ErbSt-RL-Entwurf - Arndt
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Stand: 1.8.2011<br />
Anlage 1<br />
(zu R B 160.2 und 163<br />
Anbauflächen bzw. Tierarten<br />
Weichweizen und Spelz, Hartweizen, Roggen, Gerste, Hafer, Körnermais,<br />
sonstiges Getreide zur Körnergewinnung, Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung<br />
Kartoffeln (einschl. Früh- und Pflanzkartoffeln), Zuckerrüben (ohne Saatgut),<br />
Sämereien und Pflanzgut auf dem Ackerland, sonstige Ackerkulturen<br />
auf dem Ackerland<br />
Schwarzbrache (einschl. Grünbrache), für die keine Beihilfe gewährt wird,<br />
nicht wirtschaftlich genutzte Schwarzbrache (einschl. Grünbrache) mit Beihilfe<br />
Tabak, Hopfen, Raps und Rübsen, Sonnenblumen, Soja, Leinsamen (Öllein),<br />
andere Ölfrüchte, Flachs, Hanf, andere Textilpflanzen, andere Handelsgewächse,<br />
die noch nicht aufgeführt sind, Spargel<br />
Nur, wenn kein Weidevieh vorhanden ist (*):<br />
Futterhackfrüchte (ohne Saatgut), Ackerwiesen und -weiden, Grünmais (Silagemais),<br />
sonstige Futterpflanzen<br />
Grünland:<br />
- nur, wenn kein Weidevieh vorhanden ist (**)<br />
- Grünland und Weiden ohne ertragsarme Weiden, ungepflegtes Weideland<br />
Produktionszweig<br />
Ackerbau<br />
Futterbau<br />
(Grünland und Weidevieh)<br />
Weidevieh:<br />
Einhufer, Mastbullen bis 19,2 Monate, Aufzuchtfärsen bis 28,8 Monate, Rinder<br />
unter 1 Jahr, männliche Rinder 1-2 Jahre, weibliche Rinder 1-2 Jahre,<br />
männliche Rinder 2 Jahre und älter, Färsen 2 Jahre und älter, Milchkühe,<br />
sonstige Kühe, Mutterschafe, sonstige Schafe, Ziegen<br />
davon Rinder für die Milcherzeugung (**):<br />
Rinder unter 1 Jahr, weibliche Rinder 1-2 Jahren, Färsen 2 Jahre und<br />
älter, Milchkühe<br />
Zuchtsauen (50 kg und mehr), sonstige Schweine<br />
Masthähnchen und -hühnchen, Legehennen, sonstiges Geflügel<br />
Mutterkaninchen<br />
Veredlung<br />
(*) Hinweis zu den Futterflächen:<br />
Ist Weidevieh vorhanden, sind die Standarddeckungsbeiträge der Futterflächen mit dem Ansatz der<br />
Standarddeckungsbeiträge des Weideviehs abgegolten, da von einem ausgeglichenen Futtersaldo<br />
ausgegangen wird. Das bedeutet, dass in diesem Fall die Standarddeckungsbeiträge der Futterflächen<br />
nicht in den Standarddeckungsbeitrag des jeweiligen Produktionszweigs (Ackerbau bzw. Futterbau)<br />
einbezogen werden. Futterflächen sind Futterhackfrüchte (ohne Saatgut), Ackerwiesen und <br />
weiden, Grünmais (Silagemais), sonstige Futterpflanzen, Grünland und Weiden ohne ertragsarme<br />
Weiden, ungepflegtes Weideland<br />
(**) Hinweis zu den Rindern für die Milcherzeugung:<br />
Der Standarddeckungsbeitrag der Rinder für die Milcherzeugung ist ein Teilbetrag des Standarddeckungsbeitrags<br />
des Weideviehs; er ist zusätzlich zu ermitteln, da er für die Einordnung eines spezialisierten<br />
Futterbaubetriebs in die Betriebsform 'Milchviehhaltung' bzw. 'Sonstiger Futterbau' benötigt<br />
wird.