aero-club-boutique - Sky Revue
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Feinig: nach einem Wahldurchgang<br />
als Präsident bestätigt<br />
oder eine andere geeignete Behörde damit<br />
beauftragt werden kann. Damit stehen<br />
die Chancen für den Aero-Club gut, hier<br />
zum Zug zu kommen.<br />
Mit der nunmehrigen Umformulierung<br />
ist die Entscheidung auf die nächste ZLPV-<br />
Novelle verschoben. Diese muss jedoch relativ<br />
rasch nach dem Inkrafttreten des<br />
neuen LFG in den nächsten Monaten geschehen,<br />
da teilweise widersprüchliche<br />
Inhalte vorhanden sind, wie beispielsweise<br />
der Wegfall der Flugschülerausweise.<br />
Dabei kann auch die Zuständigkeit der<br />
LAPL-Ausbildung und -Ausstellung geregelt<br />
werden. Geplant ist das Inkrafttreten<br />
der LAPLs für 8. April 2014, „wir wollen<br />
das aber nach Möglichkeit schon mit Jahreswechsel<br />
realisieren“.<br />
Eine ebenfalls merkbare Änderung betrifft<br />
den Segelflugbereich. Die Berechtigung<br />
für den Hilfsmotorstart gibt es ab 8.<br />
4. 2015 nicht mehr, sie wird zur Motorseglerberechtigung.<br />
Mit dieser dürfen jedoch<br />
nur Segelflugzeuge mit Klapptriebwerk<br />
betrieben werden, keine Touring Motor<br />
Glider (TMG) mit fixem Propeller.<br />
Eine praktische Alternative ist der MiM-<br />
Schein (Motorsegler im Motorflug). Dieser<br />
wird automatisch zur TMG-Lizenz. Es empfiehlt<br />
sich deshalb, von der Hilfsmotorberechtigung<br />
auf den MiM umzusteigen, was<br />
mit 50 HM-Flugstunden relativ leicht zu<br />
bewerkstelligen ist.<br />
„Im Bereich Modellflug ist es uns gelungen,<br />
dass von den angedachten Änderungen<br />
aus jetziger Sicht nur noch zwei<br />
Punkte vorhanden sind: Außerhalb von<br />
Modellflugplätzen dürfen Modellflugzeuge<br />
nur im Umkreis von 500 m bewegt werden<br />
und die maximale Höhe ist auf 150 m<br />
über Grund eingeschränkt“, berichtete<br />
Kunschitz. Es deutet jedoch einiges darauf<br />
hin, dass für die Neufassung der LVR die<br />
Höhe innerhalb der Modellflugplätze noch<br />
diskutierbar ist.<br />
Die immer wieder diskutierten Selbstkostenflüge<br />
sind im LFG auch nach der<br />
Novelle geregelt: Demnach dürfen nicht<br />
gewerbliche Flüge gegen den Ersatz der<br />
Selbstkosten mit Luftfahrzeugen, die maximal<br />
viersitzig sind, durchgeführt werden.<br />
Auch Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern<br />
fallen in diese Regelung.<br />
Thema Flugplätze: Das Innenministerium<br />
muss einer EU-Verordnung folgend alternative<br />
Sicherheitsmaßnahmen auf kleinen<br />
Airports umsetzen. Weil das Ministerium<br />
Flugfelder allerdings ebenfalls als<br />
Airports bezeichnet, ist der Aero-Club aktiv<br />
geworden und bemüht sich um eine<br />
Richtigstellung der Begriffe und eine inhaltliche<br />
Vereinfachung der Programme.<br />
Kunschitz rät dazu, die zuständigen Landespolizeidirektionen<br />
möglichst hinzuhalten.<br />
Mit 16. Oktober 2014 treten die „Standardised<br />
European Rules of the Air“<br />
(SERA) in Kraft, die eine massive Veränderung<br />
der Luftraumstruktur mit sich<br />
bringen werden.<br />
So wird der Luftraum E ohne Transponder<br />
auch IFR-befliegbar sein. Gebietsweise<br />
kommen TMZs und RMZs, abgesonderte<br />
Bereiche werden zu TRAs.<br />
Der Aero-Club ist gemeinsam mit dem<br />
Verkehrs- und Innenministerium, dem<br />
Bundesheer und der Austro Control in einer<br />
Task Force, die die Neuordnung diskutiert:<br />
„70 Prozent der Zeit verhandeln<br />
wir über die Bedürfnisse des Luftsports<br />
und sind dabei absolut keine reinen Zuhörer,<br />
sondern aktiv beteiligt“ (Kunschitz).<br />
Gerti Gaisbacher: von Roppert geehrt<br />
Neu geregelt wird der § 132a, der den<br />
– salopp gesagt – „Gästeflug“ betrifft, also<br />
den Betrieb ausländischer Luftfahrzeuge<br />
mit ausländischer Lizenz in Österreich,<br />
wenn beide aus demselben Staat stammen.<br />
Beispielsweise ein tschechisch zugelassenes<br />
UL mit einer tschechischen UL-<br />
Lizenz. Künftig ist der Betrieb kostenlos<br />
und ohne Einzelanerkennung möglich,<br />
bisher mussten dafür Gebühren entrichtet<br />
werden. Für welche Staaten diese Regelung<br />
gilt, wird von der Behörde erst festgelegt.<br />
ı<br />
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