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21.11.2013 Aufrufe

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12 TOUCH&GO GALILEO PREMIERE DES EURO-NAVI Im März 2013 wurde ein historischer Meilenstein in Europas neuer Ära der Satellitennavigation erreicht: Erstmals wurde eine Positionsbestimmung auf der Erde mittels der vier in der Umlaufbahn befindlichen Galileo-Satelliten und ihrer Bodenanlagen vorgenommen. Vollbracht wurde diese erste Längen-, Breiten- und Höhenbestimmung im Navigationslabor im ESTEC, dem technischen Herzstück der ESA im niederländischen Noordwijk. Die erreichte Genauigkeit von 10 bis 15 Metern entsprach angesichts der noch begrenzten Infrastruktur den Erwartungen. Die Positionsbestimmung beruht auf einer völlig neuen, rein europäischen Infrastruktur: von den Satelliten im Weltraum über die beiden Kontrollzentren in Italien und Deutschland bis zu dem weltweiten Netz von Bodenstationen auf europäischem Hoheitsgebiet. Flugarzt Walter Ebm (hier bei einem Vortrag mit Weltumrunder Helmuth Lehner am Sitz des 1. Aeromedical Center in der Wiener Privatklinik): Medizinische Details nur bei begründetem Verdacht DATENSCHUTZ KEIN GLÄSERNER PILOT Seit 08.04.2013 sind die neuen Bestimmungen der EASA in Österreich verbindlich und ersetzen auch die in den letzten Jahren gültigen JAR-FCL-Bestimmungen im Bereich des Medicals. Im Rahmen dieser Umstellung hat jedoch die Aeromedical Section der Austro Control die EASA- Bestimmungen so interpretiert, dass nach jeder durchgeführten und abgeschlossenen flugmedizinischen Untersuchung unverzüglich ein elektronischer Bericht an die Behörde zu übermitteln sei. Dieser Bericht müsse die Ergebnisse der Untersuchungen und der Tauglichkeitsbeurteilung sowie eine Kopie des Tauglichkeitszeugnisses und somit aller erhobenen Gesundheitsdaten beinhalten. Nunmehr hat sich aber der Datenschutzrat in Österreich mit dieser Problematik befasst und seine Rechtsüberzeugung bekräftigt, wonach eine generelle Übermittlung der flugmedizinischen detaillierten Untersuchungsberichte an die Austro Control GmbH nicht mit dem Grundsatz der Erforderlichkeit nach § 6, Abs. 1, Liz. C der EU- Datenschutzrichtlinie vereinbar ist. Weiters fordert er die Austro Control mit Nachdruck auf, unverzüglich von ihrer Befugnis zur Errichtung eines alternativen Nachweisverfahrens Gebrauch zu machen, welches ohne Übermittlung von Detaildaten aus flugmedizinischen Untersuchungen auskommt. Es ist daher durch den Datenschutzrat klar festgestellt, dass eine generelle Übermittlung von medizinischen Daten nicht zulässig ist und dass die Aeromedical Section der Austro Control nur bei begründetem Verdachtsfall eine Überprüfung der medizinischen Untersuchungsberichte vornehmen kann. Eine generelle Übermittlung von Daten entspricht nicht der EU-Datenschutzrichtlinie. Diese Ansicht des Datenschutzrates ist erfreulich und bekräftigt die Position und auch Verantwortung des Flugmediziners in Österreich, der als Gutachter tätig wird und entsprechend den EASA-Vorgaben die Tauglichkeit zu beurteilen hat. TEXT: DR. WALTER EBM (AOPA AUSTRIA). ESA-Satellit: Das europäische Navigationssystem wächst heran Mit vorerst nur vier Satelliten ist die gegenwärtige Galileo-Konstellation maximal zwei bis drei Stunden pro Tag vollständig „sichtbar“. Dies wird sich ab Ende 2014 ändern, sobald weitere Satelliten gestartet und weitere Bodenstationen in Betrieb genommen werden. SKYREVUE 2.13

