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Verlegeanleitung - Linzmeier Bauelemente GmbH

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Brandschutz bei vorgehängter hinterlüfteter Fassade<br />

AW-B<br />

- Zur Wärmedämmung bei hinterlüfteten Außenwandbekleidungen dürfen nur genormte<br />

oder bauaufsichtlich zugelassene Dämmstoffe verwendet werden, die die Anforderungen<br />

nach DIN 4108-10:2008-06 Typ WAB erfüllen.<br />

- Die Anforderungen an den Brandschutz sind abhängig von der Gebäudeklasse<br />

- Für die Gebäudeklassen 1 bis 3 sind keine besonderen Anforderungen an den Brandschutz<br />

einzuhalten. Es dürfen nur Baustoffe eingesetzt werden die min. der bauaufsichtlichen<br />

Anforderung „normal entflammbar“ (B2) entsprechen.<br />

- Für die Gebäudeklassen 4 bis 5 gelten erhöhte Brandschutzanforderungen.<br />

Es dürfen nur Baustoffe eingesetzt werden die min. der bauaufsichtlichen Anforderung<br />

„schwerentflammbar“ (C-s2, d0) entsprechen.<br />

Es ist in jedem Fall zu prüfen ob erhöhte Brandschutzanforderungen bestehen, die ggf.<br />

gesonderte Maßnahmen bzw. den Einsatz von nichtbrennbaren Materialen erfordern.<br />

- Anforderungen aus den jeweiligen Landesbauordnungen, sowie aus speziellen Zulassungen<br />

sind zu beachten.<br />

Brandschutz bei zweischaligem Mauerwerk<br />

- Für die Gebäudeklassen 1 bis 3 sind keine besonderen Anforderungen an den Brandschutz<br />

einzuhalten. Es dürfen nur Baustoffe eingesetzt werden die min. der bauaufsichtlichen<br />

Anforderung „normal entflammbar“ (B2) entsprechen.<br />

- Bei den Klassen 4 bis 5 sind Anforderungen an den Brandschutz zu beachten.<br />

- der lichte Schalenabstand darf bei Verwendung von Dämmstoffen aus<br />

Polyurethan-Hartschaum max. 300 mm betragen.<br />

- bei Ausführung mit Fingerspalt sind keine Brandschutzmaßnahmen erforderlich.<br />

- befindet sich zwischen der Dämmschicht und der Vorsatzschale eine geplante Luftschicht,<br />

so sind im Luftspalt Brandschutzmaßnahmen erforderlich, um die geschossübergreifende<br />

Brandausbreitung im Schalenzwischenraum zu begrenzen.<br />

Bei Schalenzwischenräumen < 100 mm sind keine zus. Brandschutzmaßnahmen notwendig.<br />

Bei Schalenzwischenräumen > 100 mm sind Brandsperren entweder horizontal umlaufend in<br />

jedem zweiten Geschoss oder alternativ seitlich und oben umlaufend um Öffnungen z. B.<br />

Fenster oder Türen anzubringen.<br />

- Als Brandschutzstreifen müssen min. 200 mm hohe Dämmstreifen aus Mineralwolle<br />

(A1 nach EN 13501-1 und Schmelzpunkt >1000°C) verwendet werden, die in den Spalt<br />

stramm einzupressen und an der tragenden Schale zu befestigen sind.<br />

<strong>Linzmeier</strong> <strong>Bauelemente</strong> <strong>GmbH</strong> Industriestraße 2, 88499 Riedlingen, T +49 (0) 7371 1806-0, F +49 (0) 7371 1806-96 T.A. Stand 08/13<br />

Schortentalstraße 24, 07613 Heideland b. Eisenberg/Th., T +49 (0) 36691 722-0, F +49 (0) 36691 722-20 13-08-01_Verlegehinweise_PAL W<br />

Info@Linitherm.de - www.Linitherm.de<br />

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