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Militärpolitik und Streitkräfte der Republik Belarus - DSS

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22<br />

Die rechtlichen <strong>und</strong> normativen Gr<strong>und</strong>lagen <strong>der</strong> <strong>Militärpolitik</strong> <strong>der</strong> <strong>Republik</strong><br />

<strong>Belarus</strong><br />

Im Folgenden sollen zunächst die wichtigsten<br />

Dokumente <strong>und</strong> Gesetze genannt<br />

werden, die <strong>der</strong> <strong>Militärpolitik</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong> ihre normative <strong>und</strong><br />

juristische Basis geben. Diese sind ausnahmslos<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit zugänglich<br />

14 . Eine umfassende Analyse <strong>und</strong><br />

Wertung würde den Rahmen dieses<br />

Textes jedoch sprengen. Es können<br />

her nur einige wichtige Elemente aufgezeigt<br />

werden.<br />

Gr<strong>und</strong>legende Rechtsnorm ist auch in <strong>Belarus</strong> die Verfassung <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong>.<br />

Diese wurde 1994 beschlossen. Zur <strong>Militärpolitik</strong> heißt es darin:<br />

• Im Artikel 1 „...Die <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong> verteidigt ihre Unabhängigkeit <strong>und</strong> territoriale<br />

Integrität, ihre verfassungsmäßige Ordnung <strong>und</strong> sichert die Gesetzlichkeit<br />

<strong>und</strong> Rechtsordnung.“<br />

• Im Artikel 18 „Die <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong> geht in ihrer Außenpolitik von den<br />

Prinzipien <strong>der</strong> Gleichheit <strong>der</strong> Staaten, <strong>der</strong> Nichtanwendung <strong>und</strong> Nichtandrohung<br />

von Gewalt, <strong>der</strong> Unantastbarkeit <strong>der</strong> Grenzen, <strong>der</strong> friedlichen Lösung<br />

von Konflikten, <strong>der</strong> Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten <strong>und</strong><br />

an<strong>der</strong>en allgemein anerkannten Prinzipien <strong>und</strong> Normen des Völkerrechts<br />

aus.“<br />

• Im Artikel 57 „Die Verteidigung <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong> ist die Pflicht <strong>und</strong> die<br />

heilige Aufgabe <strong>der</strong> Bürger <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong>….“<br />

• Im Artikel 84 „Der Präsident <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Belarus</strong> ist <strong>der</strong> Oberkommandierende<br />

<strong>der</strong> <strong>Streitkräfte</strong> <strong>und</strong> hat das Recht, die führenden Kommandeure zu ernennen<br />

o<strong>der</strong> abzulösen.“<br />

• Im Artikel 97 „Die Repräsentantenkammer prüft die Gesetzvorlagen, … die<br />

gr<strong>und</strong>legenden Richtungen <strong>der</strong> Militärdoktrin, …“<br />

• Im Artikel 98 „Der <strong>Republik</strong>rat prüft die Erlasse des Präsidenten über die<br />

Verhängung des Kriegszustandes, einer teilweisen o<strong>der</strong> vollständigen Mobilmachung<br />

nicht später als 3 Tage nach <strong>der</strong>en Bekanntgabe.“<br />

14 Quellenverzeichnis S. 98.

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