Krankenversichert im ausland - IKK gesund plus
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Länder, in denen die EHIC gilt<br />
Um ärztliche Leistungen bei einem Urlaub<br />
innerhalb der Europäischen Union, in Island,<br />
Liechten stein, Norwegen (EWR) sowie<br />
in Serbien, Kroatien, Mazedonien und der<br />
Schweiz be anspruchen zu können, steht Ihnen<br />
die Europäische Krankenversicherungskarte<br />
(EHIC) – auf der Rückseite Ihrer <strong>Krankenversichert</strong>enkarte/elektronischen<br />
Gesundheitskarte<br />
– zur Verfügung. Gegen Vorlage der<br />
EHIC können Sie alle medizinisch notwendigen<br />
ärztlichen Behandlungen <strong>im</strong> Urlaubsland<br />
in Anspruch nehmen.<br />
Der Umfang der Leistungen richtet sich<br />
allerdings nach den geltenden Best<strong>im</strong>mun <br />
gen Ihres Urlaubslandes. Nach dem Motto<br />
„andere Länder, andere Sitten“ haben die<br />
meisten europäischen Staaten ein anderes<br />
Krankenversicherungssystem, als Sie es<br />
aus Deutschland gewohnt sind.<br />
Der<br />
Leistungsumfang<br />
<strong>im</strong> Urlaubsland<br />
weicht<br />
nicht selten<br />
vom deutschen<br />
Standard<br />
ab.<br />
Des Weiteren müssen Sie sich vor Ort, wie<br />
auch in Deutschland, bei vielen Leistungen<br />
an den Kosten beteiligen.<br />
Wichtig: Eine Erstattung dieser Zuzahlungen<br />
durch die deutschen Krankenkassen<br />
nach der Rückkehr ist gesetzlich ausgeschlossen.<br />
Allgemeine Informationen zu den Urlaubsländern,<br />
in denen die EHIC gilt, bie tet die<br />
Übersicht (in alphabetischer Reihenfolge)<br />
auf den folgenden Seiten. Weitere wichtige<br />
Details entnehmen Sie bitte den Merkblät <br />
tern „Urlaub in ...“ der Deutschen Verbindungsstelle<br />
Krankenversicherung-Ausland<br />
unter: www.dvka.de<br />
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