12 TOUCH&GO<br />

GALILEO<br />

PREMIERE DES EURO-NAVI<br />

Im März 2013 wurde ein historischer Meilenstein<br />

in Europas neuer Ära der Satellitennavigation<br />

erreicht: Erstmals wurde<br />

eine Positionsbestimmung auf der Erde<br />

mittels der vier in der Umlaufbahn befindlichen<br />

Galileo-Satelliten und ihrer Bodenanlagen<br />

vorgenommen.<br />

Vollbracht wurde diese erste Längen-,<br />

Breiten- und Höhenbestimmung im Navigationslabor<br />

im ESTEC, dem technischen<br />

Herzstück der ESA im niederländischen<br />

Noordwijk. Die erreichte Genauigkeit von<br />

10 bis 15 Metern entsprach angesichts der<br />

noch begrenzten Infrastruktur den Erwartungen.<br />

Die Positionsbestimmung beruht auf<br />

einer völlig neuen, rein europäischen Infrastruktur:<br />

von den Satelliten im Weltraum<br />

über die beiden Kontrollzentren in<br />

Italien und Deutschland bis zu dem weltweiten<br />

Netz von Bodenstationen auf europäischem<br />

Hoheitsgebiet.<br />

Flugarzt Walter Ebm (hier bei einem Vortrag mit Weltumrunder Helmuth Lehner am Sitz des<br />

1. Aeromedical Center in der Wiener Privatklinik): Medizinische Details nur bei begründetem Verdacht<br />

DATENSCHUTZ<br />

KEIN GLÄSERNER PILOT<br />

Seit 08.04.2013 sind die neuen Bestimmungen<br />

der EASA in Österreich verbindlich<br />

und ersetzen auch die in den letzten<br />

Jahren gültigen JAR-FCL-Bestimmungen<br />

im Bereich des Medicals. Im Rahmen dieser<br />

Umstellung hat jedoch die Aeromedical<br />

Section der Austro Control die EASA-<br />

Bestimmungen so interpretiert, dass nach<br />

jeder durchgeführten und abgeschlossenen<br />

flugmedizinischen Untersuchung unverzüglich<br />

ein elektronischer Bericht an<br />

die Behörde zu übermitteln sei. Dieser<br />

Bericht müsse die Ergebnisse der Untersuchungen<br />

und der Tauglichkeitsbeurteilung<br />

sowie eine Kopie des Tauglichkeitszeugnisses<br />

und somit aller erhobenen Gesundheitsdaten<br />

beinhalten.<br />

Nunmehr hat sich aber der Datenschutzrat<br />

in Österreich mit dieser Problematik<br />

befasst und seine Rechtsüberzeugung<br />

bekräftigt, wonach eine generelle Übermittlung<br />

der flugmedizinischen detaillierten<br />

Untersuchungsberichte an die Austro Control<br />

GmbH nicht mit dem Grundsatz der Erforderlichkeit<br />

nach § 6, Abs. 1, Liz. C der EU-<br />

Datenschutzrichtlinie vereinbar ist. Weiters<br />

fordert er die Austro Control mit Nachdruck<br />

auf, unverzüglich von ihrer Befugnis zur Errichtung<br />

eines alternativen Nachweisverfahrens<br />

Gebrauch zu machen, welches ohne<br />

Übermittlung von Detaildaten aus flugmedizinischen<br />

Untersuchungen auskommt.<br />

Es ist daher durch den Datenschutzrat<br />

klar festgestellt, dass eine generelle Übermittlung<br />

von medizinischen Daten nicht<br />

zulässig ist und dass die Aeromedical<br />

Section der Austro Control nur bei begründetem<br />

Verdachtsfall eine Überprüfung<br />

der medizinischen Untersuchungsberichte<br />

vornehmen kann. Eine generelle Übermittlung<br />

von Daten entspricht nicht der<br />

EU-Datenschutzrichtlinie.<br />

Diese Ansicht des Datenschutzrates ist<br />

erfreulich und bekräftigt die Position und<br />

auch Verantwortung des Flugmediziners in<br />

Österreich, der als Gutachter tätig wird<br />

und entsprechend den EASA-Vorgaben die<br />

Tauglichkeit zu beurteilen hat.<br />

TEXT: DR. WALTER EBM (AOPA AUSTRIA).<br />

ESA-Satellit: Das europäische<br />

Navigationssystem wächst heran<br />

Mit vorerst nur vier Satelliten ist die<br />

gegenwärtige Galileo-Konstellation maximal<br />

zwei bis drei Stunden pro Tag vollständig<br />

„sichtbar“. Dies wird sich ab Ende<br />

2014 ändern, sobald weitere Satelliten gestartet<br />

und weitere Bodenstationen in Betrieb<br />

genommen werden.<br />

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