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ErbSt-RL-Entwurf - Arndt

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nutzungsdauer von der durchschnittlichen Gesamtnutzungsdauer der jeweiligen Gebäudeklassen<br />

der Anlage 22 zum BewG auszugehen.<br />

3. Handelt es sich bei der zu bewertenden wirtschaftlichen Einheit um ein gemischt genutztes<br />

Grundstück, ist die typisierte wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer für gemischt genutzte<br />

Grundstücke in Höhe von 70 Jahren anzunehmen.<br />

5 Zur Bestimmung der Gesamtnutzungsdauer bei einer wirtschaftlichen Einheit aus mit mehreren selbständigen<br />

Gebäuden bzw. Gebäudeteilen > R B 185.4 Absatz 2.<br />

(3) Sind nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, die die wirtschaftliche<br />

Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes verlängert oder verkürzt haben, ist von einer der Verlängerung<br />

oder Verkürzung entsprechenden Restnutzungsdauer auszugehen (§ 185 Absatz 3 Satz 4<br />

BewG).<br />

(4) 1 Eine Verlängerung der Restnutzungsdauer ist nur anzunehmen, wenn in den letzten zehn<br />

Jahren durchgreifende Modernisierungen vorgenommen wurden, die nach dem Punktesystem der<br />

nachfolgenden Tabelle 1 eine überwiegende oder umfassende Modernisierung ergeben. 2 Hinsichtlich<br />

der durchgeführten Modernisierungsarbeiten ist auf die überwiegende Erneuerung bzw. Verbesserung<br />

der jeweiligen einzelnen Bauteile abzustellen. 3 Die verlängerte Restnutzungsdauer ergibt sich aus den<br />

nachfolgenden Tabellen 2 bis 6. 3 Eine Interpolation ist nicht vorzunehmen.<br />

Tabelle 1<br />

Modernisierungselemente<br />

Punkte<br />

Dacherneuerung inkl. Verbesserung der Wärmedämmung 3<br />

Verbesserung der Fenster 2<br />

Verbesserung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) 2<br />

Verbesserung der Heizungsanlage 2<br />

Wärmedämmung der Außenwände 2<br />

Modernisierung von Bädern 2<br />

Einbau von Bädern 3<br />

Modernisierung des Innenausbaus, z. B. Decken und Fußböden 3<br />

Wesentliche Änderung und Verbesserung der Grundrissgestaltung 3<br />

11 bis 15 Punkte: überwiegend modernisiert<br />

über 15 Punkte: umfassend modernisiert<br />

Tabelle 2<br />

Übliche Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren<br />

11 bis 15 Punkte > 15 Punkte<br />

Gebäudealter<br />

neue Restnutzungsdauer<br />

≥ 80 Jahre 32 40<br />

Ab 70 Jahre 33 41<br />

Ab 60 Jahre 35 42<br />

Ab 50 Jahre 39 45<br />

Ab 40 Jahre 43 48<br />

Ab 30 Jahre 50 53<br />

Ab 20 Jahre unverändert 60<br />

Tabelle 3<br />

Übliche Gesamtnutzungsdauer von 70 Jahren<br />

Modernisierungsgrad<br />

11 bis 15 Punkte > 15 Punkte<br />

Gebäudealter<br />

neue Restnutzungsdauer<br />

≥ 70 Jahre 28 35<br />

Ab 60 Jahre 29 36<br />

Ab 50 Jahre 32 37<br />

Ab 40 Jahre 35 40<br />

Ab 30 Jahre 41 44<br />

Ab 20 Jahre 50 50

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