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Krankenversichert im ausland - IKK gesund plus

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Republik Srpska. Um ärztliche Leistungen in Anspruch<br />

nehmen zu können, wenden Sie sich an eine Zweigstelle<br />

der Kranken- und Rückversicherungsanstalt der Föde ­<br />

ration bzw. an den Krankenversicherungsfonds Srpskas.<br />

Sie erhalten hierfür den Anspruchsnachweis BH 6. Einheitliche<br />

Aus sagen zum Leistungsumfang und zu möglichen<br />

Zuzahlungen können nicht getroffen werden. In der Regel<br />

müssen Sie mit Zuzahlungen bei jeder medizinischen<br />

Leistung rechnen.<br />

• Montenegro: Um bei einer Erkrankung u. a. ärztliche<br />

Leistungen in Anspruch nehmen zu können, erhalten Sie<br />

von uns den Ju 6. Dieser Anspruchsnachweis ist vor der<br />

Inanspruchnahme eines Arztes bei der nächstgelegenen<br />

Gebietseinheit bzw. ein Büro des Krankenversicherungsfonds<br />

gegen eine „Bescheinigung für die Inanspruchnahme<br />

von Sachleistungen“ einzutauschen. Für (zahn)ärztliche<br />

Behandlung, Arzne<strong>im</strong>ittel sowie Krankenhausbehandlung<br />

fallen Zuzahlungen an.<br />

• Türkei: Um bei einer Erkrankung u. a. ärztliche Leistungen<br />

in Anspruch nehmen zu können, erhalten Sie<br />

von uns den T/A 11. Dieser Anspruchsnachweis ist vor<br />

der Inanspruchnahme eines Arztes bei der zuständigen<br />

Regionalstelle der Sozialversicherungsanstalt (Sosyal<br />

Güvenlik Kurumu – SGK) gegen eine „Gesundheitshilfebescheinigung<br />

gemäß Sozialversicherungsabkommen“<br />

einzutauschen. Für ärztliche Behandlung und Medikamente<br />

fallen Zuzahlungen an.<br />

• Tunesien: Um bei einer Erkrankung u. a. ärztliche Leistungen<br />

in Anspruch nehmen zu können, erhalten Sie von<br />

uns den Anspruchsnachweis TN/A 11. Diesen und Ihren<br />

Personalausweis legen Sie der öffentlichen Gesundheitseinrichtung,<br />

einem öffentlichen Krankenhaus oder einer<br />

Poliklinik des Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS)<br />

vor. Die Kosten für die Behandlung müssen Sie zunächst<br />

selbst tragen. Die Erstattung kann grundsätzlich bei der<br />

Caisse Nationale d’Assurance Maladie (CNAM) beantragt<br />

werden; ansonsten: siehe „Kostenerstattung“ (Seite 11).<br />

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