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Vorlage Nr. 8 - 2011 mit Anlage

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<strong>Vorlage</strong> <strong>2011</strong> <strong>Nr</strong>. 8<br />

1. Was ist JuLe<br />

Flexible ambulante Jugendhilfeeinrichtung: Die JuLe (Jugendhilfe im<br />

Lebensfeld) bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien Unterstützung bei<br />

der Lösung sozialer, schulischer und familiärer Probleme. Dabei behalten die<br />

Eltern die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder und werden in der<br />

Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt, angeleitet und beraten.<br />

Die Kinder und Jugendlichen verbleiben in ihrer gewohnten Umgebung und<br />

werden an einem oder mehreren Nach<strong>mit</strong>tagen in der JuLe Lauffen betreut und<br />

entsprechend den vereinbarten Zielen, vor allem in den Bereichen Sozialverhalten<br />

und schulisches Lern- und Leistungsverhalten, gefördert.<br />

Einzugsgebiet: Die JuLe Lauffen a.N. ist zuständig für Lauffen, Nordheim,<br />

Nordhausen, Neckarwestheim, Talheim und Flein.<br />

Standort: Wilhelmstr. 12, 74348 Lauffen a.N.<br />

Personal: 6,0 Stellen (gleicher Stellenschlüssel für alle JuLen im Landkreis) verteilt<br />

auf 8 Personen (6 Sozialpädagogen/-innen, 2 Erzieherinnen)<br />

Rechtl. Grundlagen: § 27 SGB VIII ff<br />

Träger: Jugendamt des Landkreises HN (Kostenträger) und<br />

AWO Kreisverband HN e.V. (Leistungserbringer)<br />

Zielgruppe:<br />

Kinder, Jugendliche und deren Familien <strong>mit</strong> Unterstützungsbedarf im Bereich<br />

Sozialverhalten und/ oder schul. Lern- und Leistungsverhalten)<br />

Das Angebot der JuLe richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter ab 6 Jahren<br />

und deren Familien.<br />

Ziele: Kinder und Jugendliche verbleiben in Ihrer gewohnten Umgebung und<br />

erfahren dort Unterstützung bei der Lösung schulischer, familiärer oder sozialer<br />

Probleme.<br />

Angebote: Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft, Elternarbeit,<br />

gemeinwesenorientierte Angebote<br />

2. Darstellung eines beispielhaften Fallverlaufs<br />

1) Unterstützungsbedarf wird bemerkt<br />

2) Bedarfserhebung und Entscheidung über Hilfegewährung (JA)<br />

3) Erster Hilfeplan:<br />

• Ziele &<br />

• Betreuungsumfang festlegen<br />

4) Leistungsplanung als Grundlage der Maßnahme<br />

5) Hilfeplanfortschreibung:<br />

• Zielüberprüfung- und Anpassung<br />

• Ggf. Anpassung des Betreuungsumfangs<br />

6) Fortlaufend: Zielorientiertes Arbeiten und Fallsteuerung

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