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aero-club-boutique - Sky Revue

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15<br />

Feinig: nach einem Wahldurchgang<br />

als Präsident bestätigt<br />

oder eine andere geeignete Behörde damit<br />

beauftragt werden kann. Damit stehen<br />

die Chancen für den Aero-Club gut, hier<br />

zum Zug zu kommen.<br />

Mit der nunmehrigen Umformulierung<br />

ist die Entscheidung auf die nächste ZLPV-<br />

Novelle verschoben. Diese muss jedoch relativ<br />

rasch nach dem Inkrafttreten des<br />

neuen LFG in den nächsten Monaten geschehen,<br />

da teilweise widersprüchliche<br />

Inhalte vorhanden sind, wie beispielsweise<br />

der Wegfall der Flugschülerausweise.<br />

Dabei kann auch die Zuständigkeit der<br />

LAPL-Ausbildung und -Ausstellung geregelt<br />

werden. Geplant ist das Inkrafttreten<br />

der LAPLs für 8. April 2014, „wir wollen<br />

das aber nach Möglichkeit schon mit Jahreswechsel<br />

realisieren“.<br />

Eine ebenfalls merkbare Änderung betrifft<br />

den Segelflugbereich. Die Berechtigung<br />

für den Hilfsmotorstart gibt es ab 8.<br />

4. 2015 nicht mehr, sie wird zur Motorseglerberechtigung.<br />

Mit dieser dürfen jedoch<br />

nur Segelflugzeuge mit Klapptriebwerk<br />

betrieben werden, keine Touring Motor<br />

Glider (TMG) mit fixem Propeller.<br />

Eine praktische Alternative ist der MiM-<br />

Schein (Motorsegler im Motorflug). Dieser<br />

wird automatisch zur TMG-Lizenz. Es empfiehlt<br />

sich deshalb, von der Hilfsmotorberechtigung<br />

auf den MiM umzusteigen, was<br />

mit 50 HM-Flugstunden relativ leicht zu<br />

bewerkstelligen ist.<br />

„Im Bereich Modellflug ist es uns gelungen,<br />

dass von den angedachten Änderungen<br />

aus jetziger Sicht nur noch zwei<br />

Punkte vorhanden sind: Außerhalb von<br />

Modellflugplätzen dürfen Modellflugzeuge<br />

nur im Umkreis von 500 m bewegt werden<br />

und die maximale Höhe ist auf 150 m<br />

über Grund eingeschränkt“, berichtete<br />

Kunschitz. Es deutet jedoch einiges darauf<br />

hin, dass für die Neufassung der LVR die<br />

Höhe innerhalb der Modellflugplätze noch<br />

diskutierbar ist.<br />

Die immer wieder diskutierten Selbstkostenflüge<br />

sind im LFG auch nach der<br />

Novelle geregelt: Demnach dürfen nicht<br />

gewerbliche Flüge gegen den Ersatz der<br />

Selbstkosten mit Luftfahrzeugen, die maximal<br />

viersitzig sind, durchgeführt werden.<br />

Auch Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern<br />

fallen in diese Regelung.<br />

Thema Flugplätze: Das Innenministerium<br />

muss einer EU-Verordnung folgend alternative<br />

Sicherheitsmaßnahmen auf kleinen<br />

Airports umsetzen. Weil das Ministerium<br />

Flugfelder allerdings ebenfalls als<br />

Airports bezeichnet, ist der Aero-Club aktiv<br />

geworden und bemüht sich um eine<br />

Richtigstellung der Begriffe und eine inhaltliche<br />

Vereinfachung der Programme.<br />

Kunschitz rät dazu, die zuständigen Landespolizeidirektionen<br />

möglichst hinzuhalten.<br />

Mit 16. Oktober 2014 treten die „Standardised<br />

European Rules of the Air“<br />

(SERA) in Kraft, die eine massive Veränderung<br />

der Luftraumstruktur mit sich<br />

bringen werden.<br />

So wird der Luftraum E ohne Transponder<br />

auch IFR-befliegbar sein. Gebietsweise<br />

kommen TMZs und RMZs, abgesonderte<br />

Bereiche werden zu TRAs.<br />

Der Aero-Club ist gemeinsam mit dem<br />

Verkehrs- und Innenministerium, dem<br />

Bundesheer und der Austro Control in einer<br />

Task Force, die die Neuordnung diskutiert:<br />

„70 Prozent der Zeit verhandeln<br />

wir über die Bedürfnisse des Luftsports<br />

und sind dabei absolut keine reinen Zuhörer,<br />

sondern aktiv beteiligt“ (Kunschitz).<br />

Gerti Gaisbacher: von Roppert geehrt<br />

Neu geregelt wird der § 132a, der den<br />

– salopp gesagt – „Gästeflug“ betrifft, also<br />

den Betrieb ausländischer Luftfahrzeuge<br />

mit ausländischer Lizenz in Österreich,<br />

wenn beide aus demselben Staat stammen.<br />

Beispielsweise ein tschechisch zugelassenes<br />

UL mit einer tschechischen UL-<br />

Lizenz. Künftig ist der Betrieb kostenlos<br />

und ohne Einzelanerkennung möglich,<br />

bisher mussten dafür Gebühren entrichtet<br />

werden. Für welche Staaten diese Regelung<br />

gilt, wird von der Behörde erst festgelegt.<br />

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