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Urteil vom 21. April 2011 Strafkammer - Bundesstrafgericht

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b) In diesem operativen Rahmen berichtete „Ramos“ der polizeilichen Führungsgruppe<br />

im Frühjahr 2003, er habe erfahren, dass ein „Banker“ in Zürich<br />

über seine Beteiligung an Geldwäschereihandlungen aus dem Drogenhandel des<br />

Pablo-Escobar-Clans berichtet habe. Er erklärte weiter, der Bankier sei immer<br />

noch in diesem Bereich tätig, dessen Namen kenne er aber nicht. „Ramos“ bot<br />

an, mit Hilfe einer seiner Kontaktpersonen einen Besprechungstermin beim Bankier<br />

zu erhalten. Gemäss Aufsichtszwischenbericht (cl. 130 pag. <strong>21.</strong>2.2.166)<br />

wurde ihm dies polizeilicherseits gestattet, wobei „Ramos“ in der Folge rapportiert<br />

habe, dass es sich beim Bankier um den Beschuldigten handle und dieser<br />

sich unaufgefordert bereit erklärt habe, die Anlage von Vermögenswerten illegalen<br />

Ursprungs zu besorgen. Dies geht aus zwei (in Italienisch abgefassten) Protokollen<br />

hervor, welche die Verteidigung produzierte, und die erst auf diesem<br />

Wege in die Akten des Hauptverfahrens gelangten (cl. 26 pag. <strong>21.</strong>2.0.56–59):<br />

Das eine betrifft ein Gespräch der Polizei mit „Ramos“ <strong>vom</strong> 25. <strong>April</strong> 2003. Dieser<br />

wurde angewiesen, sich gegenüber dem – offenbar namentlich noch nicht bekannten<br />

– Bankier nicht zu stark zu exponieren, um zu verhindern, dass er sich<br />

nach dem Gespräch an die Polizei wende. Würde sich die Person als eine tatsächlich<br />

wichtige erweisen, so solle „Ramos“ mit ihr direkt verhandeln, unter Umgehung<br />

von „Randy“, offenbar die oder eine Mittelsperson unter anderen. Das<br />

zweite Protokoll enthält den Bericht von „Ramos“’ über das Treffen mit dem Bankier<br />

<strong>vom</strong> 29. <strong>April</strong> 2003. Dabei soll „Ramos“ der „task force guest“ folgendes berichtet<br />

haben: Er („Ramos“) habe sich gleichentags mit dem Beschuldigten, welcher<br />

ihm von „Randy“ vorgestellt worden sei, in den Räumlichkeiten der Tempus<br />

Bank in Zürich getroffen und zwar im Beisein von „Randy“. Der Bankier habe sich<br />

informiert, ob das Geld aus dem Drogenhandel stamme, und gesagt, dass er die<br />

Geldwäsche in jedem Fall organisieren könne. Er („Ramos“) habe dem Beschuldigten<br />

gesagt, dass es um Geld aus dem Drogenhandel gehe und dass monatlich<br />

etwa EUR 40 Mio. zu waschen seien. Der Beschuldigte habe keine so grosse<br />

Summe erwartet und „Ramos” informiert, dass er Kontakt mit Leuten auf den Bahamas<br />

und mit dem „internationalen Direktor“ der Bank A7 aufnehmen werde.<br />

Eine zweite Möglichkeit habe darin bestanden, das Geld durch Zypern in die<br />

Schweiz kommen zu lassen, weil der Beschuldigte dort über gute Kontakte für<br />

die Wäsche von Geld aus der ehemaligen Sowjetunion verfüge. Der Bankier habe<br />

ihm auch gesagt, dass er Pablo Escobar kennen gelernt und immer noch<br />

Kontakte in Cali/Kolumbien habe. Ihm sei es sonderbar vorgekommen, dass die<br />

Ehefrau von „Randy“ ihm „das letzte Mal“ gesagt habe, mit den Bankier nie über<br />

Drogen, Waffen und Prostitution zu sprechen, während an jenem Tag der Bankier<br />

sogleich über Drogen gesprochen habe. Es sei ihm auch komisch vorgekommen,<br />

dass der Bankier „Randy“ und „K“ (gemeint Ehefrau von „Randy“) erlaubt<br />

habe, beim Gespräch dabei zu sein. Der Beschuldigte bestätigte dieses<br />

Treffen vor Gericht, welches auf Initiative von „Randys“ Frau, einer früheren<br />

Bankmitarbeiterin, zustande gekommen sei und an welchem sie auch teilge-

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