Krankenversichert im ausland - IKK gesund plus
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Republik Srpska. Um ärztliche Leistungen in Anspruch<br />
nehmen zu können, wenden Sie sich an eine Zweigstelle<br />
der Kranken- und Rückversicherungsanstalt der Föde <br />
ration bzw. an den Krankenversicherungsfonds Srpskas.<br />
Sie erhalten hierfür den Anspruchsnachweis BH 6. Einheitliche<br />
Aus sagen zum Leistungsumfang und zu möglichen<br />
Zuzahlungen können nicht getroffen werden. In der Regel<br />
müssen Sie mit Zuzahlungen bei jeder medizinischen<br />
Leistung rechnen.<br />
• Montenegro: Um bei einer Erkrankung u. a. ärztliche<br />
Leistungen in Anspruch nehmen zu können, erhalten Sie<br />
von uns den Ju 6. Dieser Anspruchsnachweis ist vor der<br />
Inanspruchnahme eines Arztes bei der nächstgelegenen<br />
Gebietseinheit bzw. ein Büro des Krankenversicherungsfonds<br />
gegen eine „Bescheinigung für die Inanspruchnahme<br />
von Sachleistungen“ einzutauschen. Für (zahn)ärztliche<br />
Behandlung, Arzne<strong>im</strong>ittel sowie Krankenhausbehandlung<br />
fallen Zuzahlungen an.<br />
• Türkei: Um bei einer Erkrankung u. a. ärztliche Leistungen<br />
in Anspruch nehmen zu können, erhalten Sie<br />
von uns den T/A 11. Dieser Anspruchsnachweis ist vor<br />
der Inanspruchnahme eines Arztes bei der zuständigen<br />
Regionalstelle der Sozialversicherungsanstalt (Sosyal<br />
Güvenlik Kurumu – SGK) gegen eine „Gesundheitshilfebescheinigung<br />
gemäß Sozialversicherungsabkommen“<br />
einzutauschen. Für ärztliche Behandlung und Medikamente<br />
fallen Zuzahlungen an.<br />
• Tunesien: Um bei einer Erkrankung u. a. ärztliche Leistungen<br />
in Anspruch nehmen zu können, erhalten Sie von<br />
uns den Anspruchsnachweis TN/A 11. Diesen und Ihren<br />
Personalausweis legen Sie der öffentlichen Gesundheitseinrichtung,<br />
einem öffentlichen Krankenhaus oder einer<br />
Poliklinik des Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS)<br />
vor. Die Kosten für die Behandlung müssen Sie zunächst<br />
selbst tragen. Die Erstattung kann grundsätzlich bei der<br />
Caisse Nationale d’Assurance Maladie (CNAM) beantragt<br />
werden; ansonsten: siehe „Kostenerstattung“ (Seite 11).<br />
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