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Militärpolitik und Streitkräfte der Republik Belarus - DSS

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Ähnlich wie in <strong>der</strong> Russischen Fö<strong>der</strong>ation (RF) präzisiert <strong>und</strong> bestimmt <strong>Belarus</strong> in<br />

<strong>der</strong> Konzeption <strong>der</strong> nationalen Sicherheit <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong> (Erlass des<br />

Präsidenten Nr. 390 v. 17. Juli 2001) wichtige Elemente <strong>der</strong> Sicherheitspolitik.<br />

Hier werden die nationalen Interessen definiert <strong>und</strong> die Mittel <strong>und</strong> Wege zu <strong>der</strong>en<br />

Sicherung bestimmt. Im Gegensatz zu Russland erscheint die weißrussische Sicherheitskonzeption<br />

jedoch präziser, knapper <strong>und</strong> konkreter:<br />

Das Kapitel 4.1. „Lebensnotwendige Interessen <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong>“ weist<br />

unter an<strong>der</strong>em den <strong>Streitkräfte</strong>n die aus <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> nationalen Interessen<br />

resultierenden Aufgaben zu. Das sind zum Beispiel die „Sicherung eines effektiven<br />

Schutzes <strong>der</strong> Souveränität <strong>und</strong> territorialen Integrität <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> für den Fall,<br />

dass gegen sie bewaffnete Gewalt angewandt o<strong>der</strong> angedroht wird“ (Punkt 4.1.).<br />

Es werden die „Sicherung eines Militärpotentials, ausreichend zur Neutralsierung<br />

möglicher militärischer Gefahren“ sowie die „Sicherung eines optimalen Verhältnisses<br />

zwischen den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Verteidigung <strong>und</strong> den Interessen <strong>der</strong> sozial-ökonomischen<br />

Entwicklung des Landes“ gefor<strong>der</strong>t (Punkt 4.1.2.).<br />

Bemerkenswert erscheint hier <strong>der</strong> Punkt 4.1.3., in dem es heißt: „Die Teilnahme<br />

<strong>der</strong> <strong>Streitkräfte</strong> an bewaffneten Konflikten jeglichen Charakters außerhalb <strong>der</strong><br />

Grenzen <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong> ist ausgeschlossen.“ Ebenso interessant ist die For<strong>der</strong>ung<br />

nach <strong>der</strong> „Verwirklichung <strong>der</strong> gesellschaftlichen Kontrolle über die <strong>Streitkräfte</strong>“<br />

im Punkt 4.1.9.<br />

Auch in <strong>der</strong> „Konzeption <strong>der</strong> nationalen Sicherheit“ ist die Betonung des subjektiven<br />

Faktors augenscheinlich. Im Punkt 4.1.8. werden die „Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

eines Gefühls von Patriotismus in <strong>der</strong> Gesellschaft <strong>und</strong> des Verständnisses<br />

eines jeden Bürgers für die Pflicht zum Schutz des Landes“ eingefor<strong>der</strong>t.<br />

Im Kapitel 4.3. „Hauptrichtungen <strong>der</strong> Gewährleistung <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> RB<br />

in <strong>der</strong> militärischen Sphäre“ wird das Augenmerk auf die „Teilnahme am System<br />

<strong>der</strong> internationalen Sicherheit, unter an<strong>der</strong>em am ‚Vertrag über die Schaffung<br />

des Unionsstaates‘ <strong>und</strong> am ‚Vertrag über kollektive Sicherheit.‘“ (ODKB) gerichtet.<br />

(Punkt 4.3.).<br />

Allerdings wird auch <strong>der</strong> „Teilnahme an den Abrüstungs- <strong>und</strong> Rüstungskontrollprozessen<br />

im Rahmen internationaler Vereinbarungen“ (Punkt 4.3.5) eine sehr hohe<br />

Priorität eingeräumt.<br />

Als weitere wichtige Entwicklungsrichtungen definiert man die „Entwicklung <strong>der</strong><br />

Militärwissenschaften <strong>und</strong> des Systems <strong>der</strong> Ausbildung von Militärka<strong>der</strong>n“ (Punkt<br />

4.3.6.) sowie die „Ausarbeitung einer staatlichen Politik auf dem Gebiet <strong>der</strong> Zivilverteidigung<br />

<strong>und</strong> des Schutzes <strong>der</strong> Bevölkerung <strong>und</strong> des Territoriums im Katastrophenfall.“<br />

(Punkt 4.3.9.).

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