Militärpolitik und Streitkräfte der Republik Belarus - DSS
Militärpolitik und Streitkräfte der Republik Belarus - DSS
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Ähnlich wie in <strong>der</strong> Russischen Fö<strong>der</strong>ation (RF) präzisiert <strong>und</strong> bestimmt <strong>Belarus</strong> in<br />
<strong>der</strong> Konzeption <strong>der</strong> nationalen Sicherheit <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong> (Erlass des<br />
Präsidenten Nr. 390 v. 17. Juli 2001) wichtige Elemente <strong>der</strong> Sicherheitspolitik.<br />
Hier werden die nationalen Interessen definiert <strong>und</strong> die Mittel <strong>und</strong> Wege zu <strong>der</strong>en<br />
Sicherung bestimmt. Im Gegensatz zu Russland erscheint die weißrussische Sicherheitskonzeption<br />
jedoch präziser, knapper <strong>und</strong> konkreter:<br />
Das Kapitel 4.1. „Lebensnotwendige Interessen <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong>“ weist<br />
unter an<strong>der</strong>em den <strong>Streitkräfte</strong>n die aus <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> nationalen Interessen<br />
resultierenden Aufgaben zu. Das sind zum Beispiel die „Sicherung eines effektiven<br />
Schutzes <strong>der</strong> Souveränität <strong>und</strong> territorialen Integrität <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> für den Fall,<br />
dass gegen sie bewaffnete Gewalt angewandt o<strong>der</strong> angedroht wird“ (Punkt 4.1.).<br />
Es werden die „Sicherung eines Militärpotentials, ausreichend zur Neutralsierung<br />
möglicher militärischer Gefahren“ sowie die „Sicherung eines optimalen Verhältnisses<br />
zwischen den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Verteidigung <strong>und</strong> den Interessen <strong>der</strong> sozial-ökonomischen<br />
Entwicklung des Landes“ gefor<strong>der</strong>t (Punkt 4.1.2.).<br />
Bemerkenswert erscheint hier <strong>der</strong> Punkt 4.1.3., in dem es heißt: „Die Teilnahme<br />
<strong>der</strong> <strong>Streitkräfte</strong> an bewaffneten Konflikten jeglichen Charakters außerhalb <strong>der</strong><br />
Grenzen <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong> ist ausgeschlossen.“ Ebenso interessant ist die For<strong>der</strong>ung<br />
nach <strong>der</strong> „Verwirklichung <strong>der</strong> gesellschaftlichen Kontrolle über die <strong>Streitkräfte</strong>“<br />
im Punkt 4.1.9.<br />
Auch in <strong>der</strong> „Konzeption <strong>der</strong> nationalen Sicherheit“ ist die Betonung des subjektiven<br />
Faktors augenscheinlich. Im Punkt 4.1.8. werden die „Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
eines Gefühls von Patriotismus in <strong>der</strong> Gesellschaft <strong>und</strong> des Verständnisses<br />
eines jeden Bürgers für die Pflicht zum Schutz des Landes“ eingefor<strong>der</strong>t.<br />
Im Kapitel 4.3. „Hauptrichtungen <strong>der</strong> Gewährleistung <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> RB<br />
in <strong>der</strong> militärischen Sphäre“ wird das Augenmerk auf die „Teilnahme am System<br />
<strong>der</strong> internationalen Sicherheit, unter an<strong>der</strong>em am ‚Vertrag über die Schaffung<br />
des Unionsstaates‘ <strong>und</strong> am ‚Vertrag über kollektive Sicherheit.‘“ (ODKB) gerichtet.<br />
(Punkt 4.3.).<br />
Allerdings wird auch <strong>der</strong> „Teilnahme an den Abrüstungs- <strong>und</strong> Rüstungskontrollprozessen<br />
im Rahmen internationaler Vereinbarungen“ (Punkt 4.3.5) eine sehr hohe<br />
Priorität eingeräumt.<br />
Als weitere wichtige Entwicklungsrichtungen definiert man die „Entwicklung <strong>der</strong><br />
Militärwissenschaften <strong>und</strong> des Systems <strong>der</strong> Ausbildung von Militärka<strong>der</strong>n“ (Punkt<br />
4.3.6.) sowie die „Ausarbeitung einer staatlichen Politik auf dem Gebiet <strong>der</strong> Zivilverteidigung<br />
<strong>und</strong> des Schutzes <strong>der</strong> Bevölkerung <strong>und</strong> des Territoriums im Katastrophenfall.“<br />
(Punkt 4.3.9.).