21.11.2013 Aufrufe

Krankenversichert im ausland - IKK gesund plus

Krankenversichert im ausland - IKK gesund plus

Krankenversichert im ausland - IKK gesund plus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

• Schweden: Sofern Sie (zahn)ärztliche Behandlung, Arzne<strong>im</strong>ittel<br />

und/oder Krankenhausbehandlung in Anspruch<br />

nehmen, fallen – trotz Vorlage der EHIC – Zuzahlungen an.<br />

• Schweiz: Ärztliche Behandlung und Medikamente müssen<br />

Sie – trotz Vorlage der EHIC – selbst bezahlen. Die Erstattung<br />

kann grundsätzlich bei der Gemeinsamen Einrichtung<br />

KVG in Solothurn beantragt werden; ansonsten: siehe<br />

„Kos tenerstattung“ (Seite 11). Für ärztliche Behandlung,<br />

Medikamente und Krankenhausbehandlung fallen Zuzahlungen<br />

an. Kosten für zahnärztliche Behandlung werden<br />

meist nicht erstattet.<br />

• Serbien: Seit dem 1. Januar 2012 ist ausschließlich die<br />

EHIC bzw. die provisorische Ersatzbescheinigung zu verwenden.<br />

Diese ist vor der Inan spruchnahme eines Arztes<br />

bei einer Zweigstelle der Republikanstalt für Kranken versiche<br />

rung in Serbien gegen eine „Bescheinigung für die<br />

Inanspruchnahme von Sachleis tungen“ einzutauschen.<br />

Für ärztliche Behandlung, Arzne<strong>im</strong>ittel sowie Krankenhausbehandlung<br />

fallen in der Regel Zuzahlungen an. Kosten<br />

für zahnärztliche Behandlung müssen Erwachsene meist<br />

selbst tragen.<br />

• Slowakei: Legen Sie dem Vertragsarzt bzw. dem Krankenhaus<br />

die EHIC vor. Zuzahlungen fallen für ärztliche<br />

Verordnungen, Medikamente sowie Notfallbehandlungen<br />

an. Kosten für zahnärztliche Behandlung tragen Sie meist<br />

selbst.<br />

• Slowenien: Legen Sie dem Vertragsarzt bzw. dem Kran ­<br />

kenhaus die EHIC vor. Zuzahlungen fallen bei (zahn)ärztlicher<br />

Behandlung, Medikamenten und Krankenhausbehandlung<br />

an.<br />

• Spanien: Um ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen<br />

zu können, legen Sie EHIC und Personalausweis dem<br />

Vertragsarzt vor. Dies gilt auch bei der Aufnahme in ein<br />

Krankenhaus. Bei der Versorgung mit Arzne<strong>im</strong>itteln sind<br />

Zuzahlungen zu entrichten (Ausnahme: Rentner). Kosten<br />

für zahnärztliche Behandlung tragen Sie meist selbst.<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!