Militärpolitik und Streitkräfte der Republik Belarus - DSS
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Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Militärdoktrin <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong><br />
(Gesetz v. 03.Januar 2002). Darin heißt es:<br />
„Die verkündeten Militärdoktrinen haben einen tiefgreifenden Verteidigungscharakter.<br />
Die <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong> geht davon aus, dass gegenwärtig<br />
kein einziger Staat für sie ein potentieller Gegner ist. Die militärische<br />
Sicherheit versteht die <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong> als Zustand <strong>der</strong> Unangreifbarkeit<br />
ihrer nationalen Interessen unter den Bedingungen einer<br />
möglichen Transformation <strong>der</strong> militärischen Gefahr in eine militärische<br />
Bedrohung.“<br />
Eine Reihe von Gesetzen <strong>und</strong> Verordnungen zur Militär- <strong>und</strong> Sicherheitspolitik<br />
flankieren die oben genannten Gr<strong>und</strong>satzdokumente. Hier sind folgende hervorzuheben:<br />
• Das Gesetz <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong> „Über Verteidigung“ (Verteidigungsgesetz)<br />
v. 03.11.1992 in <strong>der</strong> Fassung v. 17. Juli 2002.<br />
• Das Gesetz <strong>der</strong> RB „Über die Mobilmachungsvorbereitung <strong>und</strong> die<br />
Mobilmachung“ v. 26. Oktober 2000.<br />
• Das Gesetz <strong>der</strong> RB „Über den Kriegszustand“ v. 13. Januar 2003.<br />
• Das Gesetz <strong>der</strong> RB „Über die <strong>Streitkräfte</strong> <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong>“ vom 3.<br />
November 1992 in <strong>der</strong> Fassung v. 24. Juni 2002.<br />
• Das Gesetz <strong>der</strong> RB „Über die Militärpflicht <strong>und</strong> den Militärdienst“ vom<br />
5. November 1992 in <strong>der</strong> Fassung v. 22. Juli 2003.<br />
• Das Gesetz <strong>der</strong> RB „Über die Ordnung des Einsatzes von Militärangehörigen,<br />
Kommandeuren <strong>und</strong> Soldaten <strong>der</strong> Organe des Inneren, <strong>der</strong><br />
Organe <strong>der</strong> Finanzkontrolle des Komitees <strong>der</strong> staatlichen Kontrolle<br />
<strong>der</strong> RB, <strong>der</strong> Organe <strong>und</strong> Einheiten des Katastrophenschutzes, von Mitarbeitern<br />
<strong>der</strong> Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> Zivilpersonen außerhalb <strong>der</strong><br />
Grenzen <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Teilnahme an Maßnahmen<br />
<strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> internationalen Sicherheit <strong>und</strong> des Friedens“<br />
vom 29. November 2003.<br />
• Das Gesetz <strong>der</strong> RB „Über den Status <strong>der</strong> Militärangehörigen“ vom 13.<br />
November 1992 (zahlreiche wichtige Zusätze <strong>und</strong> Ergänzungen, zuletzt <strong>der</strong><br />
Ukas des Präsidenten Nr. 446 v. 31.12.1995).<br />
• Das Gesetz <strong>der</strong> RB „Über die Pensions- <strong>und</strong> Rentenversorgung <strong>der</strong> Militärangehörigen,<br />
von Kommandeuren <strong>und</strong> Angehörigen des einfachen<br />
Dienstes <strong>der</strong> Organe des Inneren, <strong>der</strong> Organe <strong>und</strong> Einheiten des<br />
Katastrophenschutzes <strong>und</strong> des Finanzdienstes“.