Verlegeanleitung - Linzmeier Bauelemente GmbH
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Brandschutz bei vorgehängter hinterlüfteter Fassade<br />
AW-B<br />
- Zur Wärmedämmung bei hinterlüfteten Außenwandbekleidungen dürfen nur genormte<br />
oder bauaufsichtlich zugelassene Dämmstoffe verwendet werden, die die Anforderungen<br />
nach DIN 4108-10:2008-06 Typ WAB erfüllen.<br />
- Die Anforderungen an den Brandschutz sind abhängig von der Gebäudeklasse<br />
- Für die Gebäudeklassen 1 bis 3 sind keine besonderen Anforderungen an den Brandschutz<br />
einzuhalten. Es dürfen nur Baustoffe eingesetzt werden die min. der bauaufsichtlichen<br />
Anforderung „normal entflammbar“ (B2) entsprechen.<br />
- Für die Gebäudeklassen 4 bis 5 gelten erhöhte Brandschutzanforderungen.<br />
Es dürfen nur Baustoffe eingesetzt werden die min. der bauaufsichtlichen Anforderung<br />
„schwerentflammbar“ (C-s2, d0) entsprechen.<br />
Es ist in jedem Fall zu prüfen ob erhöhte Brandschutzanforderungen bestehen, die ggf.<br />
gesonderte Maßnahmen bzw. den Einsatz von nichtbrennbaren Materialen erfordern.<br />
- Anforderungen aus den jeweiligen Landesbauordnungen, sowie aus speziellen Zulassungen<br />
sind zu beachten.<br />
Brandschutz bei zweischaligem Mauerwerk<br />
- Für die Gebäudeklassen 1 bis 3 sind keine besonderen Anforderungen an den Brandschutz<br />
einzuhalten. Es dürfen nur Baustoffe eingesetzt werden die min. der bauaufsichtlichen<br />
Anforderung „normal entflammbar“ (B2) entsprechen.<br />
- Bei den Klassen 4 bis 5 sind Anforderungen an den Brandschutz zu beachten.<br />
- der lichte Schalenabstand darf bei Verwendung von Dämmstoffen aus<br />
Polyurethan-Hartschaum max. 300 mm betragen.<br />
- bei Ausführung mit Fingerspalt sind keine Brandschutzmaßnahmen erforderlich.<br />
- befindet sich zwischen der Dämmschicht und der Vorsatzschale eine geplante Luftschicht,<br />
so sind im Luftspalt Brandschutzmaßnahmen erforderlich, um die geschossübergreifende<br />
Brandausbreitung im Schalenzwischenraum zu begrenzen.<br />
Bei Schalenzwischenräumen < 100 mm sind keine zus. Brandschutzmaßnahmen notwendig.<br />
Bei Schalenzwischenräumen > 100 mm sind Brandsperren entweder horizontal umlaufend in<br />
jedem zweiten Geschoss oder alternativ seitlich und oben umlaufend um Öffnungen z. B.<br />
Fenster oder Türen anzubringen.<br />
- Als Brandschutzstreifen müssen min. 200 mm hohe Dämmstreifen aus Mineralwolle<br />
(A1 nach EN 13501-1 und Schmelzpunkt >1000°C) verwendet werden, die in den Spalt<br />
stramm einzupressen und an der tragenden Schale zu befestigen sind.<br />
<strong>Linzmeier</strong> <strong>Bauelemente</strong> <strong>GmbH</strong> Industriestraße 2, 88499 Riedlingen, T +49 (0) 7371 1806-0, F +49 (0) 7371 1806-96 T.A. Stand 08/13<br />
Schortentalstraße 24, 07613 Heideland b. Eisenberg/Th., T +49 (0) 36691 722-0, F +49 (0) 36691 722-20 13-08-01_Verlegehinweise_PAL W<br />
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