Urteil vom 21. April 2011 Strafkammer - Bundesstrafgericht
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b) In diesem operativen Rahmen berichtete „Ramos“ der polizeilichen Führungsgruppe<br />
im Frühjahr 2003, er habe erfahren, dass ein „Banker“ in Zürich<br />
über seine Beteiligung an Geldwäschereihandlungen aus dem Drogenhandel des<br />
Pablo-Escobar-Clans berichtet habe. Er erklärte weiter, der Bankier sei immer<br />
noch in diesem Bereich tätig, dessen Namen kenne er aber nicht. „Ramos“ bot<br />
an, mit Hilfe einer seiner Kontaktpersonen einen Besprechungstermin beim Bankier<br />
zu erhalten. Gemäss Aufsichtszwischenbericht (cl. 130 pag. <strong>21.</strong>2.2.166)<br />
wurde ihm dies polizeilicherseits gestattet, wobei „Ramos“ in der Folge rapportiert<br />
habe, dass es sich beim Bankier um den Beschuldigten handle und dieser<br />
sich unaufgefordert bereit erklärt habe, die Anlage von Vermögenswerten illegalen<br />
Ursprungs zu besorgen. Dies geht aus zwei (in Italienisch abgefassten) Protokollen<br />
hervor, welche die Verteidigung produzierte, und die erst auf diesem<br />
Wege in die Akten des Hauptverfahrens gelangten (cl. 26 pag. <strong>21.</strong>2.0.56–59):<br />
Das eine betrifft ein Gespräch der Polizei mit „Ramos“ <strong>vom</strong> 25. <strong>April</strong> 2003. Dieser<br />
wurde angewiesen, sich gegenüber dem – offenbar namentlich noch nicht bekannten<br />
– Bankier nicht zu stark zu exponieren, um zu verhindern, dass er sich<br />
nach dem Gespräch an die Polizei wende. Würde sich die Person als eine tatsächlich<br />
wichtige erweisen, so solle „Ramos“ mit ihr direkt verhandeln, unter Umgehung<br />
von „Randy“, offenbar die oder eine Mittelsperson unter anderen. Das<br />
zweite Protokoll enthält den Bericht von „Ramos“’ über das Treffen mit dem Bankier<br />
<strong>vom</strong> 29. <strong>April</strong> 2003. Dabei soll „Ramos“ der „task force guest“ folgendes berichtet<br />
haben: Er („Ramos“) habe sich gleichentags mit dem Beschuldigten, welcher<br />
ihm von „Randy“ vorgestellt worden sei, in den Räumlichkeiten der Tempus<br />
Bank in Zürich getroffen und zwar im Beisein von „Randy“. Der Bankier habe sich<br />
informiert, ob das Geld aus dem Drogenhandel stamme, und gesagt, dass er die<br />
Geldwäsche in jedem Fall organisieren könne. Er („Ramos“) habe dem Beschuldigten<br />
gesagt, dass es um Geld aus dem Drogenhandel gehe und dass monatlich<br />
etwa EUR 40 Mio. zu waschen seien. Der Beschuldigte habe keine so grosse<br />
Summe erwartet und „Ramos” informiert, dass er Kontakt mit Leuten auf den Bahamas<br />
und mit dem „internationalen Direktor“ der Bank A7 aufnehmen werde.<br />
Eine zweite Möglichkeit habe darin bestanden, das Geld durch Zypern in die<br />
Schweiz kommen zu lassen, weil der Beschuldigte dort über gute Kontakte für<br />
die Wäsche von Geld aus der ehemaligen Sowjetunion verfüge. Der Bankier habe<br />
ihm auch gesagt, dass er Pablo Escobar kennen gelernt und immer noch<br />
Kontakte in Cali/Kolumbien habe. Ihm sei es sonderbar vorgekommen, dass die<br />
Ehefrau von „Randy“ ihm „das letzte Mal“ gesagt habe, mit den Bankier nie über<br />
Drogen, Waffen und Prostitution zu sprechen, während an jenem Tag der Bankier<br />
sogleich über Drogen gesprochen habe. Es sei ihm auch komisch vorgekommen,<br />
dass der Bankier „Randy“ und „K“ (gemeint Ehefrau von „Randy“) erlaubt<br />
habe, beim Gespräch dabei zu sein. Der Beschuldigte bestätigte dieses<br />
Treffen vor Gericht, welches auf Initiative von „Randys“ Frau, einer früheren<br />
Bankmitarbeiterin, zustande gekommen sei und an welchem sie auch teilge-