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Krankenversichert im ausland - IKK gesund plus

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Länder, in denen die EHIC gilt<br />

Um ärztliche Leistungen bei einem Urlaub<br />

innerhalb der Europäischen Union, in Island,<br />

Liechten stein, Norwegen (EWR) sowie<br />

in Serbien, Kroatien, Mazedonien und der<br />

Schweiz be anspruchen zu können, steht Ihnen<br />

die Europäische Krankenversicherungskarte<br />

(EHIC) – auf der Rückseite Ihrer <strong>Krankenversichert</strong>enkarte/elektronischen<br />

Gesundheitskarte<br />

– zur Verfügung. Gegen Vorlage der<br />

EHIC können Sie alle medizinisch notwendigen<br />

ärztlichen Behandlungen <strong>im</strong> Urlaubsland<br />

in Anspruch nehmen.<br />

Der Umfang der Leistungen richtet sich<br />

allerdings nach den geltenden Best<strong>im</strong>mun ­<br />

gen Ihres Urlaubslandes. Nach dem Motto<br />

„andere Länder, andere Sitten“ haben die<br />

meisten europäischen Staaten ein anderes<br />

Krankenversicherungssystem, als Sie es<br />

aus Deutschland gewohnt sind.<br />

Der<br />

Leistungsumfang<br />

<strong>im</strong> Urlaubsland<br />

weicht<br />

nicht selten<br />

vom deutschen<br />

Standard<br />

ab.<br />

Des Weiteren müssen Sie sich vor Ort, wie<br />

auch in Deutschland, bei vielen Leistungen<br />

an den Kosten beteiligen.<br />

Wichtig: Eine Erstattung dieser Zuzahlungen<br />

durch die deutschen Krankenkassen<br />

nach der Rückkehr ist gesetzlich ausgeschlossen.<br />

Allgemeine Informationen zu den Urlaubsländern,<br />

in denen die EHIC gilt, bie tet die<br />

Übersicht (in alphabetischer Reihenfolge)<br />

auf den folgenden Seiten. Weitere wichtige<br />

Details entnehmen Sie bitte den Merkblät ­<br />

tern „Urlaub in ...“ der Deutschen Verbindungsstelle<br />

Krankenversicherung-Ausland<br />

unter: www.dvka.de<br />

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