21.11.2013 Aufrufe

ErbSt-RL-Entwurf - Arndt

ErbSt-RL-Entwurf - Arndt

ErbSt-RL-Entwurf - Arndt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Stand: 1.8.2011<br />

Anlage 1<br />

(zu R B 160.2 und 163<br />

Anbauflächen bzw. Tierarten<br />

Weichweizen und Spelz, Hartweizen, Roggen, Gerste, Hafer, Körnermais,<br />

sonstiges Getreide zur Körnergewinnung, Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung<br />

Kartoffeln (einschl. Früh- und Pflanzkartoffeln), Zuckerrüben (ohne Saatgut),<br />

Sämereien und Pflanzgut auf dem Ackerland, sonstige Ackerkulturen<br />

auf dem Ackerland<br />

Schwarzbrache (einschl. Grünbrache), für die keine Beihilfe gewährt wird,<br />

nicht wirtschaftlich genutzte Schwarzbrache (einschl. Grünbrache) mit Beihilfe<br />

Tabak, Hopfen, Raps und Rübsen, Sonnenblumen, Soja, Leinsamen (Öllein),<br />

andere Ölfrüchte, Flachs, Hanf, andere Textilpflanzen, andere Handelsgewächse,<br />

die noch nicht aufgeführt sind, Spargel<br />

Nur, wenn kein Weidevieh vorhanden ist (*):<br />

Futterhackfrüchte (ohne Saatgut), Ackerwiesen und -weiden, Grünmais (Silagemais),<br />

sonstige Futterpflanzen<br />

Grünland:<br />

- nur, wenn kein Weidevieh vorhanden ist (**)<br />

- Grünland und Weiden ohne ertragsarme Weiden, ungepflegtes Weideland<br />

Produktionszweig<br />

Ackerbau<br />

Futterbau<br />

(Grünland und Weidevieh)<br />

Weidevieh:<br />

Einhufer, Mastbullen bis 19,2 Monate, Aufzuchtfärsen bis 28,8 Monate, Rinder<br />

unter 1 Jahr, männliche Rinder 1-2 Jahre, weibliche Rinder 1-2 Jahre,<br />

männliche Rinder 2 Jahre und älter, Färsen 2 Jahre und älter, Milchkühe,<br />

sonstige Kühe, Mutterschafe, sonstige Schafe, Ziegen<br />

davon Rinder für die Milcherzeugung (**):<br />

Rinder unter 1 Jahr, weibliche Rinder 1-2 Jahren, Färsen 2 Jahre und<br />

älter, Milchkühe<br />

Zuchtsauen (50 kg und mehr), sonstige Schweine<br />

Masthähnchen und -hühnchen, Legehennen, sonstiges Geflügel<br />

Mutterkaninchen<br />

Veredlung<br />

(*) Hinweis zu den Futterflächen:<br />

Ist Weidevieh vorhanden, sind die Standarddeckungsbeiträge der Futterflächen mit dem Ansatz der<br />

Standarddeckungsbeiträge des Weideviehs abgegolten, da von einem ausgeglichenen Futtersaldo<br />

ausgegangen wird. Das bedeutet, dass in diesem Fall die Standarddeckungsbeiträge der Futterflächen<br />

nicht in den Standarddeckungsbeitrag des jeweiligen Produktionszweigs (Ackerbau bzw. Futterbau)<br />

einbezogen werden. Futterflächen sind Futterhackfrüchte (ohne Saatgut), Ackerwiesen und ­<br />

weiden, Grünmais (Silagemais), sonstige Futterpflanzen, Grünland und Weiden ohne ertragsarme<br />

Weiden, ungepflegtes Weideland<br />

(**) Hinweis zu den Rindern für die Milcherzeugung:<br />

Der Standarddeckungsbeitrag der Rinder für die Milcherzeugung ist ein Teilbetrag des Standarddeckungsbeitrags<br />

des Weideviehs; er ist zusätzlich zu ermitteln, da er für die Einordnung eines spezialisierten<br />

Futterbaubetriebs in die Betriebsform 'Milchviehhaltung' bzw. 'Sonstiger Futterbau' benötigt<br />

wird.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!