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Krankenversichert im ausland - IKK gesund plus

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(zahn)ärztlichen Behandlung müssen Sie – trotz Vorlage<br />

EHIC – zunächst selbst tragen. Die Erstattung kann grundsätzlich<br />

bei der französischen Krankenkasse beantragt<br />

werden; ansonsten: siehe „Kosten erstattung“ (Seite 11).<br />

• Griechenland: Ärztliche Behandlung bei einem Vertragsarzt<br />

der griechischen Sozialversicherungsanstalt<br />

(IKA) und Krankenhausbehandlung sind gegen Vorlage<br />

der EHIC kostenfrei. Zuzahlungen müssen Sie dagegen<br />

bei der Abgabe von Medikamenten entrichten.<br />

• Großbritannien (Vereinigtes Königreich): Die<br />

ärztliche Behandlung bei Ver trags ärzten des Nationalen<br />

Gesundheitsdienstes (National Health Service – NHS) und<br />

in zugelassenen Krankenhäusern des NHS ist gegen Vorlage<br />

der EHIC kostenlos. Zuzahlun gen sind bei zahnärztlicher<br />

Behandlung und bei Medikamenten zu leisten.<br />

• Irland: Gegen Vorlage der EHIC müssen Sie bei Vertragspartnern<br />

des irischen Gesundheitsdienstes (General<br />

Medical Service – GMS) keine Eigenanteile zahlen. Sind<br />

Leistungen nicht <strong>im</strong> irischen Recht vorgesehen oder der<br />

Leistungserbringer hat keinen Vertrag mit dem GMS, dann<br />

gehen die Kosten vollständig zu Ihren Lasten.<br />

• Island: Um ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen<br />

zu können, ist neben der EHIC der Personalausweis vorzulegen.<br />

Wenn Sie ärztliche Behandlung, Arzne<strong>im</strong>ittel<br />

und/oder ambulante Krankenhausbehandlung benötigen,<br />

fallen Zuzahlungen an. Für Zahnarztkosten ist selbst aufzukommen<br />

(Kinder/Rentner erhalten anteilige Erstattung).<br />

• Italien: Bei notwendiger ärztlicher Behandlung und bei<br />

Medikamenten sind Zuzahlungen zu entrichten. Die Kosten<br />

für zahnärztliche Behandlung tragen Sie meist selbst.<br />

• Kroatien: Um ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen<br />

zu können, müssen Sie neben der EHIC dem Vertragsarzt<br />

Ihren Personalausweis vorlegen. Bei (zahn)ärztlicher Behandlung,<br />

Krankenhausbehandlung sowie Medikamenten<br />

fallen Zuzahlungen an.<br />

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