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Militärpolitik und Streitkräfte der Republik Belarus - DSS

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Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Militärdoktrin <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong><br />

(Gesetz v. 03.Januar 2002). Darin heißt es:<br />

„Die verkündeten Militärdoktrinen haben einen tiefgreifenden Verteidigungscharakter.<br />

Die <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong> geht davon aus, dass gegenwärtig<br />

kein einziger Staat für sie ein potentieller Gegner ist. Die militärische<br />

Sicherheit versteht die <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong> als Zustand <strong>der</strong> Unangreifbarkeit<br />

ihrer nationalen Interessen unter den Bedingungen einer<br />

möglichen Transformation <strong>der</strong> militärischen Gefahr in eine militärische<br />

Bedrohung.“<br />

Eine Reihe von Gesetzen <strong>und</strong> Verordnungen zur Militär- <strong>und</strong> Sicherheitspolitik<br />

flankieren die oben genannten Gr<strong>und</strong>satzdokumente. Hier sind folgende hervorzuheben:<br />

• Das Gesetz <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong> „Über Verteidigung“ (Verteidigungsgesetz)<br />

v. 03.11.1992 in <strong>der</strong> Fassung v. 17. Juli 2002.<br />

• Das Gesetz <strong>der</strong> RB „Über die Mobilmachungsvorbereitung <strong>und</strong> die<br />

Mobilmachung“ v. 26. Oktober 2000.<br />

• Das Gesetz <strong>der</strong> RB „Über den Kriegszustand“ v. 13. Januar 2003.<br />

• Das Gesetz <strong>der</strong> RB „Über die <strong>Streitkräfte</strong> <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong>“ vom 3.<br />

November 1992 in <strong>der</strong> Fassung v. 24. Juni 2002.<br />

• Das Gesetz <strong>der</strong> RB „Über die Militärpflicht <strong>und</strong> den Militärdienst“ vom<br />

5. November 1992 in <strong>der</strong> Fassung v. 22. Juli 2003.<br />

• Das Gesetz <strong>der</strong> RB „Über die Ordnung des Einsatzes von Militärangehörigen,<br />

Kommandeuren <strong>und</strong> Soldaten <strong>der</strong> Organe des Inneren, <strong>der</strong><br />

Organe <strong>der</strong> Finanzkontrolle des Komitees <strong>der</strong> staatlichen Kontrolle<br />

<strong>der</strong> RB, <strong>der</strong> Organe <strong>und</strong> Einheiten des Katastrophenschutzes, von Mitarbeitern<br />

<strong>der</strong> Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> Zivilpersonen außerhalb <strong>der</strong><br />

Grenzen <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Teilnahme an Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> internationalen Sicherheit <strong>und</strong> des Friedens“<br />

vom 29. November 2003.<br />

• Das Gesetz <strong>der</strong> RB „Über den Status <strong>der</strong> Militärangehörigen“ vom 13.<br />

November 1992 (zahlreiche wichtige Zusätze <strong>und</strong> Ergänzungen, zuletzt <strong>der</strong><br />

Ukas des Präsidenten Nr. 446 v. 31.12.1995).<br />

• Das Gesetz <strong>der</strong> RB „Über die Pensions- <strong>und</strong> Rentenversorgung <strong>der</strong> Militärangehörigen,<br />

von Kommandeuren <strong>und</strong> Angehörigen des einfachen<br />

Dienstes <strong>der</strong> Organe des Inneren, <strong>der</strong> Organe <strong>und</strong> Einheiten des<br />

Katastrophenschutzes <strong>und</strong> des Finanzdienstes“.

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