<br />

• 0835-709573-1F-7 EUR 300'000.–<br />

• 0835-709573-1F-7 USD 299'000.–<br />

V. Weiter sei die Beschlagnahme des Kontos 80 0.241.440.06 bei der Bank A8, in Höhe<br />

der festgelegten Ersatzforderung bis zum Zeitpunkt entsprechender Sicherungsmassnahmen<br />

nach SchKG aufrecht zu erhalten.<br />

Anträge der Verteidigung:<br />

1. Auf die Anklage sei nicht einzutreten, eventualiter sei Herr Holenweger vollumfänglich<br />

freizusprechen.<br />

2. Die Beschlagnahme des auf den Namen von Herrn Holenweger lautenden Kontos/Depots<br />

bei der Bank A7 sowie der Konti/Depots bei der Bank A8, sei zugunsten<br />

von Herrn Holenweger aufzuheben. Die übrigen Konti bei der Bank A7 seien<br />

zugunsten von Alstom freizugeben.<br />

3. Die Kosten des Verfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen, und es sei<br />

Herrn Holenweger eine angemessene Genugtuung sowie eine angemessene<br />

Zahlung als Schadenersatz zuzusprechen.

